Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 3421BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - VI ZB 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3420
BGH, Beschluss vom 17.11.2010 - IV ZR 143/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3418
BGH, Beschluss vom 18.10.2010 - AnwZ (B) 47/10-1
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3417
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 32/10
1. Das Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB (Amtspflichtverletzung "bei dem Urteil in einer Rechtssache") erfasst auch alle prozessleitenden Maßnahmen, die objektiv darauf gerichtet sind, die Rechtssache durch Urteil zu entscheiden, also die Grundlagen für die Sachentscheidung zu gewinnen.*)
2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass das richterliche Verhalten bei der Prozessführung im Amtshaftungsprozess nur auf seine Vertretbarkeit hin zu überprüfen ist. Bei der Würdigung, ob dem Richter pflichtwidrige Verzögerungen anzulasten sind (§ 839 Abs. 2 Satz 2 BGB), ist zu beachten, dass sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet. Der Zeitfaktor ist aber auch bei langer Verfahrensdauer nicht der allein entscheidende Maßstab.*)
VolltextIMRRS 2010, 3414
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3413
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 85/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3412
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 160/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3411
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZR 224/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3410
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 85/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3409
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 86/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3406
KG, Urteil vom 13.08.2010 - 6 U 85/09
1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)
2. Bei fehlerhafter Bezeichnung der Partei ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll.*)
3. Wenn der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung von in einer Liste aufgeführten Mängeln anerkannt hat, ist er für die Erfüllung dieser Verpflichtung beweisbelastet.*)
4. Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.*)
IMRRS 2010, 3394
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2010 - 5 U 934/10
Nur die Gesamtgemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, nicht jedoch Untergemeinschaften der Sondereigentümer von Sonderobjekten. Eine gegen die Untergemeinschaft erhobene Klage ist mangels Parteifähigkeit unzulässig.
VolltextIMRRS 2010, 3384
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - IX ZA 37/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3383
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - IX ZR 250/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3381
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3379
BGH, Beschluss vom 10.11.2010 - IV ZR 132/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3377
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 278/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3375
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZR 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3374
BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - II ZR 136/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3373
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3372
BGH, Beschluss vom 29.10.2010 - IX ZB 206/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3370
BGH, Beschluss vom 03.11.2010 - XII ZB 143/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3368
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3367
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 50/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3366
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZR 136/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3365
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - X ZR 51/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3362
BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - II ZR 93/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3361
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3360
BGH, Beschluss vom 03.11.2010 - II ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3359
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - IX ZR 212/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3357
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3356
BGH, Beschluss vom 19.10.2010 - VI ZB 78/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3355
BGH, Beschluss vom 18.10.2010 - II ZR 261/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3354
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - IX ZA 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3352
BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 46/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3351
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3350
BGH, Beschluss vom 08.11.2010 - XI ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3349
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 55/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3345
OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10
1. Geht der Beklagte im Laufe des Verfahrens von einer Hilfsaufrechnung zu einer Hauptaufrechnung über, ist der Streitwert nicht nach § 45 Abs. 3 GKG zu erhöhen.*)
2. Von einer Streitwerterhöhung nach § 45 Abs. 3 GKG ist abzusehen, wenn sich der Beklagte gegen eine Werklohnforderung in erster Linie mit fehlender Abnahme wegen Mängeln verteidigt und hilfsweise mit dem Schadensersatzanspruch wegen derselben Mängel aufrechnet.*)
VolltextIMRRS 2010, 3344
BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - X ZR 57/10
Kommen aufgrund einer Gesetzesänderung für die Berechnung einer wichtigen, mit einem drohenden Rechtsverlust verbundenen Frist (hier: der Frist zur Begründung der Berufung in einer Patentnichtigkeitssache) je nachdem, ob es sich um einen Fall handelt, der altem oder neuem Recht unterliegt, unterschiedliche gesetzliche Regelungen in Betracht, darf der Rechtsanwalt oder Patentanwalt die Fristberechnung nur dann seinem Büropersonal übertragen, wenn er geeignete organisatorische Vorkehrungen trifft, um sicherzustellen, dass jeweils vor der Fristberechung ermittelt wird, welche gesetzliche Regelung in diesem Fall für Beginn und Ablauf der Frist maßgeblich ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 3343
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 210/09
Sieht sich das Beschwerdegericht bei der Frage, ob die tatsächlichen Grundlagen eines Ablehnungsgrundes glaubhaft gemacht sind (§ 44 Abs. 2 ZPO), weder zur Bejahung noch zur Verneinung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit in der Lage (non liquet), führt dies nicht dazu, dass von der die Besorgnis der Befangenheit begründenden Behauptung des Ablehnenden auszugehen ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 3342
BGH, Urteil vom 11.11.2010 - VII ZR 44/10
Auf einen Vertrag mit Verbindung zu einem ausländischen Staat, durch den eine Vertragspartei der Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei beitritt, ist gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich das Recht des Niederlassungsortes des Beitretenden anzuwenden. Allein der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der ursprünglichen Schuld hat regelmäßig keine ausreichend starke Indizwirkung, um eine engere Verbindung i.S. von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3341
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 116/09
Ist die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß RVG VV Nr. 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen, ist bei der Kostenfestsetzung die gemäß RVG VV Nr. 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß RVG VV Nr. 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang anzurechnen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3340
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10
1. Zur Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Forstwirtschaft.*)
2. Die Frage, ob das Berufungsgericht die sachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO zu Recht als gegeben angesehen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht.*)
3. Das Recht der Prozessparteien, die Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, bezieht sich nicht auf einen früheren - gleichsam "abgelösten" - Sachverständigen, dessen Gutachten der Tatrichter für ungenügend erachtet und deshalb zum Anlass genommen hat, gemäß § 412 Abs. 1 ZPO einen anderen Sachverständigen zu beauftragen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3338
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 15/10
1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456).*)
2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist, steht einer Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3336
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 73/10
1. Der Rechtsmittelführer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden.*)
2. Erkennbar unklare und ergänzungsbedürftige Angaben eines Wiedereinsetzungsgesuchs zum Zeitpunkt des Posteinwurfs und der Briefkastenleerung dürfen noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 3334
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten.*)
VolltextIMRRS 2010, 3333
BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10
Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht.*)
VolltextIMRRS 2010, 3331
BGH, Beschluss vom 12.10.2010 - VIII ZB 16/10
Eine Terminsgebühr nach Nr. 3200 in Verbindung mit Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG für die Vertretung in einem Gerichtstermin entsteht nur, wenn der Termin auch stattfindet. Dies setzt voraus, dass das Gericht, sofern der Termin nicht förmlich aufgerufen wird, zumindest konkludent mit dem Termin "begonnen" hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 3328
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 24/10
Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses nicht unter Berufung auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten verweigern.*)
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