Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0246BAG, Urteil vom 23.08.2012 - 8 AZR 394/11
Bei einer vom Gericht durchzuführenden Auslandszustellung kann auch eine 19 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Zustellung noch "demnächst" iSv. § 167 ZPO sein.*)
VolltextIMRRS 2013, 0244
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.07.2012 - 3 WF 156/12
Eine intensive private freundschaftliche Beziehung eines Richters zu einem Verfahrensbevollmächtigten ist regelmäßig ohne Hinzutreten weiterer gravierender Umstände noch nicht geeignet, einen Verfahrensbeteiligten an dessen Unvoreingenommenheit im gerichtlichen Verfahren zweifeln zu lassen und ihn für befangen zu erklären. Es ist davon auszugehen, dass ein Richter ebenso wie ein Verfahrensbevollmächtigter in der Lage sind, ihre berufliche und private Beziehung zu trennen, wozu sie aufgrund ihres Amtes und ihres Berufsstandes ohnehin verpflichtet sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 0238
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 442/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0235
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - V ZR 7/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0233
BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - IX ZB 56/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0231
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 116/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0230
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0229
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZR 72/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0228
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 126/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0226
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 134/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0224
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0222
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 441/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0221
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZR 129/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0220
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZA 39/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0219
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - IV ZB 38/12; IV ZB 39/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0218
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 415/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0217
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZR 44/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0216
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - VIII ZR 37/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0215
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - V ZB 149/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0214
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 440/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0213
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 444/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0212
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - I ZR 81/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0211
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 241/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0210
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - X ARZ 516/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0209
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - AnwZ (Brfg) 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0208
BGH, Beschluss vom 10.12.2012 - IX ZR 280/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0207
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 557/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0206
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - III ZR 282/11
Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 24. November 1988 - III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).*)
VolltextIMRRS 2013, 0205
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 298/11
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat. Die bei der Lektüre des Prospekts gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass ihm im Zusammenhang mit der Verfolgung des Schadensersatzanspruchs gegen den Berater die Kenntnisnahme von bestimmten Tatsachen oder die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen worden ist. Letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet, sondern muss vom Tatrichter auf der Grundlage hinreichend tragfähiger Anhaltspunkte festgestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0203
BGH, Beschluss vom 15.10.2012 - IV ZR 241/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0202
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZB 105/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0201
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZB 184/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0200
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZR 113/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0199
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - IV ZR 188/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0198
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0197
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - VIII ZR 239/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0187
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 5/12
Verfahrenshandlungen können ausnahmsweise dann angefochten werden, wenn die negativen Folgen für den Betroffenen besonders schwer wiegen, etwa wenn Verfahrenshandlungen in die materielle Rechtsposition des Betroffenen eingreifen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Vorhalt bzw. ein Vermerk über den später erlassenen Bescheid und den Widerspruchsbescheid hinausgeht und in materielle Rechte des Antragsteller im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit - Einflussnahme des Dienstaufsichtführenden auf die Reihenfolge der Fallbearbeitung wegen Eilbedürftigkeit eingreift.*)
VolltextIMRRS 2013, 0186
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 7/12
Dienstprüfungen sind gegenüber einem Richter aus der dem Dienstvorgesetzten auch gegenüber einem Richter obliegenden Beobachtungsfunktion zulässig. Dienstprüfungen können routinemäßig in angemessenen Zeitabständen und sonst aus besonderem Anlass durchgeführt werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0183
KG, Beschluss vom 21.06.2011 - 6 U 110/09
Die pauschale Behauptung, dass ein Urteil nicht nachvollziehbar sei - ohne inhaltliches Eingehen auf die Argumente des Gerichts - genügt als Berufungsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen.
VolltextIMRRS 2013, 0179
LG Köln, Beschluss vom 11.01.2013 - 17 O 206/09
1. Geht die Zuständigkeit für ein selbständiges Beweisverfahren auf das Gericht der Hauptsache über, entscheidet dieses über den Streitwert auch des selbständigen Beweisverfahrens und kann eine bereits erfolgte Streitwertfestsetzung von Amts wegen ändern.
2. Eine Änderung des Streitwertbeschlusses des Gerichts des selbständigen Beweisverfahrens ist zulässig bis zum Ablauf der 6-Monats-Frist nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache (§ 63 Abs. 3 Satz 2 GKG).
VolltextIMRRS 2013, 0178
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2013 - 14 W 22/13
Lässt der Erbe einer Partei, der ratenfreie PKH bewilligt war, lediglich nach § 278 a ZPO einen Vergleich protokollieren, der die Hauptsache erledigt, und erwirkt anschließend eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO, haftet er nicht für Gerichtskosten, weil keine ausscheidbaren weiteren gerichtlichen Kosten entstanden sind (Klarstellung zu BVerwG NJW 1960, 1973 - gegen Fischer in RPfleger 2003, 637 - 641)*)
VolltextIMRRS 2013, 0173
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.12.2012 - 9 W 323/12
Zur Kostentragung der Kosten seines selbständigen Beweisverfahrens bei Beendigung des anschließenden Hauptsacheverfahrens durch Vergleich.*)
VolltextIMRRS 2013, 0168
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2012 - RDG 6/12
1.) Der in § 26 Abs. 2 DRiG vorgesehene Vorhalt einer verzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte stellt grundsätzlich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit dar.*)
2.) Die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung orientiert sich pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt. Die von einem voll beschäftigten Richter aufzubringende Arbeitszeit ist damit pauschalierend an dem Arbeitserfolg (Durchschnittspensum) vergleichbarer Richter auszurichten.*)
3.) Die Erledigungszahlen des Richters haben sich an dem Durchschnittspensum unter Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu orientieren. Wie viel Fälle ein Richter zu erledigen hat, lässt sich somit nicht abstrakt beurteilen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0167
OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2012 - 11 Sch H 6/12
Ob ein Verfahren unangemessen lang ist, ergibt sich nicht allein aus dem Zeitablauf. Vielmehr richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter.
VolltextIMRRS 2013, 0165
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.2012 - 14 W 423/12
Die mit Fristsetzung verbundene gerichtliche Aufforderung an den PKH - Anwalt, einen Vergütungsantrag einzureichen, ist auch dann verbindlich, wenn die Festsetzung zum Zeitpunkt der Aufforderung mangels Abschluss des Verfahrens noch nicht zulässig war.*)
VolltextIMRRS 2013, 0163
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12
Mit der Äußerung, die Wahrheit interessiere ihn nicht, bekundet der Richter, dass er seine wesentlichen richterlichen Amtspflichten nicht erfüllen will. Dadurch verletzt er den in der Verfassung garantierten Anspruch des Rechtssuchenden auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet.
VolltextIMRRS 2013, 0161
LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2012 - 63 T 18/12
Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiellrechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.*)
VolltextIMRRS 2013, 0157
KG, Beschluss vom 13.09.2012 - 10 W 143/12
Die vorbehaltene Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Geschäftsführer einer Partei ist nicht geeignet, aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln.
VolltextIMRRS 2013, 0154
KG, Beschluss vom 19.11.2012 - 8 W 80/12
Wird neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten verlangt, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten (im Anschluss an OLG Hamburg NZM 2008,1228).*)
VolltextIMRRS 2013, 0153
OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2012 - 6 WF 103/12
Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen. (vgl. auch Oberlandesgericht Hamm II-6 WF 197/12)*)
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