Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2012
IMRRS 2012, 0677OLG Jena, Urteil vom 23.08.2011 - 5 U 97/11
1. Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers aufgrund von Mängeln festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen.
2. Der Auftragnehmer kann deshalb später nicht mehr mit Erfolg einwenden, der Auftraggeber habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Dieser Einwand ist nach Rechtskraft der Vorentscheidung einer erneuten Überprüfungsmöglichkeit entzogen.
VolltextIMRRS 2012, 0674
LG Berlin, Urteil vom 27.09.2011 - 4 O 143/09
Der Zwangsverwalter kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er eine Immobilie zu einem unter dem Marktwert liegenden Mietzins vermietet.
VolltextIMRRS 2012, 0673
BGH, Beschluss vom 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0672
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0671
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 230/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0669
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZR 147/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0666
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 232/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0665
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - IX ZA 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0664
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - VIII ZB 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0658
BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - IX ZB 210/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0657
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 119/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0656
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 231/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0654
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 95/09
Eine prozessuale Kostenerstattung von zuvor auf materiell-rechtlicher Grundlage erfolglos eingeklagten Kosten eines Privatgutachters scheidet aus, wenn der materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch mit der Begründung abgewiesen worden ist, mit der der Anspruch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht wird (hier: Erforderlichkeit eines Privatgutachtens).*)
VolltextIMRRS 2012, 0649
OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2009 - 17 W 198/09
Die rechtskräftige Abweisung eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf Ersatz der Kosten für ein Privat-Gutachten steht der (erneuten) Berücksichtigung dieser Kosten im Rahmen der Kostenfestsetzung entgegen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0638
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2011 - 2 U 132/1
1. Die Begrenzung einer gesamtschuldnerischen Mithaftung auf einen nur der Höhe nach beschränkten Teil der insgesamt höheren Schuld ist bereits im Tenor der Entscheidung auszudrücken; sie ist nicht erst im Rahmen eines möglichen Zwangsvollstreckungsverfahrens einzuwenden.*)
2. Die vereinbarte anteilige Mitschuld für eine insgesamt höhere Schuld konkretisiert sich erst mit einer tatsächlich geleisteten Zahlung auf die betreffende anteilige hiermit erfüllte Schuld.*)
VolltextIMRRS 2012, 0637
OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 8 W 64/11
1. Über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens ist im selbstständigen Beweisverfahren, nicht jedoch im Hauptsacheverfahren abzurechnen.*)
2. Soweit der Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren Kosten über die ihn letztlich treffende Kostenquote hinaus getragen hat, muss er diese im Kostenfestsetzungsverfahren der Hauptsache gegen den Antragsgegner festsetzen lassen, um sie rückerstattet zu erhalten.*)
3. Scheitert die Rückerstattung daran, dass der Antragsgegner zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist, so kommt eine Kostenerstattung durch die Landeskasse nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2012, 0632
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 184/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0630
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 188/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0628
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0627
BGH, Beschluss vom 26.03.2010 - IX ZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0625
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - V ZA 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0622
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 W 5/11
1. Ein Ablehnungsgesuch (§ 42 ZPO) darf der Zivilrichter selbst dann nicht unter eigener Mitwirkung als unzulässig verwerfen, wenn er den Inhalt als verunglimpfend empfindet, sofern dem Gesuch ein sachlicher Kern zugrunde liegt, der ein inhaltliches Eingehen auf die Sache erfordert; auf die Erfolgsaussicht des Gesuchs kommt es dabei nicht an.*)
2. Hat das Ausgangsgericht das Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters verworfen und damit einen Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) begangen, ist das Zivilbeschwerdegericht nicht zwingend gehalten, die Ablehnungssache zur Entscheidung über die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen; es kann als Tatsachengericht 2. Instanz im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens selbst über die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs entscheiden.*)
3. Hat ein abgelehnter Richter unter Verkennung der Grenzen der Selbstentscheidungsbefugnis und des mit dem Ablehnungsgesuch geltend gemachten sachlichen Kerns von Befangenheitsgründen an der Verwerfung des gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuchs als unzulässig mitgewirkt, ist dies geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit ihm gegenüber zu begründen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0619
OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Durch den Beitritt im selbständigen Beweisverfahren wird der Nebenintervenient nicht automatisch auch Streithelfer im Hauptsacheverfahren. Deshalb setzt eine Entscheidung über die Kosten der Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren den Beitritt im Hauptsacheverfahren voraus.*)
VolltextIMRRS 2012, 0618
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 9 U 2138/11 Bau
Mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist in Fällen der sog. Kostenmischentscheidung nur der Teil der Kostenentscheidung, der auf § 91a ZPO beruht; im Übrigen gilt das Verbot der isolierten Kostenanfechtung des § 99 Abs. 1 ZPO.
VolltextIMRRS 2012, 0615
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 33/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0613
BGH, Beschluss vom 07.01.2012 - V ZB 175/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0612
BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - II ZR 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0611
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - III ZB 55/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0609
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - XII ZB 461/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0608
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 244/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0607
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - X ZR 114/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0606
BGH, Beschluss vom 13.02.2012 - IX ZA 111/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0604
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZA 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0603
BGH, Beschluss vom 30.01.2012 - AnwZ (Brfg) 27/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0602
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0600
BGH, Beschluss vom 22.02.2012 - III ZB 10/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0599
BGH, Beschluss vom 16.12.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0598
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0596
BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - VIII ZR 224/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0594
BGH, Urteil vom 09.02.2012 - VII ZR 135/11
Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können.*)
VolltextIMRRS 2012, 0585
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - XI ZR 254/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0584
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZR 226/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0579
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZR 143/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0578
BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 206/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0577
BGH, Beschluss vom 22.12.2011 - VII ZR 191/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0576
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - EnVR 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0575
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - III ZR 183/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0574
BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 158/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0573
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - VII ZB 60/09
Einer Partei, die zur notwendigen Wahrnehmung von Terminen (hier: Gerichts- und Ortstermine) bezahlten Urlaub genommen hat, steht kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 22 JVEG, sondern nur ein Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung gemäß § 20 JVEG zu.*)
VolltextIMRRS 2012, 0572
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZA 102/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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