Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1572BGH, Beschluss vom 10.05.2011 - VI ZA 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1571
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 39/10
Ein Gläubiger, der mit Hilfe einer Urkundenfälschung eine auf den Namen des Schuldners abgeschlossene Lebensversicherung kündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, in einem anschließenden Rechtsstreit nachweist, dass ihm der Anspruch aus der Lebensversicherung zusteht und ein vorläufig vollstreckbares Urteil erstreitet, das den Schuldner zur Zahlung des Rückkaufswertes an ihn verpflichtet, kann die Kosten der Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil nicht gegen den Schuldner festsetzen lassen, wenn das Berufungsgericht die Verurteilung zur Zahlung aufhebt und den Schuldner lediglich verurteilt, ein Angebot des Gläubigers mit dem Inhalt anzunehmen, dass dieser als Rechtsnachfolger des Schuldners in den Versicherungsvertrag eintritt.*)
VolltextIMRRS 2011, 1570
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZR 103/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1565
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VI ZR 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1564
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - XI ZB 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1563
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZB 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1554
AG Saarlouis, Urteil vom 09.12.2010 - 26 C 1042/10
Die ungenehmigte Weitergabe eines Gutachtens an ein externes Sachverständigenbüro zwecks "unbegrenzter Überprüfung" stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn bekannt ist, dass diese Bearbeitungsweise das Einstellen von Lichtbildern in Internet-Restwert-Börsen umfasst.
VolltextIMRRS 2011, 1553
LG Berlin, Beschluss vom 08.09.2010 - 22 OH 13/08
Auch Miniaturabzüge sind erstattungsfähig. Für die Erstattungsfähigkeit kommt es nicht darauf an, in welcher Art ihr Ausdruck erfolgt ist.
VolltextIMRRS 2011, 1551
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2011 - 2 W 234/10
1. Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
2. Ein berechtigtes Interesse hat derjenige, der ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen.
IMRRS 2011, 1524
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1521
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - V ZB 280/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1519
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 136/09
1. Über eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung wird nur auf Antrag entschieden.*)
2. Nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt eine weitere Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1516
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1515
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - XII ZB 632/10
Ist nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG ein anfechtbarer Beschluss zuzustellen, weil er dem erklärten Willen des Adressaten nicht entspricht, so wird die Beschwerdefrist für den Betroffenen in einer Betreuungssache nur durch Zustellung an ihn selbst in Lauf gesetzt. Die Zustellung an den Betreuer bleibt auf den Beginn der Beschwerdefrist für den Betroffenen auch dann ohne Einfluss, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis "Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post" bestellt ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1509
OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2010 - 5 U 1317/09
1. Ist ein Rechtsstreit einem Kammermitglied als Einzelrichter zur Verhandlung und Entscheidung übertragen, darf stattdessen nicht die vollbesetzte Kammer ohne vorherige Anhörung der Parteien und förmlichen Übernahmebeschluss entscheiden. Der Verfahrensfehler ist nicht nach § 348 Abs. 4 ZPO oder § 295 ZPO unbeachtlich.
2. Ein in erster Instanz unterlaufener Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 ZPO zwingt - ungeachtet der weiteren Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO - zur Zurückverweisung, wenn das erstinstanzliche Verfahren überhaupt keine Grundlage für das Berufungsverfahren darstellen kann.
VolltextIMRRS 2011, 1503
KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 W 41/10
§ 41 Abs. 1 GKG kommt bei Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn die Parteien letztlich über das Bestehen oder den Fortbestand des zugrunde liegenden Mietverhältnisses streiten. Denn der für die Wertfestsetzung maßgebliche Streitgegenstand ist nicht durch den Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses bestimmt, sondern durch einen Einzelanspruch aus dem Mietverhältnis, nämlich hier rückständige und zukünftige Geldforderungen des Vermieters. Aus diesem Grund fällt die Leistungsklage des Vermieters nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG .*)
VolltextIMRRS 2011, 1502
OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2011 - 20 U 152/10
1. Gemäß Art. 3 Abs. 1, 2 EGVVG ist auf Ansprüche, die am 1. Januar 2008 noch nicht verjährt waren, die Verjährungsfrist anzuwenden, die früher abläuft. Ist die Frist nach neuem Recht (§§ 195, 199 BGB) länger als die nach altem Recht (§ 12 VVG a.F.), greift die kürzere zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 S.1 VVG a.F. ein.*)
2. Die Aufnahme von Verhandlungen nach einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er die vorausgegangene Entscheidung nicht aufrechterhalten will oder wenigstens die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche wieder als offen ansieht. Allein aus der Beantwortung von Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers durch den Versicherer unter Beibehaltung des zuvor eingenommenen Standpunktes kann dabei nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer darin erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt und vor der Beantwortung noch einige Nachforschungen hat anstellen müssen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1500
KG, Beschluss vom 28.04.2011 - 23 U 33/11
Haben Rechtsanwälte in dem Sozietätsvertrag vereinbart, Streitigkeiten aus dem Vertrag vor einem Schiedsgericht auszutragen, kann die Einrede des Schiedsvertrages in der Regel auch dann erhoben werden, wenn der vorgesehene Abschluss eines gesonderten Schiedsvertrages unterblieben ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1499
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2011 - 13 W 21/11
1. Zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung.*)
2. Zur Reichweite der Pflichten des Zivilgerichts, einer Prozesspartei zu ermöglichen, Einwände gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten unter Hinzuziehung eines Privatgutachters vorzubringen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1494
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2011 - 3 W 27/11
Begehrt der Kläger für den Fall der Nichterfüllung seines Leistungsantrages zusätzlich Fristsetzung und Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz (§ 255 ZPO), so betreffen alle Anträge denselben Gegenstand, sodass ihre Werte bei der Bestimmung des Kostenstreitwerts nicht zusammengerechnet werden (§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG).*)
VolltextIMRRS 2011, 1493
OLG München, Urteil vom 05.05.2011 - 1 U 3829/10
1. Informelle Vorgespräche zwischen einem Bauwoilligen und der Genehmigungsbehörde (hier die Gemeinde) dienen dem Meinungsaustausch und der Vorsondierung, besagen jedoch nichts über die konkrete Entscheidung, die das zuständige Gremium fasst, wenn der Bauherr seine fertige Planung zur Abstimmung stellt.
2. Im Rahmen des § 839 BGB gilt ein objektivierter Sorgfaltsmaßstab. Dies hat zur Folge, dass nicht jede objektiv fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage durch einen Beamten stets eine Haftung nach § 839 BGB begründet. Der Beamte hat die für die Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse zu besitzen oder sich zu verschaffen. Er hat die Gesetzes- und Rechtslage sorgfältig zu prüfen und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden. Wenn eine derart gewonnene Rechtsansicht als rechtlich vertretbar angesehen werden kann und der Beamte daran bis zu einer gerichtlichen Klärung festhält, kann aus der nachträglichen Missbilligung der Rechtsauffassung durch ein Gericht ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden.
VolltextIMRRS 2011, 1485
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZR 145/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1484
BGH, Beschluss vom 21.04.2011 - V ZB 79/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1483
BGH, Beschluss vom 11.05.2011 - IV ZB 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1482
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VI ZR 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1481
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 122/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1478
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - VI ZR 63/10
Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs des Geschädigten auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schädiger die in einem anschließenden, denselben Gegenstand betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren angefallene Verfahrensgebühr bereits ausgeglichen hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 1477
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZR 98/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1475
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1474
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 186/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1473
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 229/09
1. Der Aktionär, der sich mit der Beschlussmängelklage gegen einen Übertragungsbeschluss wendet, ist auch dann klagebefugt, wenn die Aktien vor der Zustellung der Klage durch Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister auf den Hauptaktionär übergegangen sind.*)
2. Ein Übertragungsverlangen ist nur wirksam, wenn dem Hauptaktionär Aktien in Höhe von 95 vom Hundert des Grundkapitals in dem Zeitpunkt gehören, in dem das Verlangen dem Vorstand der Gesellschaft zugeht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1472
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 132/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1471
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - IV ZR 247/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1470
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - XII ZR 142/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1468
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 246/10
Wird im Insolvenzverfahren die gegen ein für unbegründet erklärtes Ablehnungsgesuch gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen, findet eine Rechtsbeschwerde nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht statt.*)
VolltextIMRRS 2011, 1465
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 88/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1464
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZR 155/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1460
BGH, Urteil vom 15.04.2011 - LwZR 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1459
BGH, Urteil vom 12.04.2011 - XI ZR 101/09
1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten (Festhalten an BGH, Urteil vom 9. März 2010 - XI ZR 93/09, BGHZ 184, 365 nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde).*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet (Festhalten an BGH aaO.).*)
VolltextIMRRS 2011, 1458
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - XII ZR 110/09
Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 ist das Abstehen im Urkundenprozess zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet.*)
VolltextIMRRS 2011, 1448
OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2011 - 16 W 13/11
Gegen eine erstmals vom Berufungsgericht zu Lasten des Verwalters getroffene Kostenentscheidung ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft.
VolltextIMRRS 2011, 1439
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2011 - 4 U 140/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1438
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - X ZB 1/10
Hält das Patentgericht den Gegenstand eines mit dem Einspruch angegriffenen Patents im Hinblick auf eine Entgegenhaltung für nahegelegt, die bereits im Erteilungsverfahren berücksichtigt worden ist und in der Einspruchsbegründung zwar angeführt, aber eher beiläufig behandelt wird, reicht es zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör grundsätzlich aus, wenn dem Patentinhaber in der mündlichen Verhandlung ein entsprechender Hinweis erteilt wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1437
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - X ARZ 101/11
1. Auch wenn ein Vertrag über die Beteiligung an einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Vermögensfonds im Rahmen eines Haustürgeschäfts zustande gekommen ist, kann eine Klage gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das vom Anleger wegen Verletzung von Pflichten aus einem mit der Kommanditgesellschaft geschlossenen Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung in Anspruch genommen wird, nicht im besonderen Gerichtsstand des Haustürgeschäfts gemäß § 29c ZPO erhoben werden.*)
2. Der für eine Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO erforderliche sachliche Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ist gegeben, wenn der Kläger geltend macht, sowohl der Vermittler einer Kapitalanlage als auch ein wegen desselben Schadens als Gesamtschuldner in Anspruch genommenes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hätten erkennen können und müssen, dass der Emissionsprospekt Fehler aufweise und das Geschäftsmodell der Kapitalanlage gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes verstoße. Der Zusammenhang wird nicht dadurch aufgehoben, dass die Beklagten aus unterschiedlichen Verträgen in Anspruch genommen werden, zwischen denen ihrerseits kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1436
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - XII ZB 701/10
Scheitert der Versuch, die Berufungsbegründung per Telefax an das Berufungsgericht zu übersenden, und lässt sich nicht ausschließen, dass der Grund hierfür ist, dass das Empfangsgerät mit anderen Telefaxsendungen belegt ist, darf der Berufungsführer seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell aufgeben (im Anschluss an BGH Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10 - juris).*)
VolltextIMRRS 2011, 1434
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - VI ZB 6/10
1. Eine fristwahrende Maßnahme darf im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und das Postausgangsfach "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist.*)
2. Das Postausgangsfach ist nicht "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten, wenn eine Mitarbeiterin die in dem Postausgangsfach gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einsortieren muss.*)
VolltextIMRRS 2011, 1432
BGH, Beschluss vom 19.04.2011 - IX ZB 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1431
BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - IX ZB 93/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1430
BGH, Beschluss vom 10.05.2011 - X ZR 50/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1429
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 106/10
Rechnet der Kläger nach Zurücknahme der Klage gegen den Kostenerstattungsanspruch des Beklagten mit einer Forderung auf, die Gegenstand der zurückgenommenen Klage war, so steht der Zulässigkeit einer hierauf gestützten Vollstreckungsgegenklage die Einrede der mangelnden Kostenerstattung nicht entgegen, wenn die Forderung des Klägers unstreitig ist (Abgrenzung zu BGH, Urteile vom 9. Juli 1986 - VIII ZR 283/85, NJW-RR 1987, 61; vom 24. März 1992 - XI ZR 223/91, NJW 1992, 2034).*)
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