Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1018BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - VI ZB 58/08
Setzt das Gericht die Verhandlung eines Zivilrechtsstreits gemäß § 149 Abs. 1 ZPO bis zur Erledigung eines Strafverfahrens aus, so muss für das (Rechts-) Beschwerdegericht aufgrund der Begründung des Aussetzungsbeschlusses nachprüfbar sein, dass das Gericht den Vorteil einer gründlicheren Klärung im Strafprozess aufgrund der konkreten Umstände des Falls gegen den Nachteil der Verzögerung einer Entscheidung im Zivilprozess abgewogen hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 1017
BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - III ZR 326/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1014
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
Das Patentgericht hat in einem erstinstanzlichen Einspruchsverfahren auf Antrag eines Beteiligten eine öffentliche mündliche Anhörung oder eine mündliche Verhandlung auch dann durchzuführen, wenn das Verfahren bereits vor dem 1. Juli 2006 bei ihm anhängig geworden ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 1013
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1012
BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - X ZR 11/06
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 1009
KG, Beschluss vom 26.02.2010 - 7 U 100/09
Die Kostentragungspflicht richtet sich für den Fall, dass die Anschlussberufung ihre Wirkung verliert, weil die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, nach den allgemeinen Regelungen des Kostenrechts.*)
VolltextIMRRS 2010, 1007
BGH, Urteil vom 01.02.2010 - II ZR 209/08
1. Eine Zurückverweisung an das Erstgericht gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt nur dann in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem so wesentlichen Mangel leidet, dass es keine Grundlage für eine die Instanz beendende Entscheidung sein kann. Ob ein wesentlicher Verfahrensfehler vorliegt, ist allein aufgrund des materiellrechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn das Berufungsgericht ihn für verfehlt erachtet.*)
2. Verweist das Berufungsgericht den Rechtsstreit wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers zurück, müssen seine Ausführungen erkennen lassen, dass es das ihm in § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eingeräumte Ermessen, eine eigene Sachentscheidung zu treffen oder ausnahmsweise den Rechtsstreit an das Erstgericht zurück zu verweisen, pflichtgemäß ausgeübt hat. Dass nach Auffassung des Berufungsgerichts ein Sachverständigengutachten einzuholen ist, dessen Einfluss auf den Prozessverlauf nicht abzuschätzen ist, rechtfertigt für sich genommen die Zurückverweisung nicht.*)
3. Mitglieder einer in Insolvenz geratenen Genossenschaft sind vom Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung nicht ausgenommen, wenn ein Anspruch gegen die insolvente Genossenschaft betroffen ist, der seine Grundlage nicht in dem genossenschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsrecht hat, sondern auf einer Vereinbarung beruht, die das Mitglied wie ein außen stehender Dritter mit der Genossenschaft geschlossen hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 1005
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09
1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten.*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2010, 1003
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 105/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1000
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - I ZB 116/08
1. Die Justizbeitreibungsordnung steht der Vollstreckung eines Ordnungsgeldes gemäß § 890 ZPO im Ausland nicht entgegen.*)
2. Die Vollstreckung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO ergangenen Beschlusses stellt eine Zivil- und Handelssache i.S. des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EuVTVO dar.*)
3. Der Antrag auf Bestätigung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO ergangenen Beschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel kann auch vom Gläubiger gestellt werden, der den Beschluss erwirkt hat.*)
4. Das für die Heilung von Belehrungsmängeln gemäß Art. 16 und 17 EuVTVO nach Art. 18 Abs. 1 lit. b EuVTVO bestehende Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung gilt auch für in Beschlussform ergangene Entscheidungen.*)
5. Die Möglichkeiten einer Heilung der Nichteinhaltung der in den Art. 13 bis 17 EuVTVO festgelegten verfahrensrechtlichen Erfordernisse sind in Art. 18 EuVTVO abschließend geregelt.*)
VolltextIMRRS 2010, 0997
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - AnwZ (B) 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0996
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 40/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0995
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - VI ZB 46/09
Ein Prozessbevollmächtigter darf mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist rechnen, wenn er zur Begründung des Verlängerungsantrags darauf verweist, eine ausreichende Rücksprache mit dem Mandanten und die notwendige Beschaffung von Unterlagen hätten innerhalb der Berufungsbegründungsfrist nicht erfolgen können. In der Regel reicht die pauschale Berufung auf einen dieser Gründe in der Antragsschrift aus; eine weitere Substantiierung oder Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2010, 0991
BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - AnwZ (B) 41/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0987
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZB 43/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0986
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0985
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0984
BGH, Urteil vom 04.03.2010 - XI ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0983
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse durch ein Instanzgericht in einem Parallelverfahren berechtigt grundsätzlich nicht zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages.*)
VolltextIMRRS 2010, 0982
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 349/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0980
BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 78/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0979
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - AnwZ (B) 114/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0978
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - V ZA 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0977
BGH, Beschluss vom 08.04.2010 - VII ZR 149/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0976
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0975
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - I ZB 66/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0973
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0972
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0971
BGH, Beschluss vom 06.04.2010 - VII ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0970
BGH, Beschluss vom 08.04.2010 - VII ZR 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0967
BGH, Urteil vom 01.03.2010 - II ZR 213/08
1. Bei einem sog. Protokollurteil müssen alle mitwirkenden Richter entweder das Protokoll, das dann neben den Angaben gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die Urteilsbestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthalten muss, oder ein die Bestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthaltendes Urteil unterschreiben, das als Anlage mit dem Protokoll verbunden wird.*)
2. Die falsche Darstellung der Entwicklung eines Vorgängerfonds kann zur Prospekthaftung führen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0964
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 350/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0963
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - IX ZA 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0962
BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - AnwZ (B) 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0961
BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0960
BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 154/09
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass seine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete schriftliche Einzelanweisung befolgt. Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern. Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es in solchen Fällen nicht mehr an.*)
VolltextIMRRS 2010, 0955
BGH, Urteil vom 01.12.2009 - VI ZR 319/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0940
OLG München, Beschluss vom 19.02.2010 - 32 W 827/10
Bewilligt das Gericht der ersten Instanz durch Beschluss eine Räumungsfrist, obwohl diese Bewilligung im Urteil erfolgen hätte müssen, so ist auf die sofortige Beschwerde dieser Beschluss ohne Sachprüfung aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2010, 0922
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0921
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 94/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0920
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0919
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/09
Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).*)
VolltextIMRRS 2010, 0918
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZR 32/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0917
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 301/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0916
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 62/09
1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.*)
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).*)
VolltextIMRRS 2010, 0915
BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - XII ZB 168/08
Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 -FamRZ 2007, 1725).*)
VolltextIMRRS 2010, 0913
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 192/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0911
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 111/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0908
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 92/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0907
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - III ZR 61/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext