Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0369BGH, Urteil vom 17.01.2013 - XI ZR 512/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0364
OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2012 - 4 U 1590/12
1. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kommt auch dann in Betracht, wenn der Anwalt erst kurz vor Fristablauf mit der Übermittlung des fristgebundenen Schriftsatzes beginnt, sofern er die ordnungsgemäße Nutzung eines funktionsfähigen Telefaxgerätes glaubhaft macht.*)
2. Ist eine Störung des Empfangsgerätes nicht nachgewiesen und wird das Sendeprotokoll des Ausgangsgeräts trotz Aufforderung nicht vorgelegt, ist dieser Nachweis auch dann nicht geführt, wenn der Anwalt die ordnungsgemäße Nutzung anwaltlich versichert.*)
VolltextIMRRS 2013, 0363
OLG München, Urteil vom 09.10.2012 - 9 U 598/12 Bau
1. Zur Unzulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des Planers und Generalunternehmers gegen den Bauherrn.*)
2. Eine isolierte Drittwiderklage des Planers und Generalunternehmers gegen den Bauherrn ist unzulässig, wenn der Generalunternehmer von dem von ihm beauftragten Bauunternehmer auf Zahlung von Restwerklohn verklagt wird und der Bauherr im Hinblick auf Baumängel die Zahlung von Werklohn an den Generalunternehmer verweigert.*)
VolltextIMRRS 2013, 0362
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 61/12
Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht.*)
VolltextIMRRS 2013, 0357
BGH, Urteil vom 16.11.2012 - V ZR 179/11
1. Der Gegner des Beweisführers kann die Echtheit einer Urkunde grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten, wenn er an ihrer Errichtung nicht mitgewirkt hat.*)
2. Ist er Insolvenzverwalter, gilt das nur, wenn er aus den Unterlagen und durch Befragen des Schuldners keine Erkenntnisse über die Echtheit der Urkunde gewinnen kann und seine diesbezüglichen Bemühungen nachvollziehbar darlegt (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, NJW RR 2012, 1004).*)
3. Erst nachdem alle (Gegen-)Beweise zur Echtheit einer Urkunde erhoben worden sind, darf bei der abschließenden (freien) Beweiswürdigung auch berücksichtigt werden, dass dem Vorbringen des Gegners des Beweisführers nichts zu entnehmen ist, das an der Echtheit der Urkunde zweifeln lässt (RGZ 72, 290, 292).*)
VolltextIMRRS 2013, 0353
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2012 - 24 U 110/11
1. Der Kläger kann noch in der Berufungsinstanz von einem Freistellungs- zu einem Feststellungsantrag übergehen, weil es sich dabei um eine bloße Beschränkung des Klageantrags i. S. von § 264 Nr. 2 ZPO handelt.*)
2. Der Rechtsanwalt, der im Insolvenzantragsverfahren einen Schuldner vertritt, muss ihn darüber aufklären, dass der für eine Restschuldbefreiung erforderliche eigene Insolvenzantrag nur bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden kann.*)
3. Die Versäumung der vom Insolvenzgericht für einen Eigenantrag gesetzten Frist führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags. Die in § 287 I 2 InsO bestimmte Frist gilt nicht für den Eigenantrag des Schuldners, sondern nur für den - nicht mit einem Eigenantrag verbundenen - Antrag auf Restschuldbefreiung.*)
4. Der Schuldner kann im Regressprozess nicht auf die Stellung eines neuen Insolvenz- und Restschuldbefreiungsantrags nach Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens verwiesen werden, da ihm das nicht zuzumuten ist. Das gilt umso mehr, wenn er zuvor noch eine dreijährige Wartefrist zurücklegen müsste, weil sein Restschuldbefreiungsantrag im laufenden Insolvenzverfahren verworfen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0350
LG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2013 - 329 O 283/10
Eine Drittwiderklage, die ein Generalunternehmer aus einem Ausgangsprozess, in dem er von seinem Nachunternehmer auf Zahlung von Werklohn verklagt wird, gegen den Bauherrn erhebt, ist unzulässig.
VolltextIMRRS 2013, 0343
LG Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 6 O 2676/12
1. Der Landwirt ist nur dann als Kaufmann zu behandeln, wenn dieser in das Handelsregister eingetragen ist.
2. Weder alleine aus der Größe eines Betriebs noch aus Umsätzen von über 1 Mio. Euro pro Jahr folgt die Kaufmannseigenschaft für einen Landwirt.
3. Betriebe mit Viehwirtschaft und Viehzucht gehören zur Landwirtschaft.
VolltextIMRRS 2013, 0339
BGH, Urteil vom 18.12.2012 - X ZR 3/12
Hat der Berufungskläger in zulässiger Weise die Verletzung des materiellen Rechts gerügt, so hat das Berufungsgericht innerhalb des mit der Berufung zur Überprüfung gestellten Streitgegenstands die materiellrechtliche Beurteilung durch die Vorinstanz in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen. Hierbei ist es - anders als bei Verfahrensrügen - an die geltend gemachten Berufungsgründe nicht gebunden.*)
a) Anweisungen zur Auswahl von Daten, deren technischer Aspekt sich auf die Anweisung beschränkt, hierzu Mittel der elektronischen Datenverarbeitung einzusetzen, können jedenfalls bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht berücksichtigt werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 36 Wiedergabe topografischer Informationen).*)
b) Dies gilt auch dann, wenn solche Anweisungen zu einer Verringerung der erforderlichen Rechenschritte führen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0335
BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - VI ZB 52/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0331
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZR 147/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0330
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - KZB 62/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0329
BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - I ZR 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0328
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 74/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0323
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZR 127/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0322
BGH, Beschluss vom 11.01.2013 - VII ZR 200/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0320
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZR 157/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0317
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - III ZR 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0316
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - V ZR 73/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0315
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZB 312/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0313
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 150/11
1. Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung von Handelsnamen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten haben die Staatsangehörigen und Gesellschaften des einen Vertragsteils in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nach Art. X Abs. 1 dieses Vertrags dagegen nur Anspruch auf Inländerbehandlung.*)
2. Für die Frage, ob ein vom Namensträger auf Löschung in Anspruch genommener Domaininhaber selbst über ein entsprechendes Namens- oder Kennzeichnungsrecht verfügt und somit gegenüber dem Namensträger als Gleichnamiger zu behandeln ist, können grundsätzlich auch im Ausland bestehende Namens- und Kennzeichnungsrechte herangezogen werden. Bei einem Domainnamen, der mit einer länderspezifischen Top-Level-Domain wie ".de" gebildet ist, gilt dies aber nur, wenn der Domaininhaber für die Registrierung des (länderspezifischen) Domainnamens ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.*)
3. Die Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen Admin-C als Störer setzt voraus, dass ihn ausnahmsweise eine eigene Pflicht trifft zu prüfen, ob mit der beabsichtigten Registrierung Rechte Dritter verletzt werden. Voraussetzung ist insofern das Vorliegen besonderer gefahrerhöhender Umstände, die darin bestehen können, dass vor allem bei Registrierung einer Vielzahl von Domainnamen die möglichen Kollisionen mit bestehenden Namensrechten Dritter auch vom Anmelder nicht geprüft werden. Eine abstrakte Gefahr, die mit der Registrierung einer Vielzahl von Domainnamen verbunden sein kann, reicht insofern nicht aus (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. November 2011 I ZR 150/09, GRUR 2012, 304 = WRP 2012, 330 Basler Haar-Kosmetik).*)
VolltextIMRRS 2013, 0310
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZB 201/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0309
BGH, Beschluss vom 14.12.2012 - V ZR 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0306
BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - IX ZA 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0304
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZB 8/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0303
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - II ZR 31/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0301
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZR 96/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0300
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - X ZB 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0297
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZR 34/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0296
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - XII ZB 190/12
Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren hat nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. März 2004 XII ZB 192/02 -NJW 2004, 2022).*)
VolltextIMRRS 2013, 0295
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 199/10
1. Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.*)
2. Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0294
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - VII ZR 186/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0292
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZR 178/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0291
BGH, Beschluss vom 16.01.2013 - V ZA 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0290
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0289
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZA 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0287
OLG Schleswig, Urteil vom 15.01.2013 - 11 U 9/12
Für die Prozesskostensicherheit einer Limited auf den Britischen Jungferninseln (virgin islands) ist deren Gründungssitz und nicht der Verwaltungssitz, der sich im Gebiet des EWR befinden soll, maßgebend.*)
VolltextIMRRS 2013, 0283
BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 245/11
Wird ein das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzendes Teilurteil nur teilweise angefochten, steht einer auf diesen Verfahrensfehler gestützten Aufhebung des gesamten Teilurteils das Verbot der reformatio in peius entgegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0279
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2012 - 2 U 1188/11
1. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährung.*)
2. Hat das erstinstanzliche Gericht den Vortrag der Partei, der Lauf der Verjährung habe wegen eines Anerkenntnisses gegenüber dem Gläubiger neu zu laufen begonnen, gemäß § 296 Abs. 2 i.V.m. § 282 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen, da seine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert hätte und der verspätete Vortrag auf grober Nachlässigkeit beruhte, ist der bestrittene unter Beweisantritt angetretene neue Vortrag im Berufungsverfahren, es sei auf die Einrede der Verjährung verzichtet worden nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht zuzulassen.*)
3. Das Anerkenntnis bzw. der Verzicht auf die Einrede der Verjährung muss gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Die Abgabe einer solchen Erklärung gegenüber dem eigenen Rechtsanwalt genügt nicht, um einen neuen Lauf der Verjährung zu begründen.*)
4. Die Verteidigung gegenüber einer negativen Feststellungsklage hemmt die Verjährung nicht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.08.2012 – XII ZR 86/11 – zitiert nach Juris; BGHZ 72, 28; BGH NJW-RR 2010, 640 Rn. 13).*)
VolltextIMRRS 2013, 0278
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2012 - 2 U 1188/11
1. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährung.*)
2. Hat das erstinstanzliche Gericht den Vortrag der Partei, der Lauf der Verjährung habe wegen eines Anerkenntnisses gegenüber dem Gläubiger neu zu laufen begonnen, gemäß § 296 Abs. 2 i.V.m. § 282 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen, da seine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert hätte und der verspätete Vortrag auf grober Nachlässigkeit beruhte, ist der bestrittene unter Beweisantritt angetretene neue Vortrag im Berufungsverfahren, es sei auf die Einrede der Verjährung verzichtet worden nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht zuzulassen.*)
3. Das Anerkenntnis bzw. der Verzicht auf die Einrede der Verjährung muss gegenüber dem Gläubiger erklärt werden. Die Abgabe einer solchen Erklärung gegenüber dem eigenen Rechtsanwalt genügt nicht, um einen neuen Lauf der Verjährung zu begründen.*)
4. Die Verteidigung gegenüber einer negativen Feststellungsklage hemmt die Verjährung nicht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.08.2012 – XII ZR 86/11 – zitiert nach Juris; BGHZ 72, 28; BGH NJW-RR 2010, 640 Rn. 13).*)
VolltextIMRRS 2013, 0277
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.2013 - 3 W 660//12
1. Gewährt die Darlehensgeberin den Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft ein Darlehen, besteht gegen sämtliche Gesellschafter ein gesamtschuldnerischer Rückzahlungsanspruch. Dabei ist unerheblich, ob sich die Gesellschaft zwischenzeitlich wieder aufgelöst hat.*)
2. Teilzahlungen eines Schuldners stellen ein "Anerkenntnis" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB dar, mit der Folge, dass die Verjährung erneut zu laufen begonnen hat.*)
VolltextIMRRS 2013, 0276
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2012 - 19 U 160/12
Hat das erstinstanzliche Gericht sein Urteil hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen und daher für jede der mehreren Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0272
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.12.2012 - 5 W 412/12
1. § 348 Abs. 1 Satz 2 ZPO (Zuständigkeit der Kammer) gilt auch für selbstständige Beweisverfahren.
VolltextIMRRS 2013, 0270
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1320/11
1. Besteht zwischen Bauunternehmer und Bauherr Streit darüber, ob Schlusszahlungsreife eingetreten ist und ob der Außenputz zur Fertigstellung des Bauvorhabens noch aussteht, kann der Bauunternehmer die noch ausstehenden Abschlagszahlungen verlangen und ist nicht verpflichtet, eine Schlussrechnung zu erstellen.*)
2. Die Voraussetzungen des § 448 ZPO liegen nicht vor, wenn es an einem Anfangsbeweis für die Behauptung fehlt, es seien insgesamt 21 Türöffnungen nicht ausreichend dimensioniert gewesen und hätten nachgearbeitet werden müssen und keine Beweissituation vorliegt, wonach nur restliche Zweifel hinsichtlich des Beweisergebnisses ausgräumt werden müssen (in Anknüpfung an BGH NJW 1997, 3230; NJW 1998, 814).*)
VolltextIMRRS 2013, 0269
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - VII ZR 264/11
1. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt bei einem Umstand vor, aus dem sich klar ergibt, dass das Gericht nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, entscheidungserhebliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine rechtlichen Erwägungen einzubeziehen. Ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrages in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt oder angebotene Beweise für entscheidungserhebliche Tatsachen nicht erhebt.
2. Der Vortrag, dass nach dem Rückbau einer technischen Anlage für die ausgebauten Einzelkomponenten nur noch Schrottwert erzielt werden kann und sie sich nicht anderweitig verwenden lassen, ist für die Berechnung der Schadenshöhe von wesentlicher Bedeutung.
VolltextIMRRS 2013, 0264
LG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 316 T 70/12
1. Ein Mieter hat einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Duldung der Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn ohne die Einnahmen aus der Untervermietung der Hauptmieter nicht in der Lage sein wird, die monatliche Miete aufzubringen und daher Gefahr läuft, fristlos gekündigt zu werden.
2. Der Anspruch auf Duldung der Untervermietung kann auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden, wenn es dem Mieter aufgrund drohender Obdachlosigkeit nicht zuzumuten ist, die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren abzuwarten.
VolltextIMRRS 2013, 0263
BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 162/11
Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers der Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, und die Anordnung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln durchsetzen (§ 142 ZPO analog).*)
VolltextIMRRS 2013, 0261
OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 WF 157/12
Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung eines Scheidungsantrages nach § 185 Nr. 1 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2013, 0259
OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2012 - 4 W 212/12
Die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Erstgericht nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO schließt es grundsätzlich nicht aus, dass der Antragsteller das versäumte Vorbringen mit der Beschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss nachholen kann.*)
VolltextIMRRS 2013, 0252
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2012 - 14 W 591/12
Vor Zustellung der Klage hat der Anspruchsgegner, der zufällig von der Klageeinreichung Kenntnis erlangt, in der Regel keine Veranlassung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Führt die Rücknahme der eingereichten Klage vor deren Zustellung zu einer Kostenentscheidung nach § 269 ZPO, besagt das nicht, dass die dem Anspruchsgegner entstandenen Kosten erstattungsfähiger Prozessaufwand sind.*)
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