Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1978BGH, Urteil vom 05.06.2012 - X ZR 65/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1977
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - IX ZB 311/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1976
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 269/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1975
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - IX ZR 98/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1974
BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 658/11
Aus Rechtsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe die berufsbedingten Fahrtkosten in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2 a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII ermittelt werden. Hiernach können - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind - pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 5,20 Euro abgesetzt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1971
BGH, Beschluss vom 08.06.2012 - KZR 17/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1970
BGH, Beschluss vom 30.05.2012 - XII ZB 59/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1969
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 270/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1968
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - IX ZR 221/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1967
BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - IX ZR 221/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1963
BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 218/11
In einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist dem antragstellenden Beteiligten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1962
BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 592/11
1. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425).*)
2. Urteilsersetzende Beschlüsse in Ehesachen und Familienstreitsachen sind gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 311 Abs. 2 ZPO durch das Verlesen der Beschlussformel oder durch die Bezugnahme auf die Beschlussformel zu verkünden; der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann in diesen Fällen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1960
BGH, Urteil vom 12.06.2012 - X ZR 132/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1959
BGH, Beschluss vom 12.06.2012 - VIII ZB 80/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1958
BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - I ZR 174/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1957
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - IX ZR 128/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1955
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZR 199/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1953
BGH, Beschluss vom 06.06.2012 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1950
BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - IV ZB 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1949
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 102/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1943
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZA 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1942
BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 102/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1941
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - IX ZR 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1939
BGH, Beschluss vom 02.07.2012 - X ZR 94/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1938
BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - III ZB 45/12
Gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen nach §§ 198 ff GVG durch das (erstinstanzlich zuständige) Oberlandesgericht ist nicht die sofortige Beschwerde, sondern nur - nach Maßgabe des § 574 Abs. 1 ZPO - die Rechtsbeschwerde statthaft.*)
VolltextIMRRS 2012, 1936
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZR 204/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1934
BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - III ZR 57/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1931
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - V ZB 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1930
BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - VI ZB 1/11; VI ZB 2/11
Bestehen Zweifel, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt, hat der Rechtsanwalt den für seinen Mandanten sichersten Weg zu beschreiten, selbst wenn dies zu der Notwendigkeit führt, zwei Rechtsbehelfe (hier: Berufung und Anhörungsrüge) parallel anhängig zu machen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1920
OLG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2012 - 16 W 48/12
Im selbständigen Beweisverfahren sind auch Beweisfragen zulässig, die im Laufe des Verfahrens gestellt und mit den bisherigen Beweisfragen nicht im Zusammenhang stehen.
VolltextIMRRS 2012, 1910
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.06.2012 - 9 O 2327/11
1. Sind in einem selbständigen Beweissicherungsverfahren mehrere voneinander unabhängige Mängel desselben Bauvorhabens Gegenstand mehrerer separater Sachverständigengutachten, endet die Beweissicherung für jeden dieser Mängel mit der Übermittlung/Erläuterung des auf ihn bezogenen Gutachtens.
2. Dementsprechend beginnt die sechsmonatige Frist des § 204 Abs. 2 BGB jeweils mit Abschluss der einzelnen Beweissicherung separat zu laufen. Dies gilt selbst dann, wenn das selbständige Beweisverfahren hinsichtlich der übrigen Mängel auf Betreiben des Antragstellers fortgeführt wird.
VolltextIMRRS 2012, 1904
OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012 - 1 W 18/12
1. Das prozessuale Vorgehen eines Richters vermag die Besorgnis der Befangenheit nur zu begründen, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich von dem normalerweise üblichen Verfahren so sehr entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt.
2. Zu der Frage, ob ein Richter wegen einer langen Verfahrensdauer befangen ist.
VolltextIMRRS 2012, 1902
BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 150/11
Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht scheidet aus, wenn das Berufungsgericht aufgrund einer anderen materiellrechtlichen Würdigung des Parteivorbringens im Unterschied zu dem Erstgericht eine Beweisaufnahme für erforderlich hält.*)
VolltextIMRRS 2012, 1898
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.05.2012 - 2 U 1179/09
Hat die Sachverständige von der Bevollmächtigten einer Partei übergebene Unterlagen (Schriftverkehr, Arztberichte) verwertet und zum Gegenstand ihres Gutachtens gemacht, ohne dies dem Gericht und der gegnerischen Partei unverzüglich vorab zu offenbaren und damit ihr die Möglichkeit genommen worden, vor Abschluss des Gutachtens sich mit der umfangreichen Zusatzakte von 316 Seiten auseinanderzusetzen und aus seiner Sicht bestehende Einwände vorzutragen, stellt dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der anderen Partei dar.*)
VolltextIMRRS 2012, 1888
BGH, Beschluss vom 05.06.2012 - VI ZB 16/12
Ein Prozessbevollmächtigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist bei Gericht zu erkundigen, ob sein Antrag auf Verlängerung der Frist rechtzeitig eingegangen sei und ihm stattgegeben werde.*)
VolltextIMRRS 2012, 1886
BGH, Urteil vom 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
Der Schuldner einer Forderung kann ein Interesse an der Feststellung haben, dass er diese mangels Fälligkeit derzeit nicht erbringen muss. Dies setzt jedoch im Hinblick auf den Kondiktionsausschluss des § 813 Abs. 2 BGB voraus, dass er die geforderte Leistung noch nicht erfüllt hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 1884
BGH, Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 143/11
Wird die Verjährung durch Zustellung einer Streitverkündungsschrift gehemmt und wendet sich die unterlegene Partei mit einer Anhörungsrüge gegen das rechtskräftige Endurteil dieses Rechtsstreits, so wird der Verjährungseintritt gegenüber dem Streitverkündeten durch die Dauer des Rügeverfahrens nicht weiter hinausgeschoben.*)
VolltextIMRRS 2012, 1881
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2012 - 2 W 174/12
Für die Anhörungsrüge nach § 69 a GKG fallen wie für das Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach § 66 GKG keine Gerichtsgebühren an; insbesondere ist Nr. 1700 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu 3 3 Abs. 2 GKG nicht einschlägig.*)
VolltextIMRRS 2012, 1880
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - VII ZR 24/11
Der einfache Streithelfer (§ 66 ZPO) kann ein Rechtsmittel nur solange einlegen, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft. Das gilt auch für die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil, wenn sich die Hauptpartei bereits im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv beteiligt hat (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 17.08.1984 - 3 AZR 597/83, AP Nr. 2 zu § 67 ZPO).*)
VolltextIMRRS 2012, 1874
BGH, Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 175/11
1. Die gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags endet mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an welchem der Beitragsbescheid dem Schuldner bekannt gegeben worden ist. Endet diese Frist mit Ablauf eines Freitags, so verlängert sie sich nicht bis zum nächsten Werktag.*)
2. Der erste Fälligkeitstag ist der Sonnabend, wenn die Fälligkeitsfrist mit Ablauf eines Freitags endet. Der Beitrag wird mit dem Beginn des folgenden Sonntags rückständig. Die Rückstandsfristen des Zwangsversteigerungsrechts enden in diesem Fall mit Ablauf des Werktages, der in dem betreffenden Jahr dem Sonnabend vor Beginn der Rückstandsfrist entspricht.*)
3. Der im Range nach dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgemerkte bedingte Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten gewährt, wenn die Vormerkung durch den Zuschlag erlischt, in der Zwangsversteigerung des Grundstücks jedenfalls dann ein Anrecht auf die Zuteilung des Übererlöses ohne Abzug des Wiederkaufpreises, wenn diese bedingte Kaufpreisforderung anderweitiger Beschlagnahme unterliegt und die Bedingung nicht ausfällt (hier: Konkursbeschlag über das Vermögen des Wiederverkäufers).*)
4. Die rechtsgestaltende Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt neben der Ausschlussfrist keiner Verjährung. Der Herausgabeanspruch des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück verjährt in zehn Jahren nach Ausübung des Wiederkaufsrechts.*)
VolltextIMRRS 2012, 1873
BGH, Beschluss vom 05.06.2012 - XI ZR 233/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1870
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZR 228/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1869
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZA 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1863
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 242/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1862
BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - V ZB 282/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1861
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZB 245/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1860
BGH, Beschluss vom 05.06.2012 - EnVR 61/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1858
BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZR 77/10
1. Durch die Zulassung der Revision wird ein - gesetzlich nicht vorgesehener - Instanzenzug nicht eröffnet (im Anschluss an BGH Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02 - NJW 2003, 70).*)
2. Der Grundsatz der Meistbegünstigung führt nicht dazu, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof zulässig ist, wenn gegen die korrekte Entscheidung eine Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens nicht statthaft wäre (im Anschluss an BGH Beschluss vom 5. Juli 1990 -LwZR 7/89 -NJW-RR 1990, 1483).*)
3. Wenn in solchen Fällen das nach der Form der tatsächlich ergangenen Entscheidung eingelegte Rechtsmittel ausnahmsweise unstatthaft ist, ist es - jedenfalls im Rahmen des § 281 Abs. 1 ZPO bei Vorliegen eines Verweisungsantrages - als das Rechtsmittel zu behandeln, das gegen eine korrekte Entscheidung zulässig wäre. Insoweit besteht ein Bedürfnis für eine entsprechende Anwendung des § 281 ZPO (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95 FamRZ 1996, 1544).*)
VolltextIMRRS 2012, 1857
BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 286/11
Zum Wert des Abänderungsbegehrens hinsichtlich einer Zug-um-Zug-Tenorierung "gegen Übertragung der vom Kläger ... gezeichneten Beteiligung".*)
VolltextIMRRS 2012, 1856
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - IX ZB 252/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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