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Sachgebiet: Prozessuales

15970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IMRRS 2008, 0443
SchiedswesenSchiedswesen
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2007 - 9 Sch 2/07

1. Wurden Aufhebungsgründe, die in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsland hätten geltend gemacht werden können, dort nicht fristgerecht geltend gemacht, so sind diese Gründe in einem Verfahren der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs präkludiert.

2. Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Präklusion plausibel begründet worden und seitens des Antragsgegners unwidersprochen geblieben ist.

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IMRRS 2008, 0432
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - XI ZR 310/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0431
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 16.03.2007 - VI ZR 42/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0430
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - IV ZR 147/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0429
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - IX ZR 226/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0426
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZR 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0425
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 18.12.2007 - VI ZA 24/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0424
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 242/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0423
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.08.2006 - VI ZR 180/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0418
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.03.2006 - VI ZB 25/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0416
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - IV ZR 175/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0415
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - IV ZB 41/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0410
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0408
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - IX ZB 93/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0405
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - XI ZR 325/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0402
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 108/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0401
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.09.2006 - IV ZR 142/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0400
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.01.2008 - IX ZB 175/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0399
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - IX ZB 127/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0395
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 117/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0394
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 13.09.2007 - III ZA 17/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0393
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.06.2007 - XI ZA 27/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0392
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 171/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0389
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 382/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0388
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - II ZR 212/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0387
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZA 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0386
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.02.2008 - XI ZR 153/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0380
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Reichweite der materiellen Rechtskraft

BGH, Urteil vom 16.01.2008 - XII ZR 216/05

1. Die Rechtskraft einer in einem Vorprozess der Parteien ergangenen Entscheidung ist nicht nur bei Identität der Streitgegenstände in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten, sondern auch dann, wenn eine für den nachfolgenden Rechtsstreit (hier: Leistungsklage) entscheidungserhebliche Vorfrage im Vorprozess (dort: Feststellungsklage) rechtskräftig entschieden wurde.*)

2. Auch ein klagabweisendes Urteil, das die Zulässigkeit der Klage verfahrensfehlerhaft dahinstehen lässt, ist der uneingeschränkten materiellen Rechtskraft fähig, wenn aus dessen Tenor und Entscheidungsgründen ersichtlich ist, dass das Gericht ungeachtet seiner Zweifel an der Zulässigkeit der Klage kein Prozessurteil erlassen, sondern eine Sachentscheidung getroffen hat.*)

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IMRRS 2008, 0375
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Dauer der Frist für Antrag auf Wiedereinsetzung?

BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - XI ZB 11/07

Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist beträgt nicht zwei Wochen, sondern nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO einen Monat. Das Motiv des Gesetzgebers, der vermögenslosen Partei nach Gewährung von Prozesskostenhilfe ausreichend Zeit zur Begründung des Rechtsmittels einzuräumen, rechtfertigt es nicht, abweichend vom Wortlaut § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf andere Fälle einer Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels nicht anzuwenden.*)

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IMRRS 2008, 0374
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenentscheidung bei Klage?

LG Frankenthal, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 OH 1/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0373
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenentscheidung bei Klage?

LG Frankenthal, Beschluss vom 10.12.2007 - 3 OH 1/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0372
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Bedürfnis mehr nach Erfüllung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.05.2006 - 26 Sch 18/05

Es entspricht allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen, dass es für eine Vollstreckung kein Bedürfnis mehr gibt, wenn der zu vollstreckende Anspruch erfüllt ist. Deshalb ist auch der Erfüllungseinwand im Rahmen des Verfahrens nach §§ 887 ff ZPO zu berücksichtigen. Diese Grundsätze müssen auch im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach § 1060 ZPO beachtet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, im Vollstreckbarerklärungsverfahren alle materiell-rechtlichen Einwände (insbesondere den Erfüllungseinwand) zuzulassen, deren tatsächliche Grundlage nicht mehr im Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte.*)

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IMRRS 2008, 0369
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einstweilige Verfügung im Wohnungseigentumsrecht

AG Wangen, Beschluss vom 30.01.2008 - 4 C 36/08

1. Ruft eine Person, ohne ordnngsgemäß zum Verwalter bestellt zu sein (faktischer Verwalter), eine Wohnungseigentümerversammlung ein, kann ihr durch einstweilige Verfügung verboten werden, generell Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen oder konkret eine bereits durch diese Person einberufene Versammlung abzuhalten.

2. Sind die Wohnungseigentümer einig, eine professionelle Verwaltung zu bestellen, kann das Gericht keinen Notverwalter durch einstweilige Verfügung bestellen; dem steht entgegen, dass jeder Wohnungseigentümer durch das Gericht ermächtigt werden kann, eine Versammlung einzuberufen und durchzuführen.

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IMRRS 2008, 0362
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mangelnde Kenntnisnahme von erheblichem Parteivorbringen

BGH, Beschluss vom 07.01.2008 - II ZR 204/06

Gehen beide Parteien eines Rechtsstreits ausdrücklich von der Anwendbarkeit eines fremden Rechts aus, beruht die Ansicht des Berufungsgerichts, die Streitsache sei nach deutschem Recht zu entscheiden, weil die Parteien sich zumindest stillschweigend hierauf geeinigt hätten und in ihren Berufungsbegründungen der Anwendung deutschen Rechts durch das Landgericht nicht entgegengetreten seien, auf einer nicht nachvollziehbaren mangelnden Kenntnisnahme von erheblichem Parteivorbringen.

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IMRRS 2008, 0360
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage

BGH, Urteil vom 15.01.2008 - VI ZR 53/07

Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage besteht auch dann, wenn die Schädigung eines Rohrleitungssystems abgeschlossen ist und nur noch nicht geklärt werden kann, auf welche Weise und mit welchen Kosten sie behoben werden kann.*)

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IMRRS 2008, 0355
BauvertragBauvertrag
Teilurteil über Teilbetrag aus Schlussrechnungssaldo?

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - VII ZR 43/07

Ein Teilbetrag aus einem Schlussrechnungssaldo kann mit einer Teilklage auch dann ohne weitere Individualisierung in zulässiger Weise geltend gemacht werden, wenn in die Schlussrechnung auch Ansprüche aus Änderungsanordnungen oder zusätzlichen Leistungen eingestellt sind.*)




IMRRS 2008, 0344
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Erweiterung der Beweisaufnahme

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2007 - 9 W 27/07

Beantragt der Antragsgegner in einem selbstständigen Beweisverfahren die Erweiterung der Beweisaufnahme, kann hierfür unabhängig von der Beweislast oder Parteistellung ein Auslagenvorschuss von ihm verlangt werden.*)

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IMRRS 2008, 0341
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Kündigung nach Erwerb in Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 16.01.2008 - VIII ZR 254/06

Eine Bank, die eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung erworben hat, hat ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine Rechtsposition durch ein von ihr wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbares Rechtsgeschäft erlangt hat, bei Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Verwertung des Grundstücks zu zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist und die Bank dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.*)

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IMRRS 2008, 0339
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erledigung der Hauptsache während Anhörungsrüge

OLG München, Beschluss vom 29.01.2008 - 34 Wx 89/07

Tritt nach Wirksamwerden der unanfechtbaren Rechtsbeschwerdeentscheidung während des Verfahrens der Anhörungsrüge Erledigung der Hauptsache ein, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn die Rüge erfolgreich ist und das Verfahren fortgesetzt wird.*)

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IMRRS 2008, 0338
SchiedswesenSchiedswesen
Wirkt sich Mangel des Hauptvertrags auf Schiedsvereinbarung aus?

OLG München, Beschluss vom 12.02.2008 - 34 SchH 6/07

Hauptvertrag und Schiedsvereinbarung sind voneinander unabhängig. Nur in Ausnahmefällen schlägt ein Mangel des Hauptvertrags auf die Schiedsvereinbarung durch.*)

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IMRRS 2008, 0334
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hinweis auf fehlenden Sachvortrag

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2008 - 14 U 133/07

Ein Gericht muss die Parteien auf fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen.

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IMRRS 2008, 0333
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungseinlegung bei falschem Gericht

OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2008 - 14 U 12/08

Legt eine Partei in Verkennung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht beim Oberlandes-, sondern beim Landgericht ein, ist ihr Wiedereinsetzung gegen den Ablauf der Berufungsfrist nicht zu gewähren.

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IMRRS 2008, 0331
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter soll Verkauf zustimmen: Geschäftswert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2007 - 20 W 395/07

Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohn- bzw. Teileigentums beträgt 10-20 % des Verkaufspreises.*)

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IMRRS 2008, 0330
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren nur nach ZPO-Vorschriften

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2007 - 20 W 173/07

Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Für Verfahren, Rechtsmittel und Kostenentscheidung gelten die ZPO-Vorschriften. Eine Rechtsbeschwerde ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts in einem Verfahren nach § 887 ZPO nur bei Zulassung in dem angefochtenen Beschluss statthaft. Dies gilt auch, wenn das Verfahren die Vorbereitung eines Antrags auf Vorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO betrifft.*)

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IMRRS 2008, 0329
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenentscheidung bei Klage?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 W 8/08

Nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens, Antragstellung durch den Antragsgegner gemäß § 494a ZPO und Klageerhebung durch den Antragsteller innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist ist kein Raum für eine Zurückweisung des Antrags und eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Antragsverfahren nach § 494a ZPO.

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IMRRS 2008, 0328
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsvollstreckung: Wohnungsräumung

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - V ZB 99/07

Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt.*)

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IMRRS 2008, 0321
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

LG Konstanz, Beschluss vom 29.01.2008 - 62 T 13/08

1. Über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Wohnungseigentumsverfahren hat der Einzelrichter und nicht die Kammer zu entscheiden.

2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt, nach dem RVG abzurechnen, können diese Kosten nicht als außergerichtliche Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.

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IMRRS 2008, 0304
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Vorschusspflicht bei Fragen des Antragsgegners?

LG Heidelberg, Beschluss vom 07.01.2008 - 7 OH 13/06

1. In einem selbständigen Beweisverfahren ist der Vorschuss für Ergänzungsfragen an den Sachverständigen von der Partei zu entrichten, die die Ergänzungsfragen stellt.

2. Stellt eine Streithelferin Ergänzungsfragen, ist der Vorschuss von der Partei zu tragen, auf deren Seite die Streithelferin dem Verfahren beigetreten ist.

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IMRRS 2008, 0303
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - II ZR 313/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0300
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - IV AR (VZ) 3/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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