Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0035BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - VII ZR 74/12
Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um eine öffentliche Zustellung zu vermeiden, und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376).*)
VolltextIMRRS 2013, 0031
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2012 - 2 W 655/12
1. Art. 40 ScheckG verlangt eine schriftliche Erklärung des bezogenen Kreditinstituts auf dem Scheck, die den Tag der Vorlegung angibt, oder eine datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle, dass der Scheck rechtzeitig eingeliefert und nicht bezahlt worden ist.*)
2. Hat der Schuldner auf eine nach Klagerhebung fällig gewordene Werklohnforderung des Gläubigers gemäß Schlussrechnung Zahlungen erbracht, sind diese nicht auf die im Scheckprozess geltend gemachte Scheckforderung anzurechnen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0026
AG Schöneberg, Beschluss vom 15.08.2012 - 104 C 109/12
Geht ein Mieter fälschlicherweise davon aus, dass die Miete von seinem Konto abgebucht wird, ohne dass er es überprüft und fragt er trotz Nichtabbuchung nicht nach den Gründen nach, so gibt er somit dem Vermieter Anlass zur Klage, was auch die Kostentragungspflicht nach sich zieht.
VolltextIMRRS 2013, 0017
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2012 - 5 U 108/11
Sind Streithelfer an einem geschlossenen Vergleich nicht beteiligt, so kann dieser nur die Ansprüche der Hauptparteien regeln. Heben die Hauptparteien die außergerichtlichen Kosten gegeneinander auf, so haben die Nebenintervenienten keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Das Schicksal der unterstützten Partei wird geteilt.
VolltextIMRRS 2013, 0016
OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2012 - 17 W 141/12
1. Der Sachverständige hat die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten.
2. Äußerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen einer anwaltlich vertretenden Partei, die teilweise ehrverletzend sind und die Verfahrensbevollmächtigten des Gegners persönlich angreifen, was ihre lautere Verfahrensführung, bautechnische Fachkunde, Erfahrung in Bauprozessen und intellektuelle Fähigkeit zur Erfassung baulicher Gegebenheiten und Erklärungen des Sachverständigen angeht, sind unangemessen und begründen die Besorgnis der Befangenheit
3. Gewährt ein Gericht nachträglich eine Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten, gilt diese Frist auch für das Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit des Gutachters.
VolltextIMRRS 2013, 0003
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - VII ZB 42/11
Ein Beschwerdegericht, das eine Sache an die erste Instanz zurückverwiesen hat, ist, wenn es erneut damit befasst wird, nicht mehr an seine entscheidungserhebliche Rechtsansicht gebunden, wenn zwischenzeitlich erstmalig eine davon abweichende höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.*)
VolltextOnline seit 2012
IMRRS 2012, 3407BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - VII ZA 16/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3405
BGH, Beschluss vom 23.11.2012 - BLw 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3402
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - V ZR 64/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3401
BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - XII ZB 270/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3399
BGH, Beschluss vom 27.11.2012 - IV ZR 64/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3398
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 64/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3397
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZR 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3396
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 189/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3395
BGH, Beschluss vom 26.11.2012 - IV ZR 176/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3394
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IV ZR 176/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3393
BGH, Beschluss vom 27.11.2012 - IV ZR 189/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3390
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZR 284/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3386
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 89/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3385
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12
Für die Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)
VolltextIMRRS 2012, 3383
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - IX ZA 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3382
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 106/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3378
BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - BLw 1/12
Eine Entscheidung des Beschwerdegerichts ist auch in den in § 9 LwVG bezeichneten Angelegenheiten nur noch mit der Rechtsbeschwerde angreifbar; das Rechtsmittel einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit oder wegen der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist nicht mehr gegeben.*)
VolltextIMRRS 2012, 3376
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - IX ZA 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3375
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - XII ZB 664/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3374
BGH, Beschluss vom 07.11.2012 - IV ZB 20/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3373
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZR 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3372
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - IX ZA 31/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3371
BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - I ZR 45/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3369
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - III ZR 164/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3365
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 180/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3364
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZB 100/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3363
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 178/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3362
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 184/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3361
BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - XI ZR 161/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3358
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 157/11
1. Macht ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.*)
2. Auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 VII ZR 7/92, BGHZ 119, 152).*)
VolltextIMRRS 2012, 3356
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 511/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3348
OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2012 - 5 U 1551/11
1. Das Privatgutachten einer Partei kann dem Gericht die Sachkunde in handwerklichen Fachfragen (hier: Parkettarbeiten) in der Regel nicht vermitteln, weil es sich nur um qualifizierten Parteivortrag handelt. Daher scheidet auch eine Anhörung des Privatgutachters nach § 414 ZPO oder in entsprechender Anwendung von § 411 Abs. 3 ZPO aus.*)
2. Setzt das Gericht sich darüber hinweg und entscheidet ohne neutrale Sachverhaltsaufklärung, liegt darin ein grober Fehler, der nicht nur die Zurückverweisung in die erste Instanz sondern auch die Niederschlagung der gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens erfordert.*)
VolltextIMRRS 2012, 3345
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3344
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3335
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.08.2012 - 5 W 421/12
1. Für eine Verjährungshemmung und deren Dauer ist beweispflichtig, wer damit die nach dem äußeren Ablauf durchgreifende Verjährungseinrede entkräften will.*)
2. Ein Anerkenntnis nach Ablauf der Verjährungsfrist führt nicht zum Neubeginn der Verjährung.*)
VolltextIMRRS 2012, 3332
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12
1. Entscheidet das Landgericht als Berufungsgericht, so ist eine Streitwertbeschwerde zum Oberlandesgericht als nächsthöheres Gericht statthaft (in Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 18.04.2012 - 2 W 183/12 - und OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - MDR 2008, 405; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2006 - I-24 W 45/06, 24 W 45/06 - vom 04.09.2006, MDR 2007, 605 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11 - ZMR 2012, 457 ff. ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; OLG München, Beschluss vom 14.05.2009 - 32 W 1336/09 - OLGR München 2009, 533; OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06 - OLGR Celle 2007, 198, OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270, Juris Rn. 12; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR 2006, 191).*)
2. Bei einer Räumungsklage richtet sich der Streitwert auf der Grundlage des von den Beklagten zu zahlenden Entgelts für die Dauer eines Jahres. Dabei ist nur die Nettogrundmiete in Ansatz zu bringen, es sei denn die Nebenkosten sind als Pauschale vereinbart (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - VIII ZR 163/07 - NZM 2007, 935).*)
VolltextIMRRS 2012, 3330
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.10.2012 - 12 U 39/12
1. Bei der Bestimmung des Vertragstyps kommt es maßgeblich darauf an, auf was sich die Parteien einigen wollen. Enthält ein Vertrag werkvertragstypische Nachbesserungspflichten, spricht dies für das Vorliegen eines Werkvertrags.
2. Auch wenn bestimmte Leistungen üblicherweise im Stundenlohn vergütet werden, ändert eine Pauschalpreisvereinbarung nicht zwangsläufig den Charakter des Vertragstyps.
3. Eine Mängelrüge muss derart konkret und substantiiert sein, dass der Unternehmer die Möglichkeit hat, sich dagegen zu verteidigen.
VolltextIMRRS 2012, 3327
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - III ZR 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3326
BGH, Beschluss vom 30.10.2012 - II ZR 158/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3323
BGH, Beschluss vom 30.10.2012 - II ZR 157/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3322
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZR 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3321
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZB 120/11; IX ZA 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3320
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 225/12
1. Eine von dem Beschwerdegericht zugelassene, aber nicht erfolgversprechende Rechtsbeschwerde kann auch dann im Verfahren nach § 74 a FamFG zurückgewiesen werden, wenn ein bei der Beschlussfassung des Beschwerdegerichts vorhanden gewesener Zulassungsgrund nachträglich wegfällt; das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die zulassungsrelevante Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zwischenzeitlich in anderer Sache entschieden hat.*)
2. Bei der Soldatenversorgung ist die der Ehezeitanteilsberechnung im Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Gesamtzeit weiterhin nach den besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 SG zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944).*)
VolltextIMRRS 2012, 3318
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - IV ZR 78/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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