Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0803BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 185/07
Die Zustellung einer Klage ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung der Zustellung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 116/99, BauR 2000, 1225 = ZfBR 2000, 466).*)
VolltextIMRRS 2011, 0800
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2011 - 11 W 8/10
Zu den Voraussetzungen der Nebenintervention
VolltextIMRRS 2011, 0798
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2011 - 19 W 11/11
1. Die Anordnung der Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren ist nicht anfechtbar.*)
2. Das gilt auch für eine nachträgliche Erweiterung der Beweisfragen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0795
BGH, Urteil vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10
Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.*)
VolltextIMRRS 2011, 0794
OLG Dresden, Beschluss vom 11.03.2011 - 1 W 213/11
1. Legt das Gericht aus Anlass der Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens ausschließlich den Streitwert für das gerichtliche Verfahren nach § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG fest, so ist keine Beschwer für die Antragsgegnerseite gegeben.
2. Unabhängig hiervon ist die Festsetzung des Streitwerts für die außergerichtlichen Kosten (also Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG) zu sehen. Über deren Festsetzung muss dann ein gesonderter Antrag gestellt werden.
VolltextIMRRS 2011, 0791
BGH, Urteil vom 04.03.2011 - V ZR 190/10
§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG verlängert zwar den Zeitpunkt, bis zu dem die Parteien nach § 253 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift zu bezeichnen sind, mildert aber die an die Bezeichnung zu stellenden Anforderungen nicht ab.*)
VolltextIMRRS 2011, 0780
LG Dresden, Beschluss vom 26.01.2011 - 2 T 692/10
1. Bei der Anfechtung der Beschlüsse über eine konkrete (Einzel-)Jahresabrechnung bzw. einen konkreten (Einzel-)Wirtschaftsplan ist durch Auslegung des Klageantrags der Umfang der Anfechtung vorzunehmen.
2. Bei einer vollumfänglichen Anfechtung der (Einzel-)Jahresabrechnung und des (Einzel-)Wirtschaftsplans ist nicht der ausgewiesene Gesamtbetrag für das Einzelinteresse zu Grunde zulegen.
3. Eine Streitwertbeschwerde kann auch zu einer Reduzierung des Streitwerts in der Beschwerdeinstanz im Wege der Verböserung führen.
VolltextIMRRS 2011, 0767
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2011 - 12 U 1260/10
1. Bei einer mangelhaften Werkleistung kann der Besteller dem Unternehmer gegenüber das Gewährleistungsrisiko für die von einem anderen durchzuführenden Mängelbeseitigungsarbeiten nicht als Abzugsposten entgegenhalten.
2. Die Position "Regiekosten/Abstimmung des Umfangs der Baumaßnahme für den Bauherrn", die regelmäßig Teil der Mängelbeseitigungskosten darstellt, wird von einem Vorschuss mit umfasst, vorausgesetzt der Bauherr beauftragt einen Architekten oder Ingenieur mit der Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten.
VolltextIMRRS 2011, 0765
OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2010 - 24 W 53/10
Entscheidend für die Frage, ob eine Wohnungseigentumssache oder eine allgemeine Zivilsache vorliegt, ist die Klagebegründung; maßgebend ist zwar nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche geltend gemacht werden, sondern ob das von einem Wohnungseigentümer in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0761
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - VII ZB 20/09
Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Das gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 14/10, WuM 2011, 46).*)
VolltextIMRRS 2011, 0760
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - VII ZB 108/08
Eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO kommt im selbständigen Beweisverfahren nicht in Betracht. Das gilt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des selbständigen Beweisverfahrens übereinstimmende Erledigungserklärungen der Parteien erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0753
OLG München, Beschluss vom 03.03.2011 - 34 SchH 9/09
Im gerichtlichen Verfahren zur Bestellung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle und der Festlegung der Zahl der Beisitzer ist die Kostenentscheidung, auch im Falle der Antragsrücknahme, nach § 36a Abs. 6 Sätze 1 und 2 UrhG zu treffen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0752
BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - VIII ZR 19/10
1. Nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich der Wert der Beschwer nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten. Denn mit der einseitigen Erledigungserklärung tritt für beide Parteien an die Stelle des Sachinteresses regelmäßig das Kosteninteresse.
2. Die Frage, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, spielt nur im Rahmen der Begründetheit des in der einseitigen Erledigungserklärung liegenden Feststellungsantrags eine Rolle.
VolltextIMRRS 2011, 0749
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 95/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0748
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - I ZR 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0747
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZR 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0746
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 50/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0745
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0742
BGH, Beschluss vom 17.02.2011 - IX ZB 128/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0741
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 193/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0740
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 235/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0739
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - VI ZR 189/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0738
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0737
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 236/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0735
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 149/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0734
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0732
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - V ZB 255/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0731
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 176/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0730
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0729
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 45/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0728
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - XI ZR 232/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0727
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 219/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0725
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 35/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0724
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - XI ZR 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0723
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0721
BGH, Beschluss vom 21.02.2011 - X ZR 51/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0720
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - IX ZA 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0717
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 141/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0715
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0714
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - X ZR 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0713
BGH, Beschluss vom 16.02.2011 - IV ZR 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0712
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0710
KG, Urteil vom 25.02.2011 - 21 U 145/09
Rechnet der Auftraggeber gegen einen Werklohnanspruch des Unternehmers mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten auf, ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils grundsätzlich ermessensfehlerhaft und deshalb nicht zulässig. Ausnahmsweise kann der Erlass eines Vorbehaltsurteils in Betracht kommen, wenn nach der auf der Grundlage des gesamten Streitstoffes vom Gericht vorzunehmenden Einschätzung die Gegenansprüche geringe Aussicht auf Erfolg haben und es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der voraussichtlichen Dauer des weiteren Verfahrens angezeigt erscheint, dem Unternehmer durch einen Titel die Möglichkeit zu eröffnen, sich sofortige Liquidität zu verschaffen oder jedenfalls eine Sicherheit vom Besteller zu erlangen. Letzteres liegt regelmäßig nicht vor, wenn über das Vermögen des Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die bloße Abschichtung des Prozessstoffes rechtfertigt den Erlass eines Vorbehaltsurteils nicht.
VolltextIMRRS 2011, 0704
KG, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 79/09
1. Hat nach einem Richterwechsel der erkennende Richter lediglich einen von insgesamt sechs Zeugen selbst vernommen und im Urteil ausgeführt, er sei überzeugt, dass die Aussage des Zeugen A nicht richtig sein könne, weil er die entgegen stehenden Angaben der Zeugen B, C, D, E und F für glaubhaft und diese Zeugen für glaubwürdig halte, ohne zu begründen, warum die Aussage des Zeugen A nicht glaubhaft sei, beruht das Urteil auf einem wesentlichen Verfahrensmangel i. S. d § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.*)
2. Die Vernehmung von sechs Zeugen nebst persönlicher Anhörung einer Partei ist eine umfangreiche Beweisaufnahme.*)
VolltextIMRRS 2011, 0695
BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 145/10
Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 0693
OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2011 - 13 W 129/10
1. Der Beitritt des Streithelfers hat keine Auswirkungen auf den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert. Dieser berechnet sich allein nach dem Interesse des Klägers zum Zeitpunkt des Eingangs des den Rechtszug einleitenden Antrags.*)
2. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den Streithelfer kann nach § 33 Abs. 1 RVG gesondert festzusetzen sein. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts kann sich - unabhängig von dem gestellten Antrag - nur auf die Gewährleistungs- oder Regressansprüche beziehen, wegen derer der Streit verkündet worden ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0689
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - XI ZR 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0688
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - VIII ZR 140/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0687
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZA 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0686
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 111/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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