Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 0768OLG Naumburg, Beschluss vom 09.01.2012 - 2 W 90/10
Ein Beweisverfahren, welches auf die Feststellung von Baumängeln bei der Sanierung einer kommunalen Sportanlage gerichtet ist, betrifft auch dann keine Angelegenheit einer wirtschaftlichen Unternehmung der Kommune i. S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostO LSA, wenn diese sich zur Vergabe des Bauauftrags sowie zu dessen Abwicklung eines kommunalen Eigenbetriebs bedient.*)
VolltextIMRRS 2012, 0765
BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - VI ZR 220/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0764
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZA 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0763
BGH, Urteil vom 24.01.2012 - X ZR 94/10
Der Inhaber eines Patents oder Gebrauchsmusters und der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht, die einen Verletzer gemeinsam auf Ersatz des ihnen aus einer Verletzung des Schutzrechts entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sind notwendige Streitgenossen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0762
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 182/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0760
BGH, Beschluss vom 19.10.2011 - I ZB 91/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0759
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 31/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0758
BGH, Beschluss vom 22.02.2012 - III ZR 301/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0757
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - KRB 43/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0755
BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - II ZR 253/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0754
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 89/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0753
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - V ZR 247/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0752
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0751
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 262/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0750
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZR 48/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0749
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 267/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0748
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 20/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0747
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 242/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0746
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 462/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0744
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - I ZB 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0743
BGH, Beschluss vom 23.01.2012 - AnwZ (B) 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0742
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0741
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZR 122/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0739
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 26/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0737
BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 92/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0736
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 277/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0735
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0734
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 290/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0733
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 254/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0728
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 24/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0725
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - IX ZB 309/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0724
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZR 151/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0723
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 117/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0722
BGH, Beschluss vom 19.10.2011 - I ZB 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0721
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - IV ZR 116/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0720
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 233/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0718
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - KRB 39/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0716
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 36/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0715
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 14/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0710
LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2012 - 65 T 227/11
Die Frage, ob der Mieter auch dann im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit der Mietzahlung in Verzug ist, wenn er zur Begleichung der Miete auf Leistungen des Jobcenters angewiesen ist und die eingetretenen Zahlungsverzögerungen auf Fehlern des Jobcenters beruhen, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Insoweit ist dem Mieter Prozesskostenhilfe zu gewähren, da seine Rechtsverteidigung gegen den Räumungsantrag hinreichende Erfolgsaussichten hat.
VolltextIMRRS 2012, 0709
OLG München, Beschluss vom 03.03.2010 - 9 U 3388/04
Einer Tatbestandsberichtigung, die bei Auslassungen im Tatbestand möglich ist (§ 320 ZPO), bedarf es nicht, soweit das Urteil durch Bezugnahme den entsprechenden Vortrag enthält.
VolltextIMRRS 2012, 0707
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2012 - 14 W 124/12
1. Die Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz ist nicht fristgebunden. Erinnerungs- und beschwerdebefugt ist auch der Rechtsnachfolger des Kostenschuldners, solange die Beschwer fortbesteht.*)
2. Wird ein von der Partei beim Verwaltungsgericht gestellter Antrag an ein Gericht verwiesen, bei dem Anwaltszwang besteht (§ 78 ZPO) kann der Antragsteller seine Klage dort selbst zurücknehmen. Die persönlich verfassten Schriftsätze hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Enthalten sie eine wirksame Klagerücknahme erscheint die gleichwohl erfolgte Terminierung trotz fehlenden Kostenvorschusses willkürlich.*)
3. Dass das Gericht der Hauptsache die Klagerücknahme nicht beachtet, den Prozess fortgesetzt und durch Urteil entschieden hat, hindert den mit der Erinnerung befassten Richter nicht, wegen der wirksamen Klagerücknahme von einer Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG auszugehen.*)
4. Ist die Klage eines greifbar Prozessunfähigen ganz offenkundig Zeichen seiner psychischen Erkrankung, kann die Nichterhebung von Kosten nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG auch dann geboten sein, wenn das Begehren aus formalen Gründen von seinem Ehepartner mitunterzeichnet wurde in der erkennbaren Absicht Auseinandersetzungen mit dem Erkrankten aus dem Weg zu gehen.*)
5. Will ein erkennbar psychisch Erkrankter seit über 50 Jahren einen ersichtlich verjährten Schadensersatzanspruch durchsetzen, kann es geboten sein, ungeachtet seiner geäußerten Fehlvorstellungen zum Umfang dieses Anspruchs nur den Mindeststreitwert nach dem GKG zugrunde zu legen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0697
OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2012 - 32 SA 84/11
1. Für Architektenverträge ist der Ort des Bauwerks als Mittelpunkt der Leistung und deshalb als einheitlicher Leistungsort anerkannt, sofern der Architekt Planung und Bauaufsicht schuldet.
2. Bei der Beauftragung mit reinen Planungsaufgaben fehlt demgegenüber regelmäßig das Gewicht dafür, dass von einem einheitlichen Leistungsort für alle Vertragsleistungen ausgegangen werden kann, so dass für die Honoraransprüche des Architekten in solchen Fällen der Wohnsitz des Bauherrn im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses Leistungsort ist.
VolltextIMRRS 2012, 0696
OLG Köln, Beschluss vom 02.01.2012 - 2 Wx 240/11
1. Zu den Wirkungen der Eintragung eines Widerspruchs und eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch.*)
2. Die verschiedentlich vertretene Auffassung, zur Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch genüge der gegenüber dem Grundbuchamt zu führende Nachweis, dass ein die eingetragene Rechtsposition betreffender dringlicher Anspruch rechtshängig geworden sei, widerspricht dem Gesetz, insbesondere der Wertung der §§ 899 BGB, 895, 945 ZPO. Ihr kann deshalb nicht gefolgt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0695
OLG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 34 Wx 433/11
1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird.*)
2. Nicht kapitalisiert im Titel (Beitragsbescheid) ausgewiesene - bereits angefallene -Säumniszuschläge können im Rahmen der Zwangshypothek jedenfalls nicht als Teil der Hauptsache im Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0694
AG Duisburg, Beschluss vom 19.11.2011 - 105 K 75/10
1. Die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden gegenüber den Gerichten folgt unmittelbar aus Art. 35 Abs. 1 GG. Sofern keine Sonderregelungen bestehen, wird sie durch die gesetzlichen Vorschriften über die Amtshilfe der Behörden untereinander als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken konkretisiert.*)
2. Die untere Bodenschutzbehörde ist verpflichtet, im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren dem Vollstreckungsgericht oder dem von ihm beauftragten Sachverständigen im Wege der Amtshilfe Auskunft über die ihr vorliegenden Informationen über gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen der natürlichen Bodenbeschaffenheit des Versteigerungsobjekts (Altlasten) zu erteilen. Sie darf die Auskunft nicht von der Zustimmung betroffener Personen abhängig machen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0693
BVerfG, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
1. Eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) im Versteigerungsverfahren liegt vor, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist. Dabei kann der Umstand eine Rolle spielen, dass das Gericht beabsichtigt, einer nur wenig verbreiteten Meinung zu folgen.
2. Legt ein Gericht entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 74 a Abs. 1 Satz 1 ZVG diese Vorschrift dahingehend aus, dass nur ein "Beteiligter" i. S. des § 9 ZVG wirksam einen Antrag auf Zuschlagsversagung stellen kann, liegt es mehr als nahe, bei demjenigen "Berechtigten", der im Versteigerungstermin anwesend oder vertreten ist und einen (Zuschlagsversagungs-)Antrag stellt, in dessen Antrag konkludent die Anmeldung des Rechts zu erblicken. Jedenfalls ist es bei einer solchen Konstellation verfassungsrechtlich geboten, dass das Gericht den Rechtsinhaber, der ansonsten mit seinem Recht völlig auszufallen droht, nach § 139 ZPO rechtzeitig darauf hinweist, die Forderung zur Berücksichtigung in dem Zwangsversteigerungsverfahren ausdrücklich anzumelden.
VolltextIMRRS 2012, 0691
LG Itzehoe, Beschluss vom 27.05.2011 - 1 T 50/11
"Der Wert einer Klage auf Feststellung, dass der Beklagte bis zur vollständigen Räumung einer Wohnung eine wiederkehrende Nutzungsentschädigung zu zahlen habe, bemisst sich nach § 3 ZPO auf 80% der für den Zeitraum eines Jahres geforderten Nutzungsentschädigung."*)
VolltextIMRRS 2012, 0690
Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.11.2011 - 6 A 10282/11
1. Die Auffassung des Gerichts, die Übersendung einer Kopie aus den Verwaltungsakten dürfe von einer vorherigen Kostenübernahmeerklärung abhängig gemacht werden, steht mit der Rechtslage in Einklang. Daher ist ein darauf gestützter Befangenheitsantrag rechtsmissbräuchlich und kann durch die abgelehnten Richter verworfen werden.*)
2. Die Übertragungsentscheidung des nach § 66 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz GKG originär zuständigen Einzelrichters auf den vollbesetzten Senat in Sachen von grundsätzlicher Bedeutung kann konkludent dadurch erfolgen, dass der Senat in der Besetzung mit 3 Richtern entscheidet (Klarstellung zu BverfG vom 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08).*)
3. Dass die Gebühr für eine Gehörsrüge (5400 KV zum GKG) im Bereich der Bagatellstreitwerte bis 900 Euro die Gerichtsgebühr für das Ausgangsverfahren (hier: auf Zulassung der Berufung nach § 124 VwGO) übersteigt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (gegen Lappe in NJW 2005, 263).*)
VolltextIMRRS 2012, 0680
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 9 U 2138/11
Der auf § 91 ZPO beruhende Teil der Kostenentscheidung kann im Rahmen einer zulässigen Berufung gegen die Hauptsacheentscheidung angegriffen werden.
Volltext