Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 0736LG Kiel, Beschluss vom 30.01.2009 - 9 OH 49/07
Sachverständige sind nicht verpflichtet, auf Weisung des Gerichts Bauteilöffnungen vorzunehmen.
VolltextIMRRS 2009, 0734
BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - VII ZR 202/07
Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält.
VolltextIMRRS 2009, 0732
BGH, Beschluss vom 17.03.2009 - VI ZB 14/08
Lässt sich einem Mahnbescheid nicht entnehmen, aus welchen Einzelpositionen eine Forderung zusammengesetzt ist, können trotz uneingeschränkten Widerspruchs gegen den Mahnbescheid dem Kläger die Kosten auferlegt werden, wenn der Beklagte nach Zustellung der Klagebegründung die Forderung anerkennt.
VolltextIMRRS 2009, 0729
OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2009 - 16 W 27/09
1. Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgt durch sachliche Erledigung, nicht durch Beschluss des Gerichts.*)
2. Es ist Sache des Beweisführers, nicht des Sachverständigen, die Voraussetzungen (Zustimmung) für eine etwa erforderliche Bauteilöffnung durch den Sachverständigen zu schaffen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0728
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.02.2009 - 16 W 18/09
Gegen die Ablehnung einer neuen Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen gem. § 412 ZPO ist im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.*)
VolltextIMRRS 2009, 0721
BGH, Urteil vom 05.03.2009 - IX ZR 15/08
1. Das Versorgungsunternehmen, das für das verwaltete Grundstück Energie und Wasser liefert, kann "Beteiligter" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.*)
2. Zu den vorweg zu berichtigenden Ausgaben der Verwaltung gehören Kosten für Energie und Wasser, die aufgrund der vom Verwalter abgeschlossenen oder fortgesetzten Lieferungsverträge entstehen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0717
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZR 172/08
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befreit. Die Kostenfreiheit des Bundes kommt ihr auch in den Rechtsstreitigkeiten nicht zugute, die sie als Partei in dessen Interesse führt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0716
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 118/07
Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404a Abs. 4 ZPO sind als Bestandteil oder Ergänzung des Beweisbeschlusses (§§ 358, 358a ZPO) wie dieser nicht selbstständig mit Rechtsmitteln anfechtbar, es sei denn, die Zwischenentscheidung hat bereits für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0711
BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - VII ZB 30/08
1. Ein Pflichtteilsanspruch kann vor vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch gepfändet werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8.Juli 1993 - IX ZR 116/92, BGHZ 123, 183).*)
2. Der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und dieser Beschluss müssen keine Angaben dazu enthalten, ob vertragliche Anerkennung oder Rechtshängigkeit vorliegen. Im Hinblick auf die missverständliche verständlicher Form einen Hinweis aufzunehmen, dass die Verwertung des Anspruchs erst erfolgen darf, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.*)
3. Der gepfändete Pflichtteilsanspruch darf dem Gläubiger erst zur Einziehung überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen. Der Gläubiger kann in entsprechender Anwendung von § 836 Abs. 3 ZPO insoweit Auskunft vom Schuldner verlangen.*)
4. Schuldner und Drittschuldner können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen, dass die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO für die Überweisung zur Einziehung nicht vorliegen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0710
BGH, Beschluss vom 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Werden zwei einfache Streitgenossen (§§ 59, 60, 61 ZPO) verklagt, steht es grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind. Dies gilt auch für die Klage gegen frühere Mitmieter, die nicht mehr zusammenwohnen und vom Vermieter aus dem beendeten Mietvertrag in Anspruch genommen werden. Sie können sie an ihrem jeweiligen neuen Wohnort einen Rechtsanwalt beauftragen.
VolltextIMRRS 2009, 0706
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2009 - 10 W 14/09
1. Die behauptete Uneinbringlichkeit der Mietzinsrückstände und etwa bis zum Abschluss eines Hauptverfahrens weiter auflaufende Mietzinsforderungen rechtfertigen nicht den Erlass einer Sicherungs-Räumungsverfügung.*)
2. Verbotene Eigenmacht (§§ 858, 861 BGB) kann nicht gegen den Vermieter als nur mittelbaren Besitzer verübt werden.*)
3. Eine auf Räumung gerichtete Regelungsverfügung kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn der Untermieter sich nach beendetem Hauptmietverhältnis weigert, das Mietobjekt an den Hauptvermieter herauszugeben und es ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts an diesen weiter benutzt.*)
4. Zur Frage, ob eine Regelungsverfügung auf Räumung zulässig ist, wenn der Vermieter infolge einer besonderen (wirtschaftlichen!) Notlage auf die sofortige Herausgabe der Räume angewiesen ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0699
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2009 - 10 W 132/08
Bei der Streitwertbemessung für das selbständige Beweisverfahren hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert festzustellen. Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest, ist der Wert nicht mit dem Mindeststreitwert, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0696
OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2008 - 15 Wx 62/08
1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung "Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwaltung von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist" schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nicht aus, wenn es dem Wohnungseigentümer gelingt glaubhaft zu machen, dass er die Einladung zu der Eigentümerversammlung nicht erhalten hat.*)
2. Der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den eine bauliche Veränderung genehmigt wird, können die übrigen Wohnungseigentümer nicht erfolgreich mit dem Einwand entgegentreten, ihnen stehe aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu der baulichen Veränderung zu.*)
IMRRS 2009, 0691
BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 184/08
Den Zwangsverwalter einer Mietwohnung trifft auch die Pflicht des Vermieters zur Anlage einer vom Mieter als Sicherheit geleisteten Geldsumme bei einem Kreditinstitut; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kaution nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596).*)
VolltextIMRRS 2009, 0689
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 54/08
Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind den Beteiligten zuzustellen; die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt mit der Zustellung.*)
VolltextIMRRS 2009, 0688
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 188/08
1. Mit der Vollstreckungsabwehrklage wird nicht das Verfahren fortgesetzt, das zu dem Erlass des Vollstreckungstitels geführt hat, sondern ein eigenständiger neuer Rechtsstreit eingeleitet.*)
2. Die Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG gilt auch für die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil, mit dem über die gegen die Vollstreckung aus einem in einer Wohnungseigentumssache erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss gerichtete Vollstreckungsabwehrklage entschieden wurde.*)
VolltextIMRRS 2009, 0687
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 5 U 121/07
1. Leistender und damit Bereicherungsgläubiger ist, wer nach der Zweckbestimmung der Beteiligten, hilfsweise dem Empfängerhorizont, sei es unmittelbar, sei es mittelbar über einen Dritten mit seinen Mitteln auf seine Rechnung etwas zuwendet. Erfolgt die Zuwendung mittelbar, so muss sie dem Leistenden zuzurechnen sein und aus der Sicht des Empfängers als dessen Leistung erscheinen.*)
2. Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist dann zulässig, wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozessführung ermächtigt worden ist und er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an ihr hat.*)
3. Ein schutzwürdiges Interesse des Prozessführungsbefugten ist gegeben, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage des Prozessführungsbefugten hat; unter Umständen kann auch ein wirtschaftliches Interesse genügen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0685
OLG Dresden, Beschluss vom 16.07.2008 - 11 SchH 3/08
Bei unwirksamer Schiedsvereinbarung ist die Ersatzbenennung eines Schiedsrichters durch das staatliche Gericht unzulässig.
VolltextIMRRS 2009, 0679
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - VII ZB 76/07
1. Ein als besondere Ausgestaltung des gerichtlichen Güteverfahrens durchgeführtes Mediationsverfahren hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist.*)
2. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Mediationsrichter ist unwirksam, wenn sie nach Ablauf der Begründungsfrist erfolgt ist und bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt worden war.*)
3. Der in einem gerichtlichen Informationsblatt zur Mediation erteilte Hinweis: "Während des Mediationsverfahrens soll die Berufung nicht begründet werden. Die Frist zur Begründung der Berufung wird auf Antrag entsprechend verlängert." erzeugt kein Vertrauen darauf, dass die Berufungsfrist während des Mediationsverfahrens nicht läuft.*)
VolltextIMRRS 2009, 0678
BGH, Urteil vom 11.02.2009 - XII ZR 114/06
1. Die Verjährung von Ansprüchen auf Mietzins (§ 535 Abs. 2 BGB) und Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB (hier im Fall der Untermiete) wird durch eine - zulässige - Streitverkündung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB auch dann gehemmt, wenn sie sich auf ein zu besorgendes Gewährleistungsrecht des Streitverkündungsempfängers bezieht (§ 72 Abs. 1 2. Alt. ZPO).*)
2. Eine Streitverkündung ist zulässig, wenn der Streitverkünder zu der Annahme berechtigt ist, dass durch die im Vorprozess zu treffenden Feststellungen ein Folgeprozess ganz oder teilweise entbehrlich werden könnte.*)
VolltextIMRRS 2009, 0676
KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 247/08
1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)
2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)
VolltextIMRRS 2009, 0675
KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 246/08
1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)
2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)
VolltextIMRRS 2009, 0673
LG Köln, Beschluss vom 16.10.2008 - 4 T 437/08
Bei laufendenden Hausgeldern handelt es sich um Ausgaben i.S.d. § 155 Abs. 1 ZVG, so dass gemäß § 161 Abs. 3 ZVG der beitreibende Gläubiger insoweit auch vorschusspflichtig ist.
VolltextIMRRS 2009, 0671
BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VII ZB 87/08
Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 1. Juni 1956 - V ZB 8/56, BGHZ 21, 43, 44; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04, NJW 2006, 700, 701; BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76, 77).*)
VolltextIMRRS 2009, 0670
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2008 - 11 W 61/06
Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine Geldschuld vom Anerkennenden nicht zeitnah erfüllt wird.
VolltextIMRRS 2009, 0668
OLG München, Beschluss vom 04.06.2008 - 31 AR 92/08
Bei Streitigkeiten von Wohnungseigentümern mit dem Verwalter wegen unwahrer oder ehrverletzender Äußerungen handelt es sich um eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 3 WEG - zumindest dann, wenn der Gegenstand des Unterlassungsbegehrens sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit bezieht.
VolltextIMRRS 2009, 0667
BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/06
Wird das Urteil durch die Kammer erlassen, in der mündlichen Verhandlung war jedoch nur ein Richter zugegen, so ist das Urteil aufzuheben.
VolltextIMRRS 2009, 0666
BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - V ZB 130/08
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist keine dritte Instanz eröffnet.
VolltextIMRRS 2009, 0660
OLG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2008 - 16 W 90/08
Von der Verhängung eines Ordnungsgeldes ist abzusehen, wenn trotz nicht genügend entschuldigter Abwesenheit der Partei ein Vergleich zu Stande kommt.
VolltextIMRRS 2009, 0656
OLG Bremen, Urteil vom 26.01.2009 - 3 U 32/08
1. Die Verjährung einer auf eine nicht prüfbare Honorarschlussrechnung eines Architekten gestützte Forderung beginnt spätestens, wenn die Frist von zwei Monaten abgelaufen ist, ohne dass der Auftraggeber substantiiert Einwendungen gegen die Prüfbarkeit vorgebracht hat.*)
2. Die Bindungswirkung des Berufungsgerichts entfällt, wenn das Berufungsgericht nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die 1. Instanz erneut mit der Sache befasst ist und wegen zwischenzeitlicher Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung seine der Aufhebung und Zurückverweisung zu Grunde liegende Rechtsauffassung ausdrücklich aufgibt.*)
3. Eine solche Änderung der Rechtsprechung wirkt grundsätzlich auf den zu beurteilenden Sachverhalt zurück. Eine Einschränkung der Rückwirkung kommt nur dann in Betracht, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen der daraus erwachsenden Folgen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners für die von der Rückwirkung betroffene Partei eine unzumutbare Härte bedeuten würde.*)
VolltextIMRRS 2009, 0655
BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 36/08
1. "Begleitschäden", die darauf beruhen, dass die Zwangsvollstreckung nicht in der gehörigen Weise durchgeführt worden ist, werden vom Schutzzweck der Haftungsnorm für die Vollstreckung bloß vorläufig vollstreckbarer, später aufgehobener oder geänderter Titel nicht erfasst.*)
2. Bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan tritt die Amtshaftung ein. Daneben ist kein Raum für eine Haftung des Gerichtsvollziehers als Verrichtungsgehilfe des Gläubigers.*)
VolltextIMRRS 2009, 0654
BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 215/07
Das kostenbefreite Land wird durch eine auf Kostenaufhebung lautende Kostenentscheidung jedenfalls dann beschwert, wenn in dem Verfahren gerichtliche Auslagen entstanden sind, für die gebührenrechtlich allein der Gegner haftet.*)
VolltextIMRRS 2009, 0650
BGH, Beschluss vom 18.02.2009 - IV ZR 193/07
Eine Partei, die in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt, muss noch vor der Abreise Kontakt mit ihrem Prozessbevollmächtigten aufnehmen, ihn jedenfalls über die bevorstehende Abwesenheit unterrichten und sicherstellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zumindest telefonisch eine Entscheidung über die - gegebenenfalls vorsorgliche - Einlegung des Rechtsmittels getroffen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2009, 0647
BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - Xa ZB 24/07
1. Die Regelung des § 25 Abs. 4 PatG erfasst nur solche Fälle, in denen den (auswärtigen) Patentinhaber nach § 25 Abs. 1 PatG die Obliegenheit trifft, einen Inlandsvertreter zu bestellen.*)
2. Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Patentamts setzt in Nebenverfahren (hier: Antrag auf Löschung eines Vertreters im Patentregister) nicht voraus, dass der Beschwerdeführer Verfahrensbeteiligter im Hauptverfahren ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0642
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2009 - 23 W 99/08
Untätigkeitbeschwerde nach §§ 567 ff ZPO gegenüber dem Gericht ist nicht nur dann zulässig und begründet, wenn die Untätigkeit des Gerichts auf dessen Willkür beruht, sondern auch bei vollständiger Untätigkeit ohne fehlenden sachlichen Grund.
VolltextIMRRS 2009, 0641
LG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2009 - 1 S 91/07
Das Ruhen des Verfahrens durch das Gericht ist ein dem Kläger zurechenbarer Stillstand des Verfahrens und führt zur Beendigung der Verjährungshemmung.
VolltextIMRRS 2009, 0639
LG Konstanz, Beschluss vom 01.02.2007 - 62 T 139/05
1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.
2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.
3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.
4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.
5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.
6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.
VolltextIMRRS 2009, 0636
KG, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 16/08
1. Voraussetzung für die Hemmung der Verjährung ist, dass die Streitverkündung vom Berechtigten ausgeht.
2. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne große Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Es reicht aus, dass die Erhebung einer Klage, und sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist.
VolltextIMRRS 2009, 0634
BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - VII ZR 191/06
1. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, entscheidungserhebliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das muss angenommen werden, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechendem Parteivortrag in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt.
2. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Zahlung eines Dritten an den Gläubiger die Forderung gegenüber dem Schuldner erfüllen soll, hängt die Erfüllungswirkung nicht davon ab, dass der Gläubiger die eingegangene Zahlung formell auf die Forderung verbucht. Die Forderung erlischt mit Zahlung oder - wenn die Forderung erst später entsteht (Fall der Vorauszahlung) - mit ihrer Entstehung.
VolltextIMRRS 2009, 0633
BGH, Urteil vom 09.02.2009 - II ZR 77/08
Lässt die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, liegt darin ein Verstoß des Gerichts gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs.*)
VolltextIMRRS 2009, 0630
OLG Celle, Beschluss vom 16.03.2009 - 14 U 150/08
1. Auch bei einer isolierten Auskunftsklage bestimmt sich die Beschwer des zur Auskunft Verurteilten danach, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert.
2. Das Interesse der beklagten Partei, die vom Kläger letztlich erstrebte Leistung nicht erbringen zu müssen, muss bei der Bewertung außer Betracht bleiben; denn dieses Interesse wird durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht berührt.
VolltextIMRRS 2009, 0629
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2009 - 14 Wx 17/07
1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.
2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.
3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.
4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.
5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.
6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.
VolltextIMRRS 2009, 0628
KG, Beschluss vom 04.07.2008 - 11 W 9/08
1. Für die Frage, ob eine Räumungsfrist zu verlängern ist, kommt es im Wesentlichen darauf an, ob der Räumungsschuldner sich nach der erstmaligen Bewilligung dieser Frist hinreichend um eine Ersatzwohnung bemüht hat.
2. Der Zurückweisung eines Antrags auf Verlägerung der Räumungsfrist steht nicht entgegen, dass das Räumungsurteil wegen Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 544 Abs. 5 S. 1 ZPO noch nicht rechtskräftig ist.
VolltextIMRRS 2009, 0627
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2008 - 4 W 1874/08
1. Das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 ZPO ist weit zu fassen - eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung ist dem Gericht verwehrt.
2. Das selbständige Beweisverfahren dient nicht dazu, erst die Voraussetzungen für eine Klage zu schaffen und die Beantwortung von Rechtsfragen in das selbständige Beweisverfahren zu verlagern.
3. Die Erholung eines Sachverständigengutachtens ist nur gerechtfertigt, wenn konkrete Anknüpfungstatsachen zur Abgrenzung einer bloßen Ausforschung des Sachverhalts vorgetragen sind.
4. Zur Bejahung der Voraussetzungen von § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist die plausible Behauptung einer Verantwortlichkeit für eine Ursache des Schadens erforderlich.
VolltextIMRRS 2009, 0624
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 118/08
1. Eine Verletzung der Soll-Vorschrift des § 30b Abs. 4 ZVG begründet nur dann einen Zuschlagsversagungsgrund, wenn schutzwürdige Belange des Schuldners beeinträchtigt worden sind.*)
2. Die unterbliebene Belehrung über das Recht, einen Einstellungsantrag nach § 30a ZVG zu stellen, steht der Erteilung des Zuschlags grundsätzlich nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0619
BGH, Beschluss vom 27.01.2009 - XI ZR 519/07
Ergeht ein Urteil auf eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Prozesspartei durchgeführte Verhandlung hin, so ist es im Rechtsmittelverfahren aufzuheben, da diese Partei nicht mehr ordnungsgemäß vertreten war, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Gericht bei Erlass des Urteils die Insolvenzeröffnung bekannt war.*)
VolltextIMRRS 2009, 0618
BGH, Urteil vom 05.02.2009 - III ZR 164/08
Wird nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid die Sache nicht alsbald an das zur Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht abgegeben (ZPO § 696 Abs. 3), so tritt die Rechtshängigkeit mit Eingang der Akten beim Prozessgericht ein.
VolltextIMRRS 2009, 0617
KG, Urteil vom 02.09.2008 - 27 U 153/07
Eine Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges ist auch nachträglich möglich, wenn hierdurch die Vollstreckung eines bereits titulierten Leistungsanspruchs gemäß §§ 756, 765 ZPO erleichtert wird. Insoweit besteht auch ein Rechtsschutzinteresse an einer isolierten Feststellungsklage.*)
VolltextIMRRS 2009, 0616
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2008 - 4 W 18/08
Die Untereigentümergemeinschaft ist keine rechtsfähige juristische Person. Sie ist nicht parteifähig.
VolltextIMRRS 2009, 0607
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2009 - 19 W 66/08
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist begründet, wenn dieser es unterlässt, die Prozessbevollmächtigten der Parteien von einem beabsichtigten Ortstermin zu benachrichtigen, gleichwohl aber einer Partei die Teilnahme am Ortstermin gestattet.*)
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