Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 0107OLG Nürnberg, Urteil vom 21.02.2007 - 4 U 2071/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0102
KG, Urteil vom 04.03.2008 - 27 U 129/07
Ein Teilurteil gegen den gesamtschuldnerisch mit dem bauausführenden Unternehmer verklagten bauüberwachenden Planer ist unzulässig, auch wenn das Gericht den Anspruch gegen den Planer für verjährt hält, sofern eine den Anspruch gegen beide Gesamtschuldner betreffende Beweiserhebung noch aussteht.
VolltextIMRRS 2009, 0100
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2008 - 21 W 11/08
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten vorprozessual eingeholter Sachverständigengutachten.
VolltextIMRRS 2009, 0098
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2008 - 15 U 37/05
Auch Auslassungen und Unvollständigkeiten bei der Kostenentscheidung können nach § 319 ZPO korrigiert werden, wenn sie versehentlich erfolgt sind und sich dies aus dem Gesamtzusammenhang zwischen Tenor und Entscheidungsgründen ersehen lässt.
VolltextIMRRS 2009, 0097
LG Mosbach, Beschluss vom 11.08.2008 - 1 O 49/94
Zu der Frage, ob die Kosten des Beklagten zur Sicherheitsleistung zur Abwehr der Zwangsvollstreckung auch dann festsetzbar sind, wenn die Sicherheitsleistung freiwillig zur Vermeidung einer Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO geleistet wurden, nicht jedoch aufgrund von § 712 ZPO.
VolltextIMRRS 2009, 0095
BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08
1. Eine Zwischenentscheidung eines Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Beschwerde in einem Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist ein "in der Hauptsache" erlassener Beschluss, gegen den gemäß § 86 Abs. 1 EnWG die Rechtsbeschwerde stattfindet.*)
2. Beschwerdebefugt i.S. des § 75 Abs. 2 EnWG kann auch derjenige sein, der einen Beiladungsantrag nicht stellen konnte, weil die Behörde den Bescheid erlassen hat, ohne dass das Verfahren in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0093
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08
Wird nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet, findet eine Unterbrechung des Rechtsstreits nicht statt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0092
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - I ZB 120/05
Muss der Schuldner aufgrund eines Titels ein grundbuchmäßig hinreichend bestimmtes Grundstück herausgeben, erfolgt die Zwangsvollstreckung in der Weise, dass der Gerichtsvollzieher das Grundstück auf Antrag des Gläubigers räumt und den Gläubiger an Ort und Stelle in den Besitz einweist. Stellt der Gerichtsvollzieher - wenn es sich etwa um eine brachliegende Fläche handelt - fest, dass eine Räumung nicht erforderlich ist, kann er den Gläubiger durch Protokollerklärung in den Besitz einweisen, auch wenn er in Ermangelung von Grenzsteinen u.Ä. die genauen Grenzen des Grundstücks an Ort und Stelle nicht bestimmen kann.*)
VolltextIMRRS 2009, 0087
OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2008 - 2 W 261/08
Die Terminsgebühren gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Teil VV-RVG, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gem. § 278 Abs. 5 ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0085
OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 14 U 45/08
1. Gegen ein unzulässiges Teilurteil ist die Berufung gegenüber einem nicht verurteilten Gesamtschuldner nicht zulässig, um dadurch die faktisch getrennten Verfahren wieder zusammenzuführen. Hierfür ist der prozessuale Weg des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO eröffnet.*)
2. Auch nach der ZPO-Novelle ist das Berufungsgericht berechtigt, nach Erlass eines unzulässigen Teilurteils den im ersten Rechtszug anhängigen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden.*)
3. Zur Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten.*)
VolltextIMRRS 2009, 0082
OLG Schleswig, Urteil vom 13.11.2008 - 16 U 14/08
Wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt, liegt darin kein Verstoß gegen den Verhandlungs(Beibringungs-)grundsatz (Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).*)
VolltextIMRRS 2009, 0081
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2008 - 4 U 186/08
Ein Berufungskläger kann nicht darauf vertrauen, dass sein vier Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim unzuständigen Landgericht eingereichter Berufungsschriftsatz noch rechtzeitig an das zuständige Oberlandesgericht weiter geleitet wird, wenn in dem Zeitraum von vier Tagen ein Wochenende enthalten ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0080
OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.10.2008 - 4 U 41/08
Ein Mahnbescheid und ein ihm nachfolgender Vollstreckungsbescheid sind unwirksam, wenn bei einer Forderungsmehrheit nicht erkennbar ist, aus welchen Einzelforderungen sich die gelten gemachte Gesamtforderung zusammensetzt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0079
OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2008 - 19 W 28/08
Im selbständigen Beweisverfahren sind Gegenanträge, die nur dazu dienen sollen, die Verantwortlichkeit des Antragsgegners im Verhältnis zu einem Dritten abzuklären, der in keiner unmittelbaren Beziehung zum Antragsteller steht, nicht zulässig.*)
VolltextIMRRS 2009, 0075
OLG München, Beschluss vom 07.01.2009 - 34 SchH 14/08
Auslegungsfähigkeit einer Schiedsklausel, die den Sitz des schiedsrichterlichen Verfahrens festlegt und bestimmt, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Vertrag durch ein Schiedsgericht „nach der Schiedsordnung der Industrie- und Handelskammer“ entschieden werden.*)
VolltextIMRRS 2009, 0072
BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - V ZB 81/08
1. Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung findet auch auf Zwangsverwaltungsverfahren, die am 30. Juni 2007 anhängig waren, weiterhin in seiner an diesem Tage geltenden Fassung Anwendung.*)
2. Dass mehrere Zwangsverwaltungsverfahren, die dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffen, gemeinsam betrieben werden, führt nicht dazu, dass der Erlös aus der Verwaltung einzelner Einheiten von dem Zwangsverwalter dazu verwendet werden könnte, das auf andere Einheiten entfallende Hausgeld zu bezahlen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0070
BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZB 53/08
1. Bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses ist der Wert des Beschwerdegegenstandes regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem auf einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren entfallenden Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zu bemessen.*)
2. Zu diesem Entgelt gehören bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise neben dem eigentlichen Pachtzins auch Gegenleistungen anderer Art, wie die Übernahme der öffentlichrechtlichen Lasten im Sinne von § 5 Abs. 5 BKleingG.*)
VolltextIMRRS 2009, 0069
BGH, Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 194/07
1. Zieht der Verwalter eine vom Schuldner sicherungshalber abgetretene Forderung ein, ohne dass der Schuldner für die gesicherte Verbindlichkeit persönlich haftet, ist der Gläubiger aus dem eingezogenen Betrag nur dann unverzüglich zu befriedigen, wenn die Sicherheit auch ohne die Insolvenz verwertungsreif gewesen wäre. Steht dieser Umstand noch nicht fest, so ist der möglicherweise dem Gläubiger verbleibende Betrag bei der Verteilung zurückzubehalten.*)
2. Hat der Schuldner an einem von ihm erworbenen Grundstück einem Gläubiger eine dem vorgemerkten Rückübertragungsanspruch des Grundstücksverkäufers nachrangige Grundschuld bewilligt und dem Gläubiger auch den Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung abgetreten, so beurteilt sich die Anfechtbarkeit dieser Rechtshandlungen nach dem Zeitpunkt der Sicherheitenbestellung, nicht nach dem des Rücktritts vom Kaufvertrag.*)
3. Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils, die im Tatbestand des Berufungsurteils und dem Protokoll der Berufungsverhandlung nicht wiederholt und auch nicht in Bezug genommen werden, weil das Berufungsgericht sie für unerheblich erachtet hat, können weder Grundlage der Nachprüfung noch einer bestätigenden Neuentscheidung des Revisionsgerichts sein. In diesem Fall ist dem betroffenen Revisionsbeklagten nach Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung Gelegenheit zu geben, auf seinen erstinstanzlichen Vortrag zurückzukommen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0068
BGH, Urteil vom 02.12.2008 - XI ZR 525/07
Für die Frage, ob ein Prozesskostenhilfeantrag "erstmalig" gestellt worden ist, ist nur der Zeitraum ab dem 1. Januar 2002 maßgeblich; ein früher gestellter Antrag ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0067
BGH, Beschluss vom 02.12.2008 - X ZR 80/07
Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0065
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 139/07
Zu den Wirkungen der Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2009, 0054
OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2008 - 16 U 22/08
1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung.*)
2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren.*)
VolltextIMRRS 2009, 0053
OLG Dresden, Beschluss vom 27.11.2008 - 9 U 1128/08
Das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung des einzelnen Mangels nur solange, als dessen Untersuchung betrieben wird. Auf die Gesamtdauer (Abschluss) des Verfahrens kommt es verjährungsrechtlich nicht an.
VolltextIMRRS 2009, 0052
OLG Dresden, Beschluss vom 28.10.2008 - 9 U 1128/08
Das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung des einzelnen Mangels nur solange, als dessen Untersuchung betrieben wird. Auf die Gesamtdauer (Abschluss) des Verfahrens kommt es verjährungsrechtlich nicht an.
VolltextIMRRS 2009, 0051
BVerfG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Eine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen ist unzulässig.
VolltextIMRRS 2009, 0048
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07
Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0043
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08
Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.*)
VolltextIMRRS 2009, 0042
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die von seinem Prozessbevollmächtigten nicht unterzeichnete Berufungsschrift zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist und das Gericht den Prozessbevollmächtigten nicht rechtzeitig auf das Fehlen der Unterschrift hingewiesen hat.*)
VolltextIMRRS 2009, 0041
BGH, Urteil vom 02.12.2008 - VI ZR 312/07
1. Die Verletztenrente aus der Unfallversicherung vermindert infolge der Kongruenz mit dem Erwerbsschaden des Verletzten den Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit geleisteter Lohnfortzahlungen.*)
2. Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers dem Grunde nach festgestellt worden ist, umfasst nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdienstausfallschaden eingetreten ist.*)
3. Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB n.F.).*)
VolltextIMRRS 2009, 0040
BGH, Beschluss vom 05.11.2008 - XII ZR 103/07
1. Hat das Oberlandesgericht ein Verfahren (hier: durch ausdrückliche Bezeichnung im Rubrum) als Familiensache qualifiziert, so ist der Bundesgerichtshof gemäß § 545 Abs. 2 ZPO an diese Qualifikation mit der Folge gebunden, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 26 Nr. 9 EGZPO unzulässig ist.*)
2. Eine Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (betr. die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht) kann auch dann vorliegen, wenn die Ehegatten über eine von ihnen als eigenständig gewollte vertragliche Unterhaltsregelung streiten. Entscheidend ist allein, ob die vertragliche Regelung hinsichtlich der Voraussetzungen, des Umfangs und des Erlöschens des Anspruchs die im gesetzlichen Unterhaltsrecht vorgegebenen Grundsätze aufnimmt und wenn auch unter vielleicht erheblicher Modifikation abbildet.*)
VolltextIMRRS 2009, 0038
BGH, Urteil vom 21.11.2008 - V ZR 35/08
Auch nach Inkraftreten der Zivilprozessreform 2002 kann die Revision nur auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0036
BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZB 41/08
1. Ergeht ein Ergänzungsurteil nach Ablauf der Berufungsfrist, aber noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gegen das ursprüngliche Urteil, so bleibt für den Lauf der Berufungsbegründungsfrist die Zustellung des Ursprungsurteils maßgeblich. Das Ergänzungsurteil wirkt sich in einem solchen Fall auf den Lauf der Begründungsfrist nicht aus.*)
2. Auch nach neuem Rechtsmittelrecht kann eine unzulässige Hauptberufung in eine zulässige Anschlussberufung umgedeutet werden.*)
VolltextIMRRS 2009, 0034
BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Wird der Einwand der hypothetischen Einwilligung erst im zweiten Rechtszug erhoben, handelt es sich grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2009, 0024
BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - X ZR 39/08
1. Wird auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil gezahlt und die Klage in zweiter Instanz wegen Verjährung abgewiesen, kann der gezahlte Betrag zurückgefordert werden.
2. § 214 Abs. 2 BGB ist nur anwendbar, wenn die Zahlung auf eine verjährte Forderung diese zum Erlöschen gebracht hat. Das ist bei Zahlungen auf vorläufig vollstreckbare Urteile regelmäßig nicht der Fall.
VolltextIMRRS 2009, 0021
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.11.2008 - 5 W 69/08
Ein irrtümlich erlassenes Versäumnisurteil gegen einen falschen Beklagten kann nicht im Wege der Berichtigung nach § 319 ZPO, sondern nur durch Urteil im Einspruchsverfahren aufgehoben werden.*)
VolltextIMRRS 2009, 0018
BGH, Beschluss vom 19.11.2008 - XII ZB 102/08
1. Hat eine Partei innerhalb der Berufungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt, beginnt die 14-tägige Wiedereinsetzungsfrist der §§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO spätestens mit Zugang der gerichtlichen Entscheidung über diesen Antrag. Sie kann aber auch schon früher beginnen, wenn die Partei, etwa nach einem gerichtlichen Hinweis, nicht mehr mit der Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe rechnen konnte.*)
2. Zwar darf ein Prozessbevollmächtigter mit der Notierung und Überwachung von Fristen sein voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen. Dann muss er aber durch ausreichende organisatorische Maßnahmen, etwa durch eine allgemeine Kanzleianweisung oder durch Einzelanweisungen, sicherstellen, dass alle für die Einhaltung einer Frist notwendigen Tätigkeiten erledigt werden. Dazu gehört es auch, dass der Rechtsanwalt Kenntnis von gerichtlichen Hinweisen erhält, die Auswirkungen auf den Fristablauf haben können.*)
VolltextIMRRS 2009, 0011
BGH, Beschluss vom 06.11.2008 - IX ZB 208/06
Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Frist zur Begründung der Berufung versäumt worden ist, weil der Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht und ohne besondere Beschleunigung an das Berufungsgericht weitergeleitet worden ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0008
BGH, Urteil vom 28.11.2008 - LwZR 4/08
Die telefonische Beratung und Abstimmung zur Herbeiführung der Entscheidung eines Kollegialgerichts ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die beteiligten Richter, auch die ehrenamtlichen, nicht gleichzeitig miteinander kommunizieren und auf diese Weise ihre Argumente austauschen können.*)
VolltextIMRRS 2009, 0001
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - V ZB 74/08
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben.*)
b) Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird die GbR als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus...“ und den Namen ihrer Gesellschafter eingetragen.*)
c) Leitet die GbR ihr Recht aus einer Gerichtsentscheidung ab, genügt deren Rubrum als Nachweis ihrer Identität und der Vertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters. Zusätzliche Nachweise können nur verlangt werden, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich nach Erlass der Gerichtsentscheidung Veränderungen bei Namen, Gesellschafterbestand oder Vertretungsbefugnissen ergeben haben; der bloße Zeitablauf genügt als Anhaltspunkt nicht.*)
VolltextOnline seit 2008
IMRRS 2008, 2643BVerfG, Beschluss vom 11.12.2008 - 1 BvR 1665/08
1. Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung öffentlich-rechtlich geregelten Krankenversicherungsschutz für die Versicherten zu gewähren.
2. Der Umstand, dass die gesetzlichen Krankenkassen rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung sind, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
3. Für öffentlich-rechtliche Körperschaften im Allgemeinen und Sozialversicherungsträger und gesetzliche Krankenkassen im Besonderen gelten die Grundrechte gemäß Art. 19 Abs. 3 GG grundsätzlich nicht.
VolltextIMRRS 2008, 2625
BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZR 157/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2624
BGH, Beschluss vom 12.10.2006 - IX ZR 219/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2621
BGH, Beschluss vom 16.10.2008 - IX ZB 146/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2609
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - IX ZR 151/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2606
BGH, Beschluss vom 18.09.2008 - IX ZA 39/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2604
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - IX ZR 201/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2603
BGH, Beschluss vom 07.02.2008 - IX ZB 177/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2597
BGH, Beschluss vom 07.02.2008 - IX ZB 77/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2594
BGH, Beschluss vom 09.10.2008 - IX ZB 292/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 2587
BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - IX ZB 246/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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