Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2618BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - I ZR 160/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2616
BGH, Beschluss vom 09.08.2010 - IX ZB 152/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2615
BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2613
BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZB 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2612
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZA 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2611
OLG München, Beschluss vom 17.08.2010 - 34 SchH 8/10
1. Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit.*)
2. Schiedsrichter sind nach § 1037 Abs. 1 ZPO nicht gehalten, ohne Anlass eine "Unabhängigkeitserklärung" abzugeben. Der Umstand, dass eine solche trotz Antrags einer Partei nicht abgegeben wird, begründet die Ablehnung nicht.*)
VolltextIMRRS 2010, 2597
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2010 - 24 U 199/09
Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2596
OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2010 - 10 U 735/09
Der Auftraggeber einer "Energieberatung" hat gegen den Berater keinen unmittelbar einklagbaren und fälligen Anspruch auf Ausfüllung einer für die Bewilligung von Fördermitteln erforderlichen "Sachverständigen-Bescheinigung" in bestimmter Art und Weise, wenn feststeht, dass hierfür erforderliche richtige Berechnungen - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht vorliegen. Die betreffende Verurteilung wäre auch eine solche zu einer nicht vertretbaren, nicht eine solche zu einer vertretbaren Handlung (siehe auch OLG Koblenz, 10 W 814/09).*)
VolltextIMRRS 2010, 2595
OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2010 - 11 W 49/10
1. Für das Hauptverfahren ist anerkannt, dass bei Versäumung der Ausschlussfrist des § 379 ZPO die Zurückweisung des Beweismittels nach § 296 Abs. 2 ZPO möglich ist.
2. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist im Interesse der zügigen Verfahrensabwicklung auch im selbständigen Beweisverfahren angezeigt.
VolltextIMRRS 2010, 2594
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2010 - 10 SchH 1/10
Eine wirksame Aufforderung der anderen Partei zur Benennung eines Schiedsrichters muss den Namen des eigenen Schiedsrichters enthalten.
VolltextIMRRS 2010, 2592
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010 - 5 U 33/10
1. Die Klage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der Gesamtvertretung besteht, ist unzulässig, wenn nicht alle Gesellschafter der Prozessführung zustimmen. Ob die Verweigerungshaltung der die Zustimmung verweigernden Gesellschafter rechtsmissbräuchlich ist, ist - von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen - nicht inzidenter in dem ohne ausreichende Vertretung angestrengten Verfahren gegen den Gegner (hier: Mieter) der GbR zu prüfen, sondern in einem zunächst anzustrengenden gesonderten Verfahren gegen die "Verweigerer", die auf Zustimmung zur Prozessführung zu verklagen sind.*)
2. Die Kosten der unzulässigen Klage sind dem Klägervertreter aufzuerlegen, da er ohne ausreichende Prozessvollmacht Klage erhoben hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 2590
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 182/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2589
BGH, Beschluss vom 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2588
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2587
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZR 166/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2586
BGH, Beschluss vom 30.08.2010 - X ZR 157/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2585
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 180/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2584
BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - XII ZR 157/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2582
BGH, Urteil vom 20.07.2010 - KZR 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2579
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 14.09.2010 - Rs. C-568/08
1. Die Art. 1 Abs. 1 und 3 und Art. 2 Abs. 1 und 6 der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der zum Erhalt einer vorläufigen Maßnahme nur ein Verfahren zur Verfügung steht, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es grundsätzlich auf eine schnelle Maßnahme gerichtet ist, es keinen Schriftsatzwechsel zwischen Anwälten gibt, in der Regel nur schriftliche Beweise erhoben werden und die gesetzlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen, unabhängig davon, dass das Urteil nicht zu einer endgültigen Festlegung der Rechtsverhältnisse führt und auch nicht Teil eines Entscheidungsfindungsprozesses ist, der zu einer solchen rechtskräftigen Entscheidung führt oder nur die Prozessparteien bindet.
2. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG steht eventuellen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und dem Gericht des Hauptsacheverfahrens nicht entgegen, sofern nicht die von der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vorgegebenen Ergebnisse beeinträchtigt werden, insbesondere die drei Garantien des Art. 1 Abs. 2 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof.
3. Im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sind die Kriterien für die Feststellung und den Umfang des zu ersetzenden Schadens, der sich aus einer Verletzung des Vergaberechts der Europäischen Union ergibt, nach nationalem Recht zu bestimmen - wobei der Grundsatz der Effektivität des Rechts der Union verlangt, dass die Anforderungen an den Nachweis des Schadens nicht derart streng sein dürfen, dass er so erschwert wird, dass seine Wirksamkeit beeinträchtigt wird -, dass Zinsen zuzuerkennen sind und dass die Möglichkeit der Berücksichtigung des entgangenen Gewinns nicht ausgeschlossen ist.
VolltextIMRRS 2010, 2578
BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09
1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)
2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)
3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)
IMRRS 2010, 2577
BGH, Beschluss vom 12.08.2010 - IX ZB 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2576
BGH, Beschluss vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09
1. a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.*)
b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.*)
2. a) Enthält die notarielle Urkunde über eine Grundschuldbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erklärungen des Schuldners, wonach die Grundschuld nur unter Bedingungen verwertet werden darf, deren Eintritt nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden kann, besteht keine Vermutung dafür, dass damit die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung eingeschränkt sein soll.*)
b) Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 2574
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 60/08
Ein Rechtsanwalt kann in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG seine Gebühren erneut fordern, wenn ein Prozessvergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten wird (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 30. März 2006 - VII ZB 69/05 - NJW 2006, 1525).*)
VolltextIMRRS 2010, 2571
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 U 833/09
1. Eine Schiedsklausel kann jedenfalls dann wirksam in einen Bauvertrag einbezogen werden, wenn sie für beide Parteien den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit derogiert und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien umfassend dem Schiedsgericht zuweist (Abgrenzung zu BGHZ 115, 324 = IBR 1992, 89 = NJW 1992, 575).*)
2. Die beklagte Partei darf sich im Verfahren vor dem staatlichen Gericht auf eine "prozessuale Verteidigung" beschränken; zur "sachlichen Verteidigung" ist sie hier grundsätzlich nicht gehalten. Der Einrede des Schiedsvertrages kann insofern nicht der Einwand der Arglist (§ 242 BGB) entgegengehalten werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 2570
BGH, Beschluss vom 29.07.2010 - Xa ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2569
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - VIII ZB 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2568
BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - XI ZB 33/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2567
BGH, Beschluss vom 29.07.2010 - Xa ZR 76/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2566
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 138/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2565
BGH, Beschluss vom 23.08.2010 - IX ZB 142/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2564
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - I ZR 168/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2562
BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - II ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2560
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - II ZR 24/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2559
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 181/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2558
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 179/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2557
BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - I ZB 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2556
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 183/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2554
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2010 - Verg 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2553
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2010 - Verg 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2552
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2010 - 5 Wx 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2551
KG, Beschluss vom 26.08.2010 - 8 W 38/10
Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)
VolltextIMRRS 2010, 2550
KG, Beschluss vom 15.03.2010 - 20 SchH 4/09
1. Der Rücktritt eines Schiedsrichters beendet das Amt, ohne dass es auf einen Rücktrittsgrund ankommt.*)
2. Keine Bestellung eines - neuen - Schiedsrichters durch das staatliche Gericht, wenn ein - neuer - Schiedsrichter bereits von der Partei benannt ist.*)
3. Eine etwaige Befangenheit muss vom Gegner vor dem Schiedsgericht geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 2549
KG, Beschluss vom 10.06.2010 - 20 W 43/10
1. Die Hinzuziehung von Gehilfen ist zulässig, wenn die Gesamtverantwortlichkeit des Sachverständigen nicht in Frage gestellt wird.*)
2. Die Mitarbeit ist dem Gericht anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Vergütungsanspruchs.*)
VolltextIMRRS 2010, 2548
KG, Beschluss vom 07.07.2010 - 20 SchH 2/10
1. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die für einen Richter geltenden Gebote, insbesondere der Neutralität, Objektivität und der Wahrung der Parteirechte zu beachten.*)
2. Grundsätzlich maßgebend für die Frage der Befangenheit ist das Verhältnis zwischen Schiedsrichter und Partei.*)
3. Ein gemeinsam mit einem Verfahrensbevollmächtigten absolvierter Fachanwaltslehrgang, die gemeinsame Teilnahme an einem "Medizinrechtsstammtisch" und ein Duz-Verhältnis begründen noch keine Befangenheit.*)
VolltextIMRRS 2010, 2547
KG, Beschluss vom 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
1. Besitzt das Schiedsgericht die Kompetenz zur Entscheidung über die Kosten des Verfahrens, umfasst dies neben der Kostengrundentscheidung als Annex die Kompetenz zur Streitwertfestsetzung.*)
2. Eine Streitwertfestsetzung durch das Schiedsgericht verstößt nicht gegen das Verbot des Richtens in eigener Sache (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25. November 1976, III ZR 112/74).*)
VolltextIMRRS 2010, 2543
BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - I ZR 153/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2542
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2540
BGH, Urteil vom 27.07.2010 - VI ZR 347/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2538
OLG Rostock, Beschluss vom 27.05.2010 - 3 W 99/09
Die Durchführung des Ortstermins in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten einer Partei wegen missverständlicher Terminierung durch den Sachverständigen rechtfertigt seine Befangenheit, jedenfalls dann, wenn der Sachverständige Kenntnis vom Grund des Ausbleibens hat.
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