Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 1058BGH, Beschluss vom 09.04.2008 - VIII ZB 58/06
Zur Zulässigkeit der Berufung einer Partei, wenn zwar nicht aus der Berufungsschrift dieser Partei, wohl aber aus der beim Berufungsgericht bereits vorliegenden Berufung der Gegenseite und der deren Berufungsschrift beigefügten Abschrift des angefochtenen Urteils innerhalb der Berufungsfrist erkennbar ist, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 1055
LG Chemnitz, Urteil vom 22.02.2008 - 5 OH 59/07
1. Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO fehlt, wenn der Antragsteller in einem vorangegangenen selbständigen Beweisverfahren als Streitverkündeter über Monate Zeit hatte, auf dieses Einfluss zu nehmen.
2. Festgestellte Tatsachen in einem vorangegangenen Verfahren binden auch den nicht beigetretenen Streitverkündeten.
VolltextIMRRS 2008, 1052
OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2008 - 6 U 610/07
1. Bestimmt eine gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts für "alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern, soweit sie das Gesellschaftsverhältnis berühren", so geht im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin, auch Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und ausgeschiedenen Gesellschaftern der Schiedsklausel zu unterwerfen.*)
2. Der Anwendbarkeit einer Schiedsklausel steht nicht entgegen, dass sie vorsieht, Zusammensetzung und Befugnisse des Schiedsgerichts in einem gesonderten Schiedsvertrag niederzulegen, ein solcher Schiedsvertrag aber in der Folge nicht abgeschlossen wurde.*)
VolltextIMRRS 2008, 1042
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2007 - 24 W 82/07
Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten", so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die zu schätzenden Abbruchkosten.*)
VolltextIMRRS 2008, 1029
BGH, Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 313/06
1. Eine Partei wird nicht in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt, wenn das Berufungsgericht in Anwendung des § 538 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO eine eigene Sachentscheidung trifft, ohne darüber zu befinden, ob das Landgericht einen Ablehnungsantrag - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - zu Recht als unzulässig verworfen hat; vielmehr ist im Zivilprozess in dieser Lage das Berufungsgericht "der gesetzliche Richter".*)
2. Eine Rechtsmittelrichterin ist nicht deshalb entsprechend § 41 Nr. 6 ZPO von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, weil ihr Ehegatte an der angefochtenen Entscheidung des 1. Rechtszugs mitgewirkt hat. Ebenso wenig ist dieser Umstand allein geeignet, die Ablehnung der Richterin gemäß § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen (vgl. Sen.Beschl. v. 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f.).*)
VolltextIMRRS 2008, 1023
BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - VII ZB 32/07
Pfändet der Gläubiger den einer Mitschuldnerin und Ehefrau zustehenden Auszahlungsanspruch aus Girokontovertrag gegen einen Drittschuldner, können die Schuldner und Eheleute zwar nicht nach § 850 k ZPO, jedoch unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Ehemannes herrührt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1014
BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 131/06
Wenn innerhalb der Berufungsfrist kein Rechtsmittel und auch kein vollständiger Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901), kommt gleichwohl eine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist in Betracht, falls der verspätete Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht auf einem dem Rechtsmittelführer zurechenbaren Verschulden beruht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1012
BGH, Beschluss vom 08.04.2008 - VIII ZB 20/06
Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster Instanz zur Sache ausgesagt hat, darf das Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen seiner erstinstanzlichen Aussage aussetzen würde.*)
VolltextIMRRS 2008, 1002
BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 192/06
Hat ein Gericht die Partei eindeutig und unmissverständlich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage hingewiesen, muss es den Hinweis nicht wiederholen, wenn die Partei ihren Sachvortrag nicht auf den rechtlichen Hinweis eingerichtet hat (Abgrenzung zu BGH Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 269/97 - NJW 1999, 1264 und vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NJW 2002, 3317).*)
VolltextIMRRS 2008, 0992
BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 134/06
1. Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621e Abs. 2 ZPO (hier: Regelung des Umgangs) nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne von § 621e Abs. 1 ZPO statthaft (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - XII ZB 165/03 - FamRZ 2005, 1240; vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 19/02 - FamRZ 2003, 232).*)
2. Die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengerichts -, ein ausländisches Gericht nach Art. 15 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) um die Erklärung seiner Zuständigkeit zu ersuchen, ist lediglich eine Zwischenentscheidung. Eine auf die Erstbeschwerde hiergegen ergangene Entscheidung kann daher nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 28 IntFamRVG.*)
VolltextIMRRS 2008, 0986
BGH, Urteil vom 19.03.2008 - VIII ZR 68/07
Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine - aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar - prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGHZ 104, 109).*)
VolltextIMRRS 2008, 0979
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 85/07
1. Maßgeblich für den Umfang der gerichtlichen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 1999 - V ZB 31/98 - NJW 1999, 1036).*)
2. Mit einer "antragsgemäßen" Verlängerung macht das Berufungsgericht den Fristverlängerungsantrag zum Inhalt der Fristverlängerung selbst, auch wenn die Frist im Antrag fehlerhaft berechnet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die erforderliche Einwilligung des Gegners nach § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO für eine Fristverlängerung in der beantragten Weise vorgelegen hat, denn auch ohne sie ist eine bewilligte Fristverlängerung wirksam (Anschluss an BGHZ 161, 86, 89).*)
VolltextIMRRS 2008, 0978
BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 202/07
Zum Umfang der Bindungswirkung und zur Pflicht des Zivilgerichts zur Aussetzung seines Verfahrens.*)
VolltextIMRRS 2008, 0975
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 202/07
1. Die Beschwer durch die Abweisung der Klage eines Beamten auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung seines Dienstherrn wegen einer unterlassenen Beförderung bemisst sich nach dem Rechtsgedanken des § 9 ZPO. Danach ist der 31/2-fache Wert der einjährigen Bruttogehaltsdifferenz zwischen der derzeitigen Besoldungsgruppe und der mit der Beförderung erstrebten maßgebend.*)
2. Hiervon ist der für Feststellungsklagen übliche Abschlag von in der Regel 20 v.H. vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner sich einem Feststellungsausspruch beugt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - III ZR 304/99 - BeckRS 2000 30092951 und vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02).*)
VolltextIMRRS 2008, 0974
BGH, Beschluss vom 19.03.2008 - I ZB 56/07
1. Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.*)
2. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung. Die Besitzverhältnisse an der Wohnung ändern sich im Regelfall nicht, wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit mit ihren Eltern weiter zusammenleben. Haben Kinder keinen Mitbesitz an der Wohnung erlangt, reicht für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus.*)
VolltextIMRRS 2008, 0968
BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - VII ZR 100/07
1. Die vertragliche Pflicht zur Montage von Fenstern kann die Auslegung nahelegen, dass die Fenster in voll funktionsfähigen Zustand gebracht, also wind- und dampfdicht ausgeführt werden müssen.
2. Geht das Berufungsgericht dagegen wegen der Vereinbarung einer weiteren Position "dreiseitiges Ausschäumen" von einem erheblich geringeren geschuldeten Leistungsumfang aus, so hält diese Auslegung rechtlicher Überprüfung nur stand, wenn eine umfassende interessengerechte Würdigung aller Umstände vorgenommen wurde und die Parteien Gelegenheit hatten, Stellung zu nehmen und die technischen Vorfragen mit dem Sachverständigen zu erörtern.
VolltextIMRRS 2008, 0953
LG Lübeck, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 T 70/08
Eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft zur Schaffung der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils muss im Original übergeben werden. Die Zustellung einer anwaltlich beglaubigten Abschrift der Bürgschaft schafft nicht die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.
VolltextIMRRS 2008, 0946
OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2005 - 5 W 80/05
1. Für Klagen einer ARGE, deren Gesellschafter eingetragene Kaufleute sind, ist die Zivilkammer zuständig.
2. Verweisungen wegen funktioneller Unzuständigkeit sind auch bei inhaltlicher Unrichtigkeit grundsätzlich bindend.
VolltextIMRRS 2008, 0945
AG Spandau, Urteil vom 30.04.2008 - 4 C 13/08
Ein Mieter, der durch zweimalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete zu erkennen gibt, dass er dem Mieterhöhungsverlangen stillschweigend zustimmt, gibt dem Vermieter keine Veranlassung zur Klage, wenn er die erbetene Zustimmungserklärung nicht schriftlich abgibt.
VolltextIMRRS 2008, 0942
BGH, Beschluss vom 28.02.2008 - V ZB 107/07
1. Nach § 98 Satz 2 ZVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Zuschlagserteilung auch dann mit der Verkündung des Beschlusses im Versteigerungstermin zu laufen, wenn sich der Bieter in dem Termin vertreten lässt und der Vertreter über eine uneingeschränkte Verfahrensvollmacht verfügt.*)
2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Bieter bei Einlegung der Zuschlagsbeschwerde anwaltlich vertreten war.*)
VolltextIMRRS 2008, 0941
BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 184/05
1. Eine Partei muss in ihrem Prozesskostenhilfeantrag glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, warum früher vorhandene erhebliche Geldbeträge ihr zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen.*)
2. Diese Darlegungen müssen ein so hinreichendes Maß an Plausibilität erreichen, dass mit ihnen zum einen der Verdacht ausgeräumt werden kann, der Hilfesuchende habe die Geldmittel nicht verbraucht, sondern nur zur Seite geschafft oder damit andere verwertbare Vermögensgegenstände erworben. Zum anderen muss auch ausgeschlossen werden können, dass der Hilfesuchende, der mit Kosten durch einen bevorstehenden oder einen schon geführten Rechtsstreit rechnen konnte und deshalb seine finanziellen Dispositionen auf die Prozessführung einrichten musste, sich seines Vermögens durch Ausgaben entäußert hat, für die keine dringende Notwendigkeit bestand (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 - FamRZ 2006, 548, 549).*)
VolltextIMRRS 2008, 0936
BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 59/07
In Verfahren nach § 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO (Regelung nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats) findet die Rechtsbeschwerde auch dann nicht statt, wenn die Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 0932
BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 99/05
Die Beweiswirkung gemäß § 314 Satz 1 ZPO erstreckt sich bei einer Entscheidung, die im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO ergangen ist, nur auf dasjenige Parteivorbringen, das Gegenstand einer mündlichen Verhandlung gewesen ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 0929
BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - III ZB 97/06
1. Der Grundsatz von Treu und Glauben kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs dazu führen, dass die Einwendungen des Antragsgegners gegen ein solches Ersuchen nicht zu berücksichtigen sind, weil ihnen der (Gegen-)Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) entgegensteht.*)
2. Ein solcher (einwendungsvernichtender) Verstoß gegen Treu und Glauben ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der durch den ausländischen Schiedsspruch verurteilte Antragsgegner bewusst davon absieht, die Aufhebung des Schiedsspruchs im Erlassstaat (hier: Dänemark) zu betreiben.*)
VolltextIMRRS 2008, 0927
BGH, Beschluss vom 31.03.2008 - II ZB 4/07
1. Hat die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines GmbH-Gesellschafters in erster Instanz Erfolg, kann ein anderer Gesellschafter selbst dann dem Rechtsstreit auf der Seite der Gesellschaft beitreten und Berufung einlegen, wenn die Gesellschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.*)
2. Die Berufungsfrist beginnt für den GmbH-Gesellschafter, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, mit der Zustellung des Urteils an die Gesellschaft (Anschluss an Sen. Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45; v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865).*)
3. Dem nicht beigetretenen und über das Verfahren nicht informierten Gesellschafter kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1990 - IX ZB 78/90, NJW 1991, 229).*)
VolltextIMRRS 2008, 0925
BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - V ZB 114/07
1. Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, kann durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden.*)
2. Das trifft in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung zu (hier: unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung).*)
VolltextIMRRS 2008, 0924
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 W 49/07
1. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist im Rahmen des § 91a ZPO nicht mehr über die Frage einer Erledigung zu befinden, sondern nur noch über die Kosten des Rechtsstreits.
2. Eine Klage auf Zahlung von Mietzins ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn sie die streitgegenständliche Mietperiode und den hierfür beanspruchten Mietzins an gibt (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2006 – 3 W 18/06 = OLGR Brandenburg, 2006, 695 m.w.N.).
3. Für das Erlöschen (§ 362 BGB) der Mietforderung und für eine dahingehende Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) ist der Mieter darlegungs- und beweisbelastet.
VolltextIMRRS 2008, 0921
BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 13/08
1. Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden.*)
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.*)
VolltextIMRRS 2008, 0918
OLG Dresden, Urteil vom 19.07.2007 - 10 U 1904/06
1. Eine Streitverkündung genügt bereits dann den Anforderungen für eine Hemmung der Verjährung, wenn der Streitverkünder im Antrag die Ursachen von Mängeln festgestellt wissen möchte.
2. Die vom Bauherren gegen einen Handwerker aufgewandten Kosten eines Beweissicherungsverfahrens stellen einen Schaden dar, den der Bauherr gegen den bauüberwachenden Architekten geltend machen kann, selbst wenn im Beweisverfahren handwerkliche Fehler festgestellt wurden.
VolltextIMRRS 2008, 0917
OLG Jena, Beschluss vom 31.08.2007 - 5 W 481/07
Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens ist an seine getroffene Wahl des Gerichtsstandes im Beweisverfahren nicht auch für das Hauptsacheverfahren gebunden.
VolltextIMRRS 2008, 0916
BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - X ZB 27/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0911
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2008 - 4 W 312/07
Über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens ist in dem Beweisverfahren nicht mehr zu entscheiden, wenn die Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin eine Widerklage anhängig gemacht hat, die sich auf das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens stützt.*)
VolltextIMRRS 2008, 0908
BGH, Beschluss vom 20.03.2007 - XI ZR 6/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0901
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2008 - 5 W 255/08
Gegen die gerichtliche Untätigkeit im selbständigen Beweisverfahren einer Bausache ist in der Regel keine Beschwerde statthaft.*)
VolltextIMRRS 2008, 0900
OLG München, Urteil vom 26.03.2008 - 3 U 3608/07
1. Eine arglistige Täuschung kann im Urkundenprozess nur durch unmittelbare Urkunden bewiesen werden.
2. Die Privilegierung unmittelbarer Urkunden im Vergleich zum Zeugen-, Sachverständigen- und Augenscheinbeweis ist rein formaler Natur und strikt von der materiellen Beweiskraft zu trennen.
VolltextIMRRS 2008, 0896
BGH, Urteil vom 14.03.2008 - V ZR 13/07
1. Vor Klärung der Schlüssigkeit der Klage darf ein Grundurteil nicht ergehen.*)
2. Zur Rechtskraftwirkung eines den Anspruch aus § 894 BGB abweisenden Urteils.*)
VolltextIMRRS 2008, 0892
OLG Celle, Urteil vom 04.01.2007 - 13 U 244/05
1. Zur Frage der Kündigungsabrechnung bei Pauschalpreisvertrag.
2. Eine Klausel, wonach der Auftragnehmer notwendige oder geforderte Leistungen ohne Vergütung erbringen muss, ist unwirksam.
3. Eine Klausel, wonach jegliche Nachforderung ausgeschlossen ist, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- oder Nachtragsaufträgen beruht, ist ebenfalls unwirksam.
3. Nur wenn sich das Gericht nicht mehr an den Parteivortrag erinnern kann, erfordert die Verkündung einer Entscheidung mehr als drei Monate nach der letzten mündlichen Verhandlung eine Wiederholung derselben.
4. Zu der Frage, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das Gericht dem Antrag auf Durchführung eines Ortstermins nicht folgt.
VolltextIMRRS 2008, 0885
KG, Beschluss vom 14.02.2008 - 2 AR 3/08
Auch für Werklohnklagen gegen eine ARGE ist die Kammer für Handelssachen zuständig.
VolltextIMRRS 2008, 0881
OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2007 - 22 U 110/07
1. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn nur Teile des Gegenstandes eines selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden. Die Identität beurteilt sich auch nicht danach, ob die im selbständigen Beweisverfahren zu klärenden tatsächlichen Fragen einen oder mehrere materiell-rechtliche Ansprüche betreffen oder ob sie auch Gegenstand gesonderter Beweisverfahren sein könnten. Entscheidend ist allein, was der Antragsteller zum Gegenstand des konkreten selbständigen Beweisverfahrens gemacht hat und ob er diesen Gegenstand mit der Klage ganz oder teilweise gegen den Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens weiterverfolgt.
2. § 92 Abs. 1 ZPO sieht zwar eine verhältnismäßige Teilung der Kosten nach dem Obsiegen bzw. Unterliegen vor. Jedoch ist damit nicht ausgeschlossen, dass bei Beweisaufnahme zu einem Anspruchsteil mit Teilerfolg die Beweiskosten selbständig ausgequotelt werden können, und zwar abweichend von der Quote des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens.
VolltextIMRRS 2008, 0880
OLG Rostock, Beschluss vom 07.08.2006 - 3 W 39/06
1. Es würde gegen den auch für öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, einen Sachverständigen zu entschädigen, der durch eine vorsätzliche Pflichtverletzung die Unverwertbarkeit seines Gutachtens herbeigeführt hat. Andererseits ist es mit den Belangen einer geordneten Rechtspflege unvereinbar, dem Sachverständigen in allen Fällen, in denen ihm wegen einer Verursachung der Unverwertbarkeit seines Gutachtens ein Schuldvorwurf gemacht werden kann, den Entschädigungsanspruch zu versagen. Dies hätte zur Folge, dass er bereits bei einer durch eine leichte Fahrlässigkeit herbeigeführten Unverwertbarkeit seinen Entschädigungsanspruch verlieren würde. Das ist mit seiner Stellung als Gehilfe des Richters bei der Urteilsfindung, auf die er wegen seiner besonderen Sachkunde wesentlichen Einfluss nehmen kann, unvereinbar.*)
2. Der Sachverständige ist nur weisungsgebundener Gehilfe des Gerichts bei der Auswertung ihm vorgegebener Tatsachen durch die aus seinem Fachwissen hergeleiteten Bewertungen, Schlussfolgerungen und Hypothesen. Dieser Weisungsgebundenheit entsprechend ist das Gericht verpflichtet, den Sachverständigen in den Grund, Inhalt und Zweck des Gutachterauftrags vollständig und unmissverständlich einzuweisen. Hält sich der Sachverständige an diese Weisungen, ist er für seine Leistungen voll zu entschädigen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0878
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2007 - 15 W 109/06
1. Einigen sich die Parteien in einem Vergleich (auch) über die "Kosten des Rechtsstreits" - ohne diese Kosten näher zu konkretisieren - , so sind die Kosten eines Privatgutachtens dann von dieser Regelung mitumfasst, wenn das Privatgutachten prozessbezogen in Auftrag gegeben wurde, und wenn das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.*)
2. Auch im Bauprozess sind Privatgutachten nur ausnahmsweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, da die Beweisaufnahme im Zivilprozess dem Gericht obliegt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Partei eigene Fachkenntnisse besitzt.*)
VolltextIMRRS 2008, 0875
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2007 - 26 Sch 9/07
Zu persönlichen Anforderungen an einen Schiedsrichter, wenn die Parteien vereinbart haben, dass dieser "ein im Steuer- und Wirtschaftsrecht erfahrener Jurist" sein muss.*)
VolltextIMRRS 2008, 0874
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2007 - 26 Sch 3/06
1. Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel ist unabhängig vom Bestand des Hauptvertrages zu beurteilen.*)
2. Eine Schiedsklausel ist auch dann nicht überraschend im Sinne des § 305 c BGB, wenn für ein in Belgien durchzuführendes Schiedsverfahren hilfsweise auf die Geltung belgischen Verfahrensrechts abgestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2008, 0873
KG, Urteil vom 30.08.2007 - 12 U 34/07
Private elektronische Dokumente nach § 371a Abs. 1 ZPO können nur dann "Urkunde" im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO sein, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 SignG) versehen sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 0872
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.10.2007 - 26 Sch 8/07
1. Der Umstand, dass ein Schiedsrichter Mitherausgeber einer Schriftenreihe ist, in der ein Beitrag des Bevollmächtigten einer Schiedspartei zu einer Thematik veröffentlicht wurde, die auch in einem anhängigen Schiedsverfahren eine Rolle spielte, begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
2. Entsprechendes gilt auch dann noch, wenn der Schiedsrichter und der Bevollmächtigte in unterschiedlichen Organen ein und derselben schiedsgerichtlichen Institution tätig sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 0871
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2007 - 26 SchH 3/07
Nach Aufhebung eines das Verfahren abschließenden Schiedsspruchs kommt eine Fortsetzung des Schiedsverfahrens mit dem "alten" Schiedsgericht nicht in Betracht. Für einen ausgeschiedenen Schiedsrichter ist deshalb auch kein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. Den Parteien bleibt es unbenommen, ein neues Schiedsverfahren einzuleiten.*)
VolltextIMRRS 2008, 0870
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2008 - 26 Sch 21/07
1. Zum Beginn der Antragsfrist nach § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO.*)
2. Eine Verletzung der Offenbarungspflicht des § 1036 Abs. 1 ZPO kann die Ablehnung des Schiedsrichters wegen Befangenheit rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0869
OLG Jena, Beschluss vom 17.01.2008 - 4 W 431/07
Bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung - hier die Erhebung des Sachverständigenbeweises - hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist ein entsprechendes rechtliches Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung im Beweissicherungsverfahren gegeben, dann kann dem Antragsteller - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - auch für das Beweissicherungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 0863
OLG München, Urteil vom 28.06.2007 - 19 U 2398/07
1. Bei einer Sicherungsabrede mit Beschränkung auf darlehensfinanzierte Kaufpreiszahlung haftet die Grundschuld selbst dann nicht für einen Rückgriffsanspruch aus einer Prozessbürgschaft, wenn die Zahlung auf diese Bürgschaft im Ergebnis einer Kaufpreistilgung geführt hat.*)
2. Soweit tatsächliches Vorbringen in der Berufungsinstanz nicht bereits im Tatbestand des angefochtenen Urteils enthalten ist oder als im ersten Rechtszug übergangener Sachvortrag gerügt wird, ist davon auszugehen, dass es sich um neue Angriffs- und Verteidigungsmittel i.S.v. § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO handelt. Dann ist gemäß § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO auch die Darlegung und gegebenenfalls Glaubhaftmachung der Tatsachen, aufgrund derer diese nach § 531 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zuzulassen sind, erforderlich.*)
3. Werden weitere Berufungsgründe erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist vorgebracht, sind diese im weiteren Verfahren nur unter den nach § 530 ZPO entsprechend geltenden Voraussetzungen der § 296 Abs. 1 und 4 ZPO zuzulassen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0862
LG Regensburg, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 T 511/07
Die Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens tragen die Kosten des Beweisverfahrens, wenn die Klage in der Hauptsache nicht gegen den Antragsgegner, sondern einen Dritten erhoben wird.
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