Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1003OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 1 U 605/10
Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Werklohnansprüche einer Insolvenzschuldnerin kommt nicht in Betracht, wenn die besagten Schadensersatzansprüche erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden.
VolltextIMRRS 2011, 1002
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - II ZR 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1001
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - I ZR 220/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1000
BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0999
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 198/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0998
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 24/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0997
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 45/09
Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)
VolltextIMRRS 2011, 0996
BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
1. § 112a Abs. 1 BRAO eröffnet in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen den Rechtsweg zum Anwaltsgerichtshof. Von dieser weit gespannten Zuständigkeit sind alle Streitigkeiten umfasst, die aus der Anwendung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen resultieren und die nicht ausdrücklich dem Anwaltsgericht oder einem anderen Gericht zugewiesen sind.*)
2. Die Zuständigkeit des Anwaltsgerichts ist beschränkt auf die Verhängung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt (§§ 113, 114, 119 BRAO) und - in den Fällen geringfügiger Pflichtverletzungen - auf eine gerichtliche Entscheidung gegen eine von der Anwaltskammer erteilte Rüge (§§ 74, 74a BRAO). Für rechtliche Streitigkeiten, die aus Anlass eines solchen Verfahrens entstehen, ist grundsätzlich keine Annexzuständigkeit des Anwaltsgerichts begründet.*)
3. Verneint der Anwaltsgerichtshof seine Zuständigkeit mit der Begründung, das Anwaltsgericht sei zur Entscheidung über den gestellten Antrag berufen, ist dessen Entscheidung unter den Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 112a Abs. 2 Nr. 2 BRAO) anfechtbar.*)
VolltextIMRRS 2011, 0995
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0993
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08
Im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess ist eine hilfsweise Erledigungserklärung nach einem Bestätigungsbeschluss unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2011, 0992
BGH, Beschluss vom 18.03.2011 - BLw 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0991
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 280/10
Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters, sich den Besitz an dem Verwaltungsobjekt zu verschaffen, stellt einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzen und den Zwangsverwalter in den Besitz einsetzen kann; auch wenn die Besitzverschaffung die Wohnung des Schuldners betrifft, bedarf es für diese Zwangsvollstreckung keiner richterlichen Anordnung.*)
VolltextIMRRS 2011, 0990
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZA 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0989
BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - II ZR 301/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0988
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZA 1/11
Ist der Antrag einer Partei auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt worden, besteht für die gegen diese Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde bzw. - falls ein Rechtsmittel nicht gegeben ist - für die Anhörungsrüge kein Anwaltszwang.*)
VolltextIMRRS 2011, 0987
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - IX ZR 250/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0986
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - II ZR 244/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0984
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0982
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZR 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0979
BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 136/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0978
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 212/08
Verlangt ein Mandant, der aufgrund einer Abmahnung Kenntnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die sein Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von diesem Anwalt Schadensersatz, muss er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0976
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZR 40/10
Wurde erstinstanzlich eine Restwerklohnforderung zugesprochen, so darf das Berufungsgericht diese Forderung nicht ohne einen richterlichen Hinweis als unschlüssig betrachten.
VolltextIMRRS 2011, 0975
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZR 35/08
Richterlicher Hinweis erst in mündlicher Verhandlung: Gericht muss vertagen, wenn betroffene Partei sich nicht erklären kann
Wenn es offensichtlich ist, dass die Partei sich zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten richterlichen Hinweis nicht abschließend erklären kann, muss das Gericht - wenn es nicht in das schriftliche Verfahren übergeht - auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass die mündliche Verhandlung vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
VolltextIMRRS 2011, 0973
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.02.2011 - 5 W 7/11
1. Bei Ablehnung einer Protokollberichtigung aus formellen Gründen ist ausnahmsweise das Rechtsmittel der sofortigen Bescherde statthaft, weil lediglich das Berichtigungsverfahren beanstandet wird.*)
2. In Abgrenzung zum Protokollaufnahmeantrag nach § 160 Abs. 4 ZPO kann ein Protokollberichtigungsantrag nach § 164 ZPO nur sprachliche Unvollständigkeiten bei der Wiedergabe eines Vorgangs oder einer Äußerung umfassen, nicht jedoch die vollständig fehlende Wiedergabe eines Vorgangs oder einer Äußerung.*)
3. Ein solcher Antrag auf Protokollaufnahme nach § 160 Abs. 4 ZPO kann nur bis zum Schluss derjenigen mündlichen Verhandlung gestellt werden, über die das Protokoll aufgenommen worden ist. Ein später gestellter Antrag ist unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2011, 0970
LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 25 T 423/10
1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind im Falle der Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch eine Mehrheit von Anfechtungsklägern nur eine Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts, die Mehrvertretungsgebühr und die bei Erhebung einer einheitlichen für alle von demselben Rechtsanwalt vertretenen Kläger vorzuschießenden Gerichtskosten notwendig.
2. Beauftragt ein Teil der WEG - Eigentümer abweichend von der WEG -Verwalterin einen anderen Anwalt, so erweist sich die Festsetzung (nur) der Kosten des von der Verwalterin beauftragten Anwalts als richtig.
VolltextIMRRS 2011, 0969
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10
Fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Mietkosten sind dann nicht als angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, wenn der Mietvertrag trotz eines bestehenden Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB geschlossen wird, um bei bestehender Hilfebedürftigkeit weitere SGB II-Leistungen zu erhalten. Ein derartiger Mietvertrag ist sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig.*)
VolltextIMRRS 2011, 0964
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Eigentumserwerbs an Immobilien.
VolltextIMRRS 2011, 0962
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2011 - 10 U 152/09
Die vom Auftraggeber unterschriebenen Wiegescheine sind kein gemeinsames Aufmaß, wenn der Vertreter des Auftraggebers diese "blind" und ohne Überprüfung unterschrieben hat und der Auftraggeber Wochen später die Anfertigung eines gemeinsamen Aufmaßes verlangt, der Auftragnehmer diesem Wunsch aber keine Rechnung mehr trägt.
VolltextIMRRS 2011, 0957
OLG München, Beschluss vom 17.12.2010 - 34 SchH 6/10
Zur gerichtlichen Entscheidung über die Beendigung des Schiedsrichteramtes, wenn vorgetragen wird, dass der Schiedsrichter seinen Aufgaben nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.
VolltextIMRRS 2011, 0956
OLG München, Beschluss vom 25.01.2011 - 34 Wx 160/10
Ungeachtet des Wortlauts in § 12c IV 1 GBO ist für Anträge auf Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach Aufhebung von § 4 II Nr. 3 RPflG (a. F.) der Rechtspfleger zuständig. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Vollübertragung der vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben in Grundbuchsachen (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 8.2.2010 - 3 W 12/10, BeckRS 2010, 09125; OLG Düsseldorf, I-3 Wx 214/10).*)
VolltextIMRRS 2011, 0955
LG Krefeld, Beschluss vom 17.01.2011 - 7 T 212/10
Zu den Anforderungen eines Nachweises der Rechtsnachfolge nach § 727 ZPO im Rahmen einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG.
VolltextIMRRS 2011, 0954
BFH, Urteil vom 20.07.2010 - IX R 4/10
Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 0949
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 13 U 11/10
Dem Beklagten, der der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung bestimmter Mängel zugestimmt hat, ist es nicht nach § 242 BGB versagt, im nachfolgenden Hauptsacheverfahren die Schiedsgerichtseinrede zu erheben.*)
VolltextIMRRS 2011, 0948
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 96/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0947
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - III ZR 52/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0946
BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - III ZB 55/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0944
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - VIII ZR 145/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0942
BGH, Beschluss vom 17.02.2011 - V ZB 310/10
Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragsstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0941
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Lehnt das Insolvenzgericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung ab, so sind gegen diese Entscheidung nur diejenigen Antragsteller beschwerdebefugt, die auch das Einberufungsquorum erfüllen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0939
BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - XI ZR 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0930
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - IV ZR 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0925
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 36/09
Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)
VolltextIMRRS 2011, 0924
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - II ZR 288/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0921
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZR 168/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IMRRS 2011, 0919
BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - XI ZR 373/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0918
BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).*)
VolltextIMRRS 2011, 0913
OLG München, Beschluss vom 23.02.2011 - 34 AR 238/10
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts, wenn sich die Antragsgegner für ein bestimmtes gemeinsames Gericht ausgesprochen haben.*)
VolltextIMRRS 2011, 0909
OLG München, Beschluss vom 30.03.2011 - 34 AR 201/10
Im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO besteht für eine gerichtliche Feststellung der Erledigung nebst Kostenausspruch jedenfalls dann kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Gegenseite einer solchen Verfahrensbeendigung nicht ausdrücklich widerspricht (Abgrenzung zu KG vom 13.5.2004, 28 AR 73/02).*)
VolltextIMRRS 2011, 0907
BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10
Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben und als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, ist nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller gegen die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten Klage erhoben hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 0906
BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - IV ZR 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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