Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 1388BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - V ZR 194/07
Berücksichtigt das Berufungsgericht einen erheblichen Parteivortrag in zweiter Instanz nicht, zu dem diese Partei wegen obsiegender Entscheidung in erster Instanz keinen Anlass hatte, darf der Vortrag nicht als verspätet behandelt werden. In einem solchen Fall liegt die Voraussetzung des § 544 Abs. 7 ZPO mit der Konsequenz der Aufhebung der Entscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor.
VolltextIMRRS 2008, 1386
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.05.2008 - 12 U 179/07
Wenn der Auftraggeber die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet, kann das Gericht die Rechnung nicht mangels Prüfbarkeit zurückweisen. Das Gericht kann seine Informations- und Kontrollinteressen nicht ohne Weiteres über diejenigen des Auftraggebers stellen.
VolltextIMRRS 2008, 1384
BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 8/08
Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO genügt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1363
BGH, Beschluss vom 26.05.2008 - II ZB 19/07
1. Eine mittellose Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch mit der ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht und die erforderlichen Belege beigefügt hat, ist grundsätzlich bis zur Entscheidung über ihr Gesuch wegen Mittellosigkeit als unverschuldet gehindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht damit rechnen muss, dass ihr Prozesskostenhilfeantrag aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird.*)
2. Setzt das Gericht der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei eine Frist zur Vervollständigung ihrer Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und erfüllt die Partei die gerichtlichen Auflagen innerhalb dieser Frist, endet ihr schutzwürdiges Vertrauen auf Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe erst mit der Bekanntgabe des ihr Prozesskostenhilfegesuch ablehnenden Beschlusses mit der Folge, dass erst zu diesem Zeitpunkt die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu laufen beginnt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1356
BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 135/05
Die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Nur wenn die Urteilsformel allein nicht ausreicht, die Reichweite der Bindungswirkung zu erfassen, sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 15.6.1982 VI ZR 179/80, NJW 1982, 2257 f.; Urt. v. 17.2.1983 III ZR 184/81, NJW 1983, 2032; Urt. v. 1.7.1986 VI ZR 120/85, NJW 1987, 371; Urt. v. 2.12.1993 IX ZR 11/92, NJW RR 1994, 409; Urt. v. 16.4.2002 KZR 5/01, GRUR 2002, 915, 916 = WRP 2002, 1082 Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag).*)
VolltextIMRRS 2008, 1354
BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - V ZB 129/07
Ändert das Vollstreckungsgericht den mitgeteilten Verkehrswert, so muss der geänderte Wert rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden (§ 43 ZVG); davon darf lediglich abgesehen werden, wenn der neue Wert nur unwesentlich von dem bekannt gemachten abweicht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1353
BGH, Urteil vom 13.06.2008 - V ZR 114/07
1. Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.*)
2. Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.*)
VolltextIMRRS 2008, 1351
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08
Eine nur mit § 38 Abs. 1 ZPO begründete Verweisung ist nicht willkürlich, wenn beide Parteien diese unter Bezugnahme auf eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung begehrt haben.*)
VolltextIMRRS 2008, 1347
OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 W 108/08
Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den Klaggrund für einen Zahlungsanspruch aus, sind die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Streitgegenstandes (Darlehensforderung statt Wohnraummiete) bei der Wertfestsetzung für das gerichtliche Verfahren zu addieren.*)
VolltextIMRRS 2008, 1346
OLG München, Beschluss vom 20.02.2008 - 31 AR 18/08
Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts, wenn die gegen mehrere Streitgenossen gerichtete Klage für einen Teil der Streitgenossen eine zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehörende Wohnungseigentumssache ist, während für andere Streitgenossen die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 1345
OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.2006 - 8 U 182/06
1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Oberlandesgericht als Berufungsgericht seiner Entscheidung die vom Landgericht auf der Grundlage der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine neue Feststellung gebieten. Dies gilt grundsätzlich auch für Tatsachenfeststellungen, die auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens getroffen worden sind. Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens können sich dabei aus dem Gutachten selbst oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage. Dass solche Zweifel gegeben sind, hat der Berufungsführer im Einzelnen darzulegen.*)
2. Die Sollbeschaffenheit eines Bauwerkes wird nicht nur allein durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung, sondern - wenn eine solche wie z.B. im zu entscheidenden Fall bezüglich des luftdichten Verschließens der Fugen von Dämmplatten fehlt - auch durch die Verwendungseignung, d.h. durch die Funktionstauglichkeit des Bauwerkes für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch bestimmt. Fehlt diese, liegt selbst bei Einhalten der anerkannten Regeln der Technik ein Mangel vor.*)
VolltextIMRRS 2008, 1344
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 15/08
1. Die auf Herausgabe von Teilflächen eines Grundstücks gerichtete Klage ist wegen fehlender Bestimmtheit des Klageantrages unzulässig, wenn die Teilflächen nicht katasteramtlich vermessen sind und sich ihre genaue Lage und Größe auch nicht anderweitig exakt bestimmen lassen.*)
2. Bei den auf Grund eines Rezesses aus dem 19. Jahrhundert im Bereich der Stadt Lingen eingeräumten Weidegerechtigkeiten handelt es sich nicht um Reallasten i.S. von § 2 Abs. 1 des Nieders. Reallastengesetzes vom 17.05.1967.*)
3. Bezüglich solcher Weidegerechtigkeiten steht dem Grundstückseigentümer - hier der Stadt Lingen - kein Kündigungsrecht entsprechend § 37 Abs. 2 des Nieders. Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 zu, wenn er mit den früheren Inhabern der Weidegerechtigkeiten vereinbart hatte, dass die inzwischen wegen einer Nutzungsänderung nicht mehr ausgeübten Weidegerechtigkeiten nach der Kündigung wieder aufleben sollten, und die Ausübung der Weidegerechtigkeiten durch die nunmehr Nutzungsberechtigten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.*)
4. In diesem Fall kommt auch ein Erlöschen der altrechtlichen Weidegerechtigkeiten nach Art. 184 S. 2 EGBGB i.V mit § 1020 S. 1 BGB analog nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1343
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.07.2008 - 8 W 287/08
1. Ist dem Hauptsacheverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren und diesem eine außergerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten bei Identität der Personen und des Gegenstands in allen drei Angelegenheiten vorgeschaltet, so hat zunächst gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 5 RVG-VV die Anrechnung der im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des Hauptsacheverfahrens zu erfolgen, wodurch die zuvor entstandene Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
2. Erst auf die danach allein verbleibende Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 RVG-VV) gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV anteilig in Anrechnung zu bringen, wodurch die Verfahrensgebühr im Umfang der Anrechnung entfällt und die Geschäftsgebühr unvermindert bestehen bleibt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1342
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 264/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1341
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 265/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1339
BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 223/07
Im Zivilprozess ist die Angabe von Einzelheiten zum Zeitpunkt und Ablauf bestimmter Ereignisse nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind. Eine Partei ist auch nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet.
VolltextIMRRS 2008, 1338
BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - V ZR 190/07
Im Regelfall kann daraus, dass die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, keine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1336
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 25/08
1. Wird eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Widerspruch hin durch Urteil bestätigt, so beginnt ein neue Vollziehungsfrist, wenn in der Widerspruchsentscheidung erstmals eine Sicherheitsleistung angeordnet wird.*)
2. Innerhalb der neuen Vollziehungsfrist ist sowohl ein Eintragungsantrag an das Grundbuchamt zu stellen als auch die Sicherheit zu leisten.*)
3. Die Versäumung der erneuten Vollziehung der einstweiligen Verfügung hat zur Folge, dass die einstweilige Verfügung gegenstandslos ist und gemäß §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO der Aufhebung unterliegt. Der Gläubiger kann in diesem Fall im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung stellen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1335
OLG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 31 AR 74/08
1. Bestimmung eines sachlich gemeinsam zuständigen Gerichts für Klage gegen Wohnungseigentümer und dessen Mieter.*)
2. Die "Abteilung für Wohnungseigentumssachen" beim Amtsgericht ist kein gesetzlich bestimmter besonderer Spruchkörper. Eine Bestimmung durch das übergeordnete Gericht, dass für eine Klage innerhalb des Amtsgerichts die Abteilung für Wohnungseigentumssachen zuständig ist, findet deshalb nicht statt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1328
KG, Urteil vom 05.02.2008 - 7 U 83/07
1. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft.*)
2. Die Übersendung des Originals neben dem Fax ist für eine wirksame Klageeinreichung nicht erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2008, 1322
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2008 - 20 W 26/08
Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil es fälschlich von einer unselbstständigen Kostenentscheidung des Amtsgerichts ausgegangen ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 1318
BGH, Beschluss vom 26.05.2008 - II ZB 23/07
1. Im Falle der aktienrechtlichen Anfechtungsklage kann auch nach Inkrafttreten des UMAG v. 22. September 2005 der auf Klägerseite beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO erforderliches Interventionsinteresse am Obsiegen der unterstützten Partei schon allein damit begründen, dass ein stattgebendes Anfechtungsurteil gemäß § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ihm gegenüber Rechtskraft- und Gestaltungswirkung entfaltet.*)
2. Auch nach Inkrafttreten des UMAG unterliegt ein auf Seiten des Anfechtungsklägers beitretender Nebenintervenient wie bisher keiner besonderen aktienrechtlichen Beschränkung i. S. einer der Klagebefugnis gemäß § 245 Nr. 1 AktG entsprechenden "Nebeninterventionsbefugnis" (i. Anschl. an Senatsbeschluss v. 23. April 2007 II ZB 29/05, ZIP 2007, 1528 - z.V.b. in BGHZ 172, 136).*)
VolltextIMRRS 2008, 1313
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - VIII ZB 104/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1312
BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - XII ZR 202/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1310
BGH, Beschluss vom 02.06.2008 - II ZR 67/07
1. Ein Gesellschafter, der sich bei seinem geschäftsführenden Handeln über die in der Gesellschaft intern zu beachtende Kompetenzordnung hinwegsetzt, haftet für die Schäden, die durch die schuldhafte Missachtung dieser internen Bindungen entstehen.*)
2. Das Gericht darf sich ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens gemäß § 286 ZPO nur dann der Bewertung eines qualifizierten Parteivortrag darstellenden Privatgutachtens, gegen das der Gegner Einwendungen erhoben hat, anschließen, wenn es eigene Sachkunde besitzt und darlegt, dass es deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen abschließend zu beurteilen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1306
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2008 - 20 W 40/08
Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde nicht gegeben. Die sofortige weitere Beschwerde gegen eine vom Landgericht erstmals getroffene isolierte Kostenentscheidung ist ausgeschlossen, wenn sie auch gegen die Hauptsache (mangels Überschreiten des erforderlichen Beschwerdewertes) nicht gegeben wäre.*)
VolltextIMRRS 2008, 1305
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008 - 6 W 61/08
1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift.*)
2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1304
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2008 - 20 W 496/06
1. Wird ein Eintragungsantrag zurückgenommen, was wirksam bis zur Vollendung der Eintragung möglich ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erstbeschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Antragsverfahren.*)
2. Eine Eintragungsbewilligung ist "verbraucht", d. h. sie verliert ihre Funktion als verfahrensbegründete Erklärung, wenn auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen wurde. Auch wenn diese Eintragung wieder gelöscht wird, bedarf es zu erneuten Eintragung eines neuen Antrags und einer neuen Eintragungsbewilligung.*)
VolltextIMRRS 2008, 1298
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2008 - 24 W 31/08
Erhebt ein Zwangsverwalter trotz gerichtlicher Anordnung im selbstständigen Beweisverfahren nicht Klage zur Hauptsache, trifft ihn die Kostenlast, auch wenn die Zwangsverwaltung vorher aufgehoben worden war.*)
VolltextIMRRS 2008, 1296
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2008 - 24 W 17/08
1. Der Gegenstandswert eines Vergleichs bestimmt sich danach, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigen.*)
2. Wird in einem Prozessvergleich ein neues Mietverhältnis begründet und zugleich das bisherige, bestrittene Mietverhältnis für beendet erklärt, ist die Jahresmiete dieses Vertragsverhältnisses für den Wert maßgebend.*)
3. Wer zuvor einem bestimmten Streitwert zugestimmt hat, erklärt nicht schlüssig einen Rechtsmittelverzicht und wird trotzdem von der entsprechenden Festsetzung beschwert.*)
VolltextIMRRS 2008, 1295
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - 24 U 74/08
§ 708 Nr. 7 ZPO ist auf vorläufig vollstreckbare Urteile in Pachtsachen nicht anzuwenden (hier Räumung eines Golfplatzes).*)
VolltextIMRRS 2008, 1294
BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - IX ZR 33/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1293
AG Konstanz, Urteil vom 17.07.2008 - 12 C 5/08
1. Der Verwalter ist von der Prozessvertretung für die beklagten Wohnungseigentümer ausgeschlossen, wenn auch der Beschluss über seine Entlastung angefochten ist. Die Entscheidung darüber, wen ein Rechtsanwalt in dem Beschlussanfechtungsprozess vertritt, muss nicht durch isolierten Beschluss vorab, sondern kann durch das Endurteil ergehen.
2. Das Gericht trifft bei Anfechtungsklagen keine Pflicht, auf das Fehlen der Begründung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG hinzuweisen. Dem Kläger ist deshalb auch keine Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Hinweis unterblieben ist.
3. Das Anbringen eines Zaunes mit Zugangstor zu einem Parkplatz des Grundstücks zur Unterbindung des Durchgangverkehrs ist eine bauliche Änderung, die einstimmig zu erfolgen hat, da der Zaun zu einer nachteiligen optische Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnungseigentumsanlage führt. Die Errichtung des Zaunes stellt, auch wenn dadurch der Durchgangsverkehr verhindert werden soll, keine Modernisierung entsprechend § 559 Abs. 1 BGB dar, da weder der Gebrauchswert erhöht, noch eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse erreicht wird.
4. Ist in der Teilungserklärung ein Raum als Trockenraum bezeichnet ist und stellt dies eine Zweckbestimmung dar, so kann durch einfache Mehrheit eine Gebrauchsregelung dahingehend beschlossen werden, dass 2 - 3 Mal im Jahr der Raum eine andere Nutzung erfährt, selbst wenn diese zum Inhalt hat, dass an diesen 3 Tagen die Wäsche der Wohnungseigentümer dort nicht getrocknet werden kann.
VolltextIMRRS 2008, 1291
OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2008 - 23 W 31/08
Für die anwaltliche Zustellung entsteht eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,3 nach Nr. 3309 VV-RVG.*)
VolltextIMRRS 2008, 1288
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2008 - 5 U 88/07
Einwände gegen das Gutachten, die schon im selbständigen Beweisverfahren möglich gewesen wären, aber erst im Hauptsacheverfahren gebracht werden, kommen zu spät und sind unbeachtlich.
VolltextIMRRS 2008, 1280
BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VI ZB 55/07
Die in Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV zum RVG geregelte teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine später betreffend denselben Gegenstand angefallene Verfahrensgebühr gilt auch in dem zu einem selbständigen Beweisverfahren geführten Kostenfestsetzungsverfahren.
VolltextIMRRS 2008, 1277
BGH, Beschluss vom 10.06.2008 - VI ZB 56/07
Die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehenden Unterschiede hinsichtlich der Lebenshaltungskosten rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die nach § 115 Abs. 3 ZPO maßgebenden Vermögensfreibeträge herabzusetzen, wenn eine in Deutschland klagende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedstaat mit niedrigeren Lebenshaltungskosten hat.*)
VolltextIMRRS 2008, 1273
BGH, Beschluss vom 29.05.2008 - V ZB 3/08
Die sofortige Beschwerde eines Schuldners, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, gegen die Festsetzung des Verkehrswerts eines massezugehörigen Grundstücks durch das Vollstreckungsgericht ist unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2008, 1266
BGH, Beschluss vom 29.05.2008 - V ZB 6/08
Eine Vollstreckungsunterwerfungserklärung unterliegt nicht dem Zustimmungserfordernis des § 1365 BGB.*)
VolltextIMRRS 2008, 1265
OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2008 - 19 U 26/08
1. Ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen einen Rechtsanwalt nach §§ 150, 155 BRAO führt zur Unterbrechung eines Zivilprozesses gemäß § 244 ZPO auch dann, wenn das erkennende Gericht davon nichts weiß.
2. Eine gleichwohl durchgeführte Beweisaufnahme ist zu wiederholen; ein ergangenes Urteil ist nicht nichtig, jedoch auf die Berufung hin aufzuheben und der Rechtsstreit an das Gericht I. Instanz zurückzuweisen.
VolltextIMRRS 2008, 1262
LG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2008 - 10 T 80/08
1. Scheitert nach Ablauf der Verwalterbestellung die Neuwahl, kann diese Neuwahl von jedem Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt und im Rahmen eines Klagverfahrens nach § 43 Nr. 1 WEG auch durch einstweilige Verfügung durchgesetzt werden.
2. Es ist zweifelhaft, ob das Gericht einen Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung entsprechend § 37 BGB ermächtigen kann.
3. Ein Verfügungsgrund kann sich ergeben aus dem Erfordernis, Heizöl zu bestellen und eine Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan zur Schaffung ausreichender Liquidität herbeizuführen.
VolltextIMRRS 2008, 1261
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.06.2007 - 4 W 40/06
Zur Frage der Parteiänderung oder Rubrumsberichtigung bei Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentumsgemeinschaft und mangelnder Identität der verklagten Wohnungseigentümer mit der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
VolltextIMRRS 2008, 1257
BGH, Beschluss vom 29.05.2008 - IX ZB 197/07
Beantragt eine unbemittelte Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde, läuft die Frist für deren Begründung ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozesskostenhilfe und nicht erst ab Bekanntgabe der Bewilligung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 19. Juni 2007 XI ZB 40/06, NJW 2007, 3354, für BGHZ 173, 14).*)
VolltextIMRRS 2008, 1253
BGH, Beschluss vom 29.04.2008 - VIII ZB 67/07
Hat das Gericht Prozesskostenhilfe versagt, weil die Kosten der Prozessführung voraussichtlich vier Monatsraten um ca. 50 ¤ unterschreiten, kann im Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden, er habe vernünftigerweise nicht mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe rechnen dürfen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1252
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - I ZB 4/07
Hat nur der Beschwerdeführer für den Fall, dass seinem Rechtsmittel nicht schon nach Lage der Akten entsprochen werden kann, eine mündliche Verhandlung beantragt, wird der Anspruch des Beschwerdegegners auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentgericht der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung stattgibt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1250
BGH, Beschluss vom 06.05.2008 - VI ZB 16/07
Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Begründung der Berufung, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn der beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt bereit war, die Berufung auch ohne die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu begründen, was der Tatsache entnommen werden kann, dass vor Ablauf der Frist eine vollständige, allerdings als "Entwurf" bezeichnete Berufungsbegründungsschrift eingereicht wurde.*)
VolltextIMRRS 2008, 1248
BGH, Beschluss vom 22.04.2008 - X ZR 76/07
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass auch bei Flugreisen von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft in einen anderen Mitgliedstaat ein einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten an dem nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmenden Ort der Hauptleistung anzunehmen ist?*)
2. Wenn ein einheitlicher Erfüllungsort zu bestimmen ist: Welche Kriterien sind für seine Bestimmung maßgeblich; wird der einheitliche Erfüllungsort insbesondere durch den Ort des Abflugs oder den Ort der Ankunft bestimmt?*)
VolltextIMRRS 2008, 1246
BGH, Beschluss vom 02.06.2008 - II ZR 121/07
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn ein Gericht ihren schlüssigen und substantiierten Vortrag allein deshalb für unschlüssig hält, weil in einem von ihr vorgelegten Sachverständigengutachten aus einem anderen Verfahren, auf das sie sich berufen hat, nicht alle aufgeworfenen Fragen beantwortet sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 1245
BGH, Beschluss vom 05.06.2008 - V ZB 150/07
Der Bieter kann sein Gebot nicht wegen einer Fehlvorstellung über den Umfang der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte gem. § 119 Abs. 1 BGB anfechten.*)
VolltextIMRRS 2008, 1241
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2008 - 16 U 88/07
1. Schiedsgutachten können nur angegriffen werden, wenn sie „offenbar unrichtig“ sind. Unrichtige Gutachten sind daher nicht per se unwirksam.
2. Die offenbare Unrichtigkeit beurteilt sich nach dem von den Parteien unterbreitetem Sachverhalt.
3. Dem Schiedsgutachten zeitlich nachgelagerte Umstände bleiben unberücksichtigt.
4. Der Maßstab „offenbar unrichtig“ kann vertraglich abbedungen werden.
5. Rechtliches Gehör oder ein Ablehnungsrecht wegen Befangenheit des Gutachters muss vereinbart werden um Geltung zu erfahren.
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