Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0184BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - IX ZA 43/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0183
BGH, Beschluss vom 20.09.2006 - IV ZB 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0182
BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - XI ZR 326/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0181
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - IX ZB 116/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0180
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 60/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0177
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 21/07
Zur Pfändung von Miteigentumsanteilen an im Sammeldepot verwahrten Wertpapieren.*)
VolltextIMRRS 2008, 0176
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - VIII ZB 14/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0173
BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 217/05
1. Zur Zulässigkeit des Freibeweises im zivilprozessualen Beschwerdeverfahren.*)
2. Ob die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaates ordnungsgemäß war, haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates im Rahmen des Art. 6 HUVÜ bzw. des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ/LugÜ in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ohne Bindung an die Feststellungen der Gerichte im Ursprungsstaat zu beurteilen.*)
3. Ob eine nach dem Verfahrensrecht des Ursprungsstaates ordnungsgemäße fiktive Zustellung so rechtzeitig erfolgte, dass der Schuldner eine im Sinne von Art. 6 HUVÜ bzw. Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ/LugÜ ausreichende Zeit zu seiner Verteidigung hatte, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie unter Abwägung der schützenswerten Interessen des Gläubigers und des Schuldners.*)
VolltextIMRRS 2008, 0170
BGH, Beschluss vom 07.02.2007 - X ARZ 423/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0169
BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - XII ZB 122/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0168
BGH, Beschluss vom 05.12.2007 - XII ZR 73/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0161
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - VIII ZB 50/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0157
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - X ARZ 256/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0156
OLG Köln, Gerichtlicher Hinweis vom 25.06.2007 - 2 U 39/07
1. Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben des Zwangsverwalters, die sich aus der Verwaltung des Grundstücks ergebenden und die mit der Anordnung der Zwangsverwaltung beschlagnahmten Ansprüche, also im Wesentlichen die Miet- und Pachtzinsforderungen geltend zu machen. Zudem trifft ihn die Pflicht, die aus dem Objekt möglichen Nutzungen herauszuholen. Um das der Zwangsverwaltung unterliegende Objekt ordnungsgemäß zu nutzen, muss der Verwalter vermietbare Grundstücke oder Wohnung vermieten.
2. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung umfasst auch eine regelmäßige Überprüfung des Mietobjektes.
3. Den Zwangsverwalter trifft keine Verpflichtung, durch einen "bewussten Leerstand" für eine wirtschaftlich möglichst sinnvolle Verwertung des Objektes im Rahmen der Zwangsversteigerung zu sorgen.
VolltextIMRRS 2008, 0151
OLG Celle, Urteil vom 17.01.2008 - 13 U 56/07
1. Bei einer auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Klage nach dem AnfG ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand nicht gegeben.*)
2. Die Übertragung eines belasteten Grundstücks hat bei Anfechtungen nach dem AnfG nur dann eine Gläubigerbenachteiligung zur Folge, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt. Bei der Ermittlung des erzielbaren Werts kommt es darauf an, welchen Erlös der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger im günstigen, aber realistischen Fall hätte erzielen können. Der ggf. vorzunehmende Abschlag auf den Verkehrswert ist daher regelmäßig nicht entsprechend dem Durchschnittsergebnis der Versteigerungsverfahren vorzunehmen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0149
BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZR 191/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0148
BGH, Beschluss vom 22.11.2007 - I ZB 104/06
1. Auch wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres gem. § 765a ZPO eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers.
2. Die Würdigung aller Umstände kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist.
VolltextIMRRS 2008, 0147
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 449/06
Die falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels stellt grundsätzlich keine Rechtfertigung für das Absehen von einem Vollstreckungsschutzantrag dar.
VolltextIMRRS 2008, 0146
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 47/07
Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.*)
VolltextIMRRS 2008, 0144
BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - V ZB 72/07
1. Nach einer einseitigen Erledigungserklärung reduziert sich der Streitwert auf die bis dahin entstandenen Kosten. Diese bestimmen auch die Beschwer des Beklagten, der der Erledigung widerspricht und eine Klageabweisung erreichen will.
2. Die Reduktion auf das Kosteninteresse tritt auch dann ein, wenn der Kläger nach einem ihm günstigen Urteil zwischen den Instanzen die Erledigung der Hauptsache gegenüber dem Gericht und dem Beklagten schriftsätzlich erklärt (hier: Räumungs- und Herausgabeklage).
VolltextIMRRS 2008, 0143
BGH, Urteil vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Die Klage eines nicht prozessbeteiligten Dritten auf Unterlassung schriftsätzlicher Äußerungen, die in Bezug auf ihn vorgetragen werden, ist in der Regel unzulässig, wenn das Verhalten des Dritten aus der Sicht der vortragenden Partei für die Darstellung und Bewertung des Streitstoffes von Bedeutung sein kann. Eine solche Klage kann ausnahmsweise als zulässig anzusehen sein insbesondere dann, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder sie sich als eine unzulässige Schmähung darstellen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0142
BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - IX ZB 112/05
1. Macht ein Steuerberater durch Beauftragung eines an seinem eigenen Sitz tätigen Rechtsanwalts vor einem auswärtigen Gericht einen Gebührenanspruch geltend, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig, wenn der Steuerberater ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, einen am Ort des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalt nach umfassender Information mit der Wahrnehmung der Angelegenheit zu betrauen.*)
2. Die Partei kann Erstattung der Kosten einer Flugreise von ihrem Sitz an den Ort des Prozessgerichts nur beanspruchen, wenn die geltend gemachten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Sache stehen. Dies ist bei Bagatellstreitigkeiten regelmäßig abzulehnen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0139
BGH, Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05
Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.*)
VolltextIMRRS 2008, 0135
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 05.12.2007 - 2 O 807/07
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber bestimmt sich gemäß § 18 Nr. 1 VOB/B ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Erfüllungsort ist deshalb nicht maßgeblich.
VolltextIMRRS 2008, 0129
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZR 137/07
1. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
2. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war.
3. Ein solcher Fall kann nicht nur vorliegen, wenn das Gericht bei der Beweiswürdigung eine Vielzahl von gegen seine Auffassung sprechenden Ergebnissen der Beweisaufnahme unbeachtet lässt, sondern auch dann, wenn es bei der Vertragsauslegung naheliegende und erhebliche Gründe unberücksichtigt lässt, die eine Partei für ihre von der Auffassung des Gerichts abweichende Würdigung vorträgt.
4. Die Hinterlegung einer Preisbildung in einem verschlossenen Umschlag dient in der Regel nicht der Festlegung neuer Preise.
VolltextIMRRS 2008, 0116
BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - II ZB 15/07
1. Ein Musterfeststellungsantrag ist nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KapMuG wegen Entscheidungsreife des Hauptsacheverfahrens zurückzuweisen, wenn der Tatsachenstoff hinreichend geklärt ist und die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens nicht von einer Rechtsfrage abhängt, die in dem Musterfeststellungsantrag als Feststellungsziel genannt ist.*)
2. Ein im ersten Rechtszug gestellter Musterfeststellungsantrag wird unzulässig, wenn das Hauptsacheverfahren nicht mehr im ersten Rechtszug anhängig ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 0107
BGH, Beschluss vom 03.12.2007 - II ZB 8/07
Findet keine Zwangsvollstreckung statt, können die Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, nach §§ 103 ff. ZPO durch das Prozessgericht festgesetzt werden; eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts kommt nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2008, 0106
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - III ZR 27/06
Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).*)
VolltextIMRRS 2008, 0100
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2007 - 2 U 195/06
Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.
VolltextIMRRS 2008, 0099
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.2007 - 2 U 210/07
Auch wenn der Empfänger der Streitverkündung dem Gegner des Streitverkünders beitritt, erfolgt die Kostenerstattung gemäß § 101 ZPO, da der Streitverkündete regelmäßig ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 ZPO hat.
VolltextIMRRS 2008, 0096
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.09.2006 - 7 U 67/06
1. Gibt der Insolvenzverwalter eine zur Sicherheit abgetretene Forderung frei, kann der Insolvenzschuldner diese gerichtlich im Wege der Prozessstandschaft geltend machen.
2. Eine vom Insolvenzschuldner erhobene Klage ist jedoch unzulässig, wenn dadurch das Kostenrisiko zu Lasten des Gegners verhindert oder ausgeschlossen wird.
VolltextIMRRS 2008, 0094
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.01.2008 - 8 W 878/07
1. Das selbständige Beweisverfahren dient nicht nur der Beweissicherung, sondern gemäß § 485 Abs. 2 ZPO auch dazu, eine umfassende Streiterledigung herbeizuführen oder jedenfalls vorzubereiten.
2. Daher muss die Antragsgegnerin die Möglichkeit zu Ergänzungsfragen zu demselben Sachverhalt haben.
VolltextIMRRS 2008, 0093
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.12.2007 - 2 U 1575/07
Vergisst das Gericht in seiner Entscheidung eine Aussage zu den Kosten der Nebenintervenienten, so handelt es sich nicht um einen Schreibfehler oder eine offenbare Unrichtigkeit nach § 319 ZPO. Der fehlende Ausspruch zu den Kosten kann nur durch Urteilsergänzung nach § 321 ZPO nachgeholt werden. Ein entsprechender Antrag muss durch die Nebenintervenienten binnen zweier Wochen nach Zustellung der Entscheidung erfolgen.
VolltextIMRRS 2008, 0089
BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - V ZB 12/07
1. Die Regelvergütung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV erfasst nicht nur einen gedachten Regelfall, sondern schlechthin alle Fälle vermieteter oder verpachteter Zwangsverwaltungsobjekte.*)
2. Ein Missverhältnis, das eine Erhöhung oder Ermäßigung der Vergütung nach § 18 Abs. 2 ZwVwV dann nicht nur rechtfertigt, sondern gebietet, liegt vor, wenn der im Einzelfall entstehende Aufwand auch unter Berücksichtigung der bei einer pauschalierenden Vergütungsregelung notwendigerweise entstehenden Härten zu einer unangemessen hohen oder zu einer unangemessen niedrigen Vergütung führt.*)
3. Ob das der Fall ist, ist mit einer an § 152a ZVG ausgerichteten wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Bei dieser Gesamtwürdigung steht dem Tatrichter deshalb ein durch das Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)
VolltextIMRRS 2008, 0087
BGH, Beschluss vom 06.12.2007 - V ZB 67/07
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist unter Auflagen auf Zeit einzustellen, wenn der mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen Gefahr der Selbsttötung des Schuldners nur durch dessen dauerhafte Unterbringung entgegengewirkt werden könnte.*)
VolltextIMRRS 2008, 0085
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - KZR 24/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0082
BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 116/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0074
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - IX ZR 143/06
1. Die Verjährung wird nur durch eine zulässige Streitverkündung gehemmt.*)
2. Im Prozess gegen den subsidiär haftenden Notar ist die Streitverkündung gegen einen vorrangig haftenden Schädiger unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2008, 0071
BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZR 81/07
Der Schuldner kann sich nur dann darauf berufen, die Zwangsvollstreckung bringe ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hat dies der Schuldner versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2008, 0065
LG Konstanz, Beschluss vom 09.01.2008 - 62 T 134/07
1. Für sofortige Beschwerden in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, die noch dem FG-Verfahren unterliegen, ist nicht das Konzentrationsgericht nach § 72 GVG, sondern das nach § 19 Abs. 2 FGG übergeordnete Landgericht zuständig (entgegen LG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2007 - 16 T 635/07).
2. Die Jahresabrechnung ist vollständig aufzuheben, wenn die Einnahmen in der Abrechnung nicht vermerkt sind und die Abrechnung der Ausgaben in mehreren Punkten der Gemeinschaftsordnung widerspricht.
3. Ein Beschluss ist aufzuheben, wenn sich das Abstimmungsergebnis nicht ermitteln lässt, weil nur die Enthaltungen oder die Gegenstimmen im Protokoll ausgewiesen sind.
4. Die Entlastung des Verwalters hat keinen Bestand, wenn die Jahresabrechnung aufgehoben wird.
5. Dem Verwalter sind die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn er es zu verantworten hat, dass die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären ist oder wenn der Beschluss deshalb aufzuheben ist, weil das Protokoll lückenhaft erstellt ist und sich das Abstimmungsverhältnis nicht ermitteln lässt. § 49 Abs. 2 WEG ist auf Verfahren, die noch dem FG-Verfahren unterliegen, nicht anwendbar. Es gehört zu den elementaren Aufgaben des Verwalters, die Gemeinschaftsordnung zu beachten.
VolltextIMRRS 2008, 0064
LG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2007 - 16 T 635/07
Das Landgericht Dresden ist für alle Rechtsmittelverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig, die im Freistaat Sachsen nach dem 01.07.2007 anhängig gemacht werden.
VolltextIMRRS 2008, 0059
BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - V ZB 26/07
Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft ist nach § 180 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 ZVG nur dann einstweilen einzustellen oder aufzuheben, wenn außer dem Wechsel der an der aufzuhebenden Gemeinschaft Beteiligten auch der Zeitpunkt aus dem Grundbuch ersichtlich ist, zu dem der Beteiligtenwechsel wirksam geworden ist. Fehlt es daran, kann ein Wechsel der Beteiligten nur im Wege der Drittwiderspruchsklage geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 0058
OLG Dresden, Beschluss vom 16.08.2007 - 11 W 941/07
1. Wenn während des Beweisverfahrens der Antragsgegner den behaupteten Mangel beseitigt und beide Parteien daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, muss eine Kostenentscheidung nach 91a ZPO möglich sein.
2. Hat der Antragsteller den Mangel bereits mehrfach gerügt, ohne dass der Antragsgegner den Mangel beseitigt hätte, so war der Antragsteller berechtigt, ein Beweisverfahren einzuleiten. Der Antragsgegner hat nach der Erledigungserklärung demnach entsprechend § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VolltextIMRRS 2008, 0055
OLG Rostock, Beschluss vom 17.08.2007 - 6 U 58/07
Ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 233 ZPO) - gegen die versäumte Frist zur Begründung der Berufung - liegt regelmäßig nicht in einer plötzlich auftretenden Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten und ebensowenig in einer unvorhersehbaren Computerstörung, wenn es an Vortrag zu Art und Behebung des Defekts fehlt.*)
VolltextIMRRS 2008, 0054
BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - VII ZB 31/07
Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gemäß § 180 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass der Zustellungsempfänger die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich innehat, also dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Berufungsgericht hat dies von Amts wegen zu prüfen.
VolltextIMRRS 2008, 0053
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2007 - 24 U 117/07
Beruft sich der auf Räumung und Zahlung einer Nutzungsentschädigung verklagte Mieter auf einen (mündlich geschlossenen) Wohnraummietvertrag, so ist für diese Rechtsstreitigkeit ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 0052
OLG München, Beschluss vom 03.01.2008 - 34 SchH 3/07
1. Mit der Erklärung des Schiedsrichters, er trete nicht zurück, ist bei einem aus einer Person bestehenden Schiedsgericht das der gerichtlichen Entscheidung vorgeschaltete Verfahren nach § 1037 Abs. 2 ZPO abgeschlossen.*)
2. Die Frist des § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO wird auch durch die rechtzeitige Anrufung eines örtlich unzuständigen Oberlandesgerichts gewahrt.*)
3. Zur Befangenheit eines Schiedsrichters bei Vergleichsvorschlägen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0050
BGH, Urteil vom 23.11.2007 - LwZR 5/07
1. Der Besitzentziehungsanspruch nach § 861 Abs. 1 BGB ist abtretbar.*)
2. Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist verletzt, wenn im Zivilprozess die zur Mitwirkung berufenen ehrenamtlichen Richter nicht auch an der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund eines nachgereichten Schriftsatzes beteiligt waren.*)
VolltextIMRRS 2008, 0045
BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - V ZB 179/06
Soweit der Zeitaufwand des Verwalters darin seinen Grund findet, dass der Verwalter das verwaltete Objekt beschädigt hat, handelt es sich bei dem Aufwand nicht um im Sinne von § 19 Abs. 1 ZwVwV erforderlichen Aufwand.*)
VolltextIMRRS 2008, 0044
KG, Urteil vom 18.12.2007 - 6 U 63/07
Die Abstandnahme vom Urkundenprozess in der II. Instanz ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
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