Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1354BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 146/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1353
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1351
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - II ZB 10/11
Eine Frist darf im Fristenkalender erst dann gestrichen und als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die Person, die mit der Kontrolle betraut ist, sich anhand der Akte oder des postfertigen, die Frist erledigenden Schriftsatzes selbst vergewissert hat, dass zweifelsfrei nichts mehr zu veranlassen ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1347
BGH, Beschluss vom 13.03.2012 - VIII ZR 218/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1346
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1345
BGH, Beschluss vom 11.04.2012 - VI ZR 93/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1344
BGH, Urteil vom 13.03.2012 - II ZR 50/09
Ein Gericht darf die Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen einer Partei nicht deshalb ablehnen, weil es zu ihrem früheren Vortrag in Widerspruch stehe. Eine etwaige Widersprüchlichkeit des Parteivortrags ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1342
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - IX ZB 34/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1341
BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZB 65/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1339
BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZR 166/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1338
BGH, Beschluss vom 03.04.2012 - XI ZR 389/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1337
BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZR 201/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1335
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - X ZB 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1334
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 204/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1332
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - VII ZR 56/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1331
OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11
Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht im Sinne von § 286 ZPO nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Beweisnot des Versicherungsnehmers kann weder prozessrechtlich noch materiellrechtlich überwunden werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1329
VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.04.2012 - 9 O 925/12
Ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 495 Abs. 2 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Beweisfrage in einem Verwaltungsverfahren zu beantworten ist, in dem Beweise von Amts wegen zu erheben sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 1322
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.04.2012 - 2-31 O 261/11
1. Eine Bau-ARGE ist eine offene Handelsgesellschaft.
2. Eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO begründet auch für eine Bau-ARGE einen ausschließlichen Gerichtsstand.
VolltextIMRRS 2012, 1316
LG Aurich, Beschluss vom 28.03.2011 - 4 T 53/11
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen auswärtigen Verwalter bestellt, sind die dann entstehenden Mehrkosten für die Prozessführung notwendige Kosten der Rechtsverfolgung i. S. § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO.
VolltextIMRRS 2012, 1312
LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 02.03.2012 - 1 T 36/12
1. Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag begründet nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei die Besorgnis, dass der abgelehnte Richter der Sache nicht mehr unvoreingenommen gegenübersteht.
2. Diese Art der Behandlung eines Befangenheitsgesuchs rechtfertigt bereits für sich eine Besorgnis der Befangenheit, ohne dass es noch darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch ursprünglich begründet war.
VolltextIMRRS 2012, 1309
OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2011 - 20 U 27/11
1. Wenn es unstreitig ist, in welchen Räumen ein Wasserschaden aufgetreten ist und wenn bereits eine Teilregulierung des Schadens erfolgt ist, dann stellt ein Gericht übersteigerte Anforderungen an die Substantiierungslast des Versicherungsnehmers für Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung, wenn es für die Schlüssigkeit der Klage die Darlegung verlangt, welcher Gebäudeschaden durch geplatzte Rohre entstanden, wie viele und an welchen Stellen die Rohre geplatzt, in welchen Räumen in welchem Umfang dadurch Wasser ausgetreten und welche Gebäudeteile, insbesondere welche Wände und Wandteile und welcher Teil der Decken und/oder des Bodens in Mitleidenschaft gezogen seien.
2. Mit derart weitgehenden Anforderungen an die Substantiierung muss auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht rechnen, so dass es eines hierauf bezogenen ausdrücklichen Hinweises nach § 139 Abs. 1, Abs. 2 ZPO bedarf, bei dessen Fehlen eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO in Betracht kommt.
VolltextIMRRS 2012, 1302
BGH, Beschluss vom 26.03.2012 - II ZB 23/11
Die beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift ersetzt die Urschrift, wenn der Beglaubigungsvermerk vom Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers handschriftlich vollzogen ist.
VolltextIMRRS 2012, 1300
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - IV ZB 19/11
Zinsen und vorprozessuale Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, wenn der Hauptanspruch selbst übereinstimmend ganz oder teilweise für erledigt erklärt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1299
OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2011 - 5 U 652/11
1. Die erst im Rechtsstreit erteilte Ermächtigung zur Geltendmachung einer fremden Forderung führt nicht zu einer rückwirkenden Verjährungshemmung ab Klageerhebung.*)
2. Wer in gewillkürter Prozessstandschaft klagt, hat sein Interesse an der Durchsetzung des fremden Rechts darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen. Wird er erst in zweiter Instanz wirksam ermächtigt, rechtfertigt die daraufhin erhobene Verjährungseinrede weder den Verspätungseinwand noch eine Belastung des Anspruchsgegners mit den Kosten seiner erfolgreichen Berufung.*)
3. Zur Verjährungsberechnung in einem derartigen Fall.*)
VolltextIMRRS 2012, 1290
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012 - 26 U 11/11
Der obsiegende Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen auf die verauslagten Gerichtskosten vom Zeitpunkt der Einzahlung bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags.
VolltextIMRRS 2012, 1288
BGH, Urteil vom 17.02.2012 - V ZR 254/10
Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Schriftstück zu einem anderen Zeitpunkt als aus dem Eingangstempel ersichtlich bei Gericht eingegangen ist, ist der Beweis der Unrichtigkeit des Eingangsstempels auch dann erbracht, wenn unerklärlich bleibt, wie dieser auf den Schriftsatz gelangt ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1287
LG Berlin, Urteil vom 18.11.2011 - 63 T 157/11
Der Gebührenstreitwert für eine vom Mieter zum Zwecke der Mängelbeseitigung gegen den Vermieter erhobene Vorschussklage richtet sich nicht nach der Höhe des geltend gemachten Vorschusses, sondern gemäß § 41 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 GKG analog nach dem Jahreswert einer angemessenen Minderung.
VolltextIMRRS 2012, 1278
KG, Beschluss vom 05.03.2012 - 20 W 12/12
Lässt der Kläger nach Zustellung des von ihm beantragten Mahnbescheides seine damit begehrte, gegenüber dem Beklagten zuvor angemahnte Forderung infolge Untätigkeit im Mahnverfahren verjähren ("Verhungertes Mahnverfahren") und beantragt der Beklagte nach Verjährungseintritt die Abgabe der Sache an das Streitgericht unter gleichzeitiger Erhebung der Verjährungseinrede, hat der Beklagte nach übereinstimmender Erledigungserklärung dies bis zur Abgabe infolge seines Verzuges entstandenen Kosten des Mahnverfahrens, der Kläger die darüber hinaus seit der Abgabe angefallenen Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der jeweilige Kostenanteil ist überschlägig zu berechnen und ergibt die quotale Kostenverteilung.*)
VolltextIMRRS 2012, 1268
OLG München, Urteil vom 17.01.2012 - 9 U 1817/07
1. Der mögliche prozessuale Kostenerstattungsanspruch einer Gesellschaft, die im Handelsregister gelöscht wird, während sie an einem laufenden Prozess beteiligt ist, stellt Gesellschaftsvermögen dar, wenn sich der Anspruch gegen einen solventen Schuldner richtet. Die Gesellschaft ist dann nicht vermögenslos und bleibt parteifähig.*)
2. Gleichwohl begründet die Löschung einer Gesellschaft die Annahme, sie sei auf Dauer wirtschaftlich nicht mehr leistungsfähig.*)
3. Werkverträge, die die gelöschte Gesellschaft als Auftragnehmerin geschlossen hat, werden deshalb ohne weiteres in das Abwicklungs- und Abrechnungsstadium versetzt. Der Auftraggeber kann Schadensersatz und Minderung ohne Fristsetzung verlangen. Auf vereinbarte Abschlagszahlungen kommt es nicht mehr an.*)
4. Die in einem Vorprozess über einzelne Abschlagsforderungen rechtskräftig verbrauchten Aufrechnungsforderungen müssen auch im nachfolgenden Prozess über die Schlussabrechnung des Werklohns mit Tilgungswirkung beachtet werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1253
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.01.2012 - 5 W 737/11
Der Beitritt des Streitverkündungsempfängers zu einem beim Landgericht anhängigen selbständigen Beweisverfahren unterliegt dem Anwaltszwang.
VolltextIMRRS 2012, 1251
BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 169/11
In Nordrhein-Westfalen unterliegen Zahlungsansprüche nicht der obligatorischen Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO und § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a GüSchlG NRW (= § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a JustG NRW).*)
VolltextIMRRS 2012, 1245
LG Köln, Beschluss vom 30.09.2011 - 11 T 69/11
1. Die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten sind als Kosten des Rechtsstreits anzusehen, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Privatsachverständigen in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit steht.
2. Die Prozessbezogenheit ist zu bejahen, wenn die Versicherung das Gutachten wegen des dringenden, auf konkreten Anhaltspunkten basierenden Verdachts der Abrechnung nicht unfallbedingter Schäden eingeholt hat und sie, um diesem Verdacht sachgerecht nachgehen zu können, zwingend auf sachverständige Unterstützung angewiesen war.
VolltextIMRRS 2012, 1242
BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - XII ZB 323/11
Über die Zulassung der Beschwerde ist im Ausgangsbeschluss zu entscheiden. Enthält dieser keinen ausdrücklichen Ausspruch zur Zulassung, ist das Rechtsmittel nicht zugelassen. Die nachträgliche Zulassung der Beschwerde durch das Amtsgericht ist grundsätzlich unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2012, 1239
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1238
BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - IV ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1237
BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - IV ZR 152/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1236
BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - IX ZA 8/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1235
BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1234
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZB 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1232
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZB 242/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1231
BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - XII ZB 391/10
1. Bei der für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe anzustellenden Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder -verteidigung ist das Rechtsmittelgericht grundsätzlich an die inzwischen eingetretene Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung gebunden.*)
2. Ausnahmen gelten dann, wenn eine zweifelhafte Rechtsfrage verfahrensfehlerhaft in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert worden ist oder wenn das erstinstanzliche Gericht die Entscheidung verzögert hat und die Erfolgsaussicht in der Zwischenzeit entfallen ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1230
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - VIII ZR 294/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1229
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - XII ZR 52/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1225
BGH, Beschluss vom 03.04.2012 - X ZR 67/09
Ist einer Partei im Patentnichtigkeitsverfahren vor der Bestellung des gerichtlichen Sachverständigen Gelegenheit gegeben worden, zur fachlichen und persönlichen Eignung einer von der Gegenpartei vorgeschlagenen Person Stellung zu nehmen, und verfügt sie über keinerlei Informationen zur Person des Sachverständigen, handelt sie schuldhaft, wenn sie, ohne zumindest einfache und ohne weiteres mögliche Erkundigungen eingeholt zu haben, die Erklärung abgibt, gegen die als Sachverständigen vorgeschlagene Person bestünden keine Einwände.*)
VolltextIMRRS 2012, 1224
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - EnVR 99/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1223
BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - III ZR 133/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1222
BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - III ZR 124/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1220
BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - III ZR 135/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1218
BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - III ZR 111/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1217
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - AnwZ (B) 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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