Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1215BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - VIII ZB 81/10
Ist der Prozessbevollmächtigte einer Partei erkrankungsbedingt an der Erhaltung der bereits um einen Monat verlängerten Berufungsbegründungsfrist gehindert, ist für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1, 2 ZPO der Wegfall der Erkrankung und nicht der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Gegenseite ihre Zustimmung zu einer erneuten Fristverlängerung verweigert (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742, und vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09, NJW 2009, 3037).*)
VolltextIMRRS 2011, 1214
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - IX ZR 113/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1213
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 269/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1212
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - II ZR 83/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1211
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZR 43/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1210
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - XI ZR 100/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1206
BGH, Beschluss vom 04.04.2011 - V ZB 308/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1205
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - IV ZB 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1204
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - KZR 41/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1203
BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - VI ZR 237/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1200
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 239/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1199
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 3/10
Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 1198
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - II ZR 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1197
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - XI ZR 105/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1195
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09
1. Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen.*)
2. Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen.*)
3. Nimmt der Kläger die Bestimmung erst in der Revisionsinstanz vor, kann der auch im Prozessrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben den Kläger in der Wahl der Reihenfolge in der Weise beschränken, dass er zunächst die vom Berufungsgericht behandelten Streitgegenstände zur Entscheidung des Revisionsgerichts stellen muss.*)
VolltextIMRRS 2011, 1194
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1193
BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 22/10
1. Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84).*)
2. Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger (Anschluss an BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488).*)
VolltextIMRRS 2011, 1191
LG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2011 - 9 O 3122/10
Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.
VolltextIMRRS 2011, 1190
OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 U 43/11
Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.
VolltextIMRRS 2011, 1180
LG Berlin, Urteil vom 19.04.2011 - 18 OH 11/09
Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses oder aus eigenem Recht wegen Baumängeln gegen den Bauträger vor, dürfen ihre Mitglieder die Nebenintervention nach § 66 ZPO erklären.
VolltextIMRRS 2011, 1178
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 131/10
1. Ein schwerwiegender Grund, von der gesetzlichen (§ 16 Abs. 2 WEG) oder der in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen abzuweichen, setzt voraus, dass der geltende Verteilungsschlüssel für den die Änderung verlangenden Eigentümer zu einer erheblich (grundsätzlich mindestens um 25 vom Hundert) höheren Belastung als eine Verteilung der Kosten nach den Wohn- oder den Nutzflächen führt.
2. Die erhebliche Mehrbelastung des Wohnungseigentümers allein begründet noch nicht dessen Anspruch nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG auf Änderung, weil das Maß der Belastung nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit des Festhaltens an dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel ist. Hierzu bedarf es einer Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalls.
3. Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bestimmen sich nicht nach der tatsächlich ausgeübten, sondern nach der rechtlich zulässigen Nutzung. Der Umstand, dass eine Teileigentumseinheit von der sich aus der Teilungsvereinbarung ergebenden Zweckbestimmung abweichend zu Wohnzwecken genutzt wird und damit zur Zeit auch nur wie die Wohnungseigentumseinheiten zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums beiträgt, führt nicht dazu, dass die Beibehaltung des auf der zulässigen Nutzung beruhenden Kostenverteilungsschlüssels sich als unbillig darstellt.
VolltextIMRRS 2011, 1177
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.1985 - VII ZR 72/84
1. Die Sachmängelansprüche desjenigen, der eine neuerrichtete Eigentumswohnung oder ein neuerrichtetes Haus von einem Bauträger erwirbt, richten sich nach Werkvertragsrecht. Daß das Bauwerk bei Vertragsschluß schon fertiggestellt ist, ändert hieran grundsätzlich nichts.
2. Besteller i.S. des § 640 Abs. 1 BGB ist hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch der einzelne Erwerber des Wohnungseigentums. Durch den Erwerbsvertrag erhält der einzelne Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum.
3. Eine etwaige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der übrigen Wohnungseigentümer hat keinen Einfluß auf die Gewährleistungsansprüche des einzelnen Erwerbers. Dieser muss sich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gegen sich gelten lassen.
VolltextIMRRS 2011, 1175
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - VII ZB 128/09
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines selbständigen Beweisverfahrens ist die Entscheidung über einen Antrag nach § 494a ZPO nicht möglich, weil das Verfahren unterbrochen ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - VII ZB 14/03, IBR 2004, 111 = BauR 2004, 531 = NZBau 2004, 156 = ZfBR 2004, 268).*)
VolltextIMRRS 2011, 1172
OLG München, Urteil vom 16.02.2010 - 9 U 5603/08
1. Die gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten ist nur zulässig, wenn dieser ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Führung des Rechtstreits hat.
2. Ein solches liegt bei sicherungshalber abgetretenen Ansprüchen normalerweise vor, da der Zedent ein Interesse daran hat, dass durch Einzug der Forderung sich seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar vermindern.
3. Das ist jedoch nicht mehr der Fall, wenn der Zedent durch Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse aufgelöst ist.
VolltextIMRRS 2011, 1168
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - BLw 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1167
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 155/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1161
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZA 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1160
BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 230/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1158
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 217/08
Werden fortlaufende Bezüge des Schuldners vor Eröffnung des Verfahrens gepfändet, ist das Pfändungspfandrecht danach nur so weit und so lange unwirksam, als die Zwecke des Insolvenzverfahrens und der möglichen Restschuldbefreiung dies rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1157
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 276/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1152
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1150
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZB 85/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1149
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - XII ZB 436/10
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 Euro ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09 - FamRZ 2010, 964).*)
VolltextIMRRS 2011, 1148
BGH, Beschluss vom 22.03.2011 - II ZB 19/09
Die im Rahmen der Organisation einer wirksamen Fristenkontrolle dem Prozessbevollmächtigten obliegende Pflicht, das beantragte Fristende nebst Vorfrist bei oder alsbald nach Einreichung eines Verlängerungsantrags im Fristenkalender einzutragen, hängt nicht davon ab, in welchem zeitlichen Abstand zum Ende der ursprünglichen Frist ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1145
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 180/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1144
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - IV ZA 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1143
BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - VI ZR 264/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1140
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 135/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1139
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1137
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 70/08
Sowohl die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen als auch wegen der Ansprüche auf Erstattung von Prozesskosten und Kosten der Zwangsvollstreckung unterfällt dem Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO, wenn diese Ansprüche Folgen der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 1134
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 3/11
Der nichteheliche Partner des Schuldners gehört nicht zu den nahestehenden Personen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1132
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1131
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZR 85/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1129
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1126
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - EnVR 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1123
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1121
BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - VI ZB 25/10
Den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.*)
VolltextIMRRS 2011, 1120
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 66/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1119
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 42/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1117
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - IX ZB 45/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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