Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2012
IMRRS 2012, 0465OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2011 - 24 U 183/10
1. Begehrt ein Rechtsanwalt mit Residenz in Deutschland sein Honorar von einem Schweizer Staatsangehörigen, richtet sich die internationale Zuständigkeit nach dem Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988.*)
2. Wenn sich die beklagte Partei bereits mit Einreichung der Klageerwiderung bei dem angerufenen vertrags- bzw. mitgliedsstaatlichen Gericht "auf das Verfahren vor ihm einlässt", so ist die Rüge der internationalen Zuständigkeit erst in einem nachfolgenden Schriftsatz oder gar erst mit dem Eintritt in die mündliche Verhandlung verspätet.*)
VolltextIMRRS 2012, 0458
LG Hamburg, Urteil vom 03.02.2012 - 317 O 181/11
1. Die Frage einer Bauzeitverlängerung darf nicht Gegenstand einer isolierten Feststellung sein.
2. Eine Feststellungsklage zur Feststellung des Verzugsschadensersatzes ist zulässig, wenn der Schuldner angekündigt, erst deutlich später als vertraglich vereinbart zu leisten.
3. Auch zu einer Feststellungsklage dürfte ein Zwischenfeststellungsantrag zulässig sein. Er muss sich aber auf ein Rechtsverhältnis beziehen und darf nicht bloße Elemente oder Vorfragen des Rechtsverhältnisses betreffen.
VolltextIMRRS 2012, 0455
LG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2011 - 6 T 39/11
1. Nach § 49 a GKG ist der Streitwert grundsätzlich auf 50% des Gesamtinteresses aller Parteien und ihrer Beigeladenen festzusetzen; der Streitwert darf das Einzelinteresse des Klägers und seiner Beigeladenen nicht unterschreiten und das 5-fache dieses Betrages nicht überschreiten.
2. Für eine Korrektur auf einen Streitwert von 20-25 % und für die Anwendung der sog. Hamburger Formel besteht kein Raum.
VolltextIMRRS 2012, 0453
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0451
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0450
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 234/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0449
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - IV ZR 40/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0448
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - IX ZB 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0447
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZR 379/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0446
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 222/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0445
BGH, Beschluss vom 20.01.2012 - AnwZ (Brfg) 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0444
BGH, Beschluss vom 01.02.2012 - V ZB 254/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0443
BGH, Beschluss vom 16.12.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0442
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZB 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0441
BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 157/11
Die Berufung auf eine durch Erlass eines Mahnbescheids eingetretene Verjährungshemmung kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mahnbescheidsantrag die bewusst wahrheitswidrige Erklärung enthält, dass die Gegenleistung bereits erbracht sei.*)
VolltextIMRRS 2012, 0440
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11
1. Klagt eine Partei im eigenen Gerichtsstand, so sind die Reisekosten ihres Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht erforderlich. Es sind deshalb nur diejenigen Reisekosten zu erstatten, die aus dem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnsitz der Partei andererseits entstehen (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn. 11 und vom 22. April 2008 - XI ZB 20/07, [...] Rn. 8).*)
2. Die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts am dritten Ort ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nur dann ausnahmsweise notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902).*)
VolltextIMRRS 2012, 0438
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZB 52/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0437
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZR 199/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0436
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - IV ZR 41/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0434
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0431
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - V ZR 126/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0426
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - VIII ZB 42/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0425
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - VII ZB 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0423
BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - II ZR 64/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0422
BGH, Urteil vom 17.01.2012 - XI ZR 432/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0421
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZR 137/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0420
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZA 96/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0418
BGH, Beschluss vom 20.01.2012 - IX ZB 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0417
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - IX ZB 285/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0415
BGH, Beschluss vom 09.01.2012 - AnwZ (B) 52/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0414
OLG Hamm, Beschluss vom 06.04.2010 - I-15 W 183/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0405
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.2011 - 14 W 734/11
1. Im auf Mietzahlung gerichteten Urkundenprozess kann der Mieter die unzureichende Beheizbarkeit der Mietsache nicht durch ein Sachverständigengutachten dartun, soweit durch Vorlage dieser Urkunde ein in dieser Verfahrensart nicht zulässiger Sachverständigenbeweis ersetz werden soll. Die Privatgutachterkosten sind daher nicht erstattungsfähig.*)
2. Letzteres ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Gericht bei der Hauptsacheentscheidung das Privatgutachten prozessordnungswidrig berücksichtigt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0404
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2010 - 12 W 55/10
Reagiert ein Sachverständiger in seinem Ergänzungsgutachten auf in sachlicher Form vorgebrachte Kritik persönlich betroffen und verbalagressiv, kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.
VolltextIMRRS 2012, 0403
LG Bonn, Urteil vom 17.08.2011 - 5 S 77/11
1. Sämtliche unter § 16 Abs. 2 WEG fallenden Kosten der Verwaltung nehmen an dem bevorrechtigten Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG teil
2. Die Prozesskosten einer Wohngeldklage zählen zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.
VolltextIMRRS 2012, 0397
OLG Hamm, Urteil vom 06.10.2011 - 5 U 127/11
Die Rechtsprechung lässt ausnahmsweise eine teilweise Befriedigung im Verfügungsverfahren nur zu, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Verfahren nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0396
KG, Beschluss vom 19.01.2012 - 12 W 2/12
Die in § 721 Abs. 6 Nr. 1 ZPO normierte isolierte sofortige Beschwerde gegen die Bemessung einer Räumungsfrist bei Räumung von Wohnraum durch Urteil ist gemäß § 567 Abs. 1 ZPO lediglich dann statthaft, wenn es sich bei dem Urteil, in welchem die Räumungsfrist festgesetzt worden ist, um ein im ersten Rechtszug ergangenes Urteil handelt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0395
OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 W 28/11
1. Ein Verfahrensfehler eines Sachverständigen rechtfertigt nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit. Erforderlich ist vielmehr, dass sich etwa durch die Art oder Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei bei einer vernünftigen und besonnenen Partei der Eindruck unsachlicher Einstellung oder willkürlichen Verhaltens des abgelehnten Sachverständigen ergibt.*)
2. Die Besorgnis der Befangenheit besteht deshalb nicht, wenn der Sachverständige einen Ortstermin in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten einer Partei den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten nicht bekannt gibt und es auch sonst insoweit nicht zu einer Kontaktaufnahme während des Ortstermins gekommen ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 0394
BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11
Die für die Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO erforderliche Voraussetzung, dass die Rechtsansicht des Gerichts des ersten Rechtszugs den Sachvortag der Partei mit beeinflusst hat, ist (schon) dann erfüllt, wenn dieses die Partei durch seine Prozessleitung oder seine erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten hat, zu bestimmten Gesichtspunkten (weiter) vorzutragen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03, WM 2004, 2213 mwN; vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292). Hierfür genügt es, dass das erstinstanzliche Gericht durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erweckt, weiterer Vortrag sei aus seiner Sicht nicht erforderlich (im Anschluss an BGH, Urteile vom 14. Oktober 2004 - VII ZR 180/03, NJW-RR 2005, 213; vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292; Beschluss vom 22. Februar 2007 - III ZR 114/06, NJW-RR 2007, 774).*)
VolltextIMRRS 2012, 0390
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 4/11
a) Die Terminsgebühr für eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts kann in einem Berufungsverfahren, in dem ein Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilt wird, dann anfallen, wenn die Besprechung bereits vor Erteilung des Hinweises geführt wurde.*)
b) Betrifft eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mehrere zwischen den Parteien anhängige Verfahren, fällt die Terminsgebühr in jedem der Verfahren gesondert an, berechnet nach den jeweiligen Streitwerten der betroffenen Verfahren.*)
VolltextIMRRS 2012, 0388
BGH, Beschluss vom 11.01.2012 - VI ZR 322/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0386
BGH, Beschluss vom 09.01.2012 - AnwZ (Brfg) 14/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0385
BGH, Beschluss vom 29.12.2011 - IV ZR 16/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0384
BGH, Beschluss vom 09.01.2012 - AnwZ (Brfg) 16/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0382
BGH, Urteil vom 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10
Bei einer Veränderung in der Einrichtung der Gerichte im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 DRiG kann einem auf Lebenszeit ernannten Richter dieser Gerichte auch ein Richteramt in einem anderen Gerichtszweig übertragen werden (hier: Versetzung aus der Arbeits- in die Sozialgerichtsbarkeit).*)
VolltextIMRRS 2012, 0381
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZB 25/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0380
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - X ZR 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0378
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VIII ZB 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0374
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZB 154/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0373
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - X ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0372
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZR 107/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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