Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2847BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 56/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2846
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 331/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2845
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZA 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2844
BGH, Beschluss vom 17.09.2010 - IV ZR 208/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2843
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZB 44/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2842
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - XI ZR 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2840
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZR 219/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2838
BGH, Beschluss vom 02.09.2010 - VII ZB 48/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2837
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZB 5/10
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
VolltextIMRRS 2010, 2836
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2835
BGH, Beschluss vom 29.09.2010 - IV ZR 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2817
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.05.2010 - 1 W 27/10
Grundsätzlich ist eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO nicht veranlasst und eine Kostenentscheidung erst im Hauptsacheprozess möglich. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wurde. In diesem Fall kann der Antragsgegner, der sich gegen den (unzulässigen) Antrag wehren können muss, eine Entscheidung analog § 91 ZPO beantragen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2815
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 AR 16/10
Im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet weder eine Amtsermittlung statt, noch sind die Parteien zur weiteren Sachverhaltsaufklärung anzuhalten. Hat ein Gericht ohne hinreichende Sachverhaltsaufklärung über zuständigkeitsrelevante Umstände (hier Vorliegen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung) einen Verweisungsbeschluss erlassen, dem sich das danach zuständige Gericht widersetzt, ist der Verweisungsbeschluss aufzuheben und vom Ausgangsgericht die versäumte Sachaufklärung nachzuholen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2813
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.08.2010 - 5 U 496/10
1. Da das Gesetz nach einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eine Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht vorsieht, scheidet eine Versäumung der Frist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus. Ein gegen die vermeintliche Fristversäumung erhobener Wiedereinsetzungsantrag ist gegenstandslos.
2. Ist die Klagerwiderungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 1 ZPO versäumt, kann auch insoweit keine Wiedereinsetzung gewährt werden, weil es sich nicht um eine Notfrist handelt. Der Wiedereinsetzungsantrag kann auch nicht als Verteidigungsmittel i. S. v. § 296 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
3. Die auf eine psychische Erkrankung des Zustellungsadressaten gestützte Begründung des sachwidrigen Wiedereinsetzungsantrages kann allerdings die Prüfung erfordern, ob die Bestimmung der Klageerwiderungsfrist wirksam war oder einen verspäteten Sachvortrag genügend entschuldigt.
VolltextIMRRS 2010, 2812
OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2009 - 5 U 112/08
Eine Partei darf bei Ermittlungen eines Sachverständigen einen fachkundigen Berater hinzuziehen, um ihre Rechte bei der Feststellung und Bewertung des streitigen Sachverhalts wirksam wahrnehmen zu können. Gehört der Ehemann nicht zu diesem fachkundigen Personenkreis, besteht kein Recht der Partei auf Anwesenheit bei der Untersuchung.
VolltextIMRRS 2010, 2803
KG, Beschluss vom 14.04.2010 - 27 W 128/09
1. Hat das Gericht bereits durch Beweisbeschluss die Einholung eines Gutachtens angeordnet, so sind die Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nicht erstattungsfähig, auch wenn die Gegenpartei zuvor ein Privatgutachten vorgelegt hat. Nach dem auch im Bereich des prozessualen Kostenrechts der §§ 91 ff ZPO geltenden Grundsatz der sparsamen Prozessführung muss die Partei zunächst das Vorliegen des gerichtlichen Gutachtens abwarten, das sie dann gegebenenfalls mit Hilfe eines privaten Sachverständigen überprüfen lassen kann.*)
2. Die Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen zu dem vom gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin ist jedenfalls dann nicht notwendig, wenn die Partei bei diesem Termin anderweitig sachverständig vertreten ist.*)
3. Bei der Beauftragung mehrerer Sachverständiger kommt es für die Erstattungsfähigkeit der hierdurch entstandenen Kosten auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn dieses zur Erschütterung eines gerichtlichen Gutachtens sachdienlich ist und eine ergänzende Stellungnahme des gerichtlichen Sachverständigen erforderlich macht.*)
4. Auch im Hinblick auf § 529 ZPO ist es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in zweiter Instanz nicht notwendig, ein neues Privatgutachten einzuholen, wenn die Partei auf der Grundlage mehrerer bereits in erster Instanz eingeholter Privatgutachten in der Lage ist, sich mit der angefochtenen Entscheidung sachgerecht auseinander zu setzen. Allein der Umstand, dass das Gericht den in erster Instanz eingeholten Privatgutachten nicht gefolgt ist, rechtfertigt die Beauftragung neuer Gutachter zur Durchführung der Berufung nicht.*)
5. Ruft ein neues zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendiges Privatgutachten, das in zweiter Instanz vorgelegt wird, die Vorlage weiterer privatgutachterlicher Stellungnahmen der Gegenpartei hervor, so können auch die weiteren diesbezüglichen Stellungnahmen der Privatgutachter der anderen Partei nicht erstattungsfähig sein.*)
6. Ob einer obsiegenden Partei die Kosten eines Privatsachverständigen zu erstatten sind, hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen.
VolltextIMRRS 2010, 2802
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.12.2009 - 5 W 379/09
1. Zur Bemessung eines gegen einen Sachverständigen wegen verspäteter Erstattung des Gutachtens verhängten Ordnungsgeldes.*)
2. Wird gegen einen Sachverständigen, der das Gutachten trotz Fristsetzung nicht vorlegt, ein Ordnungsgeld verhängt, sind bei der Bemessung des Ordnungsgeldes alle Umstände, die für oder gegen den Sachverständigen sprechen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist auf das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art des Verstoßes und dessen verschuldete Auswirkung, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Sachverständigen und auf sein Verhalten nach dem Ordnungsverstoß abzustellen.
VolltextIMRRS 2010, 2799
OLG München, Beschluss vom 18.05.2010 - 32 W 1288/10
Erhebt der Mieter gegen eine Kündigung Klage auf Feststellung von deren Unwirksamkeit und verlangt der Vermieter widerklagend Räumung, so werden der Wert der Feststellungsklage und der Widerklage wegen § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht zusammengerechnet. Dies gilt auch, wenn sich die Widerklage noch gegen weitere Bewohner richtet.*)
VolltextIMRRS 2010, 2795
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2010 - 21 U 104/09
Von einer zulässigen qualitativen Beschränkung des Klageantrags ist auszugehen, wenn der Übergang von dem Antrag auf Zahlung an die Partei selbst zu dem Antrag, ein Zahlungsgebot zu Gunsten eines Dritten zu erlassen, begehrt wird.
VolltextIMRRS 2010, 2793
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2792
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 199/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2790
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 200/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2788
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 334/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2787
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VI ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2786
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 332/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2785
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VI ZA 25/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2784
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2783
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - IV ZR 187/07
Im Streit um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit, ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.*)
VolltextIMRRS 2010, 2780
BGH, Urteil vom 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
Eine ordnungsgemäße Ladung im Sinne des § 215 ZPO setzt nicht voraus, dass eine Partei, gegen die ein Vollstreckungsbescheid erwirkt worden ist, in der Terminsladung zusätzlich zu den in § 215 Abs. 1 ZPO aufgeführten Hinweisen darüber belehrt worden ist, dass ein im Falle ihrer Säumnis gegen sie ergehendes (zweites) Versäumnisurteil (§§ 345, 700 Abs. 6 ZPO) nur im Wege der Berufung angefochten werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 2778
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZB 15/10
Der VIII. Zivilsenat schließt sich zur Frage der Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG der eine Anwendung des § 15a RVG befürwortenden Rechtsprechung anderer Zivilsenate (Beschlüsse vom 02.09.2009 - II ZB 35/07, IBR 2009, 687; 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116; vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09, IMR 2010, 1032 - nur online; vom 11. 03.2010 - IX ZB 82/08, ibr-online; vom 29.04.2010 - V ZB 38/10, IMR 2010, 1033 - nur online) zur Vermeidung eines der Sache nicht angemessenen Vorgehens nach § 132 GVG an.*)
VolltextIMRRS 2010, 2777
BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - X ZB 3/09
Tilgt der Beklagte die zu titulierende Verbindlichkeit erst kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung, bemisst sich die Terminsgebühr des Klägervertreters nach den bis dahin entstandenen Kosten und nicht nach dem Streitwert der Hauptsache, wenn es trotz der Kürze der Zeit noch möglich gewesen wäre, vor Aufruf der Sache einen die Erledigung der Hauptsache erklärenden Schriftsatz beim Prozessgericht einzureichen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2775
OLG Bamberg, Urteil vom 18.08.2010 - 8 U 51/10
Auch beim Werkvertrag ist einheitlicher Erfüllungsort für die bei einem Rücktritt bestehenden wechselseitigen Pflichten der Ort, an dem sich die zurückzugewährende Sache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.
VolltextIMRRS 2010, 2774
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 229/09
Die im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Datums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur Individualisierung seines Anspruchs Bezug nimmt, ist unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne Weiteres ersichtlich ist, um welches Schreiben es sich handelt.*)
VolltextIMRRS 2010, 2773
AG Wuppertal, Beschluss vom 18.02.2010 - 44 M 1723/10
1. Gegenüber erwachsenen dritten Personen muss dann ein selbstständiger Räumungstitel geschaffen werden, wenn diese eigenständigen Mitbesitz an den zu räumenden Räumlichkeiten haben und sie die Mitbenutzung der Wohnung nicht lediglich allein von dem Besitzrecht des Mieters ableiten und abhängig machen.
2. Bei der Aufnahme von Angehörigen in die Wohnung des Mieters wird man von deren eigenständigem Mitbesitz dann ausgehen können, wenn der Vermieter mit dieser Aufnahme früher einmal sein Einverständnis erklärt hat. Wenn die Aufnahme von Angehörigen hingegen ganz ohne die Erlaubnis des Vermieters geschieht, darf eigenständiger Mitbesitz nicht ohne Weiteres bejaht werden.
VolltextIMRRS 2010, 2772
KG, Beschluss vom 12.07.2010 - 8 U 61/10
Legt ein Rechtsanwalt verspätet beim Kammergericht Berufung ein, weil er die Übergangsvorschrift des § 40 EGGVG übersehen hat und daher zunächst von der Zuständigkeit des Landgerichts ausgegangen ist, ist die Versäumung der Berufungsfrist nicht als unverschuldet anzusehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2764
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 03.05.2010 - 14 T 1536/10
Bei nichtabgeschlossenen WEG-Altverfahren können Rechtsanwälte nach den alten Verfahrensvorschriften abrechnen.
VolltextIMRRS 2010, 2761
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 W 67/09
1. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen grundsätzlich die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund, dass sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner bestimmen und daher nicht nur in persönlicher, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine Rechtsgemeinschaft besteht.*)
2. Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist daher bei der Räumung und Herausgabe eines Grundstücks der Verkehrswert des Herausgabeobjektes gemäß §§ 3,6 ZPO maßgebend. Handelt es sich um ein Wohnhaus oder um ein anderes Gebäude, dann entspricht der Streitwert dem Verkehrswert des bebauten Grundstücks.*)
VolltextIMRRS 2010, 2756
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2010 - 10 W 39/10
1. Verlangt im selbständigen Beweisverfahren nach bereits erfolgter Beweiserhebung der Antragsgegner eine Begutachtung zu einem Gegenantrag, um das Ergebnis der bisherigen Begutachtung zu erschüttern, ist darüber gemäß §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden.*)
2. Gegen die Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einem Gegenantrag nach bereits erfolgter Begutachtung zum Hauptantrag ist ein Rechtsmittel nicht statthaft.*)
VolltextIMRRS 2010, 2750
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
1. § 62 FamFG ist in Grundbuchverfahren prinzipiell anwendbar.*)
2. Hat der Notar eine Zwischenverfügung angefochten, mit der ihm aufgegeben wird, Eintragungsvoraussetzungen durch Einreichung diverser Urkunden nachzuweisen und kommt er der Auflagen nach, so ist für ein Fortsetzungsfeststellungsgesuch dahin, dass seinem Eintragungsantrag (auch) ohne Vorlage der geforderten Unterlagen stattzugeben gewesen wäre, bei Nichtvorliegen eines gravierenden Grundrechtseingriffs oder konkreter Wiederholungsgefahr, regelmäßig kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2010, 2747
LG Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 9 S 81/09
Für die Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses ist bei der Beschwer des Klägers auf den Betrag abzustellen, auf den er sich entsprechend seinem Miteigentumsanteil an den Kosten der Dachrenovierung beteiligen muss. Unerheblich ist dabei die Höhe des Gebührenstreitwertes.
VolltextIMRRS 2010, 2741
BGH, Beschluss vom 06.09.2010 - IX ZA 15/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2740
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 205/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2738
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2737
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZR 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2736
BGH, Beschluss vom 08.09.2010 - IX ZA 34/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2735
BGH, Beschluss vom 07.09.2010 - AnwZ (B) 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2733
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZR 54/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2732
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2731
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2730
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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