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Sachgebiet: Prozessuales

15972 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 0896
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herausgabe der Eigentümerliste im einstweiligen Rechtsschutz?

LG Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2008 - 19 T 299/08

1. Einem Eigentümer steht gegen den Verwalter im Vorfeld einer beabsichtigten, gegen die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage zu richtenden Anfechtungsklage ein Anspruch auf Herausgabe einer Eigentümerliste zu.

2. Da die namentliche Bezeichnung der beklagten anderen Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG erst bis spätestens zum Schluss der münmdlichen Verhandlung zu erfolgen hat, benötigt der anfechtende Eigentümer zur Erhebung seiner Anfechtungsklage keine solche Eigentümerliste.

3. Dementsprechend besteht für eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Eigentümerliste vor Klageerhebeung kein Verfügungsgrund.

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IMRRS 2009, 0895
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Ablehnung einer Neu-Begutachtung: Rechtsmittel?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2009 - 1 W 3/09

Im selbständigen Beweisverfahren ist gegen die Ablehnung einer erneuten Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen eine Beschwerdemöglichkeit nicht eröffnet.*)

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IMRRS 2009, 0892
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Duldungsantrag zu unbestimmt?

OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2009 - 16 Wx 192/08

1. Die Duldungsverpflichtung muss im gerichtlichen Antrag so präzisiert sein, dass sie ihrem Inhalt und Umfang nach aus dem begehrten Titel unzweideutig entnommen werden kann und dadurch erst eine Vollstreckung nach § 890 ZPO ermöglicht.

2. Der auf Duldung einer baurechtlich zulässigen Treppe vom Balkon des Sondereigentums der Antragsteller zu dem hinteren Gemeinschaftsgartengrundstück gerichtete Antrag ist zu unbestimmt.

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IMRRS 2009, 0891
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2009 - 6 U 19/09

1. Zwar sieht § 301 ZPO den Erlass eines Teilurteils u. a. dann vor, wenn bei erhobener Widerklage nur diese zur Entscheidung reif ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Streitgegenstand teilbar und die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist.

2. Es fehlt bereits an der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, wenn die Widerklageforderung aufgrund einer umfangreichen Gegenüberstellung der Leistungen der Beklagten sowie der Zahlungen der Klägerin ermittelt worden ist, sodass der mit der Widerklage geltend gemachte Restwerklohn das Ergebnis einer rechtlich nicht in Einzelpositionen teilbaren Saldierung darstellt.

3. Die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ist schon dann zu bejahen, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich eine Klage auf Rückerstattung einer angeblichen Überzahlung und eine Widerklage auf Zahlung gegenüberstehen, welche letztlich denselben Gegenstand betreffen und damit in einem unlösbaren Zusammenhang stehen.

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IMRRS 2009, 0890
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
§ 566 BGB greift auch bei Erwerb kraft Gesetzes

BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - VIII ZR 265/08

1. Der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums tritt auch dann gemäß § 566 BGB anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen eintritt, wenn er das Eigentum kraft Gesetzes erwirbt.

2. Zur Auslegung einer Klageschrift zur Ermittlung des eigentlich Beklagten.

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IMRRS 2009, 0887
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietvertrag - Abgrenzung zwischen Mietvertrag und Leiheverhältnis

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.03.2008 - 5 AR 2/08

Zu der Frage der Abgrenzung zwischen Mietvertrag und Leiheverhältnis.

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IMRRS 2009, 0886
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umfang des rechtlichen Gehörs

BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZR 177/06

Zum Umfang des rechtlichen Gehörs bei Beweisanträgen gegen die in einem Gerichtsgutachten angegebene Höhe von Mängelbeseitigungskosten.

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IMRRS 2009, 0883
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostentragung nach "Erledigungserklärung"

LG München I, Beschluss vom 25.03.2009 - 5 OH 4463/08

1. Eine einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren ist unzulässig.

2. Sie ist dahin auszulegen, dass ein Interesse an der Fortführung des Verfahrens entfallen ist und als Antragsrücknahme zu werten.

3. Dem Antragsteller sind gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

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IMRRS 2009, 0882
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergehen von zentralem Vortrag: Grundrechtsverletzung!

BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 139/08

Nimmt das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung, verletzt es das Recht der betroffenen Partei auf rechtliches Gehör.

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IMRRS 2009, 0876
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach § 91a ZPO: Klärung von Rechtsfragen?

BGH, Beschluss vom 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

Es ist nicht Zweck einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des Zwangsvollstreckungsrechts geht. Grundlage der Entscheidung ist demgemäß lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären. Das Gericht kann deshalb in diesen Fällen davon absehen, die Rechtsfrage zu entscheiden, ob ein rechtsgeschäftlicher Verzicht auf den Antrag auf Bewilligung oder Verlängerung einer Räumungsfrist nach § 794a ZPO zulässig ist

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IMRRS 2009, 0875
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wie werden die Kosten der Streithilfe ermittelt?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09

1. Schließt sich der Streithelfer uneingeschränkt der Antragstellung der Hauptpartei an, sind Hauptsachestreitwert und Wert der Streithilfe identisch. Auf das Innenverhältnis der Hauptpartei zum Streithelfer kommt es nicht an.

2. Bei der Streitwertfestsetzung ist kein Abschlag vorzunehmen, weil die Wirkungen der Streitverkündung über die einer Feststellungsklage hinausgehen.

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IMRRS 2009, 0874
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Dauerbrenner: Wie werden die Kosten der Streithilfe ermittelt?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 51/08

Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen: Korrekt lautet das Aktenzeichen

10 W 4/09

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IMRRS 2009, 0869
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit

KG, Urteil vom 20.11.2008 - 12 U 202/08

Im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag nach § 718 ZPO findet eine Prüfung der Hauptsache nicht statt; vielmehr ist die Vollstreckbarkeitserklärung selbst lediglich auf ihre Richtigkeit nach §§ 708 ff. ZPO zu überprüfen.*)

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IMRRS 2009, 0867
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2008 - 10 W 92/08

Zur Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung mit der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht irrtümlich ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den im Urteilsrubrum als Kläger und Beklagten aufgeführten Parteien angenommen hat.*)

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IMRRS 2009, 0847
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wahrung der Begründungsfrist durch Vorbringen anderer Kläger?

BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 196/08

1. § 62 Abs. 1 ZPO findet auf die Wahrung der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG keine, auch keine entsprechende Anwendung. Die Frist wird auch bei Verfahrensverbindung nach § 47 Satz 1 WEG nicht durch das rechtzeitige Vorbringen anderer Kläger gewahrt.*)

2. Wird die rechtzeitig begründete Klage eines Streitgenossen zurückgenommen, ist nur über die von dem Kläger und seinen verbleibenden Streitgenossen rechtzeitig vorgebrachten Anfechtungsgründe zu entscheiden.*)




IMRRS 2009, 0845
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Verzicht auf gesetzlichen Richter!

BGH, Urteil vom 25.03.2009 - XII ZR 75/06

1. Das Einverständnis der Parteien mit einer Entscheidung durch den Einzelrichter (§ 527 Abs. 4 ZPO) bewirkt allein, dass anstelle des Kollegiums ein Einzelrichter gesetzlicher Richter sein kann. Es hat aber nicht zur Folge, dass der Einzelrichter, mit dessen Entscheidung die Parteien sich einverstanden erklären, allein deswegen als gesetzlicher Richter anzusehen ist. Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist unverzichtbar.*)

2. Zum Begriff des gesetzlichen Richters gehört, dass die Zuteilung der Sachen sich nach allgemeinen Merkmalen richtet. Daran fehlt es, wenn durch eine Änderung der internen Geschäftsverteilung eines überbesetzten Spruchkörpers mehrere bereits anhängige Sachen in einer Weise auf andere Richter verteilt werden, die keine abstrakt-generellen Kriterien für die jeweiligen Zuteilungen erkennen lässt.*)

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IMRRS 2009, 0843
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außergerichtliche Vergleichsgespräche: Verjährungshemmmung?

BGH, Beschluss vom 16.03.2009 - II ZR 32/08

1. Bei einem auf § 130 a Abs. 3 HGB a.F. gestützten Anspruch ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die die Masse schmälernde Zahlung (hier: Abbuchung von einem Gesellschaftskonto) von dem beklagten Geschäftsführer veranlasst worden ist. An einer haftungsbegründenden Veranlassung kann es fehlen, wenn die Belastung des Kontos auf einer Kontopfändung beruht.*)

2. Tritt der Stillstand des Klageverfahrens nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB mit Einverständnis des Klägers ein und betreibt dieser das Verfahren lediglich wegen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit dem Beklagten nicht weiter, liegt darin kein triftiger Grund, der zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führen kann. Die mit der Klageerhebung eingetretene Hemmung der Verjährung endet dann sechs Monate nach Eintritt des Stillstands.*)

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IMRRS 2009, 0840
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Außerordentliche Kündigung durch Vermieter nach Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 83/08

Ist ein Versteigerungstermin vor dem Außerkrafttreten der bis zu 31. Januar 2007 (einschließlich) gültigen Vorschrift des § 57c ZVG zu den am Versteigerungstermin geltenden gesetzlichen Versteigerungsbedingungen durchgeführt worden und hat der auf dieser Grundlage nach dem 31. Januar 2007 erteilte Zuschlagsbeschluss Rechtskraft erlangt, so unterliegt das außerordentliche Kündigungsrecht des Vermieters (§ 57a ZVG) gegenüber einem Mieter, der Rechte im Sinne des § 57c ZVG gemäß § 57d ZVG in der Zwangsversteigerung angemeldet hatte, den Beschränkungen des § 57c ZVG.*)

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IMRRS 2009, 0837
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beitritt der WEG zu Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 157/08

Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung wegen der der Beitritt beantragt wird, 3% des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt.*)

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IMRRS 2009, 0824
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus einer ausländischen Entscheidung

BGH, Beschluss vom 25.02.2009 - XII ZB 224/06

Der Schuldner kann gemäß Art. 36 Abs. 1 EuGVÜ in Verbindung mit § 12 Abs. 1 AVAG mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einer ausländischen Entscheidung richtet, auch rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen im Sinne des § 767 Abs. 1 ZPO gegen den titulierten Anspruch geltend machen, sofern die Rechtskraft des ausländischen Urteils unberührt bleibt und die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach Erlass der ausländischen Entscheidung entstanden sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einwendungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (im Anschluss an den Senatsbeschluss BGHZ 171, 310 ff. = FamRZ 2007, 989 ff.).*)

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IMRRS 2009, 0817
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Verpflichtung zur Klageerhebung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 W 21/09

Der Antragsgegner eines selbstständigen Beweisverfahrens kann auch dann eine Verpflichtung des Antragstellers zur Klageerhebung verlangen, wenn er die wenigen Mängel, die entgegen der umfangreichen Beweisbehauptung festgestellt worden sind, alsbald beseitigt hat (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2003, 454).*)

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IMRRS 2009, 0810
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit des Mahngericht bei nachträglicher Titulierung

BGH, Beschluss vom 25.02.2009 - Xa ARZ 197/08

Ist die Sache nicht an das Prozessgericht abgegeben worden, verbleibt es für die nachträgliche Titulierung nicht in den Vollstreckungsbescheid aufgenommener Kosten des Verfahrens bei der Zuständigkeit des Mahngerichts, das den Vollstreckungsbescheid entsprechend zu ergänzen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kosten mit dem Mahnbescheid geltend gemacht worden sind.*)

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IMRRS 2009, 0805
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Abweisung der Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion

BGH, Urteil vom 05.03.2009 - IX ZR 141/07

Ist eine Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwandes abgewiesen worden, ist eine Klage auf Feststellung, dass die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig.*)

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IMRRS 2009, 0804
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlender Hinweis auf Rechtsfolge des § 91a ZPO

BGH, Beschluss vom 11.03.2009 - VIII ZB 70/07

Eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO ist unzulässig, wenn der Beklagte nicht auf die in § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelte Rechtsfolge hingewiesen worden ist, dass das Gericht - ebenso wie im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung - über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss entscheiden wird, falls der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht fristgerecht widerspricht.*)

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IMRRS 2009, 0803
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Beschwerdegegenstands

BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - IX ZB 152/08

Bei der Bestimmung des Beschwerdegegenstands bleibt eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachte Klageerweiterung grundsätzlich außer Ansatz.*)

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IMRRS 2009, 0802
RechtsanwälteRechtsanwälte
Überprüfung der Prüfung des zuständigen Gerichts durch Kollegen?

BGH, Beschluss vom 05.03.2009 - V ZB 153/08

Der Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung einer Berufungsschrift auch dann überprüfen, ob sie an das zuständige Berufungsgericht gerichtet ist, wenn er diese Frage durch einen anwaltlichen Kollegen seiner Sozietät hat prüfen lassen.*)

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IMRRS 2009, 0800
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine AGB-Kontrolle im Klauselerinnerungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 16.04.2009 - VII ZB 62/08

Ein Schuldner, der sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat, kann sich im Klauselerinnerungsverfahren nicht darauf berufen, die Unterwerfungserklärung sei wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, NJW-RR 2004, 1718 = Rpfleger 2005, 33; Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, Rpfleger 2005, 612; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, NJW-RR 2006, 567 = Rpfleger 2006, 27).*)

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IMRRS 2009, 0795
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenaufteilung bei mehreren Antragstellern

LG München I, Beschluss vom 03.03.2009 - 13 T 22169/08

Haben mehrere Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Sondereigentum ihrer Wohnungen gemeinschaftlich ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt und macht dann der jeweilige Wohnungseigentümer wegen der sein Sondereigentum betreffenden Mängel separate Hauptsacheverfahren anhängig, so sind die tatsächlichen im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Kosten einschließlich der Kosten für Ergänzungsgutachten zu errechnen. Sodann sind diese Kosten in dem Verhältnis der vom Gericht der Hauptsache und dem Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens festgesetzten Streitwerte aufzuteilen.

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IMRRS 2009, 0789
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - V ZR 142/08

§ 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erfordert eine eigenständige Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung. Eine Wiederholung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Anhörungsrüge erfüllt auch dann nicht die Voraussetzungen für die Darlegung einer Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht, wenn das damit begründet wird, dass der angegriffene Beschluss über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde keine Begründung enthält.*)

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IMRRS 2009, 0788
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Freigabe eines Gegenstandes aus Insolvenzmasse

BGH, Beschluss vom 12.02.2009 - IX ZB 112/06

Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.*)

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IMRRS 2009, 0780
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Neuer Tatsachenvortrag im Beschwerdeverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 6 W 45/09

Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist neuer Tatsachenvortrag nicht zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2009, 0779
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Neuer Tatsachenvortrag im Beschwerdeverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 09.04.2009 - 6 W 48/09

Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist neuer Tatsachenvortrag nicht zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2009, 0778
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pensionierter Richter als Anwalt: Befangenheit?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.10.2008 - 8 W 1997/08

Die Frage des Vorsitzenden Richters am Beginn der mündlichen Verhandlung an den Prozessbevollmächtigten einer Partei, der selbst pensionierter Richter ist, ob er keine Skrupel habe, vor ehemaligen Kollegen als Rechtsanwalt aufzutreten, verbunden mit der Anmerkung, er selbst halte dies für instinktlos, rechtfertigt aus der allein maßgeblichen Sicht der Partei bei verständiger Würdigung nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

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IMRRS 2009, 0776
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Anforderung von Kostenvorschuss: Rechtsmittel?

BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - VIII ZB 56/08

Gegen die gerichtliche Anforderung eines Kostenvorschusses ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.*)

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IMRRS 2009, 0775
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Beendigung nach Anhörung des Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08

Sofern das Gericht einen Sachverständigen mündlich anhört, ist ein selbständiges Beweisverfahren grundsätzlich nach dieser mündlichen Anhörung und Verlesen des Sitzungsprotokolls beendet.

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IMRRS 2009, 0774
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 32/06

Auch für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammenhangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden.*)

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IMRRS 2009, 0772
BauvertragBauvertrag
Risse im Nachbarhaus: Bauherr haftet für Auswahlverschulden!

OLG Hamm, Urteil vom 08.12.2008 - 17 U 23/08

1. Bei einer Grundstücksvertiefung genügt ein Bauherr seinen Sorgfaltspflichten nicht, wenn er ein Wohnungsbauunternehmen, dessen Geschäftsführer Maurer- und Stahlbetonmeister ist, mit der Bauaufsicht beauftragt.

2. Selbst bei sorgfältiger Auswahl der Bauaufsicht muss der Bauherr eingreifen, wenn eine erhöhte Gefahrenlage vorliegt oder Zweifel an der Bauaufsicht entstehen.

3. Eine erhöhte Gefahr besteht, wenn sich der einzige Zugang zum Nachbargrundstück im direkten Einwirkungsbereich der Baugrube befindet.

4. Zweifel an der Bauaufsicht sind veranlasst, wenn diese trotz Kenntnis von einer Absackung nichts unternimmt.

5. Auch eine liquidierte und im Handelsregister gelöschte GmbH ist noch parteifähig, solange sie nicht vermögenslos ist.

6. Im Anwaltsprozess bleibt eine zunächst anwaltlich vertretene GmbH prozessfähig, auch wenn sie liquidiert und gelöscht wurde sowie ihr Prozessbevollmächtigter das Mandat niedergelegt hat.

7. Der Liquidator einer GmbH haftet persönlich, wenn er diese trotz streitiger Verbindlichkeiten liquidiert und im Handelsregister gelöscht hat, ohne den Gläubigern zuvor Sicherheit geleistet zu haben.

8. Die Fertigstellung des Bauvorhabens führt nicht zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer projektbezogenen Bauherren-GbR.

9. Eine GbR wird mit Zweckerreichung zur Liquidationsgesellschaft. Sie ist so lange nicht abgewickelt, als noch Verbindlichkeiten bestehen.

10. Zur Einleitung eines Beweisverfahrens gegen eine GbR ist es nicht erforderlich, die Gesellschafter zu nennen. Werden sie genannt, muss klargestellt werden, dass sich das Verfahren gegen die Gesellschaft richtet. Hierzu reicht der Zusatz, dass die Gesellschafter unter dem Namen der GbR handeln, aus.

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IMRRS 2009, 0768
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Telefonische Einlegung eines Rechtsmittels?

BGH, Beschluss vom 12.03.2009 - V ZB 71/08

Ein Rechtsmittel kann nicht telefonisch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.*)

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IMRRS 2009, 0767
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Streitwert bei Feststellung von Mängeln?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2008 - 3 W 36/08

Richtet sich das selbständige Beweisverfahren auf die Feststellung von Mängeln oder Schäden und die Kosten ihrer Beseitigung, sind regelmäßig auch die Beseitigungskosten, die der Sachverständige festgestellt hat, streitwertbestimmend. Enthalten sie allerdings Sowieso-Kosten, von denen der Antragsteller von Anfang an erkennen lässt, dass er diese im Hauptsacheverfahren nicht mitverfolgen will, sind diese bei der Streitwertbestimmung in Abzug zu bringen.

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IMRRS 2009, 0766
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenquotelung bei Leistungsverweigerungsrecht des Bauherrn

OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2008 - 11 W 7/08

Soweit eine Verurteilung zur Zahlung von Werklohn in Höhe des dreifachen Beseitigungswerts Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung erfolgt, kann das Unterliegen des Auftragnehmers mit etwa dem Eineinhalbfachen der Mängelbeseitigungskosten angesetzt werden.

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IMRRS 2009, 0765
SachverständigeSachverständige
Rechtsmittel bei "Antrag" auf "Entpflichtung"?

OLG Köln, Beschluss vom 11.01.2008 - 4 WF 228/07

Eine Entscheidung des Gerichts, mit welchem die Anregung bzw. der "Antrag" einer Partei auf "Entpflichtung" eines Sachverständigen beschieden wird, kann nicht nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen mit der (sofortigen) Beschwerde angegriffen werden.

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IMRRS 2009, 0759
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 4 U 37/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 0757
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwendung des EuGVÜ bei einstweiligen Maßnahmen?

BGH, Beschluss vom 05.02.2009 - IX ZB 89/06

Auf einstweilige Maßnahmen staatlicher Gerichte, die der Sicherung von materiell-rechtlichen Ansprüchen dienen, findet das EuGVÜ oder die EuGVVO Anwendung, auch wenn über den Bestand dieser Ansprüche in der Hauptsache in einem schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden ist.*)

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IMRRS 2009, 0752
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsurteil bei Revisionszulassung

BGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 36/08

Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (hier: Räumungsurteil/Feststellungsklage nach Kündigung wegen Zahlungsverzug infolge strittiger Mietminderung).

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IMRRS 2009, 0747
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Falschbezeichnung von Wohngeldforderung: Bindung?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08

1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)

2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)

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IMRRS 2009, 0746
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dinglicher Arrest wegen Wohngeldforderungen?

AG Kerpen, Urteil vom 14.07.2008 - 26 C 27/08

1. Es ist davon auszugehen, da der Gesetzgeber durch die Neuregelung der Rangfolge in § 10 Abs. 1 ZVG (vgl. dort die Nr. 2) die Gläubiger bezüglich fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge gemäß § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2 und 5 WEG hat privilegieren wollen.*)

2. Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch bei der Frage, ob ausnahmsweise ein Arrestgrund angenommen werden kann, zu repektieren. Dies ist erst Recht dann der Fall, wenn über das Vermögen des Schuldners (und Wohnungseigentümer) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Denn in diesen Fällen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen § 240 ZPO regelmäßig keinen Titel mehr gegen den Wohnungseigentümer erstreiten. Die Gemeinschaft ist regelmäßig auch nicht in der Lage, selbst ein Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten oder sich einem solchen anzuschließen.*)

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IMRRS 2009, 2284
ProzessualesProzessuales
Privatgutachterkosten für Teilnahme an mündlicher Verhandlung erstattungsfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 W 18/09

1. Eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung scheidet von vorneherein aus, wenn das Gutachten nicht durch Vorlage in das Verfahren eingeführt, sondern lediglich sein Inhalt in den schriftsätzlichen Parteivortrag aufgenommen wurde.

2. Die Kosten eines Privatsachverständigen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme des Sachverständigen an einem Termin zur mündlichen Verhandlung über das gerichtlich beauftragte Gutachten entstanden sind, sind dann erstattungsfähig, wenn eine Partei auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Auffassung des gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erschüttern.

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IMRRS 2009, 0742
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Vorschusspflicht für Kosten der Beweiserhebung?

LG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2008 - 325 OH 2/07

Zur Vorschusspflicht im selbstständigen Beweisverfahren: Beantragt der Antragsgegner die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen zu dessen Gutachten, hat unabhängig von der Beweislast und ungeachtet der Frage, ob es sich um eine selbstständige oder unselbstständige Ergänzungsfrage handelt, der Antragsgegner den Kostenvorschuss für die Tätigkeit des Sachverständigen zu tragen.*)

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IMRRS 2009, 0741
WohnungseigentumWohnungseigentum
Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung

LG Itzehoe, Beschluss vom 20.01.2009 - 11 S 37/08

Dass die Kläger ersichtlich den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" in Anspruch nehmen wollten, schließt eine Auslegung des Klageantrages dahingehend, dass tatsächlich die übrigen Wohnungseigentümer Partei sein sollten, aus. Alleine der Umstand, dass das materiell begehrte Ziel nur durch die Inanspruchnahme einer anderen als der im Antrag benannten Person möglich ist, kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht eine Auslegung stützen, dass in Wahrheit eine andere als die ausdrücklich benannte Partei in Anspruch genommen werden sollte.*)

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IMRRS 2009, 0738
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH im Beschwerdeverfahren bei verletzter Mitwirkungspflicht?

OLG Schleswig, Beschluss vom 05.02.2009 - 14 W 11/09

1. Verletzt der Antragsteller im Prozesskostenhilfeverfahren seine Mitwirkungspflicht, so führt die Nachholung der ergänzenden Angaben im Beschwerdeverfahren nicht zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

2. Der Antragsteller ist vielmehr gehalten, einen neuen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen.

3. Beschlüsse, die Prozesskostenhilfe versagen, können zwar formell unanfechtbar, nicht aber materiell rechtskräftig werden.

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