Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 1700OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2007 - 22 W 41/07
Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann auch darin gesehen werden, dass er den Prozessbeteiligten Vorgaben zur Länge von Schriftsätzen macht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1695
OLG München, Beschluss vom 02.05.2008 - 9 W 1268/08
Eine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO ist auch dann unzulässig, wenn nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens der Antragsgegner den Antragsteller verklagt.
VolltextIMRRS 2008, 1686
OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008 - 15 W 15/08
1. Nur wenn eine Schiedsgutachtenabrede in einem notarielen Bauträgervertrag als solche bezeichnet wird und ihre Folgen genau abgegrenzt sind, ist diese wirksam vereinbart worden.
2. Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind, da diese den Rückgriff auf den staatlichen Rechtsschutz weitgehend ausschließen.
3. Eine Schiedsgutachterklausel, die wirksam zustande gekommen ist, nimmt einem Vertragspartner nicht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
VolltextIMRRS 2008, 1685
OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2007 - 16 W 34/07
Das selbständige Beweisverfahren ist auch nach einer erfolgten Anhörung des Sachverständigen noch nicht beendet, soweit sich Nachfragen ergeben und diese innerhalb angemessener Frist gestellt werden.
VolltextIMRRS 2008, 1681
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - V ZB 40/08
Das Rechtsmittelgericht ist nach § 17a Abs. 5 GVG auch dann an die durch die Entscheidung in der Hauptsache in dem angefochtenen Urteil stillschweigend bejahte Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gebunden, wenn das erstinstanzliche Gericht mangels Rüge einer Partei von einer Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs durch Beschluss nach § 17a Abs. 3 GVG absehen durfte.*)
VolltextIMRRS 2008, 1680
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 131/07
Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche die Erledigung des Antrags feststellt und dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt, die sofortige Beschwerde nach §§ 6, 34 Abs. 2 InsO statt; § 91a ZPO ist nicht anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2008, 1675
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZA 23/08
Das Insolvenzgericht ist nicht zuständig für Entscheidungen darüber, ob der Treuhänder Lastschriften widerrufen darf.*)
VolltextIMRRS 2008, 1674
BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08
Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 1673
LG München I, Urteil vom 17.06.2008 - 23 O 3978/08
Zur Problematik der Duldungspflicht Dritter zur Beweisaufnahme.
VolltextIMRRS 2008, 1671
OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2008 - 15 Wx 156/08
1. Ein Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an einer Fristversäumnis ist nicht gegeben, wenn er ein Schreiben an seinen Mandanten verschickt, er werde ohne ausdrückliche Weisung kein Rechtsmittel einlegen, dieses Schreiben vom ihm unterschrieben wurde, aber er nicht den Nachweis führen kann, dass dieses von seinem Schreibtisch zur Postversandstelle gelangt und tatsächlich versandt wurde.
2. Der Verfahrensbevollmächtigte ist zur Vermeidung eines Sorgfaltsverstoßes nicht gehalten, seinem Mandanten einen Gerichtsbeschluss sicherheitshalber durch Einschreiben zu übermitteln oder sich durch Rückfrage zu vergewissern, ob er ihn auch tatsächlich erhalten hat.
VolltextIMRRS 2008, 1670
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2008 - 10 W 38/08
Gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Gutachtens nach § 412 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren der Beschwerdeweg eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2008, 1669
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008 - 17 U 79/07
1. Der Streitgegenstand wird nicht dadurch begrenzt, dass der Kläger den von ihm vorgetragenen Lebenssachverhalt nur unter einem bestimmten rechtlichen Gesichtspunkt zur Überprüfung stellt.*)
2. Eine Schiedsklausel ist erst dann verbraucht, wenn das Schiedsgericht den Umfang der Schiedsvereinbarung voll ausgeschöpft hat. Nur wenn ein endgültiger Schiedsspruch vorliegt, tritt an die Stelle der Schiedseinrede der Einwand der Rechtskraft.*)
VolltextIMRRS 2008, 1668
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2008 - 1 Sch 2/08
1. Der Rechtsgedanke des § 93 ZPO ist bei der Kostenentscheidung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von inländischen Schiedssprüchen unabhängig davon anwendbar, ob ein "Anerkenntnisbeschluss" in entsprechender Anwendung des § 307 ZPO ergehen kann.*)
2. Besteht die Verpflichtung aus dem Schiedsspruch in der Unterlassung bestimmter Handlungen, so ist in der Regel ein berechtigtes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckbarerklärung gegeben, ohne dass es einer besonderen Veranlassung durch den Schuldner bedarf. In diesem Fall ist für die Anwendung des § 93 ZPO regelmäßig kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2008, 1664
OLG München, Beschluss vom 28.12.2007 - 11 W 2936/07
Zwischen Streitgenossen, die gemeinsam auf der Antragsteller- oder Antragsgegnerseite stehen, kommt es zu keiner internen Kostenerstattung.
VolltextIMRRS 2008, 1662
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Ein Urteil, mit dem dem Auftraggeber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zugesprochen wird, enthält regelmäßig die Feststellung, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, die gesamten Mängelbeseitigungskosten zu tragen, gegebenenfalls auch die den gezahlten Vorschuss übersteigenden Selbstvornahmekosten (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 210).*)
VolltextIMRRS 2008, 1661
OLG München, Beschluss vom 17.10.2008 - 34 SchH 11/08
1. Fehlt eine Bezeichnung des Oberlandesgerichts in der Schiedsvereinbarung, ist die Ortsangabe im Schiedsspruch regelmäßig auch für die Bestimmung der Zuständigkeit des staatlichen Gerichts maßgeblich.*)
2. Findet in Verfahren mit fakultativer mündlicher Verhandlung eine solche nicht statt, kann eine gerichtliche Zuständigkeit über § 39 ZPO nicht begründet werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1659
KG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 W 455/08
Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1658
KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)
IMRRS 2008, 1656
BGH, Urteil vom 18.09.2008 - IX ZR 174/07
Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung geeignet ist. Ausführungen zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können auch die Erledigung des anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens fördern.*)
VolltextIMRRS 2008, 1654
BGH, Beschluss vom 09.09.2008 - VI ZB 53/07
Zur Auslegung der Berufungsschrift, wenn nur zwei der erstinstanzlich verklagten drei Beklagten in der Rechtsmittelschrift als Berufungsbeklagte aufgeführt sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 1653
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - III ZB 19/08
Für eine Klage, die auf die Erklärung des Beklagten gestützt wird, die Haftung für den Rückforderungsanspruch einer öffentlich-rechtlichen Investitionsbank gegen den Empfänger einer Zuwendung mit zu übernehmen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten jedenfalls dann eröffnet, wenn die Haftungserklärung möglicherweise als Bürgschaft auszulegen ist oder ihre Umdeutung in eine Bürgschaft in Betracht kommt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1651
BGH, Urteil vom 29.05.2008 - I ZR 189/05
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.*)
VolltextIMRRS 2008, 1648
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2008 - 2 Wx 160/06
1. Es kann ermessensfehlerhaft sein, von einer Kostenerstattung im zweiten Rechtszug abzusehen, wenn das Rechtsmittel des Rechtsmittelführers bei eindeutiger Rechtslage erfolglos bleibt.
2. Es existiert kein Rechtsgrundsatz dahingehend, dass der Beschwerdeführer die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens immer dann zu tragen hat, wenn die Rechtslage bereits von der ersten Instanz in gleicher Weise beantwortet worden ist wie durch das Beschwerdegericht.
3. Einen Fortsetzungsfeststellungsantrag sieht das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vor.
VolltextIMRRS 2008, 2646
OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2008 - 9 W 78/08
1. Eine Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung, die mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht verbunden ist, insbesondere mit einer Vorlage an den EuGH, ist nicht statthaft.*)
2. Der Ausschluss der Anfechtungsmöglichkeit gilt nicht nur dann, wenn das aussetzende Gericht das Verfahren dem EuGH vorlegt, sondern auf den Ausgang eines anderen bereits vor dem EuGH anhängigen Verfahrens warten will, das dieselbe entscheidungserhebliche Frage zum Gegenstand hat.*)
VolltextIMRRS 2008, 1638
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - IX ZR 172/07
Wird ein in den Tatsacheninstanzen auf Insolvenzanfechtung gestützter Zahlungsanspruch im Revisionsrechtszug ausschließlich aus der wirksamen Leistungsannahme durch einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2 BGB) hergeleitet, liegt, wenn die Leistungsannahme erst im Revisionsrechtszug genehmigt wird, eine Klageänderung vor, deren Verfolgung mangels einer Beschwer nicht alleiniges Ziel der Revision sein kann.*)
VolltextIMRRS 2008, 1637
BGH, Beschluss vom 06.08.2008 - XII ZB 25/07
Die Entscheidung eines Oberlandesgerichts zum Versorgungsausgleich wird, auch wenn sie die Rechtsbeschwerde nicht zulässt, erst dann rechtskräftig, wenn die Rechtsbeschwerdefrist abgelaufen und binnen dieser Frist kein Rechtsmittel eingegangen ist (Festhaltung am Senatsurteil vom 15. November 1989 IVb ZR 3/89 FamRZ 1990, 283, 286 f.).*)
VolltextIMRRS 2008, 1635
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - IX ZR 182/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1625
LG München I, Beschluss vom 08.08.2008 - 1 T 13169/08
Im eV-Verfahren ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 1624
LG München I, Urteil vom 17.07.2008 - 36 S 9508/08
Im eV-Verfahren ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 1621
LG München I, Urteil vom 10.03.2008 - 15 O 13748/07
Ein nachbarrechtlicher Anspruch aus § 1004 BGB unterliegt nur dann einem Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO i.V.m. Art. 1 Nr. 2 BaySchlG, wenn dieser Anspruch als Äquivalent zu den Vorschriften der §§ 910, 911, 923 oder 906 BGB geltend gemacht wird.
VolltextIMRRS 2008, 1614
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2008 - 21 W 9/08
1. Der Besteller gibt keinen Anlass zur Klageerhebung, wenn er das Nachbesserungsangebot des Werkunternehmers mit dem Hinweis darauf zurückweist, dass dieser nicht nur die Neulieferung, sondern auch die Montage schulde.
2. Erkennt der beklagte Besteller nach Anzeige der Verteidigungsbereitschaft innerhalb der Klageerwiderungsfrist an, zur Zahlung nur Zug-um-Zug gegen Übersendung und Montage des Gewerks verpflichtet zu sein, liegt hierin ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO, selbst wenn ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde.
VolltextIMRRS 2008, 1613
LG Duisburg, Urteil vom 07.12.2007 - 10 O 297/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1610
BVerfG, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 BvR 1336/08
Es verstößt nicht gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, dass auf § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gestützte Beschlüsse über die Zurückweisung einer Berufung gemäß § 522 Abs. 3 ZPO unanfechtbar sind, während Urteile mit entsprechendem Inhalt entweder mit der Revision angefochten oder - unter Berücksichtigung der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden können.
VolltextIMRRS 2008, 1601
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2008 - 4 Sch 4/08
Der Schiedsrichter kommt seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, wenn das Schiedsverfahren durch sein Abwarten derart verzögert wird, dass den Parteien Nachteile entstehen, die bei der Verhandlung vor den staatlichen Gerichten fehlen würden. Dabei stehen nur offensichtlicher Missbrauch und Ausreißer einer Zumutbarkeit weiteren Abwartens entgegen.
VolltextIMRRS 2008, 1600
OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2008 - 2 W 199/08
Die Partei eines Mietvorvertrags kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt-)Mietvertrag sichern.*)
VolltextIMRRS 2008, 1593
OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2007 - 15 W 249/07
1. Die sofortige Beschwerde gegen eine Versorgungssperre für säumige Wohnungseigentümer ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung.
2. Eine unselbständige, d. h. nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegte Anschlussbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdegegner wirksam gegen dieselbe Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt hat.
VolltextIMRRS 2008, 1589
BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - VII ZR 127/06
Zur Frage des ausreichenden Beweisantritts für den Umfang der Bauleistung.
VolltextIMRRS 2008, 1586
BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - IX ZB 104/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1584
BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - IX ZR 37/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1583
BGH, Beschluss vom 01.07.2008 - IX ZB 219/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1582
BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IX ZB 19/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1577
BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - V ZB 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1572
BGH, Beschluss vom 04.08.2008 - EnZR 15/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1569
BGH, vom 27.05.2008 - V ZB 52/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1566
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2008 - 11 W 24/08
1. Die Verwertung von Fotos einer Partei im Sachverständigengutachten begründet keine Befangenheit, wenn die Aufnahmen lediglich zu Illustrationszwecken eingefügt worden sind.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige die Fotos ohne Beteiligung der anderen Partei eigenmächtig erfordert hat.
3. Der Streitwert für das Ablehnungsverfahren ist gemäß § 3 ZPO auf 1/3 des erstinstanzlichen Hauptsachestreitwerts festzusetzen.
VolltextIMRRS 2008, 1565
OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2008 - 2 W 186/08
Geht ein Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren durch einen eigenen Antrag zum Angriff über und wird damit selbst zum Antragsteller, haftet er als Veranlassungsschuldner der Staatskasse gegenüber für die durch seinen Antrag veranlassten Kosten des Verfahrens.
VolltextIMRRS 2008, 1560
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2008 - 14 Wx 47/08
Versagt das Landgericht in einem wohnungseigentumsrechtlichen Beschwerdeverfahren, auf das noch die alten Verfahrensvorschriften der §§ 43 ff. WEG anzuwenden sind, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, ist dagegen kein Rechtsmittel statthaft, es sei denn, das Landgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.
VolltextIMRRS 2008, 1559
BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - I ZB 14/07
Bei einer Prozessbürgschaft ist der Nachweis der Sicherheitsleistung gegenüber dem Schuldner erbracht, wenn der Gerichtsvollzieher ihm die Bürgschaftsurkunde zugestellt hat; ein Nachweis der Bürgschaftsbestellung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten des Schuldners ist nicht erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2008, 1558
BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - I ZB 98/07
Die in § 83 Abs. 3 MarkenG aufgeführten Verfahrensmängel, die die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde begründen, sind abschließend. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht die Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz oder ein Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1554
LG Leipzig, Urteil vom 15.07.2008 - 1 HK O 259/07
1. Das Gericht ist im Nachverfahren zwingend an das Vorbehaltsurteil gebunden.
2. Die Feststellungen des Vorbehaltsurteils stehen nicht zur Parteidisposition.
3. Die Parteien können die Bindungswirkung nicht durch einen Prozessvertrag abbedingen.
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