Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 2176FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2009 - 6 K 9096/05
1. Mit der Einlegung in den Briefkasten gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO). Dies hat zur Folge, dass es auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Adressaten nicht mehr ankommt.
2. Wird ein Briefkasten von mehreren Personen, die in derselben Wohnung wohnen, genutzt, kommt es für den Bekanntgabezeitpunkt nicht darauf an, wie die Briefkastenleerung erfolgt und wie und wann die Post unter den Mitgliedern der Wohnung verteilt wird. Selbst ein sog. Sammelbriefkasten, der für mehrere Wohnungen oder Geschäftsräume eingerichtet ist, ist für eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO geeignet.
VolltextIMRRS 2009, 2173
LG Berlin, Urteil vom 07.09.2009 - 6 O 231/07
1. Nimmt der Kläger die Klage gegen einen von mehreren Beklagten nach einem außergerichtlichen Vergleich zurück, gehen Kostenanträge der Streithelfer des ausgeschiedenen Beklagten in’s Leere.
2. Die Mängelrüge des Projektsteuerers des Bauherrn kann unwirksam sein, wenn sie nicht vom Geschäftsführer unterschrieben ist, sondern von einem Mitarbeiter mit dem Zusatz "i.A.".
VolltextIMRRS 2009, 2161
BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - VII ZB 37/08
1. Die einem ausländischen Staat zustehenden Forderungen aus der Vermietung eines im Inland gelegenen Objekts, die ausschließlich für den Erhalt einer kulturellen Einrichtung dieses Staates verwendet werden, können hoheitlichen Zwecken dienen und unterliegen dann der Vollstreckungsimmunität.*)
2. Die von der Rechtsprechung zum Schutz diplomatisch und konsularisch genutzter Gegenstände gestellten Anforderungen an den Nachweis des Verwendungszwecks gelten in gleicher Weise für sonstige hoheitlich genutzte Gegenstände und Vermögenswerte einer an der Staatenimmunität teilhabenden kulturellen Einrichtung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 8/05, NJW-RR 2006, 425).*)
VolltextIMRRS 2009, 2159
KG, Beschluss vom 28.09.2009 - 22 W 47/09
1. Der Streitwert für eine auf die Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in einem Mietobjekt gerichtete Klage richtet sich nach dem Interesse des Klägers an einer infolge der Durchführung der Arbeiten möglichen Mieterhöhung oder einer durch sie zu vermeidender Mietminderung; er wird begrenzt durch den Jahresbetrag der erwarteten Erhöhung oder Minderung.*)
2. Dem weiteren Antrag des Klägers auf Gewährung von Zutritt zu dem Mietobjekt kommt wertmäßig eine eigene Bedeutung zu, wenn die Besonderheit der angestrebten Zutrittsgewährung die zusätzliche Vollstreckungsmöglichkeit nach §§ 887, 888 ZPO eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2009, 2158
KG, Beschluss vom 16.07.2009 - 8 U 77/09
1. Ein Mieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, auf ein Schreiben des Vermieters, in dem dieser den Mieter unter Beifügung einer von diesem zu unterzeichnenden Duldungserklärung bittet, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich mitzuteilen, ob er den geplanten Modernisierungsmaßnahmen zustimmt, zu antworten.*)
2. Reagiert er nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, gibt er Veranlassung zu einer vom Vermieter erhobenen Duldungsklage.*)
VolltextIMRRS 2009, 2151
KG, Beschluss vom 17.09.2009 - 8 U 71/09
Klagt der Hauptvermieter auf Räumung und Herausgabe gegen den Untermieter, so ist für die Bestimmung des Streitwerts der Hauptmietzins und nicht der Untermietzins heranzuziehen.*)
VolltextIMRRS 2009, 2147
OLG Nürnberg, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 1566/06
1. Ein Architekt haftet dem Bauherrn dann, wenn er nicht darauf hinwirkt, statt einer zweijährigen Verjährungsfrist (VOB/B a.F.) die übliche fünfjährige Gewährleistungspflicht zu vereinbaren.
2. Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung die Höhe des Schadens nur durch die Durchführung einer aufwändigen Begutachtung beziffert werden kann.
3. Bei der Streitwertbestimmung hinsichtlich der Feststellungsklage ist ausnahmsweise ein Abschlag von 30% statt der üblichen 20% vorzunehmen, wenn die Höhe des Anspruchs in weiten Teilen nicht abschließend beurteilt werden kann.
VolltextIMRRS 2009, 2142
KG, Beschluss vom 10.11.2009 - 27 W 100/09
Im selbständigen Beweisverfahren ist gegen die Ablehnung einer Neubegutachtung durch einen anderen Sachverständigen keine sofortige Beschwerde zulässig.
VolltextIMRRS 2009, 2141
OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.2009 - 14 W 763/09
1. Veranlasst das Gericht in Fällen einer EG - Auslandzustellung die Übersetzung der Klageschrift, ohne die insoweit maßgeblichen Vorschriften zu beachten, kann darin eine unrichtige Sachbehandlung liegen, die zur Niederschlagung der Kosten führt.
2. Hat das Gericht die erforderliche Nachfrage, ob die Klage übersetzt werden soll, versäumt, darf nicht fingiert werden, der Kläger hätte ohne das Versäumnis die Übersetzung gewünscht.
VolltextIMRRS 2009, 2137
BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - V ZR 144/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2136
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZR 129/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2134
BGH, Beschluss vom 03.11.2009 - IX ZB 182/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2133
BGH, Beschluss vom 05.11.2009 - IX ZR 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2132
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - IX ZB 197/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2131
BGH, Beschluss vom 03.11.2009 - IX ZR 164/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2129
BGH, Urteil vom 22.10.2009 - III ZR 295/08
1. Eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II ist in Anlehnung an die von der Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze (BGHZ 146, 341) im Zivilprozess rechts- und parteifähig.*)
2. Zur Passivlegitimation einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II im Amtshaftungsprozess.*)
3. Die Amtspflicht zur sorgfältigen Ermittlung und Feststellung des im Rahmen von § 19 SGB II entscheidungserheblichen Sachverhalts obliegt der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II nicht im Drittinteresse der gesetzlichen Krankenkassen.*)
VolltextIMRRS 2009, 2128
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 W 98/09
1. Die streitwertabhängige sachliche Zuständigkeit in einem selbständigen Beweisverfahren, hinsichtlich dessen noch kein Rechtsstreit anhängig ist, richtet sich nach dem Wert bei Antragstellung.*)
2. § 506 ZPO ist bei einer nachträglichen Erhöhung des Wertes im selbständigen Beweisverfahren nicht analog anzuwenden.*)
3. Wenn der aufgrund des Beweisbeschlusses beauftragte Sachverständige zu einer von den Angaben des Antragstellers abweichenden Kostenschätzung kommt, bleibt es daher bei der sachlichen Zuständigkeit des zuerst tätigen Gerichts.*)
4. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller eine Ergänzung des Gutachtens im Hinblick auf weitere Mängel des betroffenen Bauvorhabens beantragt, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Antrages waren; auch in diesem Fall ist das Verfahren von dem zunächst angerufenen Gericht abzuschließen.*)
VolltextIMRRS 2009, 2126
BGH, Beschluss vom 29.10.2008 - XII ZB 75/08
Bei einem Feststellungsantrag, der das Bestehen oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses zum Gegstand hat, ist kein Abschlag vorzunehmen; vielmehr richtet sich die Beschwer nach dem Betrag der auf die gesamte streitige Zeit enfallende Miete.
VolltextIMRRS 2009, 2118
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 294/08
Wird im ersten Rechtszug neben dem in der Klageschrift angegebenen ausländischen Wohnsitz des Beklagten im Blick auf die Zuständigkeit des Gerichts auch ein inländischer Wohnsitz in den Raum gestellt, so ist die unbeanstandete ausländische Anschrift, unter der dem Beklagten die Klage auf Veranlassung des Klägers tatsächlich zugestellt wurde, für die Bestimmung des Berufungsgerichts maßgeblich.*)
VolltextIMRRS 2009, 2116
OLG Celle, Beschluss vom 23.11.2009 - 9 W 112/09
Bezeichnet der Kammervorsitzende in der mündlichen Verhandlung das Verteidigungsvorbringen des Beklagten als "Quatsch mit Soße", muss ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung - nicht aber erst zwei Tage später - gestellt werden.
VolltextIMRRS 2009, 2112
OLG München, Beschluss vom 29.10.2009 - 34 Sch 15/09
1. Bestimmen die Parteien im Rahmen einer Schiedsklausel als zuständiges staatliches Gericht im Sinn von § 1062 ZPO ein Oberlandesgericht, das nach der im Bundesland geltenden Zuständigkeitskonzentration keine (örtliche) Zuständigkeit hat, kann die Klausel dahin auszulegen sein, dass das Oberlandesgericht als zuständig bestimmt sein soll, welches nach der landesgesetzlichen Zuständigkeitsnorm die übertragenen Aufgaben anstelle des bezeichneten Gerichts wahrnimmt.*)
2. Zum Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren.*)
VolltextIMRRS 2009, 2109
BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 222/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2108
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZB 113/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2107
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - IV ZR 259/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2106
BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - Xa ZR 146/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2105
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - IX ZR 232/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2101
BGH, Beschluss vom 21.09.2009 - IX ZR 239/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2100
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - IX ZR 237/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2098
BGH, Beschluss vom 13.10.2009 - KVZ 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2096
BGH, Beschluss vom 12.10.2009 - VI ZB 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2095
BGH, Beschluss vom 19.10.2009 - II ZR 241/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2091
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2009 - 16 W 120/09
1. Es entspricht dem Zweck des selbständigen Beweisverfahrens, Ergänzungsfragen im Zuge des Beweisverfahrens zu behandeln, auch wenn zwischenzeitlich in der Hauptsache Klage erhoben wurde.
2. Einem im Zuge eines selbständigen Beweisverfahrens rechtzeitig gestellten Antrag auf Ergänzung des Gutachtens muss in den Grenzen des Rechtsmissbrauches grundsätzlich stattgegeben werden, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält.
VolltextIMRRS 2009, 2089
OLG München, Beschluss vom 09.10.2009 - 9 W 2334/09
1. Das Interesse des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren, in dem keine Sachanträge gestellt werden, ist anders zu beurteilen als das Interesse des Streithelfers, dem uneingschränkt der Streit verkündet worden ist.
2. Im ersteren Fall ist deshalb der Streitwert bei der Beurteilung des Interesses des Streithelfers am Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens irrelevant.
VolltextIMRRS 2009, 2088
BFH, Beschluss vom 23.04.2009 - IX B 8/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2084
BFH, Beschluss vom 24.06.2009 - IX B 35/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2078
OLG München, Urteil vom 09.12.2008 - 9 U 1885/08
Die Geltendmachung von Kosten der Ersatzvornahme sind nur ausgeschlossen, wenn diese Arbeiten durch den Ersatzunternehmer bereits vor Fristablauf ausgeführt werden und dadurch der Bauträgerin ihr noch bestehendes Nachbesserungsrecht genommen wird.
VolltextIMRRS 2009, 2074
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - VII ZB 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2073
BGH, Beschluss vom 22.09.2009 - VI ZB 76/08
Zur Auslegung der Berufungsschrift bei einer Falschbezeichnung des Berufungsklägers.*)
VolltextIMRRS 2009, 2070
BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - IX ZR 169/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2069
BGH, Beschluss vom 30.09.2009 - IV ZR 1/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2066
LG Bonn, Urteil vom 08.10.2009 - 6 S 107/09
Eine Nachforderung des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung kann nicht im Urkundenprozess geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2009, 2063
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - Xa ZR 77/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2062
BGH, Beschluss vom 04.11.2009 - IV ZR 25/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2061
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - III ZR 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2060
BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - VIII ZB 16/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2059
BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - V ZB 4/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2057
BGH, Beschluss vom 06.10.2009 - VI ZB 19/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2056
BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2055
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - I ZR 19/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2054
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - IX ZB 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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