Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 1613BGH, Beschluss vom 21.05.2007 - II ZB 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1611
BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZB 75/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1610
BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07
Die Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist formal zu verstehen. Sie greift auch dann ein, wenn sich im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1608
BGH, Beschluss vom 15.05.2007 - X ZR 20/05
Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nrn. 1 bis 4 ZPO geltend gemacht wird und vorliegt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1606
BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - XII ZB 142/05
Zur Beschwer eines selbständig tätigen Auskunftspflichtigen, der zur Vorlage von Jahresabschlüssen in Form von Bilanzen verurteilt wurde, obwohl er nicht bilanzierungspflichtig ist, sondern Einnahme-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1605
BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 90/06
Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der ausschließlich erreichen will, dass in einem neuen Versteigerungstermin zu Gunsten des Gläubigers unter Umgehung des in der Vorschrift des § 85a Abs. 1 ZVG (auch) zum Ausdruck kommenden Schuldnerschutzes der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam. Es ist nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.
VolltextIMRRS 2007, 1603
BGH, Beschluss vom 13.06.2007 - IV ZR 208/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1601
BGH, Beschluss vom 28.06.2007 - IX ZA 45/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1594
BGH, Beschluss vom 13.06.2007 - XII ZB 232/06
Zur Hinweispflicht des Gerichts, wenn dieses das Vorbringen in einem Wiedereinsetzungsgesuch als unklar ansieht.*)
VolltextIMRRS 2007, 1592
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - IX ZR 39/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:*)
a) Sind die Gerichte des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO international zuständig?*)
b) Falls die Frage zu a) zu verneinen ist:*)
Fällt die Insolvenzanfechtungsklage unter die Ausnahmebestimmung des Art. 1 Abs. 2 lit. b Brüssel I-VO oder bestimmt sich die internationale Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen nach dieser Verordnung?*)
VolltextIMRRS 2007, 1589
BGH, Beschluss vom 28.06.2007 - IX ZR 77/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1587
BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVZ 9/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1585
BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZB 4/07
1. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei zur Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 141 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist aufzuheben, wenn im Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits keine Fragen zum Sachverhalt offen geblieben sind und der Rechtsstreit ohne weiteren Vortrag durch Urteil entschieden wird.*)
2. Die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei ist in einem solchen Fall unzulässig.*)
3. Zur Entscheidung über die Kosten eines erfolgreichen Rechtsmittels, das zur Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses führt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1581
BGH, Beschluss vom 26.06.2007 - XI ZR 201/06
1. Es kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
2. Für ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch Zahlung (§ 362 BGB) ist der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig.
3. Ein Erlassvertrag zu Gunsten Dritter ist im Hinblick auf dessen Verfügungscharakter nicht zulässig, so dass ein Erlöschen der Darlehensrestforderung durch einen in der Globalvereinbarung enthaltenen Erlassvertrag (§ 397 BGB) zu Gunsten des Hauptschuldners oder zu Gunsten des Bürgen ausscheidet.
VolltextIMRRS 2007, 1577
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - IX ZR 35/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1576
OLG München, Urteil vom 03.07.2007 - 9 U 4446/06
Auch nach einer Streitverkündung ist der Streitbeitritt des Streitverkündungsempfängers rechtmissbräuchlich und daher zurückzuweisen, wenn das Prozessergebnis, an dem der Streitverkündungsempfänger ein rechtliches Interesse hat, auch ohne sein Zutun aufgrund des Prozessverhaltens des Klägers eintreten wird.
VolltextIMRRS 2007, 1575
OLG Celle, Beschluss vom 03.07.2007 - 2 W 56/07
1. Die vertraglich vereinbarte Betriebspflicht entfällt nicht schon deshalb, weil die Fortführung des Betriebes zur Folge hätte, dass Verluste erwirtschaftet werden.*)
2. Der Vermieter eines Ladenlokals ist mit Rücksicht auf § 893 ZPO nicht gehindert, einen Titel über seinen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Erfüllung der Betriebspflicht zu erstreiten, auch wenn auf Grund der aktuellen finanziellen Leistungsunfähigkeit des Mieters die Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO voraussichtlich ins Leere laufen wird.*)
VolltextIMRRS 2007, 1574
BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZB 18/06
Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seiner vor der Ablehnung erstatteten Gutachten nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund durch eine unzulässige Streitverkündung an den Sachverständigen in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war.*)
VolltextIMRRS 2007, 1572
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
1. Hat der Schiedskläger zunächst ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten im Inland gegen den späteren Schiedsbeklagten eingeleitet und nach Abweisung der Klage als unzulässig wegen Bestehens einer Schiedsabrede selbst ein Schiedsverfahren im Ausland unter Bezugnahme auf die Schiedsabrede eingeleitet, in dessen Verlauf der Schiedsbeklagte erfolgreich Widerklage erhoben hat, so kann der unterlegene Schiedskläger sich in dem späteren Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs (hier: Finnland) wegen der Rechtskraft des inländischen Urteils sowie unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht mehr auf das Fehlen einer Schiedsabrede berufen.*)
2. Zu den Voraussetzungen der fehlenden Anerkennung des Schiedsspruch wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, Art. V Abs. 1b) UNÜ, und des Verstoßes gegen den ordre public, Art. V Abs. 2b) UNÜ, wegen gerügter Befangenheit des Schiedsrichters (hier: verneint).*)
3. Ein ausländischer Schiedsspruch kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren hinsichtlich eines unbestimmten Zinsausspruchs konkretisiert werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1569
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 28/07
1. Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).*)
2. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat der Tatrichter, bevor er die Unterbringung anregt, stets zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung durch ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen begegnet werden kann. Bei der gebotenen Abwägung mit den Interessen des Gläubigers (und gegebenenfalls des Erstehers) sind die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung und die voraussichtliche Dauer zu berücksichtigen.*)
3. Regt das Vollstreckungsgericht bei den zuständigen Stellen eine Unterbringung an, sollte es darauf hinweisen, dass die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes des Schuldners nicht in einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann und dass daher die Zwangsvollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen Maßnahmen zum Schutz des Schuldners nicht für notwendig erachten.*)
VolltextIMRRS 2007, 1568
BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZA 37/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1567
BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZA 42/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1566
BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZB 182/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1564
BGH, Beschluss vom 06.12.2006 - XII ZB 99/06
1. Die Eintragung einer Vorfrist ist für die Berufungsfrist - im Gegensatz zur Berufungsbegründungsfrist - grundsätzlich nicht erforderlich. Wenn der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers gleichwohl auch hinsichtlich der Berufungsfrist mit einer doppelten Fristenkontrolle eine über das gebotene Maß hinausgehende organisatorische Sicherung angeordnet hat, kann dies jedenfalls nicht zu einer Verschärfung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten führen.
2. Ein Gericht, das ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör dieser Prozesspartei.
3. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.
VolltextIMRRS 2007, 1563
BGH, Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZB 9/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1561
BGH, Beschluss vom 22.11.2006 - XII ZR 58/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1552
BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZB 82/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1550
KG, Beschluss vom 15.01.2007 - 12 W 5/07
Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.*)
VolltextIMRRS 2007, 1545
BFH, Beschluss vom 21.02.2007 - VII B 84/06
1. Die Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 ZPO ist nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Anwalts oder mit dem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten bewirkt, sondern erst dann, wenn der Anwalt es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen.*)
2. Erklärt der Rechtsanwalt, dass ihm ein Urteil nicht oder erst zu einem bestimmten Tag zugegangen sei, so besteht in der Regel kein Grund, dem zu misstrauen.*)
3. Die Verletzung einer allenfalls standesrechtlich bestehenden Pflicht, ein für den Rechtsanwalt eingerichtetes Postfach werktäglich zu leeren und an diesen Tagen dort eingelegte Post ggf. mit dem Ergebnis, dass eine Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt, entgegenzunehmen, wirkt sich nicht dahin aus, dass die Zustellung als an dem Tag bewirkt anzusehen ist, an dem das Urteil in das Postfach eingelegt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1542
OLG Celle, Beschluss vom 15.05.2007 - 13 W 46/07
Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er die antragstellende Partei in einem selbstständigen Beweisverfahren mehrfach und nachdrücklich dazu zu bewegen versucht, nicht die von der Antragstellerin gewünschte Feststellung der Mängel vorzunehmen, sondern sogleich die Mängelbeseitigung durch die streitverkündeten Bauunternehmen zuzulassen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2564
BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZR 87/05
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIMRRS 2007, 1534
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - X ZB 41/03
a) Hat das Prozessgericht die Sequestration eines Patents angeordnet, das sich im Einspruchsverfahren befindet, so ist der Sequester befugt, in Vertretung des Patentinhabers Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung einzulegen.*)
b) Wie im Nichtigkeitsverfahren ist auch im Einspruchsverfahren § 265 Abs. 2 ZPO mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass ein Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ohne Zustimmung des Einsprechenden nicht berechtigt ist, in die Verfahrensstellung des Patentinhabers einzutreten.*)
c) Der Einzelrechtsnachfolger des Patentinhabers ist berechtigt, dem Einspruchsverfahren als Streithelfer des Patentinhabers beizutreten.*)
VolltextIMRRS 2007, 1533
BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - II ZR 133/06
Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ist gemäß § 545 Abs. 2 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht auch dann entzogen, wenn das Berufungsgericht, das die Zuständigkeitsfrage in Übereinstimmung mit dem Erstgericht beurteilt hat, wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat.*)
VolltextIMRRS 2007, 1522
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2006 - 1 U 620/06-34
1. Ein Teilurteil über die Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.
2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig.
VolltextIMRRS 2007, 1521
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.08.2006 - 1 U 620/05-213
Ein Teilurteil über die Auszahlung des Bareinbehalts nach Stellung einer Austauschsicherheit ist im Rahmen eines Werklohnprozesses unzulässig, wenn die Abnahme, die Fälligkeitsvoraussetzung für den gesamten Restwerklohn ist, im Rechtsstreit noch zu klären ist.
VolltextIMRRS 2007, 1520
BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - GSSt 1/06
1. Durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls kann auch zum Nachteil des Beschwerdeführers einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen werden.*)
2. Die Urkundspersonen haben in einem solchen Fall vor einer beabsichtigten Protokollberichtigung zunächst den Beschwerdeführer anzuhören. Widerspricht er der beabsichtigten Berichtigung substantiiert, sind erforderlichenfalls weitere Verfahrensbeteiligte zu befragen. Halten die Urkundspersonen trotz des Widerspruchs an der Protokollberichtigung fest, ist ihre Entscheidung hierüber mit Gründen zu versehen.*)
3. Die Beachtlichkeit der Protokollberichtigung unterliegt im Rahmen der erhobenen Verfahrensrüge der Überprüfung durch das Revisionsgericht. Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung.*)
VolltextIMRRS 2007, 1516
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - 10 W 16/07
Zur Frage, wann die Hinzuziehung eines Privatgutachters erforderlich ist, um eine sachgerechte Verteidigung der Partei zu ermöglichen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1505
OLG Dresden, Beschluss vom 20.03.2007 - 11 Sch 3/07
1. Zur Problematik der Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit.
2. Ein Satz von 150,00 EUR/Stunde netto ist nicht geeignet, um bei Berücksichtigung der Bürokosten das Einkommen eines Richters bei staatlichen Gerichten zu erzielen. Das aber wird ein Schiedsrichter wohl verlangen dürfen.
VolltextIMRRS 2007, 1504
BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - I ZB 42/06
Beauftragt ein Unternehmen zur Führung eines Prozesses bei einem auswärtigen Gericht einen Rechtsanwalt an dem Ort, an dem sich zwar nicht der Sitz des Unternehmens befindet, an dem die Sache aber nach der unternehmensinternen Organisation vorprozessual bearbeitet worden ist, sind die Reisekosten dieses Anwalts nach denselben Grundsätzen zu erstatten wie im Falle der Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts.*)
VolltextIMRRS 2007, 1502
EuGH, Urteil vom 07.06.2007 - Rs. C-80/06
Ein Einzelner kann sich in einem gegen einen anderen Einzelnen geführten Rechtsstreit über vertragliche Haftung nicht darauf berufen, dass Letzterer gegen die Vorschriften in den Art. 2 und 3 sowie in den Anhängen II und III der Entscheidung 1999/93/EG der Kommission vom 25. Januar 1999 über das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Bauprodukten gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates betreffend Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und Beschläge verstoßen habe.*)
VolltextIMRRS 2007, 2543
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.05.2007 - 4 W 365/07
1. Vor der Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Ungebühr nach § 178 Abs. 1 GVG muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen.*)
2. Auf eine Anhörung kann nur in seltenen Ausnahmefällen verzichtet werden, soweit der Betroffene sich einer Anhörung entzieht oder dem Gericht eine Anhörung wegen der Art und der Intensität der Ungebühr nicht zugemutet werden kann. Dies ist bei einem ausgestreckten Mittelfinger nicht der Fall.*)
3. Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (Anschluss an KG, Beschluss vom 06.03.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock, OLGR 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken, MDR 2005, 531).*)
VolltextIMRRS 2007, 1499
BGH, Beschluss vom 16.05.2006 - X ZR 11/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1495
BGH, Urteil vom 24.04.2007 - X ZR 201/02
1. Eine Klageerweiterung ist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren stets zuzulassen, wenn der Beklagte einwilligt oder der Bundesgerichtshof die Klageerweiterung für sachdienlich hält.*)
2. Die Vorschriften des § 529 Abs. 1 und des § 531 Abs. 2 ZPO sind im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2007, 1494
BGH, Beschluss vom 30.05.2007 - XII ZB 82/06
1. Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung ein und nimmt einer von ihnen später "die Berufung" ohne einschränkenden Zusatz zurück, so bewirkt dies den Verlust des Rechtsmittels.*)
2. In der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten nur dann gesehen werden, wenn darin zum Ausdruck kommt, dass der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (Festhaltung an Senatsbeschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80 - NJW 1980, 2309 f.). Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Prozessbevollmächtigter Berufung einlegt und im Rubrum der Berufungsschrift ausschließlich sich selbst als Prozessbevollmächtigten bezeichnet, der erstinstanzlich tätige Prozessbevollmächtigte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht seinerseits Berufung eingelegt hatte (Abgrenzung zu BSG NJW 1990, 600).*)
3. Die Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils setzt nicht voraus, dass der Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Datumsangabe enthält (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84 - VersR 1985, 503 und Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 18. März 1993 - VII ZB 8/92 - NJW-RR 1993, 956).*)
4. Auch wenn ein Prozessbevollmächtigter die Berufung ohne oder entgegen einer Weisung des Mandanten zurückgenommen hat, kann für eine erneut, aber verspätet eingelegte Berufung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. April 1998 - V ZB 6/98 - NJW-RR 1998, 1446).*)
VolltextIMRRS 2007, 1492
BGH, Beschluss vom 22.05.2007 - X ZR 92/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1490
BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 83/06
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern nur erreichen will, dass einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist unwirksam und deshalb nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.
2. Das Eigengebot ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG in einem neuen Versteigerungstermin zu Fall zu bringen.
3. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch im Verfahrensrecht, und zwar sowohl im Erkenntnis- wie im Vollstreckungsverfahren. Er verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse. Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient.
4. Die Ausübung des Rechts auf Abgabe von Geboten ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Bieter an der Ausübung nicht interessiert ist, sondern andere, rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt. Dies ist der Fall, wenn das Gebot von einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters abgegeben wird, um die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren.
VolltextIMRRS 2007, 1489
BGH, Beschluss vom 15.05.2007 - VI ZB 18/06
Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend (Anschluss BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06).*)
VolltextIMRRS 2007, 1488
BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZR 268/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1481
BGH, Urteil vom 23.05.2007 - IV ZR 3/06
Die Rechtskraft eines auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beschränkten Urteils erstreckt sich nicht auf die vertraglich neben der Rente zugesagten Überschussanteile.*)
VolltextIMRRS 2007, 1475
OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - 34 Wx 67/07
Beschwer eines Wohnungseigentümers bei der Abweisung seines Antrags, ein auf einer Ziergarten-Sondernutzungsfläche aufgestelltes Rankgerüst zu beseitigen.*)
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