Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0474BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 239/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0473
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 199/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0472
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZR 227/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0471
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 326/10
1. Der Kläger eines Rechtsstreits ist hinsichtlich der Entscheidung, mit der das Betreuungsgericht die von ihm angeregte Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten ablehnt, grundsätzlich beschwerdebefugt.*)
2. Etwas anderes gilt wegen § 86 ZPO allerdings, wenn die Partei, bevor sie prozessunfähig geworden ist, ihrem Rechtsanwalt gemäß § 80 ZPO wirksam Prozessvollmacht erteilt hatte. Fehlt es indes an einer wirksamen Vollmachtserteilung oder bestehen hieran Zweifel, ist die klagende Partei beschwerdebefugt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0470
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 163/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0469
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZR 97/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0468
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZA 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0467
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - VIII ZB 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0466
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - IV ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0463
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZR 103/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0461
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZR 55/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0460
BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - II ZR 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0459
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - VII ZB 95/08
Jedenfalls nach Ablauf einer beanstandungsfreien sechsmonatigen Probezeit kann ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer ausgebildeten und sorgfältig überwachten Rechtsanwaltsfachangestellten überlassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 75/08, Schaden-Praxis 2010, 30).*)
VolltextIMRRS 2011, 0458
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZR 74/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0455
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - VI ZR 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0454
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0453
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2010 - 19 U 60/10
1. Ein Antrag ist demnächst zugestellt, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände das ihnen Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben. Dies ist nicht der Fall, wenn und soweit die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben.
2. Hat eine Partei alle für eine ordnungsgemäße Zustellung von ihr geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht, so liegt die weitere Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gang des Zustellungsverfahrens ausschließlich in den Händen des Gerichts, dessen Geschäftsgang die Partei und sein Prozessbevollmächtigter nicht unmittelbar beeinflussen können.
3. Für eine Verpflichtung oder Obliegenheit der Partei und seines Prozessbevollmächtigten, auch noch in diesem Stadium des Verfahrens durch eine Kontrolle des gerichtlichen Vorgehens auf eine größtmögliche Beschleunigung hinzuwirken, fehlt die rechtliche Grundlage. Vielmehr darf in dieser prozessualen Situation erwartet werden, dass das Gericht im Weiteren das Zustellungsverfahren in eigener Zuständigkeit ordnungsgemäß betreibt.
VolltextIMRRS 2011, 0452
OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 10 W 47/10
1. Wird eine inhaltliche Protokollberichtigung abgelehnt, ohne dass Verfahrensfehler gerügt werden, ist das dagegen gerichtete Rechtsmittel unzulässig, weil das Beschwerdegericht wie bei einer durchgeführten Berichtigung zu einer sachlichen Prüfung nicht imstande ist.*)
2. Es liegt kein anfechtbarer Verfahrensverstoß oder formeller Fehler vor, wenn nur noch die den Berichtigungsantrag stellende Partei behauptet, sich an die Umstände zu erinnern, die das Protokoll unrichtig machen sollen, und das protokollführende Gericht die Berichtigung trotzdem ablehnt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0448
OVG Sachsen, Beschluss vom 06.01.2011 - 4 D 195/10
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Löschung aus der Architektenliste der Architektenkammer kann abgelehnt werden, wenn die Löschung aufgrund der persönlichen Unzuverlässigkeit des Architekten erfolgt.
VolltextIMRRS 2011, 0447
LG Kiel, Urteil vom 01.06.2010 - 1 S 91/09
Außergerichtlich erstellte Urkunden, die das Ergebnis des Augenscheins, der Zeugenaussage oder der Sachverständigenäußerung wiedergeben, sind keine zulässigen Beweismittel im Urkundenprozess.
VolltextIMRRS 2011, 0439
LG Aurich, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 T 237/10
Eine umfassende Abgabe eines Vermögensverzeichnisses durch Wohnungseigentümer ist ohne Mithilfe des Verwalters kaum möglich, weil in der Regel nur der Verwalter die genauen Vermögensverhältnisse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kennt. Dieser Umstand spricht dafür, den Verwalter analog § 27 Nr. 2 WEG zur Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung für verpflichtet zu halten.
VolltextIMRRS 2011, 0433
LG Berlin, Urteil vom 28.09.2010 - 55 S 87/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIMRRS 2011, 0426
OLG Koblenz, Urteil vom 06.01.2011 - 2 U 772/10
Ein Grundurteil ist unzulässig, wenn damit zugleich über den Feststellungsantrag entschieden wird. Der Auslegung, dass das Grundurteil sich nur auf den Leistungsantrag und nicht den Feststellungsantrag bezieht, es sich der Sache nach um ein Teil-(Grundurteil) handelt, steht entgegen, dass ein solches Teilurteil die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen birgt und deshalb unzulässig wäre (in Anknüpfung an BGH, NJW 1991, 1896; 1991, 2699; 2000, 1405; 2000, 1572; 1996, 1478; 1999, 1035 und 1719; 2004, 1452; 2009, 1824; BGHZ 107, 236, 242; 120, 380; 139, 117; 173, 335).*)
VolltextIMRRS 2011, 0424
KG, Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 16/06
1. Der Umstand, dass eine Prozessvollmacht blanko ausgestellt und später von dem Prozessbevollmächtigten weisungsgemäß mit einer auf einen bestimmten Rechtsstreit lautenden Betreffsbezeichnung ergänzt wurde, berührt die Wirksamkeit der Prozessvollmacht für diesen Rechtsstreit nicht.*)
2a. Das Formerfordernis des § 80 Satz 1 ZPO ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Vollmacht selbst, sondern lediglich ein Ordnungsvorschrift betreffend den Nachweis der Vollmacht im Prozess.*)
2b. Bei der Prüfung, ob eine Vollmacht mündlich erteilt wurde, kann sich das Gericht zumindest aller verschriftlichten Mittel des sog. Freibeweises bedienen und demgemäß auch Schriftstücke von dritten Personen, wie vorliegend die eidesstattliche Versicherung eines Steuerberaters.*)
3. Die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 246 Abs. 1 2. Halbsatz ZPO wegen Verlustes der Prozessfähigkeit ist nicht mehr anzuordnen, wenn zuvor die Voraussetzungen über die Beendigung der Verfahrensunterbrechung gemäß §§ 241 Abs. 1 a.E.; 241 Abs. 2 ZPO eingetreten sind.*)
4a. Wurde die Absicht, das Verfahren gemäß § 241 Abs. 1 a.E. ZPO fortsetzen zu wollen, in der mündlichen Verhandlung mündlich zu Protokoll des Gerichts angezeigt, so ist der hierin liegende Verstoß gegen die Formvorschrift des § 250 ZPO gemäß § 295 ZPO geheilt, wenn der Prozessgegner den Formmangel nicht noch in demselben Verhandlungstermin rügt.*)
4b. Die nach § 241 Abs. 2 ZPO erforderliche Zustellung der Anzeige wird in einem solchen Falle dadurch bewirkt, dass das Terminsprotokoll zugestellt wird.*)
5. Zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag im Falle eines Vertrages über die Organisation und Betreuung einer Ausstellungsveranstaltung sowie zur Mängelgewährleistung in diesem Falle.*)
6a. Der Erlass gemäß § 397 Abs. 1 BGB setzt einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen des Gläubigers zum Verzicht auf seine Forderung voraus.*)
6b. An die Feststellung dieses Willens sind strenge Anforderungen zu stellen. Zu den demgemäßen Schlüssigkeitsanforderungen an den Vortrag der erlassbehauptenden Partei im Einzelfall.*)
6c. Selbst bei eindeutig erscheinender Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung des Verzichtswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind. Unzureichend substantiiert ist daher die Behauptung eines Erlasses, wenn die behauptende Partei auf das Bestreiten des Prozessgegners hin nicht vorträgt, wann bzw. bei welcher Gelegenheit die behauptete Erlasserklärung getätigt worden sein soll und was ihr gesprächsweiser Kontext war.*)
6d. Gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO ist nicht zu verlangen, dass ein Gericht auf rechtlich Offenkundiges hinweist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0423
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2010 - 13 Sch 1/10
Die Verhängung eines Zwangsgeldes ist unzulässig, wenn der Schuldner einen bestrittenen Erfüllungseinwand erhebt und die Frage, ob erfüllt wurde, der Kompetenz eines Schiedsgerichts erfüllt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0420
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2011 - 15 W 8/10
Sofern im Rahmen der Streitverkündigung die Lage des Rechtsstreits dargestellt wird, sind Schriftstücke aus der Akte nicht zwingend erforderlich.
VolltextIMRRS 2011, 0418
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - 12 A 1.10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIMRRS 2011, 0417
BVerwG, Beschluss vom 24.11.2010 - 4 A 4000.09
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIMRRS 2011, 0416
OVG Saarland, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09
Einzelfall, in dem sich ein Eigentümer von im Plangebiet gelegenen Grundstücken gegen die planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets wendet, weil kein Baulandbedarf bestehe, die beabsichtigte schnelle Zurverfügungstellung von Baugrundstücken schon daran scheitere, dass er selbst weder bauen noch seine Baustellen verkaufen wolle, er gleichwohl durch anfallende Erschließungskosten belastet werde und das Plangebiet auch wegen erforderlicher Bodenverbesserungsmaßnahmen und von Gewerbebetrieben ausgehender Lärmimmissionen ungeeignet sei, und er damit ohne Erfolg zum einen die Erforderlichkeit des der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans (§ 13a BauGB) in Abrede stellt und zum anderen eine fehlerhafte Abwägung rügt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0415
BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0413
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 97/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0412
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - IX ZB 253/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0410
BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - IV ZB 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0409
BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - IX ZR 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0407
BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - VIII ZB 62/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0404
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZA 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0401
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - VIII ZB 77/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0400
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 113/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0399
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0397
BGH, Beschluss vom 24.01.2011 - VI ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0395
BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - IV ZR 190/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0394
BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0392
BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZB 25/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0391
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZA 49/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0390
BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZB 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0389
BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - IX ZB 269/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0382
OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2010 - 12 LB 44/09
1. Lässt die planende Gemeinde die Frage, ob es sich bei einer Fläche um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, im Ergebnis offen, obwohl hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Einstufung vorliegen und begründet sie alternativ, warum sie, selbst wenn es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelte, diese Fläche wegen ihrer avifaunistischen Wertigkeit nicht als Vorrangfläche ausgewiesen hätte, so liegt ein zur Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes führender Abwägungsmangel nicht vor.*)
2. Der "Belang des Denkmalschutzes" i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist unabhängig von den jeweiligen landesrechtlichen Denkmalschutzgesetzen zu bestimmen und gewährleistet nur ein Mindestmaß an Schutz (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347).*)
3. Jedenfalls im Rahmen der vor Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides vorzunehmenden positiven Gesamtbeurteilung ist zu prüfen, ob sich aus dem Beeinträchtigungsverbot des § 8 Satz 1 NDSchG ein unüberwindliches Hindernis im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen ergibt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0378
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZR 96/10
Hat das Berufungsgericht einen anderen Sachverständigen als das erstinstanzliche Gericht eingeschaltet und beurteilt dieser die Beweisfrage anders als der frühere Gutachter, hat es zumindest dem Antrag einer Partei auf Ladung dieses (neuen) Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn es das zuletzt eingeholte Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, IBR 2007, 533 = NJW-RR 2007, 1294, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, IBR 2009, 619 = NJW-RR 2009, 1361).*)
VolltextIMRRS 2011, 0359
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2010 - 8 S 2680/10
Kann eine bauliche Anlage, deren Beseitigung die Baurechtsbehörde angeordnet hat, ohne größere Investitionsverluste und nennenswerte Abriss- oder Versetzungskosten an einem anderen Ort wiedererrichtet werden, wird der Streitwert der Klage gegen die Beseitigungsanordnung nicht durch das Interesse am Erhalt der Bausubstanz (Zeitwert zuzüglich Abrisskosten; Nr. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 7/2004 - NVwZ 2004, 1327), sondern durch das Interesse am Erhalt des Standorts der Anlage und an der Vermeidung einer Unterbrechung ihrer Nutzung bestimmt. Fehlen Anhaltspunkte für die Bemessung dieses Interesses, ist der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen (hier: Photovoltaikanlage einschließlich Mast).*)
VolltextIMRRS 2011, 0354
OLG München, Beschluss vom 07.12.2010 - 1 W 2410/10
Die Auseinandersetzung mit dem Ergebnis eines Gutachtens und die Frage, ob weitere Gutachten einzuholen sind, ist eine Frage, die in dem weiteren Verlauf des Prozesses und ggfs. in den Rechtsmittelinstanzen zu klären ist. Eine Partei, die wiederholt die Auseinandersetzungen über Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme auf die Ebene von Ablehnungsgesuchen verlagert, handelt rechtsmissbräuchlich und in der Absicht, das Verfahren zu verzögern.
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