Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1855BGH, Beschluss vom 11.06.2012 - AnwSt (B) 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1853
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZR 149/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1852
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZB 274/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1851
BGH, Beschluss vom 12.06.2012 - X ZA 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1850
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZB 102/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1849
BGH, Beschluss vom 19.06.2012 - X ZR 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1848
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZR 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1847
BGH, Urteil vom 09.05.2012 - IV ZR 19/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1846
BGH, Beschluss vom 06.06.2012 - IX ZB 25/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1843
BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - I ZR 173/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1842
BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - XII ZB 594/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1841
BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 48/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1840
BGH, Beschluss vom 12.06.2012 - IV ZA 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1837
BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZR 158/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1826
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2010 - 12 U 24/10
Weicht ein Privatgutachter in Bezug auf die entscheidenden Fragen des Rechtsstreits von den Ausführungen des Gerichtsgutachters ab, ohne sich mit dessen Argumentation inhaltlich auch nur ansatzweise zu befassen, muss das Gericht - auch unter Berücksichtigung des Gebots, Widersprüche zwischen einem Privatgutachten und einem gerichtlich eingeholten Gutachten mit der gebotenen kritischen Distanz zu würdigen - den Gerichtsgutachter nicht noch einmal hören oder ein weiteres Gutachten einholen.
VolltextIMRRS 2012, 1823
OLG München, Beschluss vom 21.06.2012 - 34 Sch 4/12
Die Grundsätze zur Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts über die Kostenersstattung (vgl. BGH vom 28.3.2012, III ZB 63/10) gelten entsprechend in internationalen Schiedsverfahren. Unerheblich ist hierbei, wenn nach der maßgeblichen Schiedsordnung (hier: Art. 39 Internationale Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern mit Appendix B) dem Schiedsrichter über die Streitwertbestimmung hinaus für das konkrete Honorar ein Bemessungsspielraum zukommt.*)
VolltextIMRRS 2012, 1822
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZB 183/09
Nach Art. 34 Nr. 1 EuGVVO wird die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung nicht anerkannt, wenn die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) des Anerkennungsstaats offensichtlich widersprechen würde. Eine Anwendung der Vorbehaltsklausel kommt nur in Betracht, wenn die Anerkennung oder Vollstreckung der Entscheidung gegen einen wesentlichen Rechtsgrundsatz verstieße und deshalb in einem nicht hinnehmbaren Gegensatz zur Rechtsordnung des Vollstreckungsstaats stünde.
VolltextIMRRS 2012, 1821
BGH, Beschluss vom 29.01.2003 - IX ZR 137/00
Die bloße Mitgliedschaft eines Richters am Bundesgerichtshof in der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit, selbst wenn dieser Verein prozessbeteiligt ist.
VolltextIMRRS 2012, 1820
BGH, Beschluss vom 12.06.2012 - VI ZB 54/11
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax soll die Überprüfung des Sendeberichts anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auch sicherstellen, dass der Schriftsatz tatsächlich übermittelt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1818
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.2012 - 7 W 48/12
1. Ein Befangenheitsgrund gegen einen Sachverständigen ist - außerhalb des engen Anwendungsbereichs des § 406 Abs. 2 S. 1 ZPO - "unverzüglich" entsprechend § 121 BGB und damit ohne schuldhaftes Zögern geltend zu machen, § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO. *)
2. "Unverzüglich" bedeutet bei einem einfach gelagerten Sachverhalt (hier: behauptete Äußerung des Sachverständigen bei ärztlicher Untersuchung der Klägerin), dass ein behaupteter Befangenheitsgrund gegen einen Sachverständigen binnen 5 Tagen geltend zu machen ist.*)
3. Behauptete Befangenheitsgründe können nicht bis zur Erstattung eines schriftlichen Gutachtens in "Reserve" gehalten oder gesammelt werden.*)
4. "Unverzüglich" ist bei einem behaupteten Befangenheitsgrund, der sich aus einem schriftlichen Gutachten selbst ergibt, ausnahmsweise die vom Gericht etwaig gesetzte Frist für Einwendungen gegen ein schriftliches Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO (Anschluss an BGH NJW-RR 2011, 1555 f.). Ist durch das Gericht für etwaige Einwendungen gegen ein schriftliches Gutachten keine Frist gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzt worden, sind Befangenheitsgründe "unverzüglich" entsprechend § 121 BGB geltend zu machen (Anschluss an BGH MDR 2005, 1007 f.; BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).*)
5. Ein Befangenheitsantrag gegen einen im Verfahren nur kurze Zeit bestellten, wegen allgemeiner Arbeitsüberlastung sofort wieder entpflichteten und in der Sache nie tätigen Sachverständigen ist unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2012, 1815
OLG München, Beschluss vom 12.06.2012 - 34 Sch 7/10
1. Zu den förmlichen Voraussetzungen eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut.*)
2. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Schiedsspruchs (mit vereinbartem Wortlaut) gehört nicht die Bezeichnung der Parteien entsprechend dem Rubrum des Urteil eines staatlichen Gerichts. Für eine Vollstreckbarerklärung muss die Parteistellung jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1812
OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
1. Das Oberlandesgericht ist auch für Entscheidungen nach §§ 887 f ZPO zuständig, wenn die Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch bildet, den dieses Gericht gemäß seiner Zuständigkeit für vollstreckbar erklärt hat.*)
2. Einen der Schiedsabrede unterliegenden - bestrittenen - Erfüllungseinwand hat es hierbei nicht prüfen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1811
OLG München, Beschluss vom 29.03.2012 - 34 SchH 12/11
1. Die Klausel in einem als "Saatgutbestellung und Anbauvereinbarung" bezeichneten Vertrag: "Es gelten die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel sowie das Schiedsgericht des Käufers" kann eine wirksame Schiedsvereinbarung begründen.*)
2. Das zuständige Schiedsgericht ist durch Auslegung des Vertrags, aus dem sich die Käufereigenschaft ergibt, zu ermitteln.*)
VolltextIMRRS 2012, 1810
OLG Jena, Beschluss vom 11.05.2012 - 9 W 220/12
1. Kosten eines Unterbevollmächtigten sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie notwendig sind.
2. Eine Partei, die nicht am Gerichtsort ansässig ist, hat bezüglich der anwaltlichen Wahrnehmung eines Gerichstermins grundsätzlich das kostengünstigste Mittel zu wählen.
3. Kann auch der Hauptbevollmächtigte den Termin wahrnehmen, sind die Kosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten nur dann notwendig und erstattungsfähig, wenn sie die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht oder doch nur geringfügig um etwa 10 Prozent übersteigen.
VolltextIMRRS 2012, 1806
OLG München, Beschluss vom 29.03.2012 - 34 Sch 45/11
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut des Süddeutschen Familienschiedsgerichts, welcher Unterhaltsansprüche betrifft.
VolltextIMRRS 2012, 1801
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2012 - 14 W 72/12
1. Im Prozess wegen Baumängeln darf der Bauherr sich darauf beschränken, die Mangelsymptome zu beschreiben. Da eine Ursachenforschung entbehrlich ist, sind hierfür verauslagte Privatgutachterkosten nicht erstattungsfähig.*)
2. Auch die von der Gegenseite beantragte Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens erfordert nicht die Beauftragung eines Privatgutachters zur Entkräftung der Einwände gegen das schriftliche Gutachten des Gerichtssachverständigen.*)
3. Sammlung, Ordnung und Aufbereitung des entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs sind Aufgabe des Anwalts, die mit den gesetzlichen Gebühren abgegolten ist. Überträgt der Anwalt diese Aufgabe ganz oder teilweise einem Privatsachverständigen, handelt es sich bei den dadurch verursachten Kosten nicht um notwendigen Prozessaufwand.*)
VolltextIMRRS 2012, 1797
OLG München, Urteil vom 29.05.2012 - 9 U 3324/11 Bau
1. § 72 Abs. 1 ZPO sieht eine Streitverkündung zur Sicherung etwaiger Regressansprüche Dritter gegen den Streitverkündungsempfänger nicht vor. Im Hinblick auf die weitreichenden Folgen der Streitverkündung (Nebeninterventionswirkung, Hemmung der Verjährung) besteht grundsätzlich keine Veranlassung, über den Wortlaut des § 72 Abs. 1 ZPO hinaus Rückgriffsansprüche verfahrensfremder Dritter gegen den Streitverkündungsempfänger als zulässigen Streitverkündungsgrund anzusehen.
2. Anders kann der Fall dann liegen, wenn bereits im Ausgangsprozess über ein fremdes Recht im Wege der Prozessstandschaft gestritten wird.
VolltextIMRRS 2012, 1796
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.04.2012 - 101 U 6/11
Eine als Drittwiderklage bezeichnete Klagschrift eines am Rechtsstreit bislang unbeteiligten Dritten ist als eigenständige Klage zu behandeln. Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der neue Rechtsstreit mit dem bereits anhängigen Rechtsstreit zu verbinden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1791
OLG Bremen, Urteil vom 09.12.2011 - 2 U 62/11
1. Die Vorschussklage mehrerer Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft wegen Baumängeln am Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist, sofern hierfür keine Anhaltspunkte bestehen, nicht als Klage der Eigentümergemeinschaft anzusehen.
2. Durch den Beschluss, "die Klage WEG .... fallen zu lassen", zieht die Eigentümergemeinschaft die Prozessführung weder ausdrücklich noch konkludent an sich.
VolltextIMRRS 2012, 1787
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZR 215/11
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist.
VolltextIMRRS 2012, 1786
BGH, Urteil vom 04.05.2012 - V ZR 175/11
1. Zur Bestimmung der Grenzen der Rechtskraft sind aber neben dem Urteilstenor auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.
2. Durch das Nichtbetreiben kommt ein Rechtsstreit zum Stillstand, wenn es für das Nichtbetreiben keinen triftigen Grund gibt und wenn die Verfahrensleitung nicht mehr bei dem Gericht liegt. Ein triftiger Grund ist unter anderem gegeben, wenn die Parteien den Rechtsstreit nicht betreiben, weil in der Sache nicht vor dem Abschluss eines anderen Verfahrens entschieden werden kann.
VolltextIMRRS 2012, 1779
BGH, Beschluss vom 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1778
BGH, Beschluss vom 29.05.2012 - I ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1776
BGH, Beschluss vom 30.05.2012 - AnwZ (B) 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1774
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.04.2012 - 5 W 52/12
Zur Kostenentscheidung bei einer durch Vergleich erledigten, sog. "steckengebliebenen" Stufenklage.*)
VolltextIMRRS 2012, 1772
BGH, Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 168/11
Die Stufenklage hemmt die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich auch dann, wenn im Auskunftsantrag ein falscher Stichtag für das Endvermögen genannt ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1770
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - I ZR 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1769
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - III ZR 309/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1768
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - I ZR 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1763
OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2012 - 1 W 20/12
1. Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Maßgeblich sind insoweit nicht die Befürchtungen der konkreten Partei, sondern die Sicht einer vernünftig und besonnen handelnden Partei.
2. Nahe persönliche Beziehungen eines Richters zu einer Partei können die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich begründen. Dies gilt indes nicht generell. Ob die Besorgnis der Befangenheit mit Rücksicht auf freundschaftliche Beziehungen gerechtfertigt ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Regelfall wird etwa eine bloße Bekanntschaft oder auch eine lockere Freundschaft nicht ausreichen, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln
3. Allein daraus, dass sich der abgelehnte Richter und eine Partei bei Zusammentreffen im Alltag "duzen", kann nicht auf das Bestehen einer nahen persönlichen Beziehung geschlossen werden. Das gilt auch dann, wenn der Richter die gemeinsame Herkunft und das bei alltäglichen Zusammentreffen übliche "Duzen" nicht im Vorfeld der mündlichen Verhandlung offenbart, sondern im Termin bewusst eine förmliche Anrede mit "Sie" wählt.
VolltextIMRRS 2012, 1759
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.06.2012 - 4 W 86/12
Das selbständige Beweisverfahren ist nicht bereits dann beendet, wenn die Parteien nach Übersendung des schriftlichen Sachverständigengutachtens eine richterliche Frist "zur eventuellen Stellungnahme" nicht nutzen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1758
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZR 124/11
1. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind. Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen.
2. Überspannt das erkennende Gericht diese Substantiierungsanforderungen und versäumt es dadurch, entscheidungserheblichen Sachvortrag in der gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben, verletzt das Gericht den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIMRRS 2012, 1752
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.06.2012 - 1 (Z) Sa 15/12
1. Bei der Prüfung, welches Gericht zuständig ist, ist vorrangig die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO zu beachten.
2. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nur, er entweder unter grober Missachtung von Verfahrensvorschriften - insbesondere des Rechts auf rechtliches Gehör - zustande gekommen ist oder inhaltlich völlig unhaltbar ist, etwa weil er jede Rechtsgrundlage vermissen lässt.
VolltextIMRRS 2012, 1740
BGH, Beschluss vom 22.05.2012 - X ZR 128/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1738
BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZB 52/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1737
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZR 152/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1736
BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 261/10
1. Zur auf die beklagte Bank beschränkten Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht.*)
2. Eine unzulässige Revision ist regelmäßig in eine Anschlussrevision umzudeuten, diese wird aber bei Revisionsrücknahme wirkungslos.*)
3. Dem Revisionskläger sind grundsätzlich auch die Kosten einer Anschlussrevision aufzuerlegen, wenn diese nach § 554 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung durch Rücknahme der Revision verliert. Das gilt auch im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Anschlussrevision.*)
4. Entgangener Gewinn, der als gleich bleibender Hundertsatz einer bestimmten Summe (Zinsen) geltend gemacht wird, ist eine Nebenforderung der ebenfalls eingeklagten Hauptforderung und erhöht den Streitwert nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 1735
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZR 96/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1734
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZB 212/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1733
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - IX ZR 167/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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