Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0319BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - V ZB 14/10
In entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG kann das Rechtsbeschwerdegericht wie das Beschwerdegericht vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 0317
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - XII ZR 110/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0309
BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - XI ZR 325/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0307
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZA 17/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0306
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06
Erhält ein Verfahrensbeteiligter ein durch Aufgabe zur Post zugestelltes gerichtliches Schriftstück nicht, so ist die Wiedereinsetzung in eine durch die Zustellung in Lauf gesetzte Notfrist nicht geboten, wenn ein lizenziertes Postunternehmen eine Ersatzzustellung an der angegebenen Geschäftsanschrift, ohne dass dies von der Zustellungsempfängerin mitgeteilt worden wäre, nicht durch Einlegen in einen Briefkasten vornehmen kann und mangels Angabe des Zustellungsempfängers auch von einem nicht bei ihm unterhaltenen Postfach keine Kenntnis haben muss.*)
VolltextIMRRS 2010, 0304
BGH, Beschluss vom 25.01.2010 - XI ZR 338/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0303
BGH, Beschluss vom 22.01.2010 - I ZR 150/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0300
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZR 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0297
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 317/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0295
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZR 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0288
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0283
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - VI ZR 162/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0281
BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09
1. Der für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang der Klagen gegen den in Deutschland wohnhaften Täter einer Untreue und dessen in der Schweiz ansässigen Gehilfen ist erfüllt, wenn sie auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und die Beklagten sowohl aus Deliktsrecht als auch aus vertraglicher Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden.*)
2. Der Annahme des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft i.S. des Art. 6 Nr. 1 LugÜ steht nicht entgegen, dass sich die Klage zunächst gegen den Täter richtet und der Gehilfe erst im Wege der Klageerweiterung verklagt wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 0273
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 112/08
§ 130 a Abs. 1 Satz 2 ZPO enthält für bestimmende Schriftsätze nicht nur eine Ordnungsvorschrift; diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.*)
VolltextIMRRS 2010, 0263
VerfG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009 - VfGBbg 30/09
1. Eine Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer des fachgerichtlichen Verfahrens erledigt sich nicht in jedem Fall durch die instanzabschließende Entscheidung des Fachgerichts.*)
2. Das Recht des Rechtsschutzsuchenden auf ein zügiges Gerichtsverfahren nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg kann verletzt sein, wenn Richterstellen zu einer Zeit abgebaut werden, zu der noch zahlreiche Altverfahren anhängig sind, oder wenn das Präsidium des angerufenen Gerichts keine effektiven Maßnahmen zum Abbau der Altverfahren trifft.*)
VolltextIMRRS 2010, 0262
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09
1. Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 152, 46, 51 und 156, 19, 22).*)
2. Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.*)
3. Für die Entscheidung über das Verlangen eines Wohnungseigentümers nach einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung oder der Anpassung einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz; die auf Zustimmung zu der Änderung gerichtete Leistungsklage ist deshalb ohne vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung zulässig.*)
4. Die Regelung in § 16 Abs. 4 WEG zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall schließt nicht die Geltendmachung des auch denselben Einzelfall betreffenden Anspruchs auf Zustimmung zur generellen Änderung der Kostenverteilung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)
5. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG im Einzelfall eine abweichende Kostenverteilung durchzusetzen, besteht nicht schon dann, wenn sie dem in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab Rechnung trägt; die in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG genannten Voraussetzungen für die generelle Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels müssen ebenfalls vorliegen.*)
IMRRS 2010, 0257
LG Augsburg, Beschluss vom 20.01.2010 - 8 O 2608/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0249
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 56/07
1. Ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es für ihn keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen.*)
2. Es kommt hierfür nicht darauf an, ob eine Klage zu dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegner redlicherweise spätestens den Antrag auf Fristsetzung hätte stellen müssen, Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.*)
VolltextIMRRS 2010, 0247
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.*)
2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.*)
IMRRS 2010, 0245
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2009 - 2 U 847/09
1. Wird ein Drittwiderbeklagter als Partei, nicht aber als Zeuge bei Vorliegen einer einfachen Streitgenossenschaft vernommen, kann ein etwaiger Verfahrensfehler im Berufungsverfahren von der anderen Streitgenossin (Klägerin) nicht erhoben werden, wenn sie rügelos in erster Instanz verhandelt hat.
2. Der Berufungskläger hat auch die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen. Eine Quotelung kommt nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 947/08 und vom 10.02.2009 - 2 U 428/09 - VersR 2009, 1486; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05).
VolltextIMRRS 2010, 0244
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2010 - 2 U 847/09
1. Wird ein Drittwiderbeklagter als Partei, nicht aber als Zeuge bei Vorliegen einer einfachen Streitgenossenschaft vernommen, kann ein etwaiger Verfahrensfehler im Berufungsverfahren von der anderen Streitgenossin (Klägerin) nicht erhoben werden, wenn sie rügelos in erster Instanz verhandelt hat.*)
2. Der Berufungskläger hat auch die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen. Eine Quotelung kommt nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 947/08 und vom 10.02.2009 - 2 U 428/09 - VersR 2009, 1486; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05).*)
VolltextIMRRS 2010, 0235
BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 79/06
Bei einer Kostenquotelung kommt die Anrechnung eines unstreitig geleisteten Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren nur in Betracht, wenn der Vorschuss den Kostenerstattungsanspruch des Empfängers übersteigt. In diesem Fall kann eine Anrechnung erfolgen, wenn und soweit der Vorschuss und ein bestehender Kostenerstattungsanspruch zusammen über die dem Vorschussempfänger entstandenen Kosten hinausgehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0234
BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IV ZR 111/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0230
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX ZR 237/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0224
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - IV ZR 155/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0220
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 - IX ZB 281/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0211
BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - VI ZR 72/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0210
BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - LwZR 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0208
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - LwZR 12/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0207
BGH, Beschluss vom 15.01.2010 - IX ZB 236/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0204
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - IX ZR 4/08
Soll durch die Zustellung einer Streitverkündung die Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung auch dann bereits mit dem Eingang der Streitverkündungsschrift bei Gericht ein, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt der demnächst erfolgten Zustellung noch nicht verjährt war.*)
VolltextIMRRS 2010, 0201
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 73/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0193
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZB 30/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0192
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 55/09
Allein der Umstand, dass sich ein Richter zur Erprobung bei einem Oberlandesgericht befindet, rechtfertigt noch nicht die Besorgnis seiner Befangenheit in einem gegen seinen Dienstherrn gerichteten Amtshaftungsprozess.*)
VolltextIMRRS 2010, 0191
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 38/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0190
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 110/09
1. Zur Frage anderweitiger Rechtshängigkeit.*)
2. Die für die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungswiderklage erforderliche Vorgreiflichkeit fehlt, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abgewiesen wird, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht.*)
VolltextIMRRS 2010, 0185
BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - VIII ZR 124/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0182
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - Xa ZB 40/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0180
OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2010 - 19 W 48/09
1. Zur Frage der Zumutbarkeit der Beweismittelerhaltung bei Prüfung der Voraussetzungen für die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens.*)
2. Eine im Hauptsacheverfahren angekündigte, jedoch noch nicht beschlossene Beweisanordnung steht der Fortführung des selbständigen Beweisverfahrens nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0170
OLG Celle, Urteil vom 23.12.2009 - 3 U 144/09
1. Der Zweck der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil hinterlegten Sicherheit erfordert, dass der hinterlegte Betrag dem Vollstreckungsgläubiger nach Rechtskraft uneingeschränkt zur Verfügung steht.*)
2. Das Risiko, zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Sicherheit die Deckungspflicht aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag gegenüber dem Vollstreckungsschuldner falsch einzuschätzen, trägt allein der Haftpflichtversicherer.*)
VolltextIMRRS 2010, 0165
LG Duisburg, Urteil vom 28.01.2009 - 13 T 180/08
1. Maßgebend ist bei der Festsetzung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens der Streitwert der Hauptsache, weil es sich um einen vorgezogenen Hauptsachebeweis handelt.
2. Der Wert einer angemessenen Mietminderung ist bei Ansprüchen auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen anzusetzen.
VolltextIMRRS 2010, 0164
AG Bernau, Urteil vom 03.02.2009 - 10 C 447/08
Räumungsprozess gegen den Wohnraummieter: Verwertbarkeit im Verfahrensverlauf vorgebrachter Gründe für eine außerordentliche Kündigung*)
VolltextIMRRS 2010, 0160
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2009 - 10 Ta 36/09
Der Bedürftige ist gehalten, sich die zur Prozessführung erforderlichen Mittel durch Veräußerung oder Belastung eines in seinem Miteigentum stehenden Wohnhauses zu verschaffen, sofern diese Immobilie nicht von dem Bedürftigen bewohnt wird und somit nicht als sogenanntes Schonvermögen geschützt ist.
VolltextIMRRS 2010, 0157
LG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2009 - 316 T 21/09
Gebührenstreitwert für die Feststellung der Mietminderungsberechtigung*)
VolltextIMRRS 2010, 0155
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.04.2009 - 8 Ta 83/09
1. Eine wesentliche Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse ist nur eine solche, die den wirtschaftlichen und sozialen Lebensstandard prägt und verändert.
2. Aus Gründen des Vertrauensschutzes darf das Gericht die ihm bekannten und für seine Entscheidung maßgebenden Angaben der Partei zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht nachträglich abweichend bewerten.
VolltextIMRRS 2010, 0144
BGH, Beschluss vom 14.07.2009 - VIII ZR 101/08
Die im Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlung stellt eine Verfügung im Sinne von § 1124 Abs. 2 BGB dar ("eingezogen oder in anderer Weise verfügt").
VolltextIMRRS 2010, 0131
LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08
1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.
2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.
VolltextIMRRS 2010, 0124
OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2009 - 19 W 40/09
Das selbständige Beweisverfahren ist auch dann nach Ablauf einer gerichtlich gesetzten Frist oder einer angemessenen Frist zur Beantragung der Ergänzung des Gutachtens beendet, wenn das Gericht in seinem Beweisbeschluss versehentlich eine Beweisfrage übergangen hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 0121
OLG München, Beschluss vom 12.10.2009 - 34 Sch 20/08
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines schwedischen Schiedsspruchs.*)
2. Den Nachweis einer wirksamen Schiedsabrede, gleichgültig ob nach Art. II Abs. 2 UN-Ü oder aufgrund nationalen Rechts, hat die die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs beantragende Partei zu erbringen (siehe auch Senat vom 19.1.2009, 34 Sch 004/08; BayObLGZ 2002, 392).*)
VolltextIMRRS 2010, 0120
OLG München, Beschluss vom 11.05.2009 - 34 Sch 23/09
Für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist die Fälligkeit der zuerkannten Ansprücke keine Voraussetzung.
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