Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1500BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZA 45/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1499
BGH, Urteil vom 27.04.2010 - IX ZR 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1498
BGH, Beschluss vom 23.04.2010 - V ZB 228/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1497
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZA 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1495
BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1493
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1491
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 196/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1488
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VI ZR 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1486
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 202/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1482
BGH, Beschluss vom 12.05.2010 - IV ZR 41/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1481
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - VI ZR 287/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1478
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 308/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1477
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 245/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1474
BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - IV ZR 172/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1462
BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - XII ZB 180/06
Dem Berufungsbeklagten kann nach Eingang der Rechtsmittelbegründung Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung nicht mit der Begründung versagt werden, eine Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) stehe noch aus.*)
VolltextIMRRS 2010, 1461
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZR 126/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1459
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - IX ZB 216/07
Zur Glaubhaftmachung einer Leistungsvermeidung durch unvollständige oder unzutreffende Angaben gegenüber der Finanzbehörde kann die Vorlage einer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift in einem gegen den Schuldner geführten Steuerstrafverfahren ausreichen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1456
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZB 84/09
1. Ein Rechtsanwalt darf die Übersendung von fristgebundenen Schriftsätzen einschließlich der Kontrolle des Sendeberichts und der Streichung der Frist im Kalender regelmäßig einer geschulten und sich bisher als zuverlässig erwiesenen Mitarbeiterin überlassen.*)
2. Ihn trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, sich anschließend zu vergewissern, ob diese die Aufgabe weisungsgemäß ausgeführt hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 97/08, [...], Tz. 8).*)
3. Streicht er nach Unterrichtung über die ordnungsgemäße Übermittlung des Schriftsatzes eigenhändig die Frist im Kalender, ist ihm regelmäßig nicht schon deswegen ein eigenes Verschulden an einer durch das Fehlschlagen der Faxübermittlung verursachten Fristversäumung anzulasten, weil er sich zuvor nicht persönlich von der Richtigkeit der ihm von seiner Mitarbeiterin erteilten Auskunft überzeugt hat.*)
4. Die Sachlage stellt sich insoweit nicht anders dar, als wenn er die Streichung im Fristenkalender seiner Mitarbeiterin überlassen hätte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).*)
VolltextIMRRS 2010, 1455
BGH, Urteil vom 16.03.2010 - X ZR 47/06
Im Patentnichtigkeitsverfahren ist der Antrag auf Feststellung, dass die Wirkungen eines europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht eingetreten gelten, weil der Anmelder oder Patentinhaber eine (vollständige) deutsche Übersetzung der europäischen Patentschrift nicht fristgerecht eingereicht hat, nicht statthaft.*)
VolltextIMRRS 2010, 1454
BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09
Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIMRRS 2010, 1453
BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 174/07
Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).*)
VolltextIMRRS 2010, 1451
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09
Zur prozessualen Behandlung einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in der Berufungsinstanz.*)
VolltextIMRRS 2010, 1450
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.12.2009 - 1 W 35/09
1. Die Eigenart und die inhaltliche Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens für die Verfahrensbeteiligten zwingen zu einer einschränkenden Auslegung des Begriffs der hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO. Dies gilt insbesondere auch für den Antragsgegner, der regelmäßig die Anordnung der Beweiserhebung nicht verhindern kann.*)
2. "Erfolg" des Antragsgegners im Beweisverfahren kann sich grundsätzlich allein auf die Verschaffung rechtlichen Gehörs und auf die zweckentsprechende Wahrnehmung der prozessualen Rechte im Rahmen der Beweiserhebung beziehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1445
OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2010 - 8 W 34/10
Erbringt der Auftragnehmer im Falle eines Projektsteuerungs- und Baubetreuungsvertrags im Wesentlichen Beratungs- und Kontrollleistungen, so werden diese schwerpunktmäßig im Büro des Auftragnehmers erbracht, so dass Erfüllungsort Sitz des Auftragnehmers und nicht die Baustelle ist.
VolltextIMRRS 2010, 1443
AG Darmstadt, Beschluss vom 11.01.2010 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.
VolltextIMRRS 2010, 1442
AG Darmstadt, Beschluss vom 01.12.2009 - 312 H 1/09
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.
VolltextIMRRS 2010, 1441
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2010 - 21 W 8/10
1. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss entschieden hat, die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen, kann der einzelne Erwerber hinsichtlich solcher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Veräußerer geltend machen.
2. Eines formellen Antrags des Beklagten, nur zur Zahlung Zug-um-Zug verurteilt zu werden, bedarf es nicht. Es reicht es aus, wenn der Beklagte einen uneingeschränkten Abweisungsantrag stellt, sofern der Wille, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzubehalten, eindeutig erkennbar ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 1439
BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZB 69/09
Zur Erwirkung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf der Rechtsnachfolger des im Titel ausgewiesenen Kostengläubigers nach § 727 ZPO einer Umschreibung des Titels in Gestalt einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung.*)
VolltextIMRRS 2010, 1436
LG Darmstadt, Beschluss vom 08.02.2010 - 19 T 8/10
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, welches zur Feststellung von Mängeln einer Mietwohnung betrieben wird, bemisst sich in Höhe der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten und nicht danach, in welcher Höhe sich der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung beläuft.
VolltextIMRRS 2010, 1435
OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09
Verfahrenskostenhilfe kann einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat. Dies ist nicht mutwillig i.S.d. §§ 76 FamFG, 114 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2010, 1426
BVerfG, Beschluss vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1423
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZB 267/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1422
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 127/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1421
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - I ZR 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1420
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZR 86/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1419
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZB 108/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1418
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZA 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1417
BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - XII ZB 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1416
BGH, Beschluss vom 19.11.2009 - I ZB 76/08
Abstrakten Farbmarken fehlt im Allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Ob besondere Umstände vorliegen, die gleichwohl die Annahme rechtfertigen, die konturlose Farbmarke sei unterscheidungskräftig, ist anhand einer umfassenden Prüfung sämtlicher relevanten Umstände vorzunehmen. In diesem Rahmen ist die Frage, ob die Marke für eine sehr beschränkte Anzahl von Waren oder Dienstleistungen angemeldet und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist, nur ein - wenn auch gewichtiges - Kriterium für die Beurteilung der Unterscheidungskraft.*)
VolltextIMRRS 2010, 1411
KG, Beschluss vom 13.02.2009 - 7 U 86/08
1. Das Berufungsgericht muss von dem Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen, wenn es nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage einstimmig der Ansicht ist, dass die Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Fall erfüllt sind. Dabei genügt es im Rahmen des § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, dass die Berufung keine Erfolgsaussicht hat.
2. Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gewährleistet grundsätzlich, dass das rechtliche Gehör zu den die Berufungszurückweisung tragenden Gründen von vornherein umfassend gewahrt ist. Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet.
3. Zu den Anforderungen an ein Privatgutachten, das die Bezahlung einer angemessenen Entschädigung wegen Baubehinderung darlegen soll.
VolltextIMRRS 2010, 1401
OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2009 - 6 W 103/09
Auch wenn der Antragsteller Sicherung des Beweises gegenüber mehreren Antragsgegnern verlangt, die als Auftragnehmer am Bauvorhaben beteiligt waren, ohne hinsichtlich der Beteiligung zu differenzieren, umfasst der Streitwert im Verhältnis zu einem Handwerker nicht Gewerke anderer Handwerker.*)
VolltextIMRRS 2010, 1394
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2009 - 26 Sch 12/09
Zum Bestehen von Aufhebungsgründen nach § 1059 ZPO*)
VolltextIMRRS 2010, 1393
OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009 - 8 Sch 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1392
OVG Saarland, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 D 494/09
1. Keine Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist, wenn einem von mehreren in einer Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälten in einem von einem Kollegen bearbeiteten Verfahren eine Sorgfaltspflichtverletzung unterläuft, in deren Folge die Rechtsmittelfrist versäumt wird, und ausweislich der Vollmachtserteilung feststeht, dass die Partei - wie üblich - jedem der in der Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälte Vollmacht erteilt hat.*)
2. Auf die Frage, ob den sachbearbeitenden Anwaltskollegen (ebenfalls) ein Verschulden betrifft, kommt es unter diesen Gegebenheiten nicht an.*)
VolltextIMRRS 2010, 1383
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10
1. Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem materiellen Interesse des Antragstellers an der Beweiserhebung. Die vom Sachverständigen ermittelten Kosten für die Beseitigung von Mängeln sind zu Grunde zu legen. Werden die tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten innerhalb der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG festgestellt, kann dies eine Korrektur der ermittelten Wertfestsetzung erfordern.*)
2. Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens ergibt sich nur aus dem Teil des Hauptsacheverfahrens, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.*)
VolltextIMRRS 2010, 1382
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010 - 21 U 122/09
1. Der Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer wegen vorgerichtlicher Gutachterkosten verjährt nicht unabhängig von den übrigen Mängelansprüchen.
2. Die im selbständigen Beweisverfahren nicht bestätigten Mängel sind nicht Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, so dass in einem solchen Falle in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO die durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten dem Antragsteller auferlegt werden müssen.
VolltextIMRRS 2010, 1381
LSG Bayern, Beschluss vom 01.09.2009 - L 2 B 1015/08 U
Die Ablehnung des Sachverständigen ist unbegründet, wenn nur Mängel des Gutachtens gerügt werden und im Übrigen die ironische Wortwahl des um Stellungnahme gebetenen Sachverständigen eine Reaktion auf heftige Angriffe einer Partei darstellt.
VolltextIMRRS 2010, 1378
OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09
Auch wenn ein Richter wiederholt den Vortrag einer Prozesspartei als "Wischiwaschi" bezeichnet, wird dadurch die Besorgnis der Befangenheit nicht begründet.
VolltextIMRRS 2010, 1377
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.11.2009 - 14 W 43/09
1. Der Lauf der Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit beginnt frühestens mit seiner Ernennung, weil zuvor eine Ablehnung nicht möglich ist.*)
2. Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich daraus ergeben, dass ihm bei Aufnahme und Auswertung des Sachverhaltes in für den Probanden auch bei objektiver Sicht der Dinge wichtigen Punkten Fehler unterlaufen, die in starkem Maße auf mangelnde Sorgfalt deuten.*)
VolltextIMRRS 2010, 1376
OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2010 - 7 U 114/09
Nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit muss der in Beweisnot befindliche Kläger im Arzthaftungsprozess jedenfalls dann persönlich zu dem behaupteten Behandlungsfehler (hier: Hygienemangel bei einer intraartikulären Injektion) angehört werden, wenn das Gericht dem beklagten Arzt bei der Frage der Aufklärung eben diese Möglichkeit der Beweisführung eröffnet.*)
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