Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1932BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - IX ZB 174/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1929
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZB 57/10
Genügt eine Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, kann die Abgabe der fraglichen Erklärung durch den Schuldner nicht nach § 888 ZPO erzwungen werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 1928
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 94/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1927
BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVZ 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1925
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZR 187/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1924
BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - IX ZR 75/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1923
BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVZ 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1922
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - III ZR 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1919
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZR 199/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1917
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 285/09
Ist der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter imstande, die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig zu begründen, so kann er nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte im Regelfall auf Leistung klagen und im Rahmen dieser Zahlungsklage den Streit darüber austragen, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der Berechnung des Abfindungsguthabens zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 274/86, ZIP 1987, 1314).*)
VolltextIMRRS 2011, 1915
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - II ZA 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1914
BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IV ZR 253/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1913
BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - X ZR 144/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1912
BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IV ZR 117/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1911
BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1909
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 284/09
Die Rückschlagsperre wird auch durch einen zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen unzulässigen Eröffnungsantrag ausgelöst, sofern dieser zur Verfahrenseröffnung führt.*)
VolltextIMRRS 2011, 1908
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - VII ZB 12/09
Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789).*)
VolltextIMRRS 2011, 1904
BGH, Beschluss vom 20.05.2011 - V ZB 43/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1902
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - I ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1901
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 247/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1899
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 183/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1898
BGH, Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 73/10
Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG kann auch vorliegen, wenn mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt an unterschiedlichen Tagen beauftragen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1897
BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 181/09
Hat neben einem Rechtsanwalt auch ein Patentanwalt an der Abmahnung wegen einer Markenverletzung mitgewirkt, kann die Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB oder § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG nur beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn der Patentanwalt dabei Aufgaben übernommen hat, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören.*)
VolltextIMRRS 2011, 1896
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1892
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1891
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZR 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1890
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - VI ZR 154/10
1. Für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I ist es nicht erforderlich, dass die Initiative zur Unterbreitung eines Angebots vom Unternehmer ausgegangen ist. Die Bestimmung lässt es genügen, dass dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss ein Angebot unterbreitet worden ist, ohne danach zu differenzieren, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist.*)
2. Das auf Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten gestützte Schadensersatzbegehren kann als Klage "aus" einem Vertrag im Sinne des Art. 13 Abs. 1 LugÜ I zu qualifizieren sein, sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1888
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZR 183/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1887
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZA 21/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1883
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - VI ZR 225/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1882
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 45/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1881
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 99/10
1. Die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG wird durch die Zustellung der Klage an den Verwalter der WEG gewahrt. Dass die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht nachgereicht werden, ändert daran nichts.*)
2. Werden die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht nachgereicht, ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Der Zulässigkeitsmangel kann im Berufungsrechtszug geheilt werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 1879
BFH, Urteil vom 12.05.2011 - VI R 42/10
1. Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung).*)
2. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.*)
3. Zivilprozesskosten sind jedoch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1877
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 31/11
1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, wobei auch das mit dem Rechtsmittel verfolgte Rechtsschutzziel deutlich werden muss. Diese Anforderungen gelten auch für einen Beschluss, durch den die Berufung als unzulässig verworfen wird.
2. Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Berufungsentscheidung nach sich zieht.
VolltextIMRRS 2011, 1875
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - VIII ZB 96/10
1. Ein Streithelfer ist nach rechtskräftiger Zurückweisung der Nebenintervention nicht mehr Prozessbeteiligter und hat daher nicht mehr die Befugnis, Prozesshandlungen für die von ihm unterstützte Partei vorzunehmen. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht berechtigt ist, einen Verwerfungsbeschluss mit der Rechtsbeschwerde anzufechten.
2. Anders wäre dies nur, wenn sich der angefochtene Beschluss auch gegen den Streithelferin richten würde, denn dann wäre dieser trotz der Zurückweisung seiner Nebenintervention zur Anfechtung der belastenden Entscheidung befugt.
VolltextIMRRS 2011, 1874
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - IX ZB 166/11
1. Eine Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn diese nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
2. Die gesetzliche Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichthof verstößt nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 f AEUV, weil diese Zulassungsbeschränkung nicht auf dem Grundsatz territorialer Ausschließlichkeit beruht, sondern auf der Bildung einer spezialisierten Anwaltschaft aus Rechtsanwälten mit besonderer Erfahrung oder Kompetenz.
VolltextIMRRS 2011, 1873
BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - XII ZB 572/10
a) Ist das angefochtene Urteil hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil fristgerecht in allen diesen Punkten angreifen und daher für jede der Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt; anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (im Anschluss an BGH Beschluss vom 18. Oktober 2005 - VI ZB 81/04 - NJW-RR 2006, 285).*)
b) Die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze muss sich entweder - für alle Fälle - aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder - in einem Einzelfall - aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben. Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übersenden, macht die weitere Ausgangskontrolle nicht entbehrlich (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12 ff.).*)
VolltextIMRRS 2011, 1864
OLG Celle, Urteil vom 06.07.2011 - 4 U 14/11
1. Bei einer wiederholten Vollstreckungsgegenklage gegen eine notarielle Urkunde findet § 767 Abs. 2 ZPO entgegen § 797 Abs. 4 ZPO Anwendung.*)
2. Es kommt für die Annahme einer Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO weder auf den Zeitpunkt der Ausübung des Gestaltungsrechts noch auf denjenigen der Kenntniserlangung der zugrunde liegenden Umstände, sondern auf den Zeitpunkt an, in dem das Recht objektiv erstmalig hätte ausgeübt werden können.*)
VolltextIMRRS 2011, 1845
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.06.2011 - 14 W 37/11
Im Ausgangsprozess ist bei Anordnung der Zustellung einer Streitverkündungsschrift lediglich zu prüfen, ob eine Streitverkündung im Rechtssinn vorliegt. Die Unzulässigkeit einer Zustellung ist in § 72 Absatz 2 Satz 2 ZPO geregelt. Diese Bestimmung findet keine entsprechende Anwendung, wenn ein Antragsgegner eines selbständigen Beweisverfahrens weiteren Antragsgegnern den Streit verkündet.*)
VolltextIMRRS 2011, 1844
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.04.2011 - 2 W 19/11
1. Gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Bewilligung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht statthaft.*)
2. Ob das ablehnende Gericht seiner materiellen Prozessleitungspflicht gerecht geworden ist oder durch die Nichtberücksichtigung von Vorbringen einer Partei in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, ist nicht in einem separaten Beschwerdeverfahren, sondern allenfalls im Zusammenhang mit der Hauptsache in einem Berufungsverfahren zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1841
LG Osnabrück, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 O 463/09
Gegen einen Sachverständigen kann gemäß § 411 Abs. 2 ZPO ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn dieser bis zur vom Gericht gesetzten Frist das Gutachten nicht erstattet.
VolltextIMRRS 2011, 1833
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 250/10
Die Bewertung der Beschwer aus einem klageabweisenden Urteil bemisst sich bei einem Überbau gemäß § 3 ZPO nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch den Überbau erleidet; dieser ist nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch bewirkten Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstückteils zu bestimmen.
VolltextIMRRS 2011, 1822
BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - VI ZR 63/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1819
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZA 35/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1816
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 47/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1811
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - V ZB 86/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1808
BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - II ZB 20/10
Verurteilt das erstinstanzliche Gericht den Beklagten zur Gewährung von Einsicht in Unterlagen, setzt den Streitwert auf mehr als 600 Euro fest und trifft weder im Tenor noch in den Entscheidungsgründen eine ausdrückliche Aussage über die Zulassung der Berufung, kann in dem Schweigen eine konkludente Entscheidung nach § 511 Abs. 4 ZPO liegen (Anschluss BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der originäre Einzelrichter im Sinne von § 348 ZPO entschieden hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 1804
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - IV ZR 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1803
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - XII ZB 363/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1802
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - IV ZB 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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