Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 3030BGH, Beschluss vom 12.10.2010 - V ZB 253/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3029
BGH, Urteil vom 20.09.2010 - II ZR 296/08
1. Verspricht eine Muttergesellschaft in einer (Patronats-)Erklärung gegenüber ihrer bereits in der Krise befindlichen Tochtergesellschaft, während eines Zeitraums, der zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit erforderlich ist, auf Anforderung zur Vermeidung von deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung deren fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen, kann diese Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden, wenn die Parteien nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart haben.*)
2. Der Wirksamkeit der Kündigung einer solchen konzernintern getroffenen Vereinbarung stehen weder die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts noch diejenigen des sog. Finanzplankredits entgegen (vgl. BGHZ 142, 116).*)
VolltextIMRRS 2010, 3028
BGH, Beschluss vom 29.09.2010 - XII ZB 308/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3027
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 69/09
Nach Maßgabe des Meistbegünstigungsgrundsatzes in Art. VII Abs. 1 des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ) ist ein ausländischer Schiedsspruch (auch) dann für vollstreckbar zu erklären, wenn er der für innerstaatliche Schiedssprüche geltenden Formvorschrift des § 1031 ZPO genügt.*)
VolltextIMRRS 2010, 3026
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZR 236/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3024
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZR 89/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3023
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZR 78/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3021
BGH, Urteil vom 16.09.2010 - IX ZR 121/09
1. Die Gesellschafter können von dem Konkursverwalter über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft die Vorlage steuerlicher Jahresabschlüsse für die Konkursmasse verlangen. Entstehen der Konkursmasse dadurch Kosten, die sie allein in fremdem Interesse aufwenden muss, kann der Konkursverwalter hierfür Ersatz und einen entsprechenden Auslagenvorschuss fordern.*)
2. Die Verjährung eines Anspruchs, dessen Erfüllung dem Schuldner vorübergehend unmöglich ist, beginnt erst mit dem Wegfall des Hindernisses.*)
VolltextIMRRS 2010, 3020
BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - IX ZB 197/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3018
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 148/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3017
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZB 204/09
Ansprüche aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. (§ 64 Satz 1 und 2 GmbHG) gegen den Geschäftsführer wegen unzulässiger Zahlungen sind in der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters mit ihrem voraussichtlichen Realisierungswert zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3015
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV folgende Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (Sortenschutzverordnung, GemSortV) und der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (Nachbauverordnung, GemNachbauV) vorgelegt:*)
1. Ist die angemessene Vergütung, die ein Landwirt dem Inhaber eines gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts gemäß Art. 94 Abs. 1 GemSortV zu zahlen hat, weil er durch Nachbau gewonnenes Vermehrungsgut einer geschützten Sorte genutzt und die in Art. 14 Abs. 3 GemSortV und Art. 8 GemNachbauV festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, nach dem Durchschnittsbetrag der Gebühr zu berechnen, die in demselben Gebiet für die Erzeugung einer entsprechenden Menge in Lizenz von Vermehrungsmaterial der geschützten Sorten der betreffenden Pflanzenarten verlangt wird, oder ist stattdessen das (niedrigere) Entgelt zu Grunde zu legen, das im Falle eines erlaubten Nachbaus nach Art. 14 Abs. 3 Spiegelstrich 4 GemSortV und Art. 5 GemNachbauV zu entrichten wäre?*)
2. Falls nur das Entgelt für berechtigten Nachbau zu Grunde zu legen ist: Kann der Sortenschutzinhaber in der genannten Konstellation bei einem einmaligen schuldhaft begangenen Verstoß den ihm gemäß Art. 94 Abs. 2 GemSortV zu ersetzenden Schaden pauschal auf der Grundlage der Gebühr für die Erteilung einer Lizenz für die Erzeugung von Vermehrungsmaterial berechnen?*)
3. Ist es zulässig oder sogar geboten, bei der Bemessung der nach Art. 94 Abs. 1 GemSortV geschuldeten angemessenen Vergütung oder des nach Art. 94 Abs. 2 GemSortV geschuldeten weiteren Schadensersatzes einen besonderen Kontrollaufwand einer Organisation, die die Rechte zahlreicher Schutzrechtsinhaber wahrnimmt, in der Weise zu berücksichtigen, dass das Doppelte der üblicherweise vereinbarten Vergütung bzw. des nach Art. 14 Abs. 3 Spiegelstrich 4 GemSortV geschuldeten Entgelts zugesprochen wird?*)
VolltextIMRRS 2010, 3014
BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - II ZR 130/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3013
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09
1. Bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern besteht zum Geschädigten grundsätzlich die volle Haftung, ohne dass einer der Schädiger auf den Tatbeitrag des anderen verweisen könnte. Die Last des Schadens ist lediglich im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 BGB nach den Anteilen an dessen Herbeiführung aufzuteilen.*)
2. Ergreift ein Unfallhelfer nach einem Unfall, bei dem das Ausmaß der Gefährdung und der Hilfebedürftigkeit der beteiligten Verkehrsteilnehmer nicht sogleich zutreffend erkannt werden kann, nicht die aus nachträglicher Sicht vernünftigste Maßnahme, folgt hieraus noch nicht ein Mitverschuldensvorwurf.*)
3. Bei gelegentlichen Hilfeleistungen von sonst an dem Betriebe des Kfz unbeteiligten Personen scheidet ein Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG regelmäßig aus.*)
VolltextIMRRS 2010, 3010
KG, Beschluss vom 13.10.2010 - 12 W 28/10
Wird der Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Räumen nicht nur auf einen Mietvertrag, sondern auch auf einen anderen Rechtsgrund (z.B. Eigentum, § 985 BGB) gestützt, ist der Streitwert gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG ausnahmslos der Wert der Nutzung für ein Jahr, und zwar ohne Möglichkeit einer Begrenzung durch § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG auf den Betrag des auf eine kürzere "streitige Zeit" (§ 41 Abs. 1 Satz 1 GKG) entfallenden Entgelts.*)
VolltextIMRRS 2010, 3007
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2010 - 8 W 244/10
Zahlt der Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren den angeforderten Auslagenvorschuss für die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht ein, so sind ihm in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 ZPO auf Antrag des Gegners grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3003
OLG Naumburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 10 Sch 2/10
Das Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren nach § 1060 ZPO ist kein Vollstreckungsverfahren, sondern ein besonderes Erkenntnisverfahren, das in erster Linie die rechtskräftige Feststellung der Unanfechtbarkeit des Schiedsspruches bezweckt und ihn damit gerade gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen sichert.*)
VolltextIMRRS 2010, 3000
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 289/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2999
BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2997
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 127/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2996
BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - VI ZB 85/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2995
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZR 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2994
BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - X ZR 137/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2993
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 134/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2992
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2991
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 260/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2990
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - IX ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2989
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - II ZR 98/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2988
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 162/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2986
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZB 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2985
BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - VI ZA 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2978
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.07.2009 - 2 L 3/07
1. Die Mandatsniederlegung in dem Vertretungszwang unterliegenden Zulassungsverfahren wird erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Rechtsanwalts rechtlich wirksam.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Eintragung in die Architektenliste.*)
3. Der Begriff der "Leistungen von besonderer Auszeichnung" i.S. des § 5 Abs. 5 ArchG M-V ist ein unbestimmter Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum.*)
4. Leistungen zeichnen sich i.S. des § 5 Abs. 5 ArchG M-V besonders aus, wenn sie aus dem üblichen Rahmen der Architektenleistungen hervortreten, indem sie in Qualität, Erscheinungsbild und sonstigen charakteristischen Merkmalen einer Architektenleistung i.S. des § 1 Abs. 1 ArchG M-V eine herausragende Güte aufweisen, die über das hinausgeht, was als üblicherweise durch einen Architekten geschuldete Qualität mittlerer Art und Güte anzusehen ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 2976
AG Brühl, Urteil vom 12.10.2010 - 26 C 140/10
1. Sofern der Vermieter mit dem Betreten des Grundstücks das Recht der Mieter auf ungestörten Besitz ihres Hausgrundstückes rechtwidrig beeinträchtigt, begründet dieser Eingriff anerkanntermaßen eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr des Unterlassungsanspruchs.
2. An den Nachweis, dass eine solche Gefahr weggefallen ist, sind hohe Anforderungen zu stellen. Es ist insofern anerkannt, dass das bloße Versprechen, die störende Handlung nicht mehr vorzunehmen, eine solche Wiederholungsgefahr in der Regel nicht ausräumt.
3. In der Regel wird nur ein strafbewährtes, d. h. zukunftssicherndes Versprechen mit einer Unterlassungserklärung eine solche Wiederholungsgefahr überzeugend ausräumen können.
VolltextIMRRS 2010, 2973
LG Berlin, Beschluss vom 05.02.2010 - 65 T 138/09
Der Streitwert für die auf Feststellung einer bestimmten Minderung der Miete gerichteten Klage ist anhand des 42-fachen Betrags der geltend gemachten Minderung zu bemessen.
VolltextIMRRS 2010, 2972
OLG München, Beschluss vom 14.09.2010 - 9 W 1962/10
1. Der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren bestimmt sich nach dem Beweisinteresse des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens.
2. Dieser entspricht regelmäßig dem Streitwert der sich anschließenden Hauptsache.
3. Auf im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängeln basierende Ansprüche wegen entgangenen Gewinns wirken grundsätzlich nicht streitwerterhöhend.
VolltextIMRRS 2010, 2963
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 W 43/10
Ist der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren darauf gerichtet, Mängel und den damit einhergehenden Mängelbeseitigungsaufwand gutachterlich feststellen zu lassen, sind für die Streitwertfestsetzung alleine die zu erwartenden Kosten der Mängelbeseitigung anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller zur Vorbereitung eines Anhörungstermins in der Hoffnung auf eine gütliche Gesamterledigung Mängelfolgeschäden beziffert, ohne jedoch den Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens auf diese Folgeschäden zu erweitern. Den für den Streitwert entscheidenden Gegenstand des Verfahrens bilden in einem solchen Fall ausschließlich die Mängelbeseitigungskosten.*)
VolltextIMRRS 2010, 2954
LG Itzehoe, Beschluss vom 02.06.2010 - 1 T 61/10
Die Videoüberwachung des Zuganges zum Gerichtsgebäude steht wegen seiner geringen Eingriffsintensität einer physischen Zutrittsverwehrung nicht gleich. Eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist somit nicht gegeben.
VolltextIMRRS 2010, 2952
AG Meldorf, Beschluss vom 18.05.2010 - 81 C 305/10
Eine permanente Videoüberwachung im und vor dem Gerichtsgebäde ist mangels konkreter Anhaltspunkte für schwerwiegende Rechtsverletzungen unzulässig.
VolltextIMRRS 2010, 2951
AG Meldorf, Beschluss vom 20.05.2010 - 81 C 305/10
Eine permanente Videoüberwachung im und vor dem Gerichtsgebäde ist mangels konkreter Anhaltspunkte für schwerwiegende Rechtsverletzungen unzulässig.
VolltextIMRRS 2010, 2949
LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2008 - 318 O 154/07
Wenn versäumt wird, Pfändungsgrenzen von Amts wegen zu berücksichtigen, so folgt daraus allenfalls die Fehlerhaftigkeit
des Pfändungsbeschlusses. Als Staatsakt sind fehlerhafte Pfändungsbeschlüsse - bis zur Grenze der Nichtigkeit - dennoch wirksam und müssen folglich beachtet werden.
VolltextIMRRS 2010, 2946
OLG München, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 W 1806/10
1. Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn vom Standpunkt der Partei aus objektiv und vernünftig betrachtet ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richter zu rechtfertigen.
2. Die Formulierung „torpedieren“ ist zwar scharf, aber eine noch hinzunehmende Unmutsäußerung.
VolltextIMRRS 2010, 2944
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2943
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VIII ZB 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2939
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZA 21/10
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gegen seine Entlassung Rechtsmittel nur im eigenen Namen, nicht für die Masse einlegen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2938
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 206/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2937
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 182/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2936
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZR 83/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2935
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - VI ZR 212/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2934
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VI ZR 146/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2933
BGH, Beschluss vom 27.09.2010 - VI ZR 99/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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