Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0905BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 59/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0903
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0902
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - V ZR 246/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0898
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 187/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0896
BGH, Beschluss vom 29.12.2009 - IV ZR 1/08
Erklärt der Schuldner in der Berufungsinstanz hilfsweise die Aufrechnung, gilt die Einwilligung dazu entsprechend § 267 ZPO als erteilt, wenn der Gläubiger nach Geltendmachung der Hilfsaufrechnung rügelos zur Hauptsache verhandelt.
VolltextIMRRS 2010, 0895
BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - XI ZB 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0894
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 226/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0892
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 154/07
1. Der Anspruchsteller muss, wenn der Spediteur/Frachtführer seiner Einlassungsobliegenheit genügt hat, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung des Frachtführers darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt auch dann, wenn ihm die nähere Darlegung eines zum Wahrnehmungsbereich des Gegners gehörenden Geschehens nicht möglich ist. Ein solcher Umstand führt allenfalls zu erhöhten Anforderungen an die (sekundäre) Darlegungslast des Prozessgegners.*)
2. Gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR sind nur solche Kosten zu erstatten, die nicht bereits den Versandwert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme beeinflusst haben.*)
VolltextIMRRS 2010, 0890
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 98/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0889
BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - VI ZR 314/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0888
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 238/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0886
BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - LwZR 12/09
1. Beruft sich eine Partei zum Beweis ihr unbekannter Tatsachen auf Zeugen, ist der Beweisantritt nur dann erheblich, wenn der Beweisführer behauptet, der Zeuge könne die ihm unbekannten Tatsachen bekunden.
2. Eine Partei ist nicht verpflichtet, schon in erster Instanz vorsorglich Behauptungen aufs Geratewohl aufzustellen, für deren Richtigkeit sie keine konkreten Anhaltspunkte hat. Daher ist es nicht nachlässig, wenn die Partei solche Behauptungen erst im Berufungsrechtszug aufstellt, nachdem sie durch ein erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz aufgefundenes Beweismittel hinreichende Hinweise für die Richtigkeit ihres (neuen) Vortrags erhalten hat.
VolltextIMRRS 2010, 0884
OLG München, Beschluss vom 01.04.2010 - 34 Sch 19/09
1. Ein noch nicht verbeschiedener Antrag, den Hauptsacheschiedsspruch zu ergänzen, steht dem Erlass eines Kostenschiedsspruchs nicht entgegen.*)
2. Ein Verstoß gegen das Verbot, in eigener Sache zu richten, liegt bei einer Entscheidung des Schiedsrichters lediglich über die Kostenerstattung zwischen den Parteien nicht vor, auch wenn die Kosten die (bereits geleisteten) Vorschüsse auf das Schiedsrichterhonorar mit umfassen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0883
OLG München, Beschluss vom 26.03.2010 - 34 Sch 26/09
1. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines (isolierten)Kostengrundschiedsspruchs kann ein grundsätzlich bestehendes, rechtlich anerkennenswertes Interesse fehlen, wenn der anschließend ergangene Kostenschiedsspruch vollständig und vorbehaltlos erfüllt ist. Erst recht gilt dies, wenn Abänderungsanträge oder Anhörungsrügen im Schiedsverfahren nicht mehr in Betracht kommen.*)
2. Zur Kostenentscheidung, wenn der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Kostengrundschiedsspruchs abgelehnt und der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Kostenschiedsspruchs durch Erfüllung erledigt ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 0882
BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - IX ZR 6/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0881
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - AnwZ (B) 48/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0879
BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - V ZR 124/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0858
OLG München, Urteil vom 31.03.2009 - 5 U 3484/08
1. Der Beginn der kurzen Verjährungsfrist im Mietrecht setzt voraus, dass eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters stattfindet: er soll in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen.
2. Diese Frist beginnt nicht vor der Durchführung einer vereinbarten Begehung der Mietsache; die Übergabe der Schüssel an den Hausmeister genügt an deren Stelle nicht.
VolltextIMRRS 2010, 0856
LG Mainz, Beschluss vom 20.01.2004 - 3 T 16/04
Die Kosten eines zur Begründung der Mieterhöhung eingeholten Sachverständigengutachtens sind nicht als Vorbereitungskosten erstattungsfähig.*)
VolltextIMRRS 2010, 0852
OVG Sachsen, Beschluss vom 02.03.2010 - 4 D 73/09
1. Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf einstweiligen Rechtschutz zwecks Wiederaufgreifen eines Verfahrens auf Eintragung in eine Architektenliste.
2. Die Eintragung in die Architektenliste ist nach § 65 Abs. 2 SächsBO nicht notwendige Bedingung für die Bauvorlageberechtigung; die Eilbedürftigkeit eines Antrags kann folglich nicht hierauf gestützt werden.
VolltextIMRRS 2010, 0850
BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - V ZR 71/09
Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gegen eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet.*)
VolltextIMRRS 2010, 0849
BGH, Beschluss vom 29.07.2009 - I ZB 83/08
Verweigert das Bundespatentgericht im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren einem Beteiligten zu Unrecht Verfahrenkostenhilfe, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG verletzt, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eine anwaltlich vertretene Partei den Vortrag in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bereits im Beschwerdeverfahren und nicht erst im Rechtsbeschwerdeverfahren gehalten und das Bundespatentgericht deshalb eine für sie günstigere Entscheidung getroffen hätte.*)
VolltextIMRRS 2010, 0848
BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 216/07
1. Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.*)
2. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.*)
VolltextIMRRS 2010, 0843
BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - VI ZB 69/08
Zur Überwachung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 0840
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 111/09
1. Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.*)
2. Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.*)
VolltextIMRRS 2010, 0838
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 280/08
Ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden, kann die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht nicht im Verfahren nach §§ 63, 64 InsO, §§ 8, 10, 11 InsVV festgesetzt werden; in diesem Fall ist der vorläufige Insolvenzverwalter wegen seines Vergütungsanspruchs auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen (Bestätigung von BGHZ 175, 48; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 256/03).*)
VolltextIMRRS 2010, 0837
BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VIII ZR 137/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0834
BGH, Beschluss vom 22.12.2009 - X ZR 151/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0832
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 263/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0831
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 87/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0829
BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - XI ZB 36/09
Zur Zulässigkeit einer Berufung, mit der die Abänderung des angefochtenen Urteils gemäß den Schlussanträgen in erster Instanz begehrt wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 0826
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0825
BGH, vom 13.01.2010 - VIII ZR 89/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0824
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 21/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0820
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - IX ZB 72/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0818
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 31/09
Auch bei der eingeschränkten pauschalen Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung gemäß § 119 Abs. 2 ZPO ist die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Anwendung des § 121 Abs. 2 ZPO für die jeweilige Maßnahme der Zwangsvollstreckung zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0816
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0810
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09
Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nicht in Betracht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 0807
OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010 - 9 Verg 2/08
1. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren nach den §§ 116 ff. GWB ist, wenn es um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit einer befristeten Laufzeit von mehr als 48 Monaten geht (hier Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für 20 Jahre und einer Option auf weitere 5 Jahre), auf der Grundlage der gesamten Vertragslaufzeit zu ermitteln. Der Auftragswert ergibt sich aus denjenigen Erlösen, die der Auftragnehmer nach dem Inhalt seines Angebots aus der Verwertung seiner Leistung während der Vertragslaufzeit voraussichtlich erzielen wird.*)
2. Ändert der Antragsteller während des Beschwerdeverfahrens seinen Antrag dahin, festzustellen, dass er in seinen Rechten auf Einhaltung des Vergaberechts verletzt sei, hat das keinen Einfluss auf den Streitwert.*)
VolltextIMRRS 2010, 0803
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 143/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0799
BGH, Beschluss vom 20.01.2010 - IV ZR 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0798
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - XII ZB 12/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0795
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IX ZB 232/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0794
BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VIII ZR 153/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0793
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - IV ZB 13/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0792
BGH, Beschluss vom 14.12.2009 - IX ZR 237/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0791
BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VI ZB 51/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0784
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 94/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0783
BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - VIII ZR 92/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0781
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - IX ZB 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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