Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0562OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2011 - 7 A 662/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIMRRS 2011, 0561
BVerwG, Beschluss vom 19.10.2010 - 4 BN 38.10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIMRRS 2011, 0559
BVerwG, Beschluss vom 21.09.2010 - 4 BN 23.10
1. Die Frage, ob ein Bebauungsplan die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben an bestimmte Handelssortimente, an eine bestimmte Bruttogeschossfläche sowie an die Bestimmung knüpfen darf, nur ein bestimmtes Gebiet zu versorgen, die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verletzt, ist nicht entscheidungserheblich, wenn kein grenzüberschreitender Sachverhalt betroffen ist.
2. Aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht würde eine Unvereinbarkeit der Bebauungsplanung mit EU-Recht nicht zur Unwirksamkeit der Planung, sondern lediglich zu ihrer Unanwendbarkeit führen. Demzufolge ist nur im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendung der Festsetzungen des Bebauungsplans auf das Vorhaben der Antragstellerin mit EU-Recht vereinbar ist. Im Normenkontrollverfahren ist diese Prüfung nicht vorzunehmen.
3. 0b ein Einzelhandelsausschluss gegen Art. 9 und 10 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie verstößt, ist vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie (28.12.2009) nicht erheblich. Vor Ablauf der Frist kann einer Richtlinie unmittelbare Wirkung nicht zukommen (EuGH, Urteil vom 17.1.2008 - Rs. C-246/06 - Navarro - Slg. 1-00105 Rn. 25 m.w.N.).
4. Ob die zum 28.12.2006 in Kraft getretene Richtlinie "Vorwirkung" entfaltete, bleibt unentschieden.
VolltextIMRRS 2011, 0558
KG, Beschluss vom 15.02.2011 - 9 W 50/08
1. Auch für eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, mit der ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen Nichtumsetzung von EU-Richtlinien verfolgt werden soll, kann für eine juristische Person nur unter den Voraussetzungen des § 116 ZPO bewilligt werden.*)
2. Die Regelung des § 116 Nr. 2 ZPO steht mit dem Grundgesetz im Einklang.*)
3. Die Vorschrift des § 116 Nr. 2 ZPO ist nicht europarechtswidrig. Sie verstößt weder gegen die Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruches, noch gegen den in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes.*)
VolltextIMRRS 2011, 0556
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - VII ZB 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0555
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - VII ZR 71/10
Zur Beschrändung der Zulassung einer Revision
VolltextIMRRS 2011, 0554
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0553
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - II ZR 280/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0552
BGH, Beschluss vom 01.02.2011 - I ZR 139/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0551
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - III ZB 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0550
BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - IV ZR 96/10
Eine Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2303 Nr. 4 setzt ein Verfahren vor einer gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstelle voraus. Sie fällt daher bei Verfahren vor einer kirchlichen Vermittlungsstelle, deren Anrufung vor Beschreiten des Rechtsweges rein arbeitsvertraglich vereinbart ist, nicht an.*)
VolltextIMRRS 2011, 0549
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 242/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0548
BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - VIII ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0546
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - II ZR 234/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0545
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - II ZR 171/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0544
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 15/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0542
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - VII ZR 132/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0541
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - VII ZB 44/09
Die Weisung, vor Ablauf einer Frist, deren Verlängerung beantragt worden ist, bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht anzurufen und nachzufragen, ob die Fristverlängerung gewährt worden sei, reicht nicht aus, um im Fristenkalender den beantragten neuen Fristablauf als endgültig notieren zu dürfen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0537
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZB 378/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0536
BGH, Beschluss vom 01.02.2011 - AnwZ (B) 74/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0535
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 122/09
Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0534
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0531
BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - XII ZB 181/10
1. Es ist grundsätzlich nicht angemessen, die auf eine Geldstrafe zu zahlende Rate bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen.*)
2. Nach § 42 StGB iVm § 459 a StPO kann der Bedürftige bei einer - auch im Lichte der von ihm verwirkten Strafe - nicht mehr zumutbaren wirtschaftlichen Belastung eine entsprechende Zahlungserleichterung bei der Vollstreckungsbehörde erreichen. Damit ist sichergestellt, dass ihm der Zugang zu den Gerichten nicht versperrt wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 0530
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0529
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZA 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0528
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0527
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IV ZR 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0526
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZB 477/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0525
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 214/09
Fehlt es an einer wirksamen Urteilszustellung, beginnt auch für eine im Ausland wohnhafte, nicht anwaltlich vertretene Partei die Frist für die Einlegung der Berufung grundsätzlich fünf Monate nach Verkündung des Urteils zu laufen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0524
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - VI ZR 25/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0523
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 192/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0522
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZB 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0521
BGH, Urteil vom 16.12.2010 - I ZR 161/08
Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit eine Berichtigung des Tatbestandes nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass seine tatbestandlichen Feststellungen widersprüchlich sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 0517
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - X ZR 165/07
1. Aus dem Umstand, dass bestimmte Sachverhaltsbereiche vom Gericht bei der Befragung des gerichtlichen Sachverständigen nicht aufgegriffen werden, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie für unerheblich hält, sondern nur, dass das Gericht insoweit keinen (weiteren) Aufklärungsbedarf sieht.*)
2. Die Anhörungsrüge kann nur dann darauf gestützt werden, dass das Gericht den Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren zu einer zum Stand der Technik gehörenden Entgegenhaltung nicht befragt hat, wenn sie in Bezug auf diese Veröffentlichung aufgestellte tatsächliche Behauptungen aufzeigen kann, von denen das Gericht abgewichen ist, ohne über die hierzu erforderliche eigene Sachkunde zu verfügen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0514
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 110/10
Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage löst die allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts aus.*)
VolltextIMRRS 2011, 0513
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZB 97/09
Wird eine Gebietskörperschaft im bürgerlichen Rechtsstreit durch zwei jeweils unabhängigen Verfassungsorganen zuzuordnende Stellen vertreten (hier: Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Generalbundesanwalt), kann sie im Obsiegensfall gleichwohl nur die Kosten eines Rechtsanwalts erstattet verlangen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0512
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 13/07
Der Anfechtungsgegner kann den Bereitstellungsanspruch durch Zahlung eines Geldbetrags abwehren, der die Gläubigerbenachteiligung beseitigt. Hierfür ist in der Regel das zu erwartende Ergebnis der Zwangsversteigerung in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Einlösungsbefugnis ausgeübt wird. Die Darlegungs- und Beweislast für das zu erwartende Zwangsversteigerungsergebnis trifft in diesem Zusammenhang im Allgemeinen den Anfechtungsgegner.*)
VolltextIMRRS 2011, 0501
LG Chemnitz, Beschluss vom 10.07.2009 - 7 OH 6/08
Eine einseitige Erledigungserklärung mit den Rechtsfolgen eines Streitverfahrens ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zulässig.
VolltextIMRRS 2011, 0497
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2010 - 24 U 4/10
Ist nicht ersichtlich, dass der Besitz einer Urkunde einen eigenen Wert darstellt, muss entsprechend der Bewertung der Verteidigung gegen eine Auskunftsklage auf das Interesse des Rechtsmit-telführers, die Herausgabe nicht leisten zu müssen, abgestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 0493
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZR 31/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0490
BGH, Beschluss vom 06.12.2010 - II ZR 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0487
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 486/10
Wird der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren und parallel hierzu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für das minderjährige Kind bestellt und werden ihm vom Gericht jeweils zusätzliche Aufgaben im Sinne des § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG übertragen, kann er in beiden Verfahren eine Vergütung gemäß § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG beanspruchen. Eine Anrechnung findet nicht statt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0486
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 200/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0485
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 122/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0484
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 119/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0483
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 32/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0480
BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - VI ZB 28/10
Bei einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung muss die qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich durch einen zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt erfolgen. Dieses Formerfordernis ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn die Signatur von einem Dritten unter Verwendung der Signaturkarte des Rechtsanwalts vorgenommen wird, ohne dass dieser den Inhalt des betreffenden Schriftsatzes geprüft und sich zu eigen gemacht hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 0478
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 101/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0476
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZB 149/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0475
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 496/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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