Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0047BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 96/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0046
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 69/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0045
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 335/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0044
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 110/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0043
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZR 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0042
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZA 18/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0041
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0040
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0039
BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZB 65/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0038
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - EnZR 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0036
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 24/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0035
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 316/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0033
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZR 81/09
Wird die Partei eines Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners, endet das Verfahren wegen des Verbots des Insichprozesses in der Hauptsache. Auch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 15. April 1999 - V ZR 311/97, NJW-RR 1999, 1152).*)
VolltextIMRRS 2011, 0032
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10
Zweifel an der Wirksamkeit der Klagezustellung rechtfertigen nicht die Abweisung der Klage wegen fehlender Rechtshängigkeit, sofern die Heilung des etwaigen Zustellungsmangels noch möglich ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0031
BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 211/09
1. Den in § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgestellten Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs kann unter bestimmten Umständen auch dann genügt sein, wenn zwar eine im Mahnbescheid in Bezug genommene Anlage weder diesem beigefügt noch dem Schuldner zuvor zugänglich gemacht worden ist, jedoch die übrigen Angaben im Mahnbescheid eine Kennzeichnung des Anspruchs ermöglichen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323, vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, und vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 183/00, NJW 2002, 520).*)
2. Das Erfordernis, einen angegebenen Gesamtbetrag bereits im Mahnbescheid hinreichend aufzuschlüsseln, besteht nur dann, wenn eine Mehrzahl von Einzelforderungen geltend gemacht wird. Anders liegt es, wenn Gegenstand des Mahnbescheids eine einheitliche Schadensersatzforderung ist, die sich aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammensetzt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0030
BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 334/10
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nach § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO von Amts wegen nur dann in Betracht, wenn die unverschuldete Fristversäumung offensichtlich oder innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist glaubhaft gemacht ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0029
BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 67/10
1. Die Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners zulässig.*)
2. Zinsforderungen auf Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung werden auch dann nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn sie mangels Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen nicht mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 0028
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren wegen nachträglich ermittelter Gegenstände der Masse lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag im Regelfall unberührt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0027
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 71/08
Allein der Umstand, dass der Insolvenzverwalter versuchen muss, die Finanzierung der Prozessführung durch 26 Gläubiger zu erreichen, zwingt nicht zur Gewährung von Prozesskostenhilfe.*)
VolltextIMRRS 2011, 0025
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VI ZB 45/10
Zu den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nach einem Prozessvergleich.*)
VolltextIMRRS 2011, 0023
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - IV ZR 211/07
Der für den Deckungsprozess bindende Haftungstatbestand umfasst lediglich die vom Tatrichter des Haftpflichtprozesses festgestellten und seiner Entscheidung zugrunde gelegten tatsächlichen Elemente; seine rechtliche Einordnung ist dagegen ohne Belang.*)
VolltextIMRRS 2011, 0022
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 120/09
Deutsche Vollstreckungsgerichte sind nicht zuständig für die Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen der Republik Argentinien.*)
VolltextIMRRS 2011, 0021
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 5/08
1. Eine Lebensgefährtin ist keine Hinterbliebene des Schuldners im Sinne des § 851c Abs. 1 Nr. 3 ZPO.*)
2. Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur dann, wenn die dort unter den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen kumulativ im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen. Enthält der Vertrag, aus dem sich die gepfändeten Ansprüche ergeben, allerdings Bestimmungen, die einen späteren Eintritt der Voraussetzungen des § 851c Abs. 1 Nr. 3 ZPO endgültig sicherstellen, greift der Pfändungsschutz ab diesem späteren Zeitpunkt ein.*)
VolltextIMRRS 2011, 0019
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - Xa ARZ 283/10
Die Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a GVG kommt auch dann nur bei "extremen Verstößen" in Betracht, wenn die Entscheidung von Gesetzes wegen keiner weiteren Prüfung unterliegt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0006
OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2010 - 14 W 36/10
Auch wenn ein Rechtsstreit insgesamt nicht streitig durch Urteil, sondern einvernehmlich durch Vergleich beendet wird, erhöhen (mitverglichene) hilfsweise zur Aufrechnung gestellte bestrittene Gegenforderungen den Streitwert für das Verfahren (jeweils) bis zur Höhe des Klagebetrags. Denn sämtliche Gegenforderungen sind endgültig und mit ebensolchen Wirkungen wie bei einer Verfahrensbeendigung durch Urteil in diesem Prozess erledigt worden.*)
VolltextIMRRS 2011, 0004
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZB 28/10
1. Der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzende Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten.
2. Der Wert einer Auskunft über die Höhe der Provision liegt unter 600 Euro.
3. Wenn der Makler lediglich einer ihm gerichtlich auferlegten Offenbarungspflicht nachkommt, liegt kein Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht vor.
VolltextIMRRS 2011, 0002
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VIII ZB 14/10
Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 14.10.2004 - VII ZB 23/03, IBR 2005, 64 = NZBau 2005, 42, und vom 21.09.2010 - VIII ZB 73/09).*)
VolltextOnline seit 2010
IMRRS 2010, 3569BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - IX ZA 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3568
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 127/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3567
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - KZR 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3566
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - V ZB 160/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3565
BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - AnwZ (B) 16/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3564
BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - IX ZB 231/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3563
BGH, Urteil vom 26.11.2010 - LwZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3561
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZR 68/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3559
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZR 56/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3557
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZB 77/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3555
BGH, Beschluss vom 23.11.2010 - VI ZR 185/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3554
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 271/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3552
BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 41/10
Der Klage eines Gläubigers, der über einen vollstreckbaren Schuldtitel verfügt, auf Feststellung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung fehlt es nach dem auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch des Schuldners nicht an einem rechtlich geschützten Interesse.*)
VolltextIMRRS 2010, 3550
BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 247/09
1. Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.*)
2. Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre (Bestätigung von BGH, WM 2001, 162 und BGH, WM 2005, 1180).*)
VolltextIMRRS 2010, 3542
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 110/10
Der Verkehrswert einer Eigentumswohnung i.S.d. § 19 Abs. 2 KostO kann auch durch Hochrechnung des Kaufpreises mittels Baukostenindex unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross, Anlage 8a WertR 2006 und eines Sicherungsabschlages von 10% ermittelt werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 3541
OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2010 - 12 U 172/09
1. Eine falsche Parteibezeichnung ist durch Auslegung zu berichtigen. Dies kann in jeder Verfahrensphase von Amts wegen durchgeführt werden.
2. Im Rahmen des entgangenen Gewinns ist eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit ausreichend. Es ist darauf abzustellen, ob die Erzielung des Gewinns wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben.
3. Eine Schätzung des sog. Mindestschadens ist unzulässig, sofern sie mangels greifbarer, von der Geschädigten vorzutragender Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen würde".
VolltextIMRRS 2010, 3537
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010 - 10 U 140/09
1. Es ist nachlässig im Sinn des § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO, wenn ein Unternehmer, der sich auf eine streitige Weisung des Bauleiters an seine Mitarbeiter auf der Baustelle beruft, bei einer überschaubaren Anzahl der in Betracht kommenden Mitarbeiter (hier: 3 bis 4) nicht bereits während des Verfahrens erster Instanz innerhalb seines Unternehmens nachforscht, ob diese eine solche Weisung bezeugen können.*)
2. Es liegt ein schuldhaft verspäteter Vortrag vor, der sowohl nach § 531 Abs. 2 ZPO als auch nach §§ 530, 520, 296 Abs. 1 ZPO als auch nach §§ 525 S. 1, 296 Abs. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn ein Bauunternehmer durch einfache Sichtprüfung erst während eines Ortstermins des Sachverständigen in zweiter Instanz feststellt, dass Bauteile, die seine Mitarbeiter nach bis dahin unstreitigem Vortrag nicht eingebaut hatten, von diesen tatsächlich teilweise eingebaut worden sind.*)
3. Dem Beschluss nach § 411a ZPO kommt die Bedeutung eines Beweisbeschlusses zu. Unterbleibt ein solcher Beschluss, obwohl das Gericht das in einem anderen gerichtlichen Verfahren erstellte Sachverständigengutachten ersichtlich verwerten will, tritt durch rügeloses Verhandeln gemäß § 295 Abs. 1 ZPO der Verlust des Rügerechts ein.*)
4. Im Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Bauunternehmer, der Herstellerrichtlinien und den Stand der Technik bei der Bauausführung unbeachtet gelassen und deshalb grob fahrlässig ein mangelhaftes Werk hergestellt hat, und dem bauüberwachenden Architekten entfällt eine Mithaftung des Architekten jedenfalls dann nicht vollständig, wenn der Bauaufsichtsfehler einen besonders fehlerträchtigen Bauabschnitt betroffen hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 3535
LG Köln, Beschluss vom 12.10.2010 - 10 T 287/10
1. Für den Vollstreckungsschutz müssen ganz besondere Umstände vorliegen, die für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Solche besonderen Umstände müssen die Schuldner wenigstens ansatzweise schlüssig darlegen.
2. Im Rahmen einer Räumungsklage genügt allein der Verweis auf die angemietete Wohnung und anstehende Umzugskosten hierfür nicht.
VolltextIMRRS 2010, 3529
LG Heilbronn, Urteil vom 10.09.2010 - 4 O 259/09
1. Eine Mediationsvereinbarung ist dann kein vorläufiger Klageverzicht, wenn Regelungen über dessen Beendigung fehlen und damit die Mediation auch jederzeit beendet werden könnte, das heißt sogar unmittelbar nach deren Einleitung.
2. Der Verweis in einem Vertrag auf eine Internetseite mit weiteren Regelungen zu einem Mediationsverfahren "heilt" in einem Vertragswerk nicht dessen bewusst hingenommene Intransparenz.
VolltextIMRRS 2010, 3528
OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2010 - 3 W 153/10
Die Annahme einer Befangenheit des Sachverständigen kann es aus Sicht einer Partei rechtfertigen, wenn dieser eigenmächtig die Grenzen seines Gutachterauftrages überschreitet.*)
VolltextIMRRS 2010, 3527
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2010 - 7 W 40/10
Eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hat zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzlich die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat
VolltextIMRRS 2010, 3525
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2010 - 5 U 354/10
1. Die klagende Partei ist nicht verpflichtet, den Gerichtskostenvorschuss selbst zu berechnen und aufgrund dieser Berechnung alsbald einzuzahlen.
2. Eine mehr als fünfwöchige Verzögerung der Zustellungsanordnung durch das Gericht hindert nicht die Verjährungshemmung. Eine Zustellung ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet
VolltextIMRRS 2010, 3518
OLG München, Beschluss vom 23.11.2010 - 7 W 2520/10
Verkündet eine Partei einem Dritten wirksam den Streit und tritt dieser auf Seiten des Streitverkünders bei, wird dem Erfordernis der bestimmten Angabe des Interesses, das der Beitretende hat (§ 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO), im Schriftsatz des Dritten dadurch Genüge getan, dass der Dritte auf die Streitverkündung Bezug nimmt und die Partei unterstützt.*)
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