Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2459OLG Koblenz, Beschluss vom 13.07.2012 - 2 U 561/11
1. Hat eine Partei hinsichtlich des erstinstanzlichen Urteils zwar keinen Tatbestandbsberichtigungsantrag gestellt, hindert dies jedoch nicht in der Berfungsinstanz abweichend vorzutragen. Eine Zurückweisung des Vortrags wegen Verspätung ist nicht möglich, wenn die andere Partei den neuen Vortrag nicht bestritten hat.*)
2. Die hilfsweise Begründung des Klagevortrags stellt dann keine unzulässige Klageänderung dar. Die Klageänderung ist sachdienlich, wenn sich die Klägerin bereits in erster Instanz bezüglich dieses Komplexes eine Klageerweiterung vorbehalten hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 2455
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2011 - 14 W 698/11
Ist das gesamte Verfahren durch einen Vergleich beendet worden, der keine Gebührenermäßigung nach 1211 KV - GKG bewirkt, weil zuvor im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erging, kann keine die Nichterhebung von Gerichtskosten rechtfertigende unrichtige Sachbehandlung darin gesehen werden, dass das Gericht eine nachgereichte Klageerweiterung nicht mit einer erneuten förmlichen Belehrung über die möglichen Säumnisfolgen zugestellt hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 2454
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012 - 3 W 44/12
1. Die Verhandlung zur Sache oder über das Beweisergebnis hat den Verlust des Ablehnungsrechts wegen bis dahin bekannter Gründe zur Folge.
2. Der Einwand der Partei, sie sei in der mündlichen Verhandlung persönlich nicht anwesend gewesen, rechtfertigt keine anderslautende Entscheidung. Denn die Kenntnis des anwesenden Prozessbevollmächtigten von den Befangenheitsgründen wirkt gegen die Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO, 166 BGB).
VolltextIMRRS 2012, 2451
BVerfG, Beschluss vom 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
Die Zurückweisung einer Berufung durch einstimmigen Beschluss stellt eine willkürliche Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO (Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) und damit eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG dar, wenn das Gericht die Klageforderung als verjährt ansieht und dabei eine Hemmung der Verjährung gem. § ZPO § 167 ZPO durch Zustellung des Mahnbescheidsantrags entgegen den vom BGH im Urteil vom 12.07.2006 (IMR 2006, 139) entwickelten Voraussetzungen für eine "demnächst" erfolgte Zustellung verneint.
VolltextIMRRS 2012, 2445
OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2012 - 4 AR 40/12
1. Setzt sich ein Gericht bei der Verweisung des Rechtsstreits gem. § 281 ZPO inhaltlich nicht mit einer - möglichen - eigenen Zuständigkeit auseinander, begründet dies grundsätzlich die Annahme objektiver Willkür und nimmt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung (festhalten an Senat, Beschluss vom 03. August 2011, Az: 4 AR 43/11).*)
2. Der Wohnsitz der Beklagten bei Unterzeichnung eines Darlehensvertrags begründet eine Zuständigkeit nach § 29 ZPO für eine Klage des damaligen Mitdarlehensnehmers aus § 426 BGB.*)
VolltextIMRRS 2012, 2440
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - VII ZR 2/11
§ 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtfertigt es nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf die nach Sachlage unerlässlichen Erkenntnisse zu verzichten.
VolltextIMRRS 2012, 2438
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - V ZR 255/11
§ 62 Abs. 2 WEG gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat.*)
IMRRS 2012, 2427
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2012 - 10 W 19/12
1. Führt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger eine Ortsbesichtigung durch, ohne die Parteien zu benachrichtigen, begründet dies die Besorgnis der Befangenheit nicht, solange er beide Parteien gleich behandelt und nicht gegen den Grundsatz der Waffengleichheit verstößt.*)
2. Überschreitet ein Sachverständiger eigenmächtig seinen Gutachterauftrag, indem er Beweisfragen überdehnt oder ihm nicht gestellte Beweisfragen eigenmächtig bearbeitet, ist sein Gutachten insoweit unzulänglich; er bewegt sich außerhalb seines Auftrags, so dass ihm dafür keine Vergütung zusteht.*)
3. Eine Überschreitung des Gutachterauftrags begründet allein nicht die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen, sondern nur bei weiteren Umständen, die eine Partei in besonderer Weise benachteiligen, so z. B. wenn der Sachverständige mit der überschießenden Begutachtung neue Mängel aufdeckt und damit das Geschäft einer der Parteien des Rechtsstreits betreibt oder der Sachverständige die Überschreitung seines Gutachterauftrags vorgenommen hat in der Absicht, einseitig eine der Parteien zu belasten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2425
OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2012 - 24 U 61/11
1. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung eines werkvertraglichen Vergütungsanspruchs liegt auch bei einer prüfbaren Abrechnung beim Unternehmer.
3. Die während des abgerechneten Zeitraums getätigten Arbeiten müssen konkret und in nachprüfbarer Weise dargelegt werden, wofür es jedoch genügt, wenn diese Arbeiten stichwortartig in verständlicher Weise niedergelegt werden.
4. Lediglich soweit es um den zwingenden Inhalt eines Schriftsatzes geht, kommt eine Bezugnahme nicht in Betracht. Der fakultative Inhalt eines Schriftsatzes darf hingegen durch in Bezug genommene Anlagen ergänzt werden.
5. Die Erklärungslast ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat. Die erklärungsbelastete Partei hat deshalb, wenn ihr Vortrag beachtlich sein soll, auf die substantiierten Behauptungen ihres Prozessgegners grundsätzlich substantiiert, also mit positiven Angaben, zu erwidern. Hieraus folgt, dass ein substantiiertes Vorbringen grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden kann.
VolltextIMRRS 2012, 2423
OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11
Einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag - also auch für den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises - ist der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.*)
VolltextIMRRS 2012, 2422
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - V ZR 250/11
Grundsätzlich steht es im Ermessen des Berufungsgerichts, ob es Zeugen, die in der Vorinstanz bereits vernommen worden sind, nach § 398 Abs. 1 ZPO erneut vernimmt. Das Berufungsgericht ist zur nochmaligen Vernehmung jedoch verpflichtet, wenn es die protokollierten Zeugenaussagen anders verstehen oder würdigen will als die Vorinstanz.
VolltextIMRRS 2012, 2420
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - II ZR 212/10
1. Tritt im Laufe eines Rechtsstreits eine Gesetzesänderung in Kraft, die sofortige Wirksamkeit entfaltet, gebieten es die Grundsätze des fairen Verfahrens und die Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es der erstinstanzlich erfolgreichen Partei rechtzeitig einen Hinweis darauf erteilt, dass es die Rechtslage anders beurteilt als das erstinstanzliche Gericht. Dies gilt auch dann, wenn der Prozessgegner der anwaltlich vertretenen Partei auf Schlüssigkeitsbedenken hingewiesen hat, für das Gericht aber offen zu Tage tritt, dass der Hinweis nicht richtig verstanden wurde.*)
2. Zahlt der Gesellschafter den Einlagebetrag (hier: aus einer Kapitalerhöhung) nach Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses ein zweites Mal an die Gesellschaft verbunden mit der Anweisung, die Zahlung an ihn zur Tilgung seiner Bereicherungsforderung aus einem ersten, fehlgeschlagenen Erfüllungsversuch zurück zu überweisen, liegt darin eine verdeckte Sacheinlage in Form des Hin- und Herzahlens.*)
VolltextIMRRS 2012, 2418
OLG Celle, Beschluss vom 30.08.2012 - 5 W 42/12
Zur Eintragung einer Vormerkung ist es zwar gemäß § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Diese gesetzliche Vermutung wird aber widerlegt, wenn der Gläubiger ohne nachvollziehbaren Grund die Vollziehungsfrist einer zu seinen Gunsten ergangenen einstweiligen Verfügung verstreichen lässt und er damit zu erkennen gibt, dass die Angelegenheit nicht eilbedürftig ist.
VolltextIMRRS 2012, 2414
BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2411
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - V ZR 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2410
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - II ZR 245/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2409
BGH, Beschluss vom 03.08.2012 - EnVR 98/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2408
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZR 70/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2407
BGH, Beschluss vom 08.08.2012 - XII ZB 291/11
1. Werden im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe die berufsbedingten Fahrtkosten in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII ermittelt, ist die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs auf Fahrtstrecken von bis zu 40 Entfernungskilometern nicht anzuwenden.*)
2. Die Pauschale von monatlich 5,20 Euro je Entfernungskilometer deckt nur die Betriebskosten einschließlich Steuern ab. Zusätzlich sind konkret nachgewiesene Anschaffungskosten eines für den Weg zur Arbeit erforderlichen Fahrzeugs als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11 - [...]*)
VolltextIMRRS 2012, 2406
BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2405
BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - I ZR 192/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2404
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - I ZB 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2403
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2402
BGH, Beschluss vom 26.06.2012 - II ZR 223/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2401
BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - I ZR 79/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2400
BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZR 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2398
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - III ZR 71/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2394
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2012 - 3 Wx 329/11
1. Das Grundbuchamt muss bei entsprechendem Anlass (Ersuchen des britischen Insolvenzverwalters um Eintragung des Insolvenzvermerks und zu besorgender Übergang der Verfügungsbefugnis auf den "trustee") von Amts wegen prüfen, ob der die Eintragung Bewilligende zur Verfügung über das betroffene Grundbuchrecht befugt ist.*)
2. Die die Bewilligung ersetzende Wirkung eines rechtskräftigen Urteils wird wegen der auch vom Grundbuchamt zu beachtenden Rechtsvermutung des § 891 BGB durch bloße Zweifel des Grundbuchamts am Bestand bzw. Fortbestand der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers mit Blick auf ein in England über sein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren nicht überwunden; sie ist nur widerlegt, wenn dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs zweifelsfrei belegende Tatsachen bekannt oder nachgewiesen sind.*)
3. Über das Eintragungsersuchen des englischen Treuhänders ("trustee") hat nicht das Grundbuchamt, sondern das Insolvenzgericht zu entscheiden, dem allein die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2391
BGH, Beschluss vom 16.03.2012 - Lw ZB 3/11
Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, der sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (Anschluss an BGH, NZM 2005, 677).*)
VolltextIMRRS 2012, 2387
BAG, Beschluss vom 17.08.1984 - 3 AZR 597/83
1. Der einfache Streithelfer (§ ZPO § 66 ZPO) kann ein Rechtsmittel nur solange einlegen, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1973 - 5 AZR 123/73 - AP Nr. AP ZPO § 1 zu § 67 ZPO). Die rechtlich unnötige Zustellung des Urteils an den Streithelfer setzt für diesen keine eigene Rechtsmittelfrist in Lauf.
2. Ist im Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an den Streithelfer die für die Hauptpartei laufende Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen, so kann der Streithelfer jedenfalls dann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, den Zeitpunkt der Zustellung an die Hauptpartei in Erfahrung zu bringen.
VolltextIMRRS 2012, 2381
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2012 - 4 W 1065/12
Beruft sich in einem Rechtsstreit auf Räumung einer Immobilie der Beklagte auf ein vom Kläger bestrittenes vertragliches Nutzungsrecht hinsichtlich 1/3 der Gesamtfläche der Immobilie und verteidigt sich im Übrigen damit, die Restfläche nicht in Besitz zu haben, bemisst sich der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits nach dem einjährigen Nutzungsentgelt für 1/3 der Immobilie zuzüglich 2/3 des Verkehrswertes der Immobilie.*)
VolltextIMRRS 2012, 2379
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.02.2012 - 10 W 5/12
1. Der Gebührenwert ist nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. den §§ 3 ff. ZPO nach dem vollen Wert der zu sichernden Forderung festzusetzen.
2. Eine Bezugnahme auf die Streitwertfestsetzung für einstweilige Verfügungsverfahren ist nicht möglich, da der Anspruch auf Sicherheit endgültig entschieden wird.
VolltextIMRRS 2012, 2377
BVerfG, Beschluss vom 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11
Die Erhebung einer Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld für deren Löschung auf Antrag des Erwerbers des letzten, noch nicht enthafteten Eigentumsanteils wird schließlich auch nicht dadurch unverhältnismäßig, dass bereits für die Entlassung der übrigen Erwerber aus der Mithaft Gebühren erhoben worden sind.
VolltextIMRRS 2012, 2376
OLG München, Beschluss vom 26.03.2012 - 18 U 3956/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2373
OLG Rostock, Beschluss vom 10.07.2012 - 5 W 35/12
Erklärt der Beklagte nach der Klageerhebung, die Klageforderung vollständig ausgeglichen zu haben und von einer Prozessführung Abstand zu nehmen, liegt keine vertragliche Vereinbarung der Parteien vor, sodass eine Einigungsgebühr nicht entstanden ist. Selbst bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung wäre ebenfalls keine Einigungsgebühr entstanden, denn in diesem Fall würde sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis beschränken, wenn der Beklagte die Zahlung vorbehaltlos und in der geforderten Höhe geleistet hat.
VolltextIMRRS 2012, 2367
BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 231/11
Eine Klage, mit der ein Beschluss einer Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer angefochten oder für nichtig erklärt werden soll (Beschlussmängelklage), gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG stets gegen alle übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten ist. Die nur gegen einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage ist deshalb unzulässig.
VolltextIMRRS 2012, 2366
KG, Beschluss vom 30.09.2011 - 9 W 188/10
Der Geschäftswert einer allgemeinen Vollmacht gemäß § 41 Absatz 2 KostO kann den Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers übersteigen, etwa wenn die Vollmacht dazu dient, den Vollmachtgeber über den Wert seines Vermögens hinaus zu verpflichten oder das Vermögen des Vollmachtgebers zu mehren.*)
VolltextIMRRS 2012, 2356
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2012 - 16 W 30/11
Der Streitwert der Streitverkündung richtet sich auch für den Fall, dass der Streithelfer denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei nicht nach dem Streitwert der Hauptsache. Maßgebend ist vielmehr das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei.
VolltextIMRRS 2012, 2355
LG Fulda, Beschluss vom 15.12.2011 - 4 O 724/11
1. Eine Bau-ARGE hat den öffentlichen Auftraggeber nach § 18 Abs. 1 VOB/B vor dem für den Sitz der Prozessvertretung des öffentlichen Auftraggebers zuständigen Stelle zuständigen Gerichts zu verklagen, wenn nichts anderes vereinbart ist und die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen.
2. Eine Bau-ARGE ist als kaufmännisches Handelsunternehmen tätig, wenn der Bauvertrag ein Volumen von 100 Mio. Euro und eine Abwicklungsdauer von mehr als sieben Jahren vorsieht, so dass das Merkmal der Nachhaltigkeit der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt ist. Die Bau-ARGE ist dann als OHG und damit als Kaufmann im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO anzusehen.
VolltextIMRRS 2012, 2351
OLG Hamm, Urteil vom 27.07.2012 - 11 U 74/11
Bestellt sich ein Prozessbevollmächtigter ordnungsgemäß für eine Verfahrenspartei, reicht die Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde nicht per se aus, um einen Schluss auf einen Vollmachtsmangel zu begründen.
VolltextIMRRS 2012, 2342
BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZR 87/11
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens darf nur dann abgesehen werden, wenn auszuschließen ist, dass damit der erforderliche Beweis geführt werden kann.
VolltextIMRRS 2012, 2341
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 35/10
1. Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (ZPO-RG, BGBl. I S. 1877) ist das Abstehen vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren wie eine Klageänderung zu behandeln und daher nach § 533 ZPO zulässig, wenn die beklagte Partei einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09, BGHZ 189, 182).*)
2. Mit dem zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz, so dass das Berufungsgericht Parteivorbringen, das vom erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, auch dann berücksichtigen darf, wenn es im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 2340
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VII ZR 134/11
Der Streitwert für die Feststellung einer Ersatzpflicht für etwaige über die Kosten der Mangelbeseitigung hinausgehende Aufwendungen ist nach freiem Ermessen (ZPO § 3) zu ermitteln. Er beläuft sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags auf 80% der über die bereits konkret entstandenen Mangelbeseitigungskosten hinausgehenden Aufwendungen für die Beseitigung vorhandener Mängel.
VolltextIMRRS 2012, 2337
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - V ZA 20/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2332
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZR 280/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2331
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZR 244/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2328
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 167/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2327
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - X ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2326
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 165/10
Bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung richtet sich der Gegenstandswert auch für die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten eines beteiligten Gläubigers nach der streitigen Vergütung und nicht nach der vom Gläubiger erstrebten Verbesserung seiner Befriedigung.*)
VolltextIMRRS 2012, 2324
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 166/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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