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Sachgebiet: Prozessuales

15976 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IMRRS 2012, 0571
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZB 56/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0570
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZR 70/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0567
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verantwortung des Bevollmächtigten zur Fristwahrung

BGH, Beschluss vom 01.02.2012 - XII ZB 298/11

Der Verfahrensbevollmächtigte trägt die Verantwortung dafür, dass die Rechtsmittelschrift rechtzeitig bei dem zuständigen Gericht eingeht. Insofern muss er sich bei der Unterzeichnung davon überzeugen, dass sie zutreffend adressiert ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 III ZB 54/08 - FamRZ 2009, 109 Rn. 9; vom 29. Juli 2003 VIII ZB 107/02 -FamRZ 2003, 1650; vom 23. November 1995 V ZB 20/95 -NJW 1996, 997, 998 und vom 12. Oktober 1995 VII ZR 8/95 - NJW-RR 1996, 443). Von dieser Verpflichtung ist der Verfahrensbevollmächtigte grundsätzlich auch nicht in plötzlich und unvorhersehbar eingetretenen Stresssituationen entbunden.*)

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IMRRS 2012, 0566
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - IX ZB 229/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0565
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeldfestsetzung gegen juristische Person (§ 890 ZPO)

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - I ZB 43/11

Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen.*)

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IMRRS 2012, 0564
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots

BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - V ZR 141/11

Eine liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst.

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IMRRS 2012, 0562
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorlage an den EuGH: Parallelverfahren sind auszusetzen!

BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

1. Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (Anschluss an BAG, NJW 2011, 1836; BAG, Beschlüsse vom 5. Juni 1984, 3 AZR 168/81, [...] Rn. 2 f.; vom 6. November 2002, 5 AZR 279/01 (A), [...]; BPatG, GRUR 2002, 734 f.; Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 25. März 1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957; vom 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99, RdE 2001, 20; vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 378; BVerfG, NJW 2000, 1484, 1485).*)

2. Eine Aussetzung nach § 148 ZPO (analog) ist auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich (Anschluss an BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 f.)*)

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IMRRS 2012, 0553
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ladung am 24.12.: Befangenheit wegen Weihnachtsfestsstörung?

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17.03.2011 - 1 T 19/11

1. Eine Befangenheit im Sinne des § 406 Abs. 1 i.V.m. § 42 ZPO ist lediglich anzunehmen bei einer Tatsache, die ein auch nur subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann.

2. Ein Sachverständiger kann nicht erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung abgelehnt werden, er habe wegen seiner Ladung zur Unzeit den Weihnachtsfrieden nicht eingehalten.

3. Ein Sachverständiger kann ebensowenig wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung abgelehnt werden, dass er eine Ladung zum Ortstermin nicht persönlich unterzeichnet hat.

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IMRRS 2012, 0545
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Richterablehnung

BGH, Beschluss vom 16.12.2011 - PatAnwSt (B) 1/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0543
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 03.11.2011 - V ZR 63/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0542
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 16.12.2011 - AnwSt (R) 11/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0540
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - V ZR 85/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0537
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Folgen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - V ZB 199/11

Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei ist nicht verschuldet, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist.*)

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IMRRS 2012, 0533
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Folgen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - V ZB 198/11

Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei ist nicht verschuldet, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist.*)

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IMRRS 2012, 0532
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 69/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0530
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZA 90/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0529
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Richterablehnung

BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - PatAnwSt (B) 1/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0528
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 11.01.2012 - IV ZR 83/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0527
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - IX ZB 301/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0525
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - III ZA 2/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0524
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - XII ZB 521/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0523
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 84/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0522
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 159/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0521
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Richterablehnung

BGH, Beschluss vom 14.12.2011 - PatAnwZ 3/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0520
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bruchteilseigentümer darf Beschlüsse alleine anfechten!

LG München I, Urteil vom 12.01.2012 - 36 S 6417/11

Grundsätzlich hat der einzelne Bruchteilseigentumsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht, allein die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage klären zu lassen. Die Berechtigung hierfür ist § 1011 BGB zu entnehmen und führt dazu, daß der alleine klagende Miteigentümer gesetzlicher Prozeßstandschafter der anderen Bruchteilseigentumsberechtigten ist. Die übrigen Bruchteilseigentumsberechtigten sind durch den alleine klagenden Miteigentümer nicht mitzuverklagen. Die Rechtskrafterstreckung auf sie kann durch eine Beiladung analog § 48 Abs. I S. 1 WEG erreicht werden.*)

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IMRRS 2012, 0516
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 183/10

Eine in zweiter Instanz erhobene Widerklage kann auch auf Tatsachenstoff gestützt werden, der in erster Instanz zwar vorgetragen worden, für die Entscheidung über die Klage aber unerheblich ist.*)

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IMRRS 2012, 0515
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - IX ZA 110/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0514
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Berufung

BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - AnwZ (Brfg) 45/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0513
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 31/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0512
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - III ZR 32/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0510
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - VII ZB 12/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0508
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZR 59/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0507
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Berufung

BGH, Beschluss vom 16.12.2011 - AnwZ (Brfg) 19/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0505
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 54/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0503
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZB 213/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0501
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung

BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - EnVR 61/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0500
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 02.11.2011 - X ZR 44/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0499
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 16.12.2011 - AnwSt (B) 10/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0498
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - III ZR 101/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0496
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - VII ZB 14/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0495
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZB 13/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0494
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZB 14/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0493
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 02.01.2012 - IX ZB 309/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0492
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZB 15/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0491
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - III ZR 111/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0490
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZB 12/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2012, 0486
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Benennung weiterer Zeugen nach durchgeführter Beweisaufnahme?

BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - IV ZR 230/11

Ergibt erst das Ergebnis einer Beweisaufnahme für eine Partei die Notwendigkeit, weitere Zeugen zu benennen, kann dieses Beweisangebot nicht als verspätet zurückgewiesen werden.

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IMRRS 2012, 0478
NotareNotare
Nicht beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft: Entwurfsgebühr?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2011 - 8 W 327/11

Dem Notar steht die Entwurfsgebühr gem. § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO zu, wenn er bei einem nicht beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäft zugleich mit dem Auftrag auf Beurkundung einen solchen auf Entwurfsfertigung erhält und nach Aushändigung des Entwurfs der Beurkundungsauftrag zurückgenommen wird.*)

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IMRRS 2012, 0476
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fehlerhafte Beratung bei der Zwangsvollstreckung: Kostenschaden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.10.2011 - 24 U 108/11

1. Hat der Mandant wegen Trennungsunterhalts noch nach Rechtskraft der Scheidung vollstreckt und wird deswegen später durch Prozessvergleich die Rückzahlung an den früheren Ehegatten vereinbart, so kann dafür die fehlerhafte Beratung seines Rechtsanwalts ursächlich sein, wenn sich der Mandant auf den Wegfall der Bereicherung hätte berufen können (hier verneint).*)

2. Ein Kostenschaden auf Grund fehlerhafter Beratung bei der Zwangsvollstreckung ist noch nicht wahrscheinlich und als Grundlage einer Feststellungsklage geeignet, wenn nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rückzahlungsprozess lediglich die abstrakte Gefahr besteht, dass der Mandant von der Landeskasse infolge einer Änderung der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Zahlung von Prozesskosten in Anspruch genommen wird.*)

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IMRRS 2012, 0466
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltsvertrag: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2011 - 24 U 37/11

1. Die Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Anwaltsvertrags trägt derjenige, der aus dem Vorliegen des Anwaltsvertrags für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, also der Mandant, wenn er von einem Rechtsanwalt Schadensersatz verlangt.*)

2. Der Mandant muss darlegen und beweisen, dass ein Anwaltsvertrag oder ein gleichstehendes vertragsähnliches Verhältnis zustande gekommen ist, das nach seinem Inhalt und Umfang die anwaltliche Pflicht auslöst, an deren Verletzung der Schadensersatzanspruch geknüpft wird.*)

3. Der fehlerhaft unterlassene Rat des Rechtsanwalts, seine Mandantin (Hebamme) solle dem Arbeitgeber ihre Arbeitsleistung anbieten, ist nicht kausal für verlorene Gehaltsansprüche, wenn der Arbeitgeber mangels Leistungsfähigkeit der Mandantin nicht in Annahmeverzug geraten konnte.*)

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