Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1428BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - IX ZR 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1427
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - I ZR 220/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1424
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - IV ZR 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1423
BGH, Beschluss vom 19.04.2011 - XI ZB 4/10
1. Zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs gehört grundsätzlich Sachvortrag, aus dem sich ergibt, dass der Antrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses gestellt worden ist, es sei denn, die Frist ist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98).*)
2. Zum unzulässigen Nachschieben von Gründen im Verfahren auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1422
BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - IX ZA 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1420
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - XII ZR 83/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1419
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZA 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1418
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - IX ZR 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1417
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - II ZB 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1415
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 98/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1412
BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09
1. Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.*)
2. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1410
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - VI ZB 31/10
1. Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 Euro übersteigt, muss das Berufungsgericht, wenn es von einer geringeren Beschwer ausgeht, die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO erfüllt sind.*)
2. Hätte das erstinstanzliche Gericht die Berufung zulassen müssen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die Zulassung nachholen.*)
3. Die Niederschrift der in einem Strafverfahren protokollierten Zeugenaussagen kann im Wege des Urkundenbeweises in den Zivilprozess eingeführt werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 1408
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - I ZR 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1406
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 207/10
1. Der Nachweis der Vertretungsmacht nach § 71 Abs. 2 ZVG kann durch öffentliche Urkunden nach §§ 415, 417, 418 ZPO geführt werden. Die öffentliche Form ersetzt die in § 71 Abs. 2 ZVG bezeichnete öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB.*)
2. Die nach Landesrecht als Behörden geltenden Sparkassenvorstände können unterschriebene und mit ihrem Stempel versehene Bietvollmachten in öffentlichen Urkunden ausstellen.*)
3. Die fehlerhafte Bezeichnung einer Nebenforderung des zu vollstreckenden Anspruchs im Anordnungs- oder Beitrittsbeschluss des Vollstreckungsgerichts stellt keinen Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 ZVG dar.*)
VolltextIMRRS 2011, 1404
BGH, Beschluss vom 18.04.2011 - IX ZB 161/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1401
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - I ZB 61/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1400
BGH, Urteil vom 15.03.2011 - II ZR 204/09
Der Anspruch auf Ersatz des Neugläubigerschadens gemäß § 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG aF (jetzt: § 823 Abs. 2 BGB, § 15a Abs. 1 InsO) verjährt nach den für deliktische Ansprüche allgemein geltenden Vorschriften; § 43 Abs. 4 GmbHG findet keine entsprechende Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2011, 1399
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - XII ZB 692/10
Verfahren, bei denen bei fortbestehender Betreuung allein über die Person des Betreuers entschieden werden soll, werden nicht von §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst. Deshalb ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem solchen Verfahren ohne Zulassung nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - Rn. 9 zur Veröffentlichung bestimmt).*)
VolltextIMRRS 2011, 1398
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - IX ZB 68/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1396
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 77/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1395
BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - VII ZB 78/09
1. Kann der Vorsitzende des Berufungsgerichts anlässlich der Aktenvorlage zur Vornahme prozessleitender Verfügungen ohne weiteres und einwandfrei erkennen, dass die örtliche Zuständigkeit des Berufungsgerichts unter keinem Gesichtspunkt eröffnet ist und veranlasst er gleichwohl nicht die noch rechtzeitig mögliche Einlegung der Berufung beim zuständigen Berufungsgericht, ist der Anspruch des Rechtsmittelführers auf ein faires Verfahren verletzt.*)
2. Ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) an der Fristversäumung wirkt sich dann nicht mehr aus, so dass der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 und vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683).*)
VolltextIMRRS 2011, 1388
LG Coburg, Beschluss vom 04.02.2011 - 41 T 147/10
1. Sofern ein Umschuldungsfall vorliegt, ist der Sicherungsgeber nicht schutzwürdig und auch nicht schutzbedürftig, da der Gläubigerwechsel mit seinem Wissen und Wollen herbeigeführt wurde.
2. Der Notar prüft, ob ein Gläubigerwechsel mit Wissen und Wollen des Schuldners stattgefunden hat. Demgemäß hat sich aus den dem Gläubigerwechsel zugrundeliegenden öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden zu ergeben, ob der Sicherungsgeber die Grundschuldabtretung initiiert hat oder nicht.
VolltextIMRRS 2011, 1386
LG Tübingen, Beschluss vom 08.09.2010 - 5 T 285/10
Die Kosten für Sachverständigen sind bei vermeidbarem Ortstermin im Zwangsversteigerungsverfahren nicht zu erstatten.
VolltextIMRRS 2011, 1380
LG Kiel, Beschluss vom 12.08.2010 - 1 S 93/10
Entspricht die im Mietvertrag in Höhe der SGB II-Leistungen ausgewiesene und in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vereinbarte zusätzliche Miete insgesamt, was Vermieter und Mieter bei Abschluss ihrer Vereinbarungen bekannt ist, der ortsüblichen Miete, ist der Anwendungsbereich einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Mieters durch den Vermieter (§ 826 BGB) nicht eröffnet.
VolltextIMRRS 2011, 1372
OLG Celle, Urteil vom 04.05.2011 - 14 U 167/10
1. Zum Grund des Anspruchs gehören alle diesen leugnende Einwendungen wie insbesondere eine Aufrechnung.*)
2. Gem. §§ 302, 304 ZPO kann ein Vorbehaltsurteil dem Grund nach dann erlassen werden, wenn eine Forderung dem Grund und der Höhe nach streitig ist, Entscheidungsreife zum Grund besteht und (hilfsweise) die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht wird, über die noch nicht entschieden werden kann.*)
3. Ein Grundurteil ist unzulässig, wenn die Tatsachen sowohl für den Grund als auch für die Höhe annähernd dieselben sind oder doch ein enger Zusammenhang zwischen ihnen besteht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1360
OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2010 - 15 W 111/10
1. Im Verfahren zur nachlassgerichtlichen Genehmigung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers muss den unbekannten Erben ein Verfahrenspfleger bestellt werden.*)
2. Die Versäumung der ordnungsgemäßen Beteiligung der unbekannten Erben durch Bestellung eines Verfahrenspflegers hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft der erteilten Genehmigung im Anschluss an deren Zustellung an den Nachlasspfleger nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1357
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 U 335/10
Die Entstehung des Maklerhonoraranspruchs ist nicht davon abhängig, dass der Grundstückkaufvertrag auch vollständig vollzogen, insbesondere der Kaufpreis gezahlt wird. Der Makler nimmt nicht teil an denjenigen Risiken, die aus der Durchführung oder Erfüllung des Vertrages folgen. Eine nachträgliche Aufhebung des Kauf-vertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH, WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248; NJW-RR 2002, 50).*)
VolltextIMRRS 2011, 1355
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10
1. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen.*)
2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage des Sicherungsnehmers gegen den Bürgen über die Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Sicherungsnehmer vom Sicherungszweck umfasste Forderungen gegen den Sicherungsgeber zustehen, die nicht Gegenstand des Klageverfahrens in der Hauptsache sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74, BGHZ 69, 37).*)
VolltextIMRRS 2011, 1353
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2011 - 2 Sch 11/10
1. Der Schiedsbeklagte ist mit der Rüge der fehlenden Zuständigkeit des Schiedsgerichts ausgeschlossen, wenn er sich im Schiedsverfahren rügelos zur Zuständigkeit des Schiedsgerichts eingelassen hat.*)
2. Die Auslegung einer Vorschrift im Gesellschaftsvertrag unterliegt nicht der Prüfung der Aufhebungsgründe im Sinne des § 1059 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2011, 1352
LG München I, Urteil vom 09.05.2011 - 1 S 22360/10
1. Eine Korrektur der zwar rechtzeitig im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich auch noch nach dem Zeitpunkt gemäß § 44 Abs. 1 Saz 2 WEG möglich.*)
2. So ist insbesondere die Nachbenennung einer Miteigentümerin, die ihren Miteigentumsanteil gemeinschaftlich mit dem Ehemann hält, aber in der rechtzeitig vorgelegten Eigentümerliste fehlt, noch in der Berufungsinstanz zulässig.*)
VolltextIMRRS 2011, 1351
LG München I, Urteil vom 11.02.2011 - 25 O 12665/10
Grundsätzlich sind ehrenkränkende Äußerungen in gerichtlichen oder sonst rechtlich geordneten Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienen, privilegiert und können regelmäßig nicht mit gesonderten Ehrenschutzklagen angegriffen werden, es sei denn die Äußerungen weisen keinen Bezug zum Ausgangsrechtsstreit auf,liegen auf der Hand oder sind falsch oder stellen eine unzulässige Schmähung dar. Dies hat seinen Grund darin, dass das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden soll.
VolltextIMRRS 2011, 1345
OLG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2009 - 1 U 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1343
OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2011 - 11 U 214/10
Sieht ein Architektenvertrag vor, dass der Architekt das Recht hat, den Bauherrn auf die Inanspruchnahme eines Dritten zu verweisen, ist diese Regelung nicht als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung, sondern im Sinne eines Verweisungsrechts des Architekten zu verstehen. Erst durch die Ausübung des Verweisungsrechts wird die Verjährung gehemmt.
VolltextIMRRS 2011, 1341
LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2010 - 21 O 152/09
1. Ein typischer Geschehensablauf im Sinne des Anscheinsbeweises liegt vor, wenn Wassereintritte durch ein undichtes Dach durchdringen und Wasserschäden in den darunterliegenden Wohnungen verursachen.
2. Typisch ist eine Beschädigung der Dachabdichtung mit scharfkantigen Werkzeugen/Gegenständen während der Bauphase.
3. Eine Schiedsklausel mit folgendem Inhalt ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart und bindend:
"Bei Streit über Art und Umfang von Schäden, das Vorliegen von Mängeln, Art und Umfang etwa erforderlicher Nachbesserungsarbeiten, die Ordnungsgemäßheit einer durchgeführten Nachbesserung, die Höhe einer festzusetzenden Minderung ist der Auftraggeber und/oder der Bauherr berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Erstattung eines Schiedsgutachtens zu beauftragen. Macht der Auftraggeber und/oder Bauherr von diesem Wahlrecht Gebrauch, so entscheidet der Schiedsgutachter mit bindender Wirkung für alle Beteiligten nach billigem Ermessen."
VolltextIMRRS 2011, 1336
BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - VII ZB 42/09
Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VI ZB 59/09, IBR 2010, 729 = BauR 2010, 932 = ZfBR 2010, 449).*)
VolltextIMRRS 2011, 1335
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - XII ZB 170/11
1. Art. 16 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (BGBl. 1990 II S. 206 - HKÜ) steht einer Entscheidung im Verfahren auf Nichtanerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung gemäß Art. 21 Abs. 3 der Verordnung EG Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO) nicht entgegen.*)
2. Hat das Oberlandesgericht einen Antrag auf Nichtanerkennung zurückgewiesen, bedarf es keiner Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Entscheidung gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162, zuletzt geändert durch Art. 26 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 BGBl. I S. 1864 - IntFamRVG).*)
3. Hat das Oberlandesgericht dennoch die sofortige Wirksamkeit angeordnet, geht seine Anordnung ins Leere. Deshalb fehlt es dem hiervon Betroffenen an einem Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aufhebung dieser Anordnung gemäß § 31 IntFamRVG.*)
VolltextIMRRS 2011, 1333
BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - I ZB 41/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1331
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZR 75/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1329
BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - IX ZA 52/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1328
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - XI ZR 156/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1326
BGH, Urteil vom 07.04.2011 - IX ZR 118/10
Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen ist als Rechtshandlung des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstelle anfechtbar (Bestätigung von BGHZ 183, 86; ständige Rechtsprechung).*)
VolltextIMRRS 2011, 1325
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - III ZR 220/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1324
BGH, Beschluss vom 26.04.2011 - IX ZB 101/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1323
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KZR 69/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1321
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - XI ZR 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1320
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - IX ZB 92/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1319
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 129/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1318
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - VI ZB 44/10
Wird nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung durch Urteil zugleich in der Hauptsache und über die Kosten des erledigten Teils entschieden, so ist die Berufung nur zulässig, wenn der nicht erledigte Teil der Hauptsache die Berufungssumme erreicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1317
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - IX ZR 129/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1316
BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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