Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2323BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - I ZR 99/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2321
BGH, Beschluss vom 13.08.2012 - X ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2320
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - XI ZR 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2319
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 3/11
Eine Klage der Gesellschaft im ordentlichen Verfahren, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung (hier: der rückständigen Einlagen) gerichtet ist, enthält ohne weiteres das Feststellungsbegehren, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; bei einer Klage im Urkundenprozess ist ein solches Feststellungsbegehren dagegen unstatthaft.*)
VolltextIMRRS 2012, 2318
LG Berlin, Urteil vom 07.02.2012 - 63 S 266/11
Die Beschwer eines zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verurteilten richtet sich grundsätzlich nach den Kosten und materiellen Nachteilen, welche durch die Abgabe der Versicherung an Eides statt entstehen.
VolltextIMRRS 2012, 2317
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 608/11
1. Der obsiegende Streitgenosse kann die gesamten von ihm geschuldeten Gebühren des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten vom Prozessgegner erstattet verlangen, wenn der Anwalt wegen der Zahlungsunfähigkeit des unterlegenen anderen Streitgenossen von diesem keine Vergütung erhält.*)
2. Die Behauptung, der gemeinsame Anwalt habe von dem nunmehr zahlungsunfähigen Streitgenossen einen anzurechnenden Vorschuss erhalten, muss vom Kostenerstattungspflichtigen glaubhaft gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 2314
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 145/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2311
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2310
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - X ZR 77/11
Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt regelmäßig eine (erneute) Aussetzung des an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 2308
BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - KVR 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2306
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZB 275/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2305
BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - VI ZR 138/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2304
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 103/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2298
KG, Beschluss vom 16.07.2012 - 8 W 36/12
Der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Mieters auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärungen des Vermieters nicht erhöht hat, bemisst sich gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 GKG auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag.*)
VolltextIMRRS 2012, 2297
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - EnVR 96/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2296
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - I ZR 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2295
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZR 53/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2293
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 29/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2289
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 621/11
Ist eine (auch) in die Gerichtskosten verurteilte Gesellschaft bürgerlichen Rechts tatsächlich nicht existent, darf der Gerichtskostenansatz zu ihren Lasten nicht auf eine vermeintlich für die Namensgebung der Scheingesellschaft verantwortliche natürliche Person umgeschrieben werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 2283
OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.07.2012 - 8 W 32/12
Die Partei ist mit Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren nach Ablauf einer nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten nur dann ausgeschlossen, wenn die richterliche Fristsetzung ordnungsgemäß zugestellt und die Partei auf die Nichtbeachtung der Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 2282
KG, Beschluss vom 05.07.2012 - 27 W 31/12
Auch wenn die Parteien eines Hauptsacheverfahrens nicht mit denjenigen eines Beweisverfahrens identisch sind, können die Kosten des Beweisverfahrens beim Ausgleich der Kosten des Rechtsstreits berücksichtigt werden. Entscheidend ist allein, dass zwischen den Beteiligten die im Beweisverfahren gewonnenen Erkenntnisse in das Hauptsacheverfahren eingeflossen sind.
VolltextIMRRS 2012, 2281
BVerfG, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Das Erstatten wie die Androhung einer Strafanzeige gegen eine Partei durch den Richter stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
VolltextIMRRS 2012, 2280
OLG Celle, Beschluss vom 01.06.2012 - 10 UF 281/11
Eine lediglich eingescannte Unterschrift unter der Rechtsmittelschrift ist nur im Falle einer Übermittlung durch Computerfax, nicht hingegen für ein Telefax ausreichend.
VolltextIMRRS 2012, 2278
BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11
1. In Arzthaftungssachen kann ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" insbesondere dann vorliegen, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Sachverständigengutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der Einspruchsbegründungsfrist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht hätte eingeholt werden können.*)
2. Verteidigungsmittel sind in der Regel nicht "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" (§ 296 Abs. 1 ZPO) vorgebracht, wenn das Gericht nach Ablauf der gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 ZPO gesetzten (und verlängerten) Klageerwiderungsfrist dem Beklagten ohne Fristsetzung nochmals Gelegenheit zur Klageerwiderung gibt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2277
OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2012 - 5 W 745/12
Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zum -unbekannten- Zeitpunkt der Räumung richtet sich nicht nach § 9 ZPO sondern nach § 3 ZPO (Anschluss OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2011, 5 U 158/10, MDR 2011, 513). Die Höhe des Streitwertes entspricht der geforderten Nutzungsentschädigung für die voraussichtliche Dauer vom Zeitpunkt der Einreichung der Klage (§ 4 Abs. 1 ZPO) bis zur tatsächlichen Räumung. Regelmäßig kann von einer Zeitspanne von einem Jahr ausgegangen werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 2271
LG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012 - 63 T 78/12
Ist im Ausgangsverfahren ein zwischen Vermieter und Hauptmieter geführter Räumungsrechtsstreit noch nicht rechtskräftig entschieden, entspricht es billigem Ermessen, das zwischen Vermieter und Untermieter geführte Folgeverfahren gemäß § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens auszusetzen. Es ist unerheblich, dass die Rechtskraft der Ausgangsentscheidung im Folgeverfahren keine Bindungswirkung entfaltet.*)
VolltextIMRRS 2012, 2270
OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12
Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)
VolltextIMRRS 2012, 2268
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11
1. Die Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) gegebenenfalls auf materiell-rechtlicher Grundlage (z. B. aus Verzug) verlangt werden.*)
2. Auch wenn sich der Beklagte mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB.*)
VolltextIMRRS 2012, 2259
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 04.04.2012 - 539 C 24/11
Eine Feststellungsklage kann trotz der grundsätzlich vorrangigen Möglichkeit Leistungsklage - hier auf Duldung oder Zustimmung im Rahmen eines Beschlusses gem. § 22 WEG - zu erheben dann zulässig sein, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH vom 17.1.2012 - XI ZR 254/10).*)
VolltextIMRRS 2012, 2258
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VIII ZB 106/11
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten beim Prozessgericht die Vertretung in der mündlichen Verhandlung wahrnimmt, richtet sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, WM 2003, 1617).*)
VolltextIMRRS 2012, 2248
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.07.2012 - 9 W 122/12
Die Kosten eines im Rechtsstreit nach Durchführung einer Sachverständigenbeweisaufnahme eingeholten Privatgutachtens sind erstattungsfähig, wenn darauf gestützt beachtliche Einwendungen gegen bisher eingeholte Sachverständigengutachten möglich und erforderlich sind.
VolltextIMRRS 2012, 2247
BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 145/11
1. Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten, und zwar auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft angefochten wird (im Anschluss an IMR 2012, 82).
2. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft, gilt nichts anderes.
VolltextIMRRS 2012, 2246
OLG Schleswig, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 W 187/11
1. Eine rügelose Verhandlung zur Sache vor dem unzuständigen Gericht hindert eine Verweisung an das zuständige Gericht nicht, wenn es an der nach § 504 ZPO erforderlichen Belehrung des Beklagten über die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gefehlt hat.*)
2. Erfolgt der Hinweis nach § 504 ZPO erst nach mündlicher Verhandlung, wird die Sperre des § 39 S. 2 ZPO erst von diesem Zeitpunkt an aufgehoben und das sachlich unzuständige Gericht erst durch rügelose Verhandlung des Beklagten in der nächsten mündlichen Verhandlung zuständig.*)
3. Ein vor der mündlichen Verhandlung erklärter Verzicht des Beklagten auf die Erhebung der Rüge der Unzuständigkeit entfaltet Wirkungen nur, wenn Form und sachliche Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO gegeben sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 2245
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2012 - 14 W 138/12
Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann, wenn das Nachgeben ganz geringfügig ist. Ein Verzicht auf zuvor geforderte Zinsen und Ansprüche aus einer Schlussrechnung, die den eingeklagten Anspruch nur unbedeutend übersteigen, reicht aus. Dass die Einigung der Parteien nicht gerichtlich protokolliert wurde (§ 278 Abs. 6 ZPO), ist für Entstehung und Erstattung der Einigungsgebühr unerheblich.*)
VolltextIMRRS 2012, 2241
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 233/10
Hat das Berufungsgericht die Entscheidung dahingestellt bleiben lassen, ob es das erstmalige Bestreiten einer anspruchsbegründenden Tatsache (hier: des Vorliegens einer Haustürsituation) zulassen darf, kann das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht anstelle des Berufungsgerichts treffen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2236
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZB 57/11
Der bloße Hinweis auf laufende Vergleichsverhandlungen reicht nicht aus, um die gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO notwendige Einwilligung des Gegners für eine weitere (zweite) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist darzutun.*)
VolltextIMRRS 2012, 2234
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 W 38/12
Ein Sachverständiger kann abgelehnt werden, wenn er bereits vorprozessual für eine Partei als Privatsachverständiger tätig war. Erfahrungsgemäß kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Privatgutachter dazu neigt, die Erwartungen seines Auftraggebers zu bestätigen.
VolltextIMRRS 2012, 2232
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11
1. Hat eine Partei hinsichtlich des erstinstanzlichen Urteils zwar keinen Tatbestandbsberichtigungsantrag gestellt, hindert dies jedoch nicht in der Berfungsinstanz abweichend vorzutragen. Eine Zurückweisung des Vortrags wegen Verspätung ist nicht möglich, wenn die andere Partei den neuen Vortrag nicht bestritten hat.*)
2. Die hilfsweise Begründung des Klagevortrags stellt dann keine unzulässige Klageänderung dar. Die Klageänderung ist sachdienlich, wenn sich die Klägerin bereits in erster Instanz bezüglich dieses Komplexes eine Klageerweiterung vorbehalten hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 2226
AG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2012 - 37 C 54/12
Inkassokosten sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder -unwillig ist.
VolltextIMRRS 2012, 2222
BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2221
BGH, Beschluss vom 06.07.2012 - AnwZ (Brfg) 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2218
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VIII ZB 15/12
Den Rechtsanwalt trifft kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste.
VolltextIMRRS 2012, 2217
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZR 344/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2213
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 270/11
Das Gericht verletzt das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es einen nach Beschlussfassung, aber vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatz unberücksichtigt lässt (Fortführung von BGH, FamRZ 2004, 1368).*)
VolltextIMRRS 2012, 2212
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2209
BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2208
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZR 200/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2207
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZR 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2206
BGH, Urteil vom 17.07.2012 - VI ZR 226/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2204
BGH, Beschluss vom 20.07.2012 - IX ZR 138/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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