Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0492BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - IX ZA 40/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0491
BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - V ZB 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0490
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - XI ZR 472/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0489
BGH, Beschluss vom 15.01.2012 - VI ZR 328/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0488
BGH, Beschluss vom 28.01.2013 - IX ZB 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0486
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 305/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0484
BGH, Beschluss vom 30.01.2013 - IX ZR 204/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0482
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - XI ZR 471/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0481
BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - IV ZR 130/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0480
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0478
BGH, Beschluss vom 24.01.2013 - IX ZR 213/12
Der Erfolg des Rechtsmittels allein wegen eines Verfahrensfehlers rechtfertigt nicht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, wenn in der Sache selbst letztlich keine Erfolgsaussicht besteht.
VolltextIMRRS 2013, 0471
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZB 47/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0468
BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Auch ein grundsätzlich geeigneter Mietpreisspiegel stellt nur eine Grundlage für die Schätzung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO dar. Deshalb kann etwaigen Zweifeln daran, dass es sich bei den in einer Liste ausgewiesenen Mietpreisen um den im Einzelfall maßgeblichen Normalpreis handelt, gegebenenfalls auch durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden (Fortführung Senatsurteil vom 12. April 2011 - VI ZR 300/09, VersR 2011, 769 Rn. 18).*)
VolltextIMRRS 2013, 0467
BGH, Beschluss vom 24.01.2013 - I ZA 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0464
BGH, Urteil vom 15.01.2013 - VI ZR 100/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0458
BVerfG, Beschluss vom 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
Wird in einem Versteigerungstermin der Schuldner kurz nach Eröffnung der Bietzeit von einem Gerichtsvollzieher verhaftet und abgeführt, ist sein aus der Eigentumsgarantie resultierendes Recht auf faire Verfahrensführung verletzt, wenn der Versteigerungstermin nicht unterbrochen oder vertagt wurde, obwohl dies ohne Verletzung schützenswerter Interessen des Gläubigers möglich war.
VolltextIMRRS 2013, 0451
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2012 - 10 W 53/12 (Abl)
Die dienstliche Äußerung, die ein abgelehnter Richter gemäß § 44 Abs. 3 ZPO abzugeben hat, dient innerhalb des Ablehnungsverfahrens der Feststellung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhaltes. Wenn dieser aus schriftlich niedergelegten oder sonst schriftlich verfassten und somit aktenkundigen Entscheidungen des abgelehnten Richters besteht, ist demnach dessen dienstliche Äußerung nicht erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2013, 0450
OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - 18 W 42/12
Ist das persönliche Erscheinen des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person angeordnet, kann bei seinem unentschuldigten Ausbleiben ein Ordnungsgeld nur gegen die Partei, nicht aber gegen den gesetzlichen Vertreter persönlich angeordnet werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0446
BGH, Urteil vom 15.01.2013 - VI ZR 103/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0445
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - IX ZR 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0439
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2012 - 5 U 465/12
1. Geänderte und zusätzliche Leistungen sind auch dann besonders zu vergüten, wenn die Parteien eine Pauschalpreisabrede getroffen haben. Das gilt selbst in den Fällen, in denen die außerhalb der Leistungsbeschreibung liegenden Arbeiten preislich kaum ins Gewicht fallen.
2. Bestimmt sich die Leistung nach einer Bau- und Funktionsbeschreibung, sind spätere Änderungsleistungen aufgrund behördlicher Auflagen grundsätzlich zusätzlich zu vergüten. Die Parteien können zwar vereinbaren, dass solche Leistungen nicht besonders vergütet werden. Eine derartige Vereinbarung unterliegt jedoch strengen Anforderungen und muss deutlich gefasst sein.
VolltextIMRRS 2013, 0436
OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012 - 13 U 178/11
1. Nimmt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt wegen in laufenden Zivilprozessen als Partei und/oder Prozessbevollmächtigter getätigter Äußerungen, die der Anspruchsteller für beleidigend und verleumderisch erachtet, auf Unterlassung in Anspruch, so ist eine diesbezügliche Unterlassungsklage grundsätzlich wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die Ausgangsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.*)
2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegt, bei der es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein um eine Diffamierung und Herabsetzung des Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik geht.*)
3. Auch in der Sache kann in derartigen Fällen - nach rechtskräftigem Abschluss des Ausgangsverfahrens - die Unterlassung der beanstandeten Äußerungen nur unter strengen Voraussetzungen verlangt werden, namentlich dann, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden sind oder eine reine Schmähkritik im vorgenannten Sinne vorliegt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0435
OLG Schleswig, Beschluss vom 29.01.2013 - 16 W 6/13
Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klagschrift gewählten Parteibezeichnung, die als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich ist. Deshalb ist bei objektiv unrichtiger oder mehrdeutiger Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die fehlerhafte Parteibezeichnung betroffen werden soll.
VolltextIMRRS 2013, 0434
OLG München, Beschluss vom 26.09.2012 - 9 W 1754/12
Das wiederholte gerichtliche Anfordern eines Auslagenvorschusses von einer Partei begründet die Besorgnis der Befangenheit, wenn noch ein ausreichender Vorschuss vorhanden ist und die Partei bereits mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen hat. Durch das Beharren auf Leistung des Auslagenvorschusses wir der Eindruck erweckt, das Gericht wolle die Partei prozessökonomisch unter Druck setzen. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht anführt, es habe das Vorhandensein eines nicht verbrauchten Vorschusses trotz der mehrfachen Hinweise der Partei nur "übersehen".*)
VolltextIMRRS 2013, 0431
BSG, Beschluss vom 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B
Sorgt ein Verfahrensbeteiligter nicht dafür, dass ihn Gerichtspost während einer Urlaubsabwesenheit im Bereich von etwa 6 Wochen erreicht, und versäumt er deshalb eine gesetzliche Verfahrensfrist, so entfällt im Wiedereinsetzungsverfahren ein Schuldvorwurf, wenn das vorangegangene Gerichtsverfahren aufgrund staatlichen Fehlverhaltens faktisch zum Stillstand gekommen war. *)
VolltextIMRRS 2013, 0427
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2012 - Vf. 23-VI-11
Hinweisbeschlüsse gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO haben entsprechend der gesetzlichen Zwecksetzung (Gewährung rechtlichen Gehörs) nur vorbereitenden Charakter und sind deshalb nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar.*)
VolltextIMRRS 2013, 0422
OLG Bamberg, Urteil vom 07.01.2013 - 6 W 51/12
Der im Rahmen einer Klageänderung geltend gemachte Anspruch wird bei der Bestimmung des Gebührenstreitwerts nicht berücksichtigt, wenn die Klageänderung unzulässig ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0421
EuGH, Urteil vom 07.02.2013 - Rs. C-543/10
Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine in dem Vertrag zwischen dem Hersteller eines Gegenstands und dem Erwerber vereinbarte Gerichtsstandsklausel dem späteren Erwerber, der diesen Gegenstand am Ende einer Kette von das Eigentum übertragenden Verträgen, die zwischen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Parteien geschlossen wurden, erworben hat und eine Haftungsklage gegen den Hersteller erheben möchte, nicht entgegengehalten werden kann, es sei denn, es steht fest, dass dieser Dritte der Klausel unter den in diesem Artikel genannten Bedingungen tatsächlich zugestimmt hat.
VolltextIMRRS 2013, 0416
OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2012 - 19 U 88/12
Wird ein vermietetes Objekt von einem Veräußerer gekauft, ist der Vater des Veräußerers aber aufgrund eines Nießbrauchrechts weiterhin Vermieter und dem Käufer dies auch bekannt, z.B. durch die Übergabe der Mietverträge durch den Vater und die Mitteilung, dass sich die Kautionen in seinem Safe befänden, so kann der Käufer die Herausgabe der Kautionen nicht vom Veräußerer fordern.
VolltextIMRRS 2013, 0411
BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - IX ZR 53/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0410
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - V ZB 169/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0409
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - I ZR 107/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0408
BGH, Beschluss vom 18.12.2012 - V ZR 263/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0407
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VI ZR 263/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0406
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - X ZR 134/11
1. Greift der Kläger im Patentnichtigkeitsverfahren das Streitpatent nur im Umfang einer von mehreren nebengeordneten technischen Lehren an, die Gegenstand eines einzigen Patentanspruchs sind, geht das Gericht über den Klageantrag hinaus, wenn es das Streitpatent im Umfang des gesamten Patentanspruchs für nichtig erklärt. Dies ist im Berufungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen.*)
2. Bei der Prüfung, ob der Stand der Technik ausgehend von einer Entgegenhaltung dem Fachmann die erfindungsgemäße Lösung nahegelegt hat, ist nicht nur zu berücksichtigen, was sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus dieser Entgegenhaltung ergibt, sondern gleichermaßen, was der Fachmann kraft seines Fachwissens aus ihr ableiten kann.*)
VolltextIMRRS 2013, 0405
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 105/11
Einer Unterlassungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr auf einen Haftpflichtversicherer eingewirkt werden soll, um ihn daran zu hindern, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, die nach der Höhe des Unfallschadens gestaffelt sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 0402
AG Hersbruck, Urteil vom 23.08.2012 - 3 C 461/12
Ein Mieter, der weder der Kündigung widerspricht, noch die Kündigungsgründe bestreitet, kann die Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung nicht veranlassen. Diese liegt nur dann vor, wenn der Mieter eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Wohnung zu dem bereits fest stehenden Beendigungszeitpunkt nicht herausgeben wird.
VolltextIMRRS 2013, 0398
OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2012 - 4 W 166/12
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine den in der Hauptsache obsiegenden Antragsteller benachteiligenden Kostenentscheidung im Rahmen eines Beschlusses nach § 7 ErbbauRG beträgt gem. § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zwei Wochen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0397
BVerfG, Beschluss vom 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
Es stellt zwar keine Art. 103 Abs. 1 GG verletzende, willkürliche Unterlassung der Vorlage zum Rechtsentscheid dar, wenn das Landgericht eine abweichende Sachentscheidung des BGH im Zeitpunkt seiner Entscheidungsverkündung nicht kennen konnte. Sind jedoch die der Entscheidung des BGH zugrundeliegenden Rechtsfragen schriftsätzlich im landgerichtlichen Verfahren angesprochen worden, weil sie in Literatur und instanzgerichtlicher Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden sind, so verletzt das Landgericht den Anspruch des Mieters auf rechtliches Gehör, wenn es der Vermieterkündigung stattgibt, ohne sich in den Urteilsgründen mit der umstrittenen Rechtsfrage auseinandergesetzt zu haben.
VolltextIMRRS 2013, 0396
LG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012 - 1 S 70/12
1. Eine Neukunden-Bonusklausel, wonach der „Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam“, lässt den Bonusanspruch des Kunden, der innerhalb des ersten Belieferungsjahres zu dessen Ablauf kündigt, unberührt.
2. Macht der Stromversorger gegen einen solchen Neukunden unter Missachtung des anzurechnenden Bonus einen überhöhten Abrechnungsbetrag geltend, handelt er gleichwohl nicht fahrlässig im Sinne eines Vertretenmüssens seines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn er angesichts einer Reihe von gerichtlichen Entscheidungen von der Richtigkeit seines Vorgehens überzeugt sein konnte; in diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung seiner vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten.
VolltextIMRRS 2013, 0391
BGH, Beschluss vom 21.01.2013 - X ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0388
VerfGH Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - VerfGH 60/10
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet jedem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung nicht nur zu dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, insbesondere sachgerechte Anträge zu stellen.
2. Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ergibt sich darüber hinaus, dass ein Gericht sich nicht widersprüchlich verhalten darf. Auch ist es ihm verwehrt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile abzuleiten. Das Gericht hat den Verfahrensbeteiligten deshalb hinreichende Gelegenheit zu geben, auf entstandene Zulässigkeitsbedenken so zu reagieren, dass sie rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz in der Sache erlangen können.
VolltextIMRRS 2013, 0385
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2013 - 2 W 85/11 (KfB)
Zur (hier abgelehnten) Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen einer Prozesspartei für die Hinzuziehung eines Privatsachverständigen während einer bereits laufenden gerichtlichen Beweisaufnahme zur selben Beweisfrage.*)
VolltextIMRRS 2013, 0380
BGH, Urteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0377
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - III ZR 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0376
BGH, Beschluss vom 15.01.2013 - XI ZR 370/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0374
BGH, Beschluss vom 15.01.2013 - XI ZR 400/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0372
BGH, Beschluss vom 14.01.2013 - EnVR 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0371
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - II ZR 120/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0370
BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - II ZR 162/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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