Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0299BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 85/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0298
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - KVZ 22/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0294
BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 298/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0293
BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - VI ZR 92/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0292
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZR 60/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0291
BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZR 319/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0283
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - VI ZR 127/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0281
BGH, Beschluss vom 08.11.2007 - IX ZR 101/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0280
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - IX ZR 200/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0278
BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZA 16/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0274
BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - III ZR 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0273
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 244/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0272
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - XI ZR 55/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0271
BGH, Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZR 254/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0270
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 243/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0268
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZR 191/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0267
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - IX ZB 170/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0266
OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2007 - 5 U 39/06
Auch wenn durch eine Streitwertänderung die Kostenentscheidung sachlich unrichtig wird, kommt eine Berichtigung der Kostenentscheidung nicht, allenfalls in engen Ausnahmefällen in Betracht.
VolltextIMRRS 2008, 0265
BGH, Beschluss vom 01.08.2007 - III ZB 44/07
Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0260
LG München I, Beschluss vom 23.10.2007 - 8 OH 10262/07
Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.
VolltextIMRRS 2008, 0257
BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 76/06
1. Zur Wirksamkeit eines Vergleichs betreffend HAT-Fonds 48.*)
2. Zur Heilung eines in einem Vergleich enthaltenen formnichtigen Kreditvertrages nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG durch Inanspruchnahme des Kredits seitens des Erwerbers eines Fondsanteils, wenn die an den Fonds geflossene Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß dem Fonds belassen worden ist.*)
3. Ob eine Haustürsituation i.S. von § 1 Abs. 1 HWiG für den späteren Vertragsschluss mitursächlich war, ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles, die jeweils dem Tatrichter obliegt. Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtssatz gibt, nach dem mit Ablauf einer bestimmten Frist die Kausalität ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls entfällt.*)
VolltextIMRRS 2008, 0252
BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - IX ZB 41/07
1. Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden.*)
2. Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können.*)
VolltextIMRRS 2008, 0250
OLG München, Beschluss vom 25.01.2008 - 9 W 2847/07
Schließen die Parteien eines Bauvertrags nachträglich eine Schiedsgutachtervereinbarung ab und holen sie anschließend einvernehmlich ein Schiedsgutachten ein, so ist der Antrag des Bauherrn auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Schiedsgutachterabrede sowie die festgestellten Tatsachen unstreitig sind und das Beweisverfahren nur zur Hemmung der Verjährung dienen soll.
VolltextIMRRS 2008, 0248
BGH, Urteil vom 07.12.2007 - V ZR 210/06
Die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung. Sie ist daher auch dann zu beachten, wenn der Berufungsbeklagte mit der Anschlussberufung eine zu Unrecht zu seinen Gunsten ergangene erstinstanzliche Entscheidung aufrechterhalten wissen will, indem er die Klage nach einem nach Fristablauf erteilten Hinweis des Berufungsgerichts auf einen anderen Klagegrund stützt.*)
VolltextIMRRS 2008, 0244
OLG München, Beschluss vom 13.12.2006 - 11 W 2936/06
Es besteht kein Kostenerstattungsanspruch für innerprozessual entstandene Kosten für ein Privatgutachten, wenn mit diesen Kosten im Prozess hilfsweise die Aufrechnung erklärt wurde und die Parteien einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel schließen.
VolltextIMRRS 2008, 0242
BVerfG, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 BvR 650/03
1. § 7b Abs. 1 Satz 1 NRG-BW, welcher regelt, dass übergreifende untergeordnete Bauteile zu dulden sind, ist verfassungsgemäß.
2. Die Nichtzulassung der Revision, obwohl objektiv eine klärungsbedürftige revisible Rechtsfrage vorliegt, kann eine Verletzung des Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes darstellen (hier bejaht).
VolltextIMRRS 2008, 0241
BVerfG, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 BvR 55/07
1. Ein Gericht darf die vom Sachverständigen angegebene Stundenzahl nicht aufgrund einer Schätzung kürzen.
2. Um die Erforderlichkeit der Stundezahl festzustellen, muss sich das Gericht vielmehr im Einzelnen mit dem geltend gemachten Arbeitsaufwand auseinandersetzen; Maßstab hierfür ist derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen.
VolltextIMRRS 2008, 0238
BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZR 64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0236
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2008 - 3 Wx 119/07
Liegt zwischen der Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages bei Gericht und dessen Zustellung ein längerer Zeitraum (hier: mehr als 2 Jahre) und hat der Verfahrenbevollmächtigte des Antragstellers nicht nur nicht auf eine Beschleunigung des Verfahrens hingewirkt, sondern das Verfahren verzögert (fristwahrende Anfechtung; Antragsbegründung erst am Tage der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht), so durfte der Antragsteller mit Blick hierauf und das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Treueverhältnis nicht über einen derart langen Zeitpunkt untätig bleiben, sondern hätte zur Wahrung der Anfechtungsfrist bei Gericht nachfragen und so auf eine Beschleunigung der Zustellung hinwirken müssen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0235
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2008 - 3 Wx 260/07
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, die ein Wohnungseigentumsverfahren wegen "Vorgreiflichkeit" aussetzt, unterliegt nur der Anfechtung, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.*)
VolltextIMRRS 2008, 0234
BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZR 13/07
1. Eine pauschale, globale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen ist in der Berufungsinstanz ausnahmsweise hinsichtlich solchen Vorbringens zulässig, das in erster Instanz aus Rechtsgründen nicht behandelt wurde, als rechtlich unerheblich oder unsubstantiiert behandelt oder gänzlich übergangen wurde.
2. Den Parteien steht auch noch im Hauptsacheprozess das Recht auf mündliche Erläuterung des Gutachtens aus dem selbständigen Beweisverfahren durch den Sachverständigen zu. Ein entscheidungserheblicher Verstoß hiergegen führt im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zur Aufhebung des Urteils.
VolltextIMRRS 2008, 0229
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 144/06
Dem Großen Senat für Zivilsachen wird folgende Frage vorgelegt: Ist die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind?
VolltextIMRRS 2008, 0227
BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 269/06
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils im Falle einer Klage des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und auf Räumung des Mietobjekts.*)
VolltextIMRRS 2008, 0225
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2008 - 1 W 61/07
Ein Gerichtssachverständiger hat auch außerhalb seiner gerichtlichen Tätigkeit die besondere Pflicht, neutral und unabhängig tätig zu sein. Er muss äußerste Zurückhaltung üben und jeden Anschein einer allgemeinen Voreingenommenheit oder Festlegung vermeiden.
VolltextIMRRS 2008, 0224
OLG München, Beschluss vom 28.01.2008 - 34 Wx 77/07
1. Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz im Rahmen der Geltendmachung von Wohngeldansprüchen.*)
2. In vor dem 1.7.2007 anhängigen Entziehungsverfahren können die Wohnungseigentümer insgesamt den geltend gemachten Anspruch weiterverfolgen. Einer Verfahrensführung durch die Eigentümergemeinschaft bedarf es insoweit nicht.*)
VolltextIMRRS 2008, 0223
BGH, Urteil vom 09.01.2008 - VIII ZR 12/07
1. Das Gericht ist verpflichtet, den Parteien Gelegenheit zur Behebung von Verfahrensmängeln zu geben. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel darauf beruht, dass die beklagte Partei prozessunfähig ist und deshalb der gesetzlichen Vertretung bedarf.
2. Der Verfahrensmangel einer fehlenden Klagezustellung wird durch rügelose Einlassung gemäß § 295 ZPO geheilt.
VolltextIMRRS 2008, 0221
BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 79/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0219
BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - VII ZB 59/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0218
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - VI ZB 73/06
Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit der geltend gemachte Hauptanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 0217
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - VII ZB 87/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0214
BGH, Urteil vom 06.11.2007 - VI ZR 34/07
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988 (Lugano-Übereinkommen) Art. 5 Nr. 3*)
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über eine Klage auf Schadensersatz wegen Betrugs zum Nachteil eines Geschädigten mit Wohnsitz in Deutschland durch einen in der Schweiz ansässigen Verwaltungsrat einer Gesellschaft nach dem Recht der Schweiz.*)
VolltextIMRRS 2008, 0213
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 69/07
Von einem Anwalt kann nicht verlangt werden, den Fristablauf oder die Erledigung von Fristnotierungen stets auch dann selbst zu prüfen, wenn ihm eine Sache ohne Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird oder ohne dass Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die zur Fristwahrung getroffenen Maßnahmen könnten versagt haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 204/96 - FamRZ 1999, 649, 650 f.).*)
VolltextIMRRS 2008, 0212
BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - V ZB 89/07
Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Lasten in die Rangklasse 3, wenn der Gläubiger innerhalb von vier Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit wegen dieses Anspruchs die Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zulassung des Beitritts zu einem bereits anhängigen Verfahren beantragt oder seinen Anspruch angemeldet hat.*)
VolltextIMRRS 2008, 0210
BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - II ZB 13/07
Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG ist nur dann zulässig, wenn die strittige Rechtsfrage für die von dem vorlegenden Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung und für die vorausgegangene Entscheidung erheblich ist. Hierfür ist erforderlich, dass die Entscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, auf der anderen Beurteilung der Vorlagefrage beruht und die von dem vorlegenden Oberlandesgericht beabsichtigte abweichende Beurteilung das Ergebnis seiner Entscheidung beeinflusst.*)
VolltextIMRRS 2008, 0208
AG Lübeck, Beschluss vom 09.01.2008 - 51 M 4791/07
Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft zur Schaffung der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils muss im Original übergeben werden. Die Zustellung einer anwaltlich beglaubigten Abschrift der Bürgschaft schafft nicht die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.
VolltextIMRRS 2008, 0200
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007 - 20 W 325/07
§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509 ff) ist für vor dem 01.07.2007 bei Gericht anhängige Verfahren in Wohnungseigentumssachen nicht einschlägig. Für diese Verfahren, die sich noch nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung über die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts.*)
VolltextIMRRS 2008, 0199
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2007 - 4 W 64/07
1. Gegen die Ablehnung eines im selbstständigen Beweisverfahren gestellten Antrages, eine neue Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anzuordnen, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft.*)
2. Ist ein Antrag auf Einholung eines solchen weiteren Sachverständigengutachtens gestellt, so ist vom Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die Anwendung von § 412 Abs. 1 ZPO im Erkenntnisverfahren entwickelten Kriterien unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zu prüfen, ob die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, es Widersprüche enthält oder der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen. Der Antrag kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das bereits erstattete Gutachten weder "grob fehlerhaft" sei noch sich "auf den ersten Blick als völlig ungeeignet" erweise.*)
VolltextIMRRS 2008, 0198
OLG Jena, Urteil vom 19.12.2007 - 4 U 484/07
1. Ein zweites Versäumnisurteil kann nur mit der Begründung angefochten werden, dass die Säumnis, die zum Erlass dieses VU geführt hat, unverschuldet war (§ 514 Abs. 2 ZPO).*)
2. Ein wiederholt (vom Beklagten) gestellter Antrag auf PKH, über den noch nicht rechtskräftig entschieden ist, rechtfertigt eine Terminssäumnis nicht, auch wenn die Partei selbst kostenarm ist und sich außerstande sieht, die Reisekosten ihres Anwalts zu tragen. Nimmt der Prozessbevollmächtigte gleichwohl einen auf den Einspruch gegen das erste VU anberaumten Verhandlungstermin unter Berufung auf die Mittellosigkeit seines Mandanten nicht wahr, so ist gegen den Erlass eines zweiten VU nichts zu erinnern.*)
VolltextIMRRS 2008, 0193
OLG Köln, Urteil vom 22.08.2007 - 17 U 57/06
1. Über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs (Klage wegen Bauleistungen aus einem VOB-Vertrag), der nach Grund und Höhe streitig ist, kann nur dann durch Teilurteil entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
2. Eine Forderung im Rechtssinne ist beim VOB-Vertrag lediglich der Schlussrechnungssaldo, d. h. der Anspruch auf restliche Vergütung aus dem Werkvertrag. Dabei sind auch die Abschlagszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden können. Der Saldo hat dabei keinen inhaltlichen Bezug zu den einzelnen Leistungspositionen, d. h. er ist nicht die Vergütung für solche Einzelpositionen. Dies gilt auch für Nachtrags und Eventualpostionen, die in die Schlussrechnung eingeflossen sind, denn einzelne Rechnungspositionen können generell nicht selbständig abgewiesen oder zugesprochen werden.
3. Für den Fall der Abweisung bestimmter Rechnungsposten verbietet sich der Erlass eines Teilurteils jedenfalls wegen der fehlenden materiellen und verfahrensrechtlichen Selbständigkeit solcher Ansätze.
VolltextIMRRS 2008, 0185
BGH, Beschluss vom 26.10.2006 - IX ZB 245/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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