Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 3320BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 225/12
1. Eine von dem Beschwerdegericht zugelassene, aber nicht erfolgversprechende Rechtsbeschwerde kann auch dann im Verfahren nach § 74 a FamFG zurückgewiesen werden, wenn ein bei der Beschlussfassung des Beschwerdegerichts vorhanden gewesener Zulassungsgrund nachträglich wegfällt; das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die zulassungsrelevante Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zwischenzeitlich in anderer Sache entschieden hat.*)
2. Bei der Soldatenversorgung ist die der Ehezeitanteilsberechnung im Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Gesamtzeit weiterhin nach den besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 SG zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944).*)
VolltextIMRRS 2012, 3318
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - IV ZR 78/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3317
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZB 124/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3316
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - I ZR 163/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3315
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - VI ZR 260/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3313
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 192/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3312
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 182/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3309
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2012 - 21 U 113/11
1. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.
2. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Aufwands steht. Unverhältnismäßigkeit ist danach in aller Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, kann ihm regelmäßig nicht wegen hoher Kosten die Nachbesserung verweigert werden. Die danach anzustellenden Abwägungen haben nichts mit dem Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrags zu tun. Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis.
3. Eine Schiedsvereinbarung zwischen einem Bauträger und den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist undurchführbar, wenn die Schiedsvereinbarung nicht in allen Verträgen enthalten und es der Wohnungseigentümergemeinschaft deswegen unmöglich ist, die Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum einheitlich geltend zu machen.
VolltextIMRRS 2012, 3307
OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 306/12
Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3305
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.08.2012 - 33 C 4614/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3302
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IV ZR 161/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3301
BGH, Beschluss vom 19.11.2012 - VI ZR 236/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3300
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3298
BGH, Beschluss vom 05.11.2012 - IX ZB 105/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3297
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZR 10/10
Die gesetzliche Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen des Schuldners schließt die Möglichkeit ein, Dritten eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3293
BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - II ZR 23/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3292
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZR 88/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3291
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - IX ZR 244/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3286
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZR 304/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3285
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - V ZA 25/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3281
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZA 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3280
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZR 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3279
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 16/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3278
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 175/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3276
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - V ZB 58/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3275
BGH, Beschluss vom 23.11.2012 - VI ZR 97/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3272
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 38/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3266
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 95/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3263
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - KZR 13/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3261
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - II ZR 111/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3260
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 382/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3259
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 294/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3258
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - I ZA 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3257
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - III ZR 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3251
OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.11.2012 - 8 W 102/12
1. Bei einer unmittelbaren Beweisaufnahme im Ausland - hier: Ortstermin des vom Gericht bestellten Bausachverständigen zur Feststellung von Baumängeln an einem privaten Wohnhaus - ist ein vorheriges Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates (Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 dann nicht zwingend notwendig, wenn die Hilfe der örtlichen Behörden für die erfolgreiche Durchführung der vom Prozessgericht angeordneten Beweisaufnahme nicht erforderlich ist und der Sachverständige nicht auf hoheitliche Unterstützung oder die Mitwirkung der Justizbehörden des Mitgliedstaates angewiesen ist.*)
2. Ein Verstoß gegen Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass die so gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, der Schutzzweck der verletzten Norm verbietet eine Verwertung nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 3248
LG Berlin, Beschluss vom 14.08.2012 - 63 T 121/12
1. Richtet sich die Klage des Mieters auf Instandsetzung, soll aus sozialpolitischen Erwägungen vermieden werden, dass sich der Streitwert der Klage nach den Kosten der Instandsetzungsmaßnahme richtet. Richtet sich die Klage des Mieters jedoch nicht auf Instandsetzung, sondern auf Zahlung der Kosten der Instandsetzungsmaßnahme, so macht er gerade diese Kosten zum Streitgegenstand. Da der Mieter es als Kläger in der Hand hat, den Streitgegenstand zu bestimmen, treten sozialpolitische Erwägungen insoweit in den Hintergrund.
2. Es kann für die Höhe des Streitwerts keinen Unterschied machen, ob der Mieter zunächst einen Vorschuss einklagt, um mit diesem die Instandsetzung selber durchzuführen, oder ob er zuerst die Instandsetzung durchführt und anschließend die hierfür gemachten Aufwendungen erstattet verlangt.
VolltextIMRRS 2012, 3246
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 64/11
Zahlt die obsiegende Partei im Verlaufe des Rechtsstreits auf einen vom gegnerischen Rechtsanwalt gemäß § 126 Abs. 1 ZPO auf dessen eigenen Namen erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss und erlischt dessen Beitreibungsrecht durch die Aufhebung oder Änderung der vorläufigen Kostengrundentscheidung, so kann die obsiegende Partei die gezahlten Kosten gegen den Anwalt rückfestsetzen lassen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3245
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 62/12
Massekostenarmut steht der Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Insolvenzverwalters für die Verfolgung einer Forderung des Schuldners dann nicht entgegen, wenn sie im Falle der Beitreibung des Klagebetrages abgewendet würde.*)
VolltextIMRRS 2012, 3244
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3242
BGH, Beschluss vom 07.11.2012 - XII ZB 325/12
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels in der Rechtsmittelfrist zulässig eingelegt, wenn das Berufungsgericht sie vor Ablauf der Rechtsmittelfrist anhand der vorliegenden Akten eindeutig zugeordnet hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 3241
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 94/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3240
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2012 - 8 W 62/12
Hat der frühere Beklagte sich in der Sache eingelassen und keinen Befangenheitsantrag gestellt, muss der Rechtsnachfolger sich dies zurechnen lassen.
VolltextIMRRS 2012, 3239
AG Calw, Urteil vom 11.05.2012 - 10 C 306/12
Die Vollziehung eines WEG-Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
VolltextIMRRS 2012, 3238
LG Stuttgart, Beschluss vom 24.05.2012 - 2 T 130/12
Der Erwerber einer Eigentumswohnung ist nicht Rechtsnachfolger hinsichtlich der Hausgeldforderung i.S. des § 727, 325 ZPO, er hat nicht bereits mit Eigentumserwerb auch die Schuld des Voreigentümers übernommen.
VolltextIMRRS 2012, 3237
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3235
BGH, Beschluss vom 28.11.2012 - XII ZB 620/11
1. Ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Erteilung der Auskunft oder die Abgabe der entsprechenden eidesstattlichen Versicherung eine berufstypische Leistung darstellen würde oder einen Verdienstausfall zur Folge hat, ist der Zeitaufwand in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz erhalten würde; dies gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens des Pflichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. März 2011 XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882).*)
2. Der Wert für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann dem Wert für die Erteilung der vorausgegangenen Auskunft entsprechen; dies gilt allerdings nicht für ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse, soweit es sich mit der Auskunftserteilung bereits erledigt hat (Fortführung von GSZ BGHZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349).*)
3. Hat sich der Auskunftspflichtige bereits vor Erteilung der Auskunft anwaltlicher Hilfe bedient, so sind diese Kosten bei der Wertbemessung hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung regelmäßig nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010 XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 und vom 5. Mai 2010 - XII ZB 61/09 - [...]).*)
VolltextIMRRS 2012, 3233
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 73/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3232
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 191/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3225
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 120/11
Eine auf dem Markt erhältliche Stoffzusammensetzung ist jedenfalls dann nicht neu, wenn die Zusammensetzung vom Fachmann analysiert und ohne unzumutbaren Aufwand reproduziert werden kann. Bei einer nicht ohne weiteres identifizierbaren komplexen Zusammensetzung reicht es hierfür aus, wenn der Fachmann eine überschaubare Anzahl plausibler Hypothesen über die mögliche Beschaffenheit der Zusammensetzung entwickeln kann, von denen sich eine mit den ihm zur Verfügung stehenden Analysemöglichkeiten verifizieren lässt.*)
VolltextIMRRS 2012, 3221
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.11.2012 - 6 W 557/12
Eine Widerklage kann auch dann noch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO "sofort" anerkannt werden, wenn der Widerbeklagte zwar im schriftlichen Vorverfahren bereits einen Klageabweisungsantrag angekündigt hat und er der Widerklage auch in der Sache entgegengetreten ist, der Widerbeklagte aber zugleich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt hat und die örtliche Zuständigkeit erst im Verlauf des Verfahrens infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt (hier: Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung des § 33 ZPO auf die isolierte Drittwiderklage, BGHZ 187, 112).*)
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