Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2224BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 10/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2223
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - VIII ZR 180/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2222
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - AnwZ (B) 59/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2221
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 158/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2218
BGH, Beschluss vom 01.06.2010 - II ZR 249/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2216
BGH, Beschluss vom 25.06.2010 - AnwSt (B) 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2215
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 110/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2213
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 111/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2212
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2211
BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 421/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2210
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZA 29/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2208
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 165/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2207
BGH, Beschluss vom 24.02.2010 - IV ZR 347/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2205
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - AnwZ (B) 69/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2204
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 129/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2203
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 208/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2202
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 176/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2201
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 117/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2199
BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 201/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2195
BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 57/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2194
BGH, Beschluss vom 28.06.2010 - VI ZR 333/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2193
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 96/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2187
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 W 21/10
Der Umfang der Darlegungslast bemisst sich auch an der Genauigkeit der Einlassung der Gegenseite. Hat diese ein Parteigutachten zum Gegenstand ihres Vortrages gemacht, so erhöht dies den Umfang der Darlegungslast.*)
VolltextIMRRS 2010, 2182
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 430/10
1. Die Kosten eines Rechtsanwalts, dessen Kanzlei weder am Wohnort der Partei noch im Bezirk des zuständigen Gerichts liegt, sind in der Regel nicht erstattungsfähig.
2. Fiktive Parteireisekosten zur Unterrichtung eines Rechtsanwalts mit Kanzleisitz beim Prozessgericht sind unerheblich, wenn der Prozessbevollmächtigte am dritten Ort ausschließlich schriftlich informiert wurde.
VolltextIMRRS 2010, 2181
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 420/10
Der Erstattungsanspruch von Streitgenossen mit erkennbar gleichgerichtetem Interesse und Prozesskonzept kann auf die Kosten beschränkt sein, die bei Vertretung durch einen gemeinsamen Anwalt entstanden wären.
VolltextIMRRS 2010, 2171
LG München I, Beschluss vom 02.04.2008 - 1 T 703/08
Keine Festsetzung des Sonderhonorars eines Verwalters im Kostenfestsetzungsverfahren bei streitiger außergerichtlicher Vereinbarung.
VolltextIMRRS 2010, 2170
LG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2008 - 2 T 184/08
Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine vertraglich geschuldete Zusatzvergütung für den WEG-Verwalter im WEG-Verfahren nicht als notwendige Kosten geltend gemacht werden.
VolltextIMRRS 2010, 2158
AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 16164/09
1. Eine Klage ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einerbloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehe.
2. Soweit die Erweiterung des Zeitraumes auf einen Monat für die Rechtzeitigkeit der Zustellung für gerechtfertigt gehalten wird, ist dies auf Mahnverfahren beschränkt.
VolltextIMRRS 2010, 2155
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.07.2010 - 8 U 82/09
Bei der Auslegung eines Abgeltungsvergleichs zwischen Bauherrn und Architekten kann in Bezug auf den erfassten Streitgegenstand nicht geltend gemacht werden, die Symptomtheorie des BGH werde unzulässig in ihr Gegenteil verkehrt.
VolltextIMRRS 2010, 2154
BGH, Beschluss vom 30.06.2010 - XII ZB 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2151
BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - IV ZR 63/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2149
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - XI ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2148
BGH, vom 07.07.2010 - XII ZR 158/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2147
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZR 153/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2146
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZA 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2145
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZA 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2144
BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZR 6/09
Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs falsch angegeben sei.*)
VolltextIMRRS 2010, 2142
BGH, Urteil vom 04.02.2010 - I ZR 66/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2141
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 220/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2140
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - VII ZR 261/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2137
BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - II ZR 143/09
Verschließt sich das Berufungsgericht mit einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn erfassenden Wahrnehmung dem wesentlichen Kern des Parteivortrags, verletzt es die betroffene Partei in ihrem durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.*)
VolltextIMRRS 2010, 2136
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZB 65/10
1. Der Insolvenzplan kann vorsehen, dass die Gläubiger wirksam bestrittener Forderungen binnen einer bestimmten Ausschlussfrist Tabellenfeststellungsklage erheben müssen, andernfalls die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt wird. Die Klagefrist beginnt jedoch erst mit Rechtskraft des Beschlusses zu laufen, der den Insolvenzplan bestätigt.*)
2. Für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers, mit der geltend gemacht wird, dass dem Insolvenzplan gemäß § 250 InsO von Amts wegen die Bestätigung hätte versagt werden müssen, genügt, dass der Gläubiger geltend macht, durch den Insolvenzplan in seinen Rechten beeinträchtigt zu werden. Eine Beschwer in Form einer Schlechterstellung durch den Plan gegenüber einem durchgeführten (Regel-)Insolvenzverfahren ist nicht erforderlich.*)
3. Zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan gemäß § 251 InsO.*)
4. Eine Gläubigerversammlung ist so durchzuführen, dass eine geordnete Willensbildung und Abstimmung möglich ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 2135
BGH, Urteil vom 06.07.2010 - VI ZR 198/09
1. Der Umstand, dass bei der konkreten Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen.*)
2. Liegen der Beurteilung des gerichtlichen Sachverständigen medizinische Fragen zugrunde, muss der Richter mangels eigener Fachkenntnisse Unklarheiten und Zweifel bei den Bekundungen des Sachverständigen durch eine gezielte Befragung klären.*)
VolltextIMRRS 2010, 2133
BGH, Urteil vom 04.02.2010 - I ZR 30/08
Die für ein Abschlussschreiben (Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung) entstehende Geschäftsgebühr ist im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 RVG VV zu berechnen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2132
BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 82/10
1. Auch die Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesachen kann nach § 114 Abs. 2 FamFG wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.*)
2. Eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG muss neben der Bezeichnung des statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift sowie die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist angeben. Dazu gehört auch die Information über einen bestehenden Anwaltszwang. Sie muss mit diesem zwingenden Inhalt aus sich heraus verständlich sein.*)
3. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender oder unzureichender Rechtsbehelfsbelehrung nach § 17 Abs. 2 FamFG setzt eine Kausalität zwischen dem Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumung voraus. Sie kann entfallen, wenn der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel, etwa bei anwaltlicher Vertretung, keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.*)
4. Auch wenn die Fristversäumung auf einem Rechtsirrtum beruht, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bewilligt werden, wenn der Irrtum unverschuldet ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 2130
BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 159/09
1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann.*)
2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.*)
VolltextIMRRS 2010, 2128
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZB 40/09
1. Die nach dem Interesse des Klägers zu bemessende Berufungsbeschwer bei der Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung richtet sich in der Regel nach dem Zeit- und Kostenaufwand, der ihm bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht.*)
2. Bei der Beurteilung der Berufungsbeschwer kommt dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs neben dem Antrag auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung nicht zu.*)
VolltextIMRRS 2010, 2127
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 225/09
Der aus der Anfechtung von Ausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems resultierende Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters erstreckt sich mangels Unentgeltlichkeit nicht auf Auszahlungen, mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger erbrachte Einlagen zurückgewährt worden sind (Fortführung von BGHZ 179, 137).*)
VolltextIMRRS 2010, 2123
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - I ZB 18/08
1. Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht sind - soweit der Beibringungsgrundsatz gilt - die Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung für das Verfahren erster Instanz einschlägig.*)
2. Eine Anwendung des § 282 Abs. 2 ZPO im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht kommt nur in Betracht, wenn den Parteien durch richterliche Anordnung aufgegeben worden ist, die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze oder durch zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugebende Erklärungen nach § 129 Abs. 2 ZPO vorzubereiten.*)
VolltextIMRRS 2010, 2116
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - VII ZB 36/08
Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergegen auch bei Zulassung durch das Beschwerdegericht keine Rechtsbeschwerde statthaft.*)
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