Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 0957BGH, Beschluss vom 13.03.2012 - IX ZB 10/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0956
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZR 74/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0954
BGH, Beschluss vom 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0952
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - AK 1 und 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0951
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZR 235/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0947
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZB 185/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0946
BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - XI ZB 31/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0945
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZR 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0944
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - EnVR 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0943
BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VI ZR 132/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0942
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 70/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0941
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - II ZB 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0939
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZR 102/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0938
BGH, Beschluss vom 15.02.2012 - XII ZB 451/11
Der in einem Betreuungsverfahren ergangene Beschluss, durch den das - gegen ein Mitglied des Beschwerdegerichts gerichtete - Befangenheitsgesuch für unbegründet erklärt wurde, kann nicht mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG angefochten werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0937
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - EnVR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0936
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 79/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0935
BGH, Beschluss vom 12.03.2012 - IX ZA 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0934
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - VIII ZR 171/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0933
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZR 175/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0930
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 137/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0929
BGH, Urteil vom 06.03.2012 - VI ZR 70/10
Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank.*)
VolltextIMRRS 2012, 0928
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - IV ZR 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0924
BGH, Beschluss vom 13.03.2012 - VIII ZB 104/11
Der Fristablauf von fünf Monaten seit Verkündung eines Urteils löst die Rechtsmittelfrist nur dann aus, wenn innerhalb der Fünfmonatsfrist ein vollständiges Verkündungsprotokoll zu den Akten gelangt, aus dem ersichtlich ist, dass und mit welchem Inhalt ein Urteil verkündet worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13.4.2011 - XII ZR 131/09, NJW 2011, 1741).
VolltextIMRRS 2012, 0923
LG München, Beschluss vom 26.10.2011 - 13 T 18596/11
Die Sachverständigenablehnung ist aus Gründen der Befangenheit dann begründet, wenn dieser ohne Beantwortung der gestellten abstrakten Beweisfrage deren Entscheidungserheblichkeit mangels Schlüssigkeit verneint. Unsachliche Äußerungen des Sachverständigen die Beantragung einer gerichtlichen Anhörung betreffend, können ebenfalls das Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.fa
VolltextIMRRS 2012, 0922
AG Künzelsau, Beschluss vom 24.10.2011 - 2 M 931/11
Die Auskunftserteilung über die Garagennutzung stellt keine höchstpersönliche Information des Schuldners dar. Der Zwangsverwalter kann vom Gerichtsvollzieher die Veranlassung der geforderten Auskunft, ggf. durch die Wegnahme entsprechender Unterlagen, verlangen.
VolltextIMRRS 2012, 0918
LG Hannover, Beschluss vom 06.09.2011 - 12 O 226/11
Die fehlerfreie Wahl des Gerichtsstandes gemäß § 35 ZPO kann auch nicht dadurch umgangen werden, indem auf einen Hilfsantrag hin, die Verweisung erfolgt.
VolltextIMRRS 2012, 0912
OLG München, Urteil vom 01.09.2011 - 19 S 7874/11
Ein Sachverständiger kann sich bei der Ermittlung seiner Honorarpauschale an der Schadenshöhe orientieren.
VolltextIMRRS 2012, 0907
AG Brühl, Urteil vom 10.03.2010 - 24 C 572/09
1. Bei der Entziehung und Störung des Mitbesitzes des Mieters an einem Kellerraum und einer Gemeinschaftswaschküche bedarf es im einstweiligen Verfügungsverfahren i. d. R. keines besonderen Verfügungsgrundes.
2. Die anderweitige Möglichkeit des Mieters, bei seiner Mutter in ca. 13 km Entfernung oder am Wohnort in einem Waschsalon Wäsche waschen zu können, steht dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung de Mitbesitzes an der Gemeinschaftswaschküche nicht entgegen.
3. Selbst wenn der Vermieter dem Mieter die Gemeinschaftswaschküche nicht mitvermietet sondern nur leihweise überlassen hat, ist er nicht zum einseitigen Besitzentzug nach Kündigung des Leihvertrages berechtigt, sondern auf den Klageweg zu verweisen.
4. Die Durchführung von Bauarbeiten in den Kellerräumen und die Sorge des Vermieters, dass der Mieter bei Betreten der Baustelle zu Schaden kommen könnte, stellt keinen Rechtfertigungsgrund für die Entziehung des Mitbesitzes am Keller dar.
5. Der Streitwert für die Wiedereinräumung des Mitbesitzes an einem Kellerraum und einer Gemeinschaftswaschküche ist auf 900,00 EUR festzusetzen.
VolltextIMRRS 2012, 0904
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 08.09.2011 - 1 T 208/11
Das Berichtigungsbegehren betreffend die Versammlungsniederschrift einer Wohnungseigentümerversammlung kann lediglich den Versammlungsteil betreffen, während dessen der Versammlungsleiter anwesend war. Inhaltlich steht dem Protokollverfasser ein erheblicher Ermessensspielraum jedenfalls dann zu, wenn zu einem Tagesordnungspunkt lediglich Erörterungen der Wohnungseigentümergemeinschaft stattgefunden haben, eine Beschlussfassung, an die rechtliche Folgen anknüpfen aber nicht stattgefunden hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 0902
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2011 - 14 W 315/11
Ist bei Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nicht absehbar, dass ein Hauptsacheverfahren nachfolgt, in dem das Mandat des ursprünglich beauftragten Anwalts zunächst fortdauert, dann jedoch wegen altersbedingter Rückgabe der Zulassung nicht weitergeführt werden kann, sind die durch den Anwaltswechsel entstandenen Mehrkosten erstattungsfähig.
VolltextIMRRS 2012, 0896
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 174/10
Beauftragt ein Insolvenzverwalter einen Anwalt der eigenen Kanzlei mit der Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht, sind die Reisekosten des beauftragten Anwalts vom Prozessgegner nicht zu erstatten (Fortführung BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 832).*)
VolltextIMRRS 2012, 0893
OLG Dresden, Urteil vom 09.02.2012 - 8 U 1128/11
Zur Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen Beklagten, wenn gegen einen anderen Beklagten das Verfahren nach § 149 ZPO ausgesetzt ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 0890
LSG Bayern, Beschluss vom 24.02.2012 - L 8 SO 9/12 B ER
Eine Klage kann nicht wirksam mittels E-Mail und angehängter pdf-Datei eingelegt werden. Gleiches gilt für Rechtsmittel.
VolltextIMRRS 2012, 0886
OLG Köln, Urteil vom 07.02.2012 - 3 U 146/07
Eine speziell im Hinblick auf einen bereits laufenden Prozess getroffene Vereinbarung zwischen einer Prozesspartei und dem beitrittswilligen Dritten vermag grundsätzlich kein Interventionsinteresse zu begründen, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte aufgrund dieser Vereinbarung verpflichtet ist, der von ihm unterstützen Partei wirtschaftlich zu helfen.
VolltextIMRRS 2012, 0881
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 83/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0880
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0879
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 73/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0877
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 72/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0876
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 65/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0874
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 69/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0873
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 77/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0872
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 97/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0871
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 75/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0870
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 68/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0869
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0868
BGH, Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 79/11
Für Klagen auf Zahlung einer Geldentschädigung, die auf ehrkränkende Äußerungen in einem anderen Gerichtsverfahren bzw. gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gestützt werden, besteht in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Äußerungen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienten oder in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte oder Pflichten gemacht wurden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0867
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 63/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0866
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 66/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0864
BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 84/11
Tritt nach Schluss der mündlichen Verhandlung und vor Fällung des Urteils (abschließende Beratung und Abstimmung) aufgrund einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans ein Richterwechsel ein, so ist das erkennende Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt, wenn entgegen § 156 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht die mündliche Verhandlung wieder eröffnet, sondern ein Urteil verkündet wird, das (auch) von dem mittlerweile ausgeschiedenen Richter unterschrieben worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 0863
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - XI ZB 15/11
In Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in denen ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, kann eine Terminsgebühr nicht anfallen.*)
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