Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2010
IMRRS 2010, 3517OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 W 24/10
Die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren endet und geht auf das Gericht der Hauptsache über erst dann, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht. Eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens kommt somit nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2010, 3516
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - I ZB 54/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3515
BGH, Beschluss vom 03.11.2010 - XII ZB 197/10
1. Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG ist nicht nur das Verfahren bis zum Abschluss einer Instanz, sondern bei Einlegung eines Rechtsmittels auch die mehrere Instanzen umfassende gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (im Anschluss an BGH Beschluss vom 1. März 2010 - II ZB 1/10 - FamRZ 2010, 639 sowie Senatsurteil vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192).*)
2. Auch bei einer in zulässiger Weise erhobenen Widerklage richtet sich das nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG anwendbare Verfahrensrecht einheitlich nach dem durch die Klage eingeleiteten Verfahren.*)
3. Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das nach dem FGG-Reformgesetz in Übergangsfällen anwendbare Verfahrensrecht ist jedenfalls dann nicht unverschuldet, wenn er entgegen einer von der Mehrheit in der Literatur und einer ersten veröffentlichten Entscheidung eines Oberlandesgerichts vertretenen Rechtsansicht von der Anwendbarkeit des neuen Rechts ausgeht.*)
VolltextIMRRS 2010, 3513
BGH, Beschluss vom 12.11.2010 - IX ZR 47/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3510
BGH, Beschluss vom 10.11.2010 - II ZR 136/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3509
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - IV ZR 106/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3505
BGH, Beschluss vom 08.11.2010 - RiZ (R) 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3504
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - XII ZR 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3503
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZA 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3500
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - IV ZB 22/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3498
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 285/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3494
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3492
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZB 113/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3491
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 48/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3490
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - VI ZR 249/09
1. Die mögliche mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen.*)
2. Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass einem prozessunfähigen Kläger ermöglicht wird, für eine ordnungsgemäße Vertretung zu sorgen (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09, NJW 2009, 3051).*)
VolltextIMRRS 2010, 3489
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZB 35/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3487
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 137/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3486
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - VI ZB 74/08
1. Bei der Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht ergänzenden Vortrag der Parteien zu diesem Wert in Erwägung zu ziehen. Hat das Erstgericht die auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall gerichtete Klage hinsichtlich eines Feststellungsantrags abgewiesen, kann der Wert des Beschwerdegegenstandes auch durch ausreichend konkret dargelegte Schadenspositionen bestimmt sein, die erstinstanzlich nicht in Ansatz gebracht wurden oder im Raum standen, sofern im Fall einer Verurteilung die Haftung der Beklagten auch für diese Positionen festgestellt würde.*)
2. Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 Euro festgesetzt hat, und hält das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht, muss es die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 3485
BGH, Urteil vom 10.11.2010 - XII ZR 37/09
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung einer fälligen Forderung (im Anschluss an BGH Urteile vom 4. März 1993 - I ZR 65/91 - NJW-RR 1993, 1129, 1130 und vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08 - NJW 2010, 1135, 1136).*)
2. Das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 (HUÜ 73) ist auch auf Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB anzuwenden, die auf der Familie mit dem gemeinsamen Kind beruhen. Die Anwendbarkeit des deutschen Rechts entfällt deswegen nicht nach Art. 7 HUÜ 73.*)
3. Elterngeld wird grundsätzlich einkommensabhängig gezahlt, so dass es Lohnersatzfunktion hat und deswegen als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen ist. Lediglich in Höhe von 300 Euro monatlich bleibt es nach § 11 Satz 1 BEEG unberücksichtigt.*)
VolltextIMRRS 2010, 3484
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 84/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3483
BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09
1. Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig.*)
2. Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.*)
VolltextIMRRS 2010, 3482
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - VIII ZR 209/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3480
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3479
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 39/09
1. Ein Grundstückseigentümer handelt grob fahrlässig, wenn er bei der Verschiebung des Standorts eines im Grenzbereich geplanten Bauvorhabens nicht prüft, ob die für den geänderten Bau in Anspruch genommenen Flächen noch in seinem Eigentum stehen.
2. In den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Überbaus kommt ein Ausschluss des Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach § 275 Abs. 2 Satz 1 BGB in aller Regel nicht in Betracht.
3. Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur bei objektiv sinnlosen Klagen, das heißt wenn der Kläger kein schutzwürdiges Interesse am begehrten Urteil haben kann. Davon kann nur unter ganz besonderen Umständen ausgegangen werden, weil jeder Rechtssuchende grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, dass die Gerichte sein Anliegen sachlich prüfen und bescheiden.
4. Wer die Rechtslage nutzt, um die Gegenseite im Wege des Vergleichs zum geschäftlichen Entgegenkommen zu drängen, handelt nicht schikanös.
IMRRS 2010, 3472
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2010 - 13 U 119/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3471
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2010 - 13 U 119/08
Bei schuldhaft falscher Anschrift der Beklagtenpartei in der Klageschrift kann bei Wahrung einer Ausschlussfrist auch ein Zeitraum von zwei Wochen einer Wertung einer Klagezustellung als "demnächst" entgegenstehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3470
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.11.2010 - 8 U 624/09
Der an das Mahngericht gerichtete Antrag des Antragstellers im Mahnverfahren auf Abgabe an das Streitgericht stellt kein Weiterbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 3 BGB dar, wenn nicht auch der gemäß § 12 Abs. 3 S. 3 GKG erforderliche Gerichtskostenvorschuss, von dessen Zahlung das Mahngericht die Abgabe bereits in der Widerspruchsmitteilung abhängig gemacht hat, eingezahlt wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 3468
OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2010 - 9 U 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3467
AG Heinsberg, Urteil vom 26.11.2010 - 16 C 93/10
1. Bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen muss deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Schuldner ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrags aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen.
2. Eine unzureichende Bezeichnung des Rechtsgrundes ist zwar unschädlich, wenn dies der notwendigen Individualisierung durch den Antragsgegner nicht entgegen steht. Insbesondere ist eine Bezugnahme auf vorgerichtliche Schreiben nach allgemeiner Auffassung zulässig, wenn dies dem Antragsgegner vermittelt, dass und wofür der Antragsteller Schadensersatz verlangt.
3. Die Bezugnahme auf ein vorgerichtliches Schreiben ist jedoch nur dann zu einer ausreichenden Individualisierung eines im Mahnbescheidsantrag unzureichend bezeichneten Anspruchs geeignet, wenn es dem Antragsgegner in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des Mahnbescheids ebenfalls zugeht.
VolltextIMRRS 2010, 3465
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 U 214/09
1. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein unzureichend überwachter Auszubildender die Telefax-Nummern von zwei Gerichten verwechselt.*)
2. Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründungsschrift in den Briefkasten.*)
VolltextIMRRS 2010, 3458
AG Emden, Urteil vom 24.06.2010 - 5 C 675/08
1. Ein Sachvortrag, der nach Ablauf der Begründungsfrist für die Anfechtungsklage in den Prozess eingeführt wird, bleibt unberücksichtigt.
2. Bei notwendiger Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite kann kein Versäumnisurteil gegen einen den Kläger unterstützenden Beklagten ergehen.
VolltextIMRRS 2010, 3452
EuGH, Urteil vom 18.03.2010 - Rs. C-317/08
1. Art. 34 Richtlinie 2002/22/EG ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die in Streitfällen zwischen Endnutzern und Dienstanbietern auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikationsdienste, in denen von dieser Richtlinie verliehene Rechte in Frage stehen, als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage einen obligatorischen Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung vorschreibt.*)
2. Die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität sowie der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes stehen einer nationalen Regelung, die für solche Streitfälle die vorherige Durchführung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens vorschreibt, gleichfalls nicht entgegen, wenn dieses Verfahren nicht zu einer die Parteien bindenden Entscheidung führt, keine wesentliche Verzögerung für die Erhebung einer Klage bewirkt, die Verjährung der betroffenen Ansprüche hemmt und für die Parteien keine oder nur geringe Kosten mit sich bringt.*)
VolltextIMRRS 2010, 3450
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - V ZR 75/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3449
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - AnwSt (R) 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3447
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZB 34/10
1. Überträgt eine Kanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einen fristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde.*)
2. Wird diese Kontrolle versäumt, ist in Altfällen gleichwohl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Prüfung, ob die der Akte entnommene Nummer aus einem Empfängerschreiben stammt, teils für entbehrlich erachtet wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 3446
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZR 193/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3445
BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - NotZ (Brfg) 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3444
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - XII ZR 69/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3443
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3442
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - IX ZA 46/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3437
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 161/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3436
BGH, Urteil vom 20.10.2010 - VIII ZR 111/09
Ein Urkundenprozess auf Nachzahlung geminderter Miete ist unstatthaft, wenn der Mieter die Minderung auf Mängel stützt, die durch ein Übergabeprotokoll festgestellt wurden und er sie weiterhin rügt. In einem solchen Fall führt allein die Vorlage von Kontoauszügen zum Nachweis über die zunächst ungekürzte Zahlung der Miete trotz festgestellter Mängel nicht den Urkundenbeweis für deren Beseitigung.
VolltextIMRRS 2010, 3435
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 155/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3433
BGH, Beschluss vom 23.11.2010 - VI ZR 128/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3430
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - VIII ZR 1/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3429
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - IX ZA 41/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3428
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 89/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3427
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZR 121/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3426
BGH, Beschluss vom 16.11.2010 - VI ZB 47/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3425
BGH, Beschluss vom 10.11.2010 - IV ZR 122/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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