Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1143BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - III ZR 143/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1141
OLG München, Beschluss vom 17.06.2010 - 9 W 1548/10
Der Wert der Nebenintervention ist niedriger anzusetzen als der Hauptsachestreitwert, wenn dies eindeutig erkennbar ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1134
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - V ZB 247/11
1. Der Wert einer Beseitigungsklage wird allgemein durch das Interesse des Klägers an der Beseitigung bestimmt. Dieses bemisst sich bei der Störung von Grundeigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet.
2. Die Bewertung des Interesses des Klägers an der Entfernung einer Mülltonnen mit 400 Euro ist nicht zu beanstanden.
VolltextIMRRS 2012, 1126
OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2011 - 14 U 78/11
Eine unechte Verflechtung liegt vor, wenn der Makler zu einer Vertragspartei in einer Beziehung steht, aufgrund derer er sich, und zwar unabhängig vom Verhalten im Einzelfall, wegen eines institutionalisierten, d. h. durch Übernahme einer tendenziell dauerhaften Funktion verfestigten Interessenkonflikts im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite dieser Vertragspartei stellen wird, insbesondere wenn er deren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet ist. Jedoch ist die bloße wirtschaftliche Abhängigkeit kein hinreichend randscharfes und konkretisierbares Kriterium, das eine Intitutionalisierung in dem Sinne bewirkt, dass der Makler generell als nicht mehr geeignet erscheint, seine Pflichten dem gesetzlichen Leitbild entsprechend zu erfüllen.
VolltextIMRRS 2012, 1120
OLG Jena, Beschluss vom 14.03.2012 - 4 W 132/12
Auf die Festsetzung des (Gebühren)Streitwerts des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens bleibt das Zwischenverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ohne Einfluss.*)
VolltextIMRRS 2012, 1119
AG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 133 C 2128/12
Wird einem Nachbarn entgegen einer eingetragenen Grunddienstbarkeit vom Eigentümer des belasteten Grundstücks der direkte Weg zur Mülltonnenanlage versperrt, ist darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung zu sehen, wenn der Zugang zur Mülltonnenanlage - wenn auch beschwerlicher - über einen anderen Weg möglich ist.
VolltextIMRRS 2012, 1118
AG Miltenberg, Beschluss vom 21.03.2012 - 3 M 74/12
Die in einem gerichtlichen Vergleich eingegangene Verpflichtung zur Beauftragung eines Architekten ist eine vertretbare Handlung, deren Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO auf Kosten des Schuldners erfolgen kann.
VolltextIMRRS 2012, 1117
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 W 61/11
1. Bei einer Klage des Hauptvermieters gegen den Untermieter auf Rückgabe der Räumlichkeiten, nachdem bereits die Räumungsklage gegen den Hauptmieter/Untervermieter erfolgreich war, ist für die Streitwertbestimmung dieser Räumungsklage § 41 Abs. 2 GKG anzuwenden, und nicht § 6 ZPO.
2. Somit richtet sich der Streitwert nach der Jahresmiete.
VolltextIMRRS 2012, 1115
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011 - 21 W 21/11
Das Gericht des selbständigen Beweisverfahrens darf aus der Nichtzahlung des für den Sachverständigen angeforderten Vorschusses Konsequenzen erst ziehen, wenn es dem Vorschusspflichtigen eine eindeutige Ausschlussfrist verbunden mit einer Belehrung über die Auswirkungen der Versäumung der Zahlung innerhalb der Frist gesetzt hat.
VolltextIMRRS 2012, 1113
KG, Urteil vom 05.04.2012 - 12 U 49/11
§ 592 Satz 1 ZPO öffnet den Urkundenprozess grundsätzlich unterschiedslos für die Geltendmachung aller Ansprüche, welche die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand haben. Das ist auch bei Mietforderungen der Fall. Der Statthaftigkeit des Urkundenprozesses steht nicht entgegen, dass der Mieter Mängel der Mietsache behauptet hat und der Anspruch auf die Miete daher gemäß § 536 Abs. 1 BGB von Gesetzes wegen ganz oder teilweise erloschen sein könnte. Sind dagegen erhebliche Mängel der Mietsache zwischen den Parteien unstreitig und damit nicht beweisbedürftig, so steht fest, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Die Höhe der dann nur noch geschuldeten geminderten Miete ergibt sich nicht aus dem Mietvertrag. Der Mietzins kann dann in der Regel nicht mehr im Urkundenprozess eingeklagt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1111
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2011 - 11 AR 59/11
Im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann ausnahmsweise auch ein Gericht bestimmt werden, an dem keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat und das nur mit einem Streitgenossen als Gerichtsstand vereinbart ist.
VolltextIMRRS 2012, 1110
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZR 40/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1109
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - VIII ZB 41/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1108
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - EnVR 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1106
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZR 39/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1105
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - EnVR 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1103
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - IX ZA 7/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1102
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - VIII ZR 63/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1101
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZR 38/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1100
BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - IV ZR 265/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1097
BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 117/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1093
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZR 38/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1089
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZR 95/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1085
BGH, Beschluss vom 16.03.2012 - BLw 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1082
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - V ZB 207/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1081
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - XI ZB 28/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1080
BGH, Beschluss vom 29.02.2012 - XII ZB 198/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1078
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - XI ZB 27/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1077
BGH, Urteil vom 15.02.2012 - IV ZR 194/09
1. Der Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht ("Scheme of Arrangement"), der eine Lebensversicherung betrifft, stehen jedenfalls die Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen gemäß Artt. 8, 12 Abs. 1, 35 EuGVVO entgegen.*)
2. Die Verjährung eines auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden richtet sich nicht nach § 12 Abs. 1 VVG a.F., sondern nach den §§ 195, 199 BGB (Bestätigung Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373).*)
VolltextIMRRS 2012, 1075
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - XI ZB 20/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1074
BGH, Beschluss vom 19.03.2012 - II ZR 280/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1073
BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - VI ZR 167/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1072
BGH, Beschluss vom 05.03.2012 - NotSt(Brfg) 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1071
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - XI ZB 21/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1069
BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - V ZB 254/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1067
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - I ZR 55/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1065
BGH, Beschluss vom 06.03.2012 - AnwZ (Brfg) 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1062
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZB 167/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1061
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZR 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1060
BGH, Urteil vom 14.03.2012 - XII ZR 164/09
Ein Rechtsmittel ist unzulässig, wenn es den in der Vorinstanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiter verfolgt und damit die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Eine bloße Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht das alleinige Ziel des Rechtsmittels sein (im Anschluss an BGH Urteile vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - NJW 2001, 226 und vom 9. Juli 2002 - KZR 13/01 - veröffentlicht bei [...]).*)
VolltextIMRRS 2012, 1059
BGH, Beschluss vom 01.03.2012 - V ZR 126/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1055
KG, Beschluss vom 20.01.2012 - 5 U 125/11
Übersendet ein Richter zum Zwecke der Veröffentlichung regelmäßig Gerichtsentscheidungen an eine Zeitschrift und erhält er hierfür jeweils die übliche Aufwandsentschädigung in geringer Höhe, so begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters in einem Verfahren, in dem der Herausgeber dieser Zeitschrift Partei ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1054
BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - XII ZR 18/11
Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz.*)
VolltextIMRRS 2012, 1052
KG, Beschluss vom 15.03.2012 - 8 W 17/12
Eine nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen vom 24. November 2011 (BGBl. I, Seite 2302) erhobene Untätigkeitsbeschwerde ist unzulässig. Ihr fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.*)
VolltextIMRRS 2012, 1051
OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2012 - 3 W 16/12
Die Regelung des § 486 Abs. 4 ZPO beschränkt die Befreiung vom Anwaltszwang nicht lediglich auf die Verfahrenseinleitung, sondern auf das gesamte sich anschließende Verfahren außerhalb der mündlichen Verhandlung.
VolltextIMRRS 2012, 1044
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.07.2011 - 1 AR 15/11
1. Die Gerichtsstandsvereinbarung in einer Bürgschaftsurkunde "Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle", ist bei privaten Auftraggebern unwirksam.
2. Die Gerichtsstandsklausel begründet auch bei Verwendung durch den Bürgen keine Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Bürgschaftsgläubigers.
VolltextIMRRS 2012, 1040
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - V ZR 275/11
Ein Schutzantrag nach § 712 ZPO kann im Berufungsverfahren wirksam durch Einreichung eines Schriftsatzes gestellt werden, wenn das Berufungsgericht ankündigt, dass es die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückweisen werde. Unterlässt es der Schuldner, einen Schutzantrag zu stellen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2012, 1037
OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2012 - 15 W 78/11
Der Beitritt eines Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren kann auch ohne Rechtsanwalt wirksam erklärt werden, denn die Beitrittserklärung unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
VolltextIMRRS 2012, 1034
OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2012 - 1 W 5/12
1. Den Parteien steht das Recht auf Anhörung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung zu.
2. Einem entsprechenden Antrag einer Partei ist daher grundsätzlich Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung verletzt die antragstellende Partei in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör.
VolltextIMRRS 2012, 1029
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2011 - 10 W 57/11
Haben sich die Parteien im Zivilprozess verglichen ohne den Rechtsstreit für erledigt zu erklären oder im Vergleich eine Kostenentscheidung zu treffen oder festzulegen nach welchen Kriterien die Kosten zu tragen sein sollen, sondern vielmehr nach Vergleichsschluss unter Stellung widerstreitender Kostenanträge erklärt, das Gericht möge über die Kosten entscheiden, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben (§ 98 ZPO).*)
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