Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 3219OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2012 - 19 U 141/12
a) Wurde fehlerhaft durch streitgemäßes Urteil anstatt durch echtes Versäumnisurteil erkannt, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Urteil die Berufung zulässig.*)
b) Zur Vermeidung der Perpetuierung des Formfehlers in diesem Fall.*)
VolltextIMRRS 2012, 3209
LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2012 - 63 T 169/12
1. Der Mieter einer Eigentumswohnung hat die Zwangsvollstreckung eines auf die Vornahme von Mangelbeseitigungsmaßnahmen gerichteten Titels gegen den Vermieter nach § 888 ZPO zu betreiben, wenn die Maßnahmen nicht nur Sonder-, sondern auch Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Ein Antrag nach § 888 ZPO hat in einem solchen Fall keinen Erfolg, wenn der Vermieter zur Durchführung der titulierten Maßnahme nicht in der Lage ist. Das ist er dann nicht, wenn er die Eigentümergemeinschaft erfolglos auf Zustimmung in Anspruch genommen hat; im Weigerungsfalle hat er zur Vermeidung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO die Eigentümergemeinschaft zeitnah nach Schaffung des Vollstreckungstitels gerichtlich auf Zustimmung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes geboten.*)
3. Materielle Einwendungen - hier: die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses und das Überschreiten der sog. Opfergrenze - sind im Verfahren nach § 888 ZPO grundsätzlich unbeachtlich; sie können - sofern nicht gemäß § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert - allenfalls im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage zugunsten des Vermieters Berücksichtigung finden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3206
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 W 590/12
Stützt ein Nachbar sein Schadensersatzverlangen wegen Beschädigung einer Grenzeinrichtung unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB, ist die Klage ohne Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach dem rheinland-pfälzischen Landesschlichtungsgesetz zulässig (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.2012 - 7 U 302/11, ibr-online.)*)
VolltextIMRRS 2012, 3204
LG Heidelberg, Beschluss vom 26.11.2012 - 3 O 237/12
Sind bei einem Projektcontrollingvertrag Baubegehungen lediglich in gewissen, im Vertrag nicht näher festgelegten "regelmäßigen" Abständen punktuell vorgesehen, um den Baufortschritt einschließlich "allgemeiner Ausführungsstandards und -qualitäten" im Rahmen einer äußerlichen Inaugenscheinnahme festzustellen, so werden die vertraglichen Leistungen schwerpunktmäßig im Büro des Auftragnehmers erbracht.*)
VolltextIMRRS 2012, 3203
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - III ZR 285/12
Die Einlegung eines Rechtsmittels kann nicht von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden.
VolltextIMRRS 2012, 3199
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2012 - 3 U 86/11
1. Ist ein Mietverhältnis befristet und die ordentliche Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen, so ist in diesem Zeitraum nur eine außerordentliche und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Stellt sich der Grund als nicht tragbar heraus, so kann die Kündigung einfach nicht in eine ordentliche, fristgerechte Kündigung umgedeutet werden. Dies setzt nämlich voraus, dass dem Kündigenden bewusst ist, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist und dass der Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben auch als ordentliche Kündigung auffassen kann.
2. Die Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich nicht auf die Umstände der Abgabe der Erklärung, wie z.B. Zeit und Ort. Ein in der Privaturkunde enthaltenes Datum beweist damit nur, dass es vom Aussteller angegeben wurde. Ein Beweis der Richtigkeit des Datums erfolgt gerade nicht.
3. Es wird vermutet, dass ein Zeuge die Wahrheit sagt, wenn er kohärent aussagt, ohne dass seine Aussagen durchgreifende Widersprüche oder nachweisbare Unrichtigkeiten enthalten. Dies gilt auch, wenn der Zeuge schon einmal in anderen Verfahren wegen Betruges verurteilt worden ist. Ein Erfahrungssatz, dass ein Betrüger stets lügen wird, auch wenn er viele Jahre nach Begehung entsprechender Taten zu anderen Sachverhalten als Zeuge vernommen wird, existiert gerade nicht.
VolltextIMRRS 2012, 3198
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2012 - 5 W 625/12
1. Ist die Prozesserklärung einer Partei auslegungsbedürftig und auslegungsfähig, wobei das in Betracht kommende Rechtsmittel verfristet und zudem kostenpflichtig wäre, während das erstrebte Ziel durch einen zulässigen und zudem kostenfreien Rechtsbehelf erreicht werden kann, verbietet sich die Annahme, der Antragsteller beabsichtige eine unzulässige sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung statt der zulässigen und kostenfreien Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz.*)
2. Hat der Erbe der PKH - Partei, bei dem die persönlichen Voraussetzungen für eine PKH - Bewilligung nicht vorliegen, den Rechtsstreit nicht aufgenommen, haftet er auch nicht für die vor dem Erbfall entstandenen Gerichtskosten (Abgrenzung zu OLG Frankfurt in NJW - RR 1996, 776).*)
VolltextIMRRS 2012, 3197
LG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2012 - 13 S 37/12
1. Der Geschädigte hat die vom Sachverständigen neben dem Grundhonorar pauschal abgerechneten Nebenkosten einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen. Nebenkosten von bis zu 100 Euro für die notwendigen Fahrten, für das Drucken, Vervielfältigen und Heften des Gutachtens sowie für Porto, Internet, Telefon und Versand stellen sich aus der Sicht des Geschädigten grundsätzlich als erforderlich dar.
2. Zu den Grenzen der Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten bei der Feststellung von Kfz-Schäden.*)
3. Die Kosten, die ein Geschädigter für die Einholung eines Ergänzungsgutachtens aufwendet, nachdem die gegnerische Versicherung ein vom Erstgutachten des Geschädigten abweichendes Gegengutachten mit niedrigeren Reparaturkosten vorgelegt hat, sind nicht ersatzfähig, wenn der Geschädigte damit rechnen muss, dass eine gerichtliche Klärung notwendig ist und ein Gericht ein weiteres Gutachten einholen würde.
VolltextIMRRS 2012, 3196
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2012 - 5 W 445/12
1. Im selbständigen Beweisverfahren muss dem Antragsgegner auch zur Person des zu ernennenden Sachverständigen rechtliches Gehör gewährt werden.*)
2. Eine unter Nichtbeachtung des Verfassungsgebots erfolgte Sachverständigenernennung ist trotz Unanfechtbarkeit der Beweisanordnung auf eine Gegenvorstellung vom Ausgangsgericht zu prüfen und erforderlichenfalls zu ändern.*)
VolltextIMRRS 2012, 3194
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012 - 5 W 420/12
Für eine Falschbegutachtung vor Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes haftet ein gerichtlicher Sachverständiger nur unter den Voraussetzungen des § 826 BGB. Das erfordert ein bedenken- und gewissenloses Fehlverhalten in zumindest bedingter Schädigungsabsicht (hier verneint). Dass der Gutachter eine Hysterektomie entgegen der überwiegenden Lehrmeinung als indiziert erachtet hat, reicht dafür ebenso wenig aus wie der Umstand, dass der Sachverständige von seiner ersten Einschätzung später abgerückt ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3193
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2012 - 14 W 616/12
Hätten anwaltliche Geschäftsreisen mit Auto oder Bahn zu erheblichen Zeitverlusten wegen der jeweils erforderlichen auswärtigen Übernachtungen geführt, können die Kosten einer Flugreise erstattungsfähig sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 3189
OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.03.2012 - 19 U 1/12
1. Mit einer Unterzeichnung "i. A." gibt der Unterzeichnende zu erkennen, dass er für den Inhalt der Rechtsmittelschrift eine Verantwortung nicht übernehmen will und nicht übernimmt; er tritt mit einer solchen Unterzeichnung dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auf.
2. Die Unterzeichnung der Berufungsschrift mit dem Zusatz "i. A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandates tätig wird. Diese Feststellungen müssen innerhalb der Rechtsmittelfrist getroffen werden können.
VolltextIMRRS 2012, 3177
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.11.2012 - 5 W 632/12
Eine Änderung der PKH - Entscheidung zum Nachteil der Partei ist trotz Ablaufs der Vierjahresfrist des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO statthaft, wenn das Änderungsverfahren rechtzeitig eingeleitet und hiernach ausschließlich von der PKH - Partei durch unvollständige oder verspätete Auskünfte verzögert wurde.*)
VolltextIMRRS 2012, 3170
OLG Bremen, Beschluss vom 19.11.2012 - 1 U 35/12
Der Umstand, dass ein Richter in einem Telefongespräch einen rechtlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO erteilt und diesen mit einem Vergleichsvortrag verbindet, rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
VolltextIMRRS 2012, 3166
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - VII ZR 199/11
1. Die Ablehnung eines Beweisantrags für eine erhebliche Tatsache ist nur zulässig, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist.
2. Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen.
3. Der Vortrag, der Vertrag über die Ausführung von Klinkerarbeiten sei auf der Baustelle zu den Bedingungen zustande gekommen, wie man sie mit einem Dritten vereinbart habe, ist hinreichend substantiiert.
VolltextIMRRS 2012, 3163
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2012 - 10 W 39/12 (Alb)
Für Gutachten im Bestellungsgebiet "Leistungen und Honorare von Architekten" ist es nicht selten erforderlich, dass der Sachverständige in Einzelfragen rechtliche Bewertungen abgibt. Dies begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Dies gilt umso mehr, wenn der Sachverständige vorab ausgeführt hat, dass er seine Bewertungen und Feststellungen ausschließlich aus fachlicher Sicht vornehmen werde, um dem Gericht nach Aufbereitung aller fachlichen Aspekte die Grundlagen für dessen abschließende rechtliche Beurteilung zu liefern.*)
VolltextIMRRS 2012, 3161
OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2012 - 15 Wx 488/11
In einem WEG-Altverfahren kann ein im Beschwerdeverfahren im Wege einer nach dem 1.7.2007 erfolgten Antragserweiterung eingeführter Verfahrensgegenstand abgetrennt und an das Amtsgericht als Prozessgericht abgegeben werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3153
EuGH, Urteil vom 15.11.2012 - Rs. C-456/11
1. Art. 32 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er auch eine Entscheidung erfasst, mit der das Gericht eines Mitgliedstaats seine Zuständigkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung verneint, und zwar unabhängig davon, wie eine solche Entscheidung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats zu qualifizieren ist.*)
2. Die Art. 32 und 33 der Verordnung Nr. 44/2001 sind dahin auszulegen, dass das Gericht, vor dem die Anerkennung einer Entscheidung, mit der das Gericht eines anderen Mitgliedstaats seine Zuständigkeit wegen einer Gerichtsstandsvereinbarung verneint hat, geltend gemacht wird, durch die in den Gründen eines rechtskräftigen Urteils, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wurde, enthaltene Feststellung in Bezug auf die Wirksamkeit dieser Vereinbarung gebunden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3152
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 208/11
1. Dem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten eines zulässig erhobenen Anschlussrechtsmittels aufzuerlegen, wenn dieses infolge Rücknahme des Rechtsmittels seine Wirkung verliert.
2. Im Falle der Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in ein (unselbstständiges) Anschlussrechtsmittel kann nichts anderes gelten.
VolltextIMRRS 2012, 3146
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.03.2012 - 5 W 32/11
1. Der Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen ist nach dem hinter der Anfechtung stehenden wirtschaftlichen Interesse und nicht nach dem Nennbetrag des Anfechtungsgegenstands zu bemessen. Für die Bewertung des Interesses im Einzelfall ist die Anwendung der sog. "Hamburger Formel" somit nicht zwingend.
2. Gemäß § 49a Abs. 1 GKG ist der Streitwert in Wohnungseigentumssachen auf 50 % des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung festzusetzen.
3. Der Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen ist dreistufig zu bestimmen, indem zunächst das (wirtschaftliche) Interesse der Parteien ermittelt, dieses in der zweiten Stufe wegen § 49a Abs. 1 S. 1 GKG halbiert und dieser Wert ggf. an die Unter- und Obergrenzen des § 49a Abs. 1 S. 2 GKG angepasst wird.
4. Bei der Bestimmung der Streitwerthöhe neigen süddeutsche Gerichte eher zur pauschalen Quote von 20 bis 25 % aus dem Nennbetrag des Anfechtungsgegenstands, während norddeutsche Gerichte den Wert anhand der sog. "Hamburger Formel", nämlich aus dem Einzelinteresse der anfechtenden Partei zuzüglich eines Bruchteils von 25 % des (nach Abzug des Einzelinteresses) verbleibenden Gesamtinteresses ermitteln. Dies führt tendenziell zu höheren Werten.
VolltextIMRRS 2012, 3143
BSG, Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 247/09 B
1. Einem Beteiligten steht das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet. Dabei müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden. Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen und z. B. auf Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten hinzuweisen.
2. Die Berufung auf das Fragerecht ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Beteiligter eine erneute schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen unter Würdigung der wissenschaftlichen Argumentation in vom Beteiligten zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen beantragt und diese Aufsätze dem Sachverständigen im Rahmen der ersten Stellungnahme vom Gericht nicht übersandt wurden.
VolltextIMRRS 2012, 3140
AG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2012 - 32 C 3312/12
Bei Wegfall der Erfolgsaussichten einer Klage zum Zeitpunkt des Eintritts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags ist die Prozesskostenhilfe zu versagen. Dies gilt etwa, wenn Erledigung eintritt, weil bei einer Feststellungsklage das Feststellungsinteresse zugleich mit der Stellungnahme des Antragsgegners gem. § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO entfällt. Ursprüngliche Erfolgsaussichten der Klage ist unbeachtlich. Denn entscheidungserheblicher Zeitpunkt über den Prozesskostenhilfeantrag ist frühestens Eintritt der Entscheidungsreife. Letztere tritt erst mit Stellungnahme des Antragsgegners zum Prozesskostenhilfeantrag ein.*)
VolltextIMRRS 2012, 3139
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.08.2011 - 4 U 424/10
Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten ist die obligatorische Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung Zulässigkeitsvoraussetzung. Dieses kann nicht (in der Berufungsinstanz) nachgeholt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3138
LG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2012 - 3 S 91/11
Ein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren ist auch bei solchen Klagen erforderlich, die vor dem Amtsgericht hätten erhoben werden müssen und allein aufgrund einer Höherbewertung des Streitwerts beim Landgericht anhängig gemacht wurden.
VolltextIMRRS 2012, 3131
OLG Celle, Urteil vom 09.11.2012 - 16 U 53/12
1. Macht der Bauherr im Prozess über die Rückforderung eines Kostenvorschusses die ihm entstandenen Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand einer Widerklage, so ist die Widerklage grundsätzlich erledigt, wenn der Bauherr in der Berufungsinstanz gegen den Rückforderungsanspruch mit Schadensersatzansprüchen wegen Baumängeln aufrechnet.*)
2. Die Widerklage ist jedoch nur in der Höhe erledigt, in der der Bauherr nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 3129
BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - LwZR 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3127
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - VIII ZR 249/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3125
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 15/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3124
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZR 56/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3123
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZB 56/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3122
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - III ZB 51/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3121
BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - IX ZB 98/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3119
AG Charlottenburg, Urteil vom 11.07.2012 - 72 C 42/12
Ein Beitritt des beklagten Eigentümers auf Seite des Anfechtungsklägers ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2012, 3112
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZR 52/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3111
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - XI ZB 8/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3110
BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZR 81/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3109
BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZR 82/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3108
BGH, Beschluss vom 26.10.2012 - IX ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3107
BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZR 80/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3105
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - XI ZB 13/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3104
BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - VI ZR 396/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3102
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3100
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - III ZB 64/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3099
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - IX ZA 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3098
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - KVZ 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3097
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - IX ZR 53/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3096
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZR 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3095
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 31/12
Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).*)
VolltextIMRRS 2012, 3087
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - XII ZB 587/11
1. Die Staatskasse ist gemäß § 127 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO auch dann zur Beschwerde befugt, wenn ihrem Vortrag nach der Antragsteller, dem Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist, aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Übernahme der Kosten der Verfahrensführung in der Lage ist.*)
2. Ziel einer solchen Beschwerde kann allerdings nur sein, eine Zahlungsanordnung nach § 120 ZPO zu erreichen, nicht aber die Versagung der Verfahrenskostenhilfe an sich (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW RR 2010, 494 und BGHZ 119, 372).*)
VolltextIMRRS 2012, 3085
OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12
Eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann - wie im Klageverfahren auch - im selbständigen Beweisverfahren nicht mehr erfolgen, wenn die Beweisaufnahme bereits begonnen hat oder abgeschlossen ist.*)
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