Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1073BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - IX ZR 128/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1072
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - IX ZR 124/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1067
LG Berlin, Beschluss vom 24.01.2013 - 63 T 8/13
Beantragt der Vermieter den Erlass eines Mahnscheides oder erhebt Klage, obwohl die streitige Zahlung bereits 6 Tage vor Antrags- oder Klageeingang dem Konto der Hausverwaltung gutgeschrieben wurde, hat er im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1066
OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2013 - 16 W 6/13
Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Streitwert ist weder bindend noch maßgeblich, das Gericht hat vielmehr nach Einholung des Gutachtens den richtigen Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das materielle Interesse des Antragstellers, festzusetzen.
VolltextIMRRS 2013, 1062
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2013 - 3 W 222/13
Erachtet der Bausachverständige für die weitere Begutachtung die Erbringung von Nachbesserungsarbeiten durch den Bauunternehmer (Dachöffnungsarbeiten) für erforderlich, weil ansonsten bei Durchführung eines Blower-Door-Tests eine gefährliche Kontamination mit Schimmelpilzsporen auch in die unbelasteten Räume des mikobiell befallenen Hausanwesens erfolgen kann, ist der Bauherr nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe berechtigt, eine Teilvorschussklage einzureichen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt schon Nachbesserungsarbeiten vorgenommen wurden, die Ordnungsgemäßheit dieser Arbeiten erst nach Abschluss einer Freimessung und Sanierungskontrolle durch die Baubiologin festgestellt werden kann. Der Bauherr muss nicht die Vorlage des baubiologischen Gutachtens abwarten.*)
VolltextIMRRS 2013, 1061
OLG Bremen, Beschluss vom 28.08.2012 - 3 U 33/12
1. Geht die Berufungsschrift kurz vor Fristablauf nicht beim richtigen, sondern beim erstinstanzlichen Gericht ein, ist grundsätzlich keine Wiedereinsetzung zu gewähren.
2. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung oder Handhabe der Gerichte, die Zuständigkeit sofort nach Eingang zu prüfen.
VolltextIMRRS 2013, 1060
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - VII ZR 269/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1058
BGH, Beschluss vom 25.03.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1057
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - IV ZR 286/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1056
BGH, Beschluss vom 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 44/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1055
BGH, Beschluss vom 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 70/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1053
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - AnwZ (Brfg) 5/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1051
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - I ZR 194/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1050
BGH, Beschluss vom 26.03.2013 - XI ZR 228/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1049
BGH, Beschluss vom 04.04.2013 - IX ZB 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1047
BGH, Beschluss vom 04.04.2013 - IX ZR 75/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1039
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2013 - 11 A 7.13
1. Der Umstand, dass ein ehrenamtlicher Richter die Anfrage des Gerichts, ob er sich zu den zur Entscheidung stehenden Fragen bereits außerdienstlich engagiert habe, in Bezug auf in engem Zusammenhang zu dem Verwaltungsprozess stehende Fragen nur unvollständig beantwortet, genügt, um den "bösen Schein" der Parteilichkeit zu begründen.*)
2. Zur Frage der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters bei unvollständiger dienstlicher Äußerung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1038
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.05.2012 - 12 U 2453/11
1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist, d.h. spätestens um 23 Uhr 59 Minuten und 59 Sekunden des letzten Tages der Frist, vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.*)
2. Das Gericht ist nicht verpflichtet, ein Telefaxgerät zu verwenden, dessen Systemzeit der (gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EinhZeitG von der physikalisch-technischen Bundesanstalt per Funk übermittelten) exakten physikalischen Zeit entspricht. Verwendet das Gericht ein Telefaxgerät, dessen Systemzeit manuell eingestellt wird, besteht auch keine Verpflichtung zur physikalisch exakten Dokumentierung der betreffenden Zeitangabe. Eine mögliche Ungenauigkeit der Zeiterfassung bei manueller Einstellung ist dem Absender nicht zugute zu halten.*)
3. Die Fristversäumnis ist nur dann unverschuldet, wenn der Absender des Telefax mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen konnte.*)
VolltextIMRRS 2013, 1033
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - V ZR 204/12
Der Tatrichter ist verpflichtet, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt.
IMRRS 2013, 1031
OLG Köln, Beschluss vom 27.02.2013 - 16 W 1/13
Grenzen des Rechts einer Partei, den Sachverständigen selbst zu befragen, ergeben sich nur aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs und der Prozessverschleppung. Dafür reicht es nicht aus, dass das Gericht das Gutachten für überzeugend hält.
VolltextIMRRS 2013, 1026
OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2013 - 28 U 91/12
1. Zum Anspruch einer Prozesspartei auf Terminsänderung (§ 227 ZPO).*)
2. Der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör ist immer dann tangiert, wenn nach dem für das Gericht ersichtlichen Sachstand durch die Ablehnung eines Vertagungsantrags der antragstellenden Partei die Möglichkeit entzogen wird, sich in der betreffenden Instanz sachgemäß und erschöpfend zu allen Tatsachen, Beweisergebnissen oder sonstigen verhandelten Fragen zu erklären, die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind. Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann kein Ermessensspielraum; zur Gewährung eines prozessordnungsgemäßen Verfahrens muss die mündliche Verhandlung vertagt werden.
VolltextIMRRS 2013, 1018
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - AnwZ (Brfg) 4/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1017
BGH, Beschluss vom 19.03.2013 - VI ZB 68/12
a) Will der Berufungskläger die Berufung erst nach der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch begründen, hat er durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung nicht notwendig wird.*)
b) Die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO hat als Höchstfrist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand absoluten Charakter. Sie verfolgt den Zweck, eine unangemessene Verzögerung von Prozessen zu verhindern und den Eintritt der Rechtskraft zu gewährleisten*)
VolltextIMRRS 2013, 1016
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - III ZB 100/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1011
BGH, Beschluss vom 25.03.2013 - AnwZ (Brfg) 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1007
BGH, Beschluss vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12
a) Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien, die in der mündlichen Verhandlung abgegeben worden sind (im Anschluss an BVerwG, NJW 1988, 1228).*)
b) Das Rechtsmittel der Berufung ist nicht statthaft, wenn sich eine Partei allein gegen die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO und nicht zugleich gegen die Hauptsache wendet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - I ZR 92/90, BGHZ 113, 362 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230 unter II). Dies gilt auch dann, wenn die Partei zusammen mit ihrem Streitgenossen Berufung einlegt und sich der Streitgenosse nicht nur gegen die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, sondern auch gegen die Verurteilung in der Hauptsache wendet, die von ihm geltend gemachte Beschwer aber nicht die Berufungssumme erreicht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1006
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IX ZB 20/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1004
BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - IX ZB 15/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1003
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IX ZB 19/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1000
BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - III ZR 367/12
Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist in der Regel nur möglich, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen in Bezug auf den aufgenommenen Teil des Rechtsstreits und den nicht aufgenommenen Teil ausgeschlossen ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0995
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 58/12
1. Der Hinweis eines Gerichts, ein Detailpauschalvertrag könne nach Kündigung nicht nach Einheitspreisen abgerechnet werden, kann verwirrend sein.
2. Neuer Vortrag dazu, wie sich die Pauschalierung eines Einheitspreisangebots auf die Einheitspreise ausgewirkt hat, kann im Falle eines missverständlichen Hinweises nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen werden.
VolltextIMRRS 2013, 0993
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - IX ZA 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0992
BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - III ZB 84/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0986
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.01.2013 - 3 W 146/12
1. Zum - hier verneinten - Ablehnungsrecht gegenüber einem beisitzenden Richter einer Zivilkammer nach einer lautstarken Auseinandersetzung mit der Prozessbevollmächtigten einer Partei in der mündlichen Verhandlung und dem "Angebot" des Richters, der Prozessbevollmächtigten in einer Grünanlage des Gerichts die Eigenschaften von "Erde" zu demonstrieren.*)
2. Die Meinung eines Richters zu einer technischen Einzelfrage, unbeachtlich ob richtig oder falsch, rechtfertigt keine Ablehnung. Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, insoweit kommt es auf die Fehlerhaftigkeit einer geäußerten (Rechts-) Auffassung nicht an.
VolltextIMRRS 2013, 0982
BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - IX ZR 64/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0981
VGH Bayern, Beschluss vom 05.12.2012 - 5 ZB 12.1758
1. Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax an das Gericht muss der Anwalt für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet. Dabei darf die Überprüfung regelmäßig nicht darauf beschränkt werden, die Faxnummer im Sendebericht mit der Faxnummer zu vergleichen, die die beauftragte Bürokraft wählen wollte. Dieser Vergleich ist nämlich nur geeignet, einen Fehler bei der Eingabe der Nummer in das Faxgerät aufzudecken, nicht aber sicherzustellen, dass die Faxnummer zutreffend ermittelt wurde.
2. Die Überprüfung der Richtigkeit der im Sendebericht ausgewiesenen Empfängernummer ist anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder der Handakte des Rechtsanwalts oder einer anderen geeigneten Quelle vorzunehmen.
3. Auf allgemeine organisatorische Regelungen für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte.
VolltextIMRRS 2013, 0976
OLG Köln, Beschluss vom 07.11.2012 - 5 W 36/12
Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren nach der Zivilprozessordnung, über dessen Kosten wie auch in anderen gerichtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, in denen die Kostentragungspflicht nicht ausdrücklich geregelt ist, entsprechend der Vorschrift des § 91 ZPO entschieden werden kann.
VolltextIMRRS 2013, 0975
OLG Jena, Beschluss vom 04.03.2013 - 2 W 502/12
Zur ordnungsgemäßen Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist es ausnahmsweise nicht erforderlich, die im Tenor erwähnten Anlagen mit zuzustellen, wenn diese der gerichtlichen Ausfertigung nicht beigefügt waren und die Anlagen keine Auswirkungen auf die Verständlichkeit des Tenors haben ("insbesondere wie in Anlage ...").*)
VolltextIMRRS 2013, 0967
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IV ZA 2/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0966
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - IX ZR 57/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0960
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 10 S 17.11
1. Ein nach Bescheidung des Widerspruchs und Erhebung der Klage erneut gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern nach § 80 Abs. 7 VwGO zu beurteilen.*)
2. Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO kann mit der Beschwerde nur geltend gemacht werden, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vorliegen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, einen Beschluss nicht gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu ändern, ist vom Beschwerdegericht nicht zu überprüfen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0955
VGH Bayern, Urteil vom 20.12.2012 - 2 B 12.1977
Das Rechtsschutzbedürfnis einer Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine "Mehrfachspielhalle" besteht seit 01.07.2012 nicht mehr, da nach der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland solche Mehrfachspielhallen verboten sind.
VolltextIMRRS 2013, 0953
BVerwG, Urteil vom 14.11.2012 - 9 C 14.11
1. Eine Klagebefugnis bereits gegen den Planfeststellungsbeschluss vermitteln alle Rechtspositionen, die Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sind und von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungs- oder sonstigen Beschlusses erfasst werden.*)
2. Diese Voraussetzungen erfüllt regelmäßig ein durch Vormerkung nach § 883 BGB gesicherter Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück ("Auflassungsvormerkung"), ohne dass es darauf ankommt, ob Besitz sowie Nutzungen und Lasten bereits auf den Vormerkungsberechtigten übergegangen sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 0949
BGH, Beschluss vom 11.03.2013 - IX ZR 88/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0948
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - IV ZB 21/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0945
BGH, Beschluss vom 14.03.2013 - II ZR 185/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0944
VG Neustadt, Beschluss vom 02.04.2013 - 3 K 659/12
Subventioniert eine Gemeinde ein Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Behebung von Missständen durch Modernisierung oder Instandsetzung, kann ein betroffener Konkurrent das Verwaltungsgericht zur Überprüfung der rechtlichen Grundlage dieser Subventionierung anrufen, wenn es sich dabei um einen städtebaulichen Vertrag handelt.
VolltextIMRRS 2013, 0942
VG Freiburg, Beschluss vom 19.03.2013 - 4 K 184/13
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem baurechtlichen Nachbarstreit (Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO) nicht ordnungsgemäß vertreten, wenn der handelnde Rechtsanwalt vom WEG-Verwalter ohne einen zugrunde liegenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bevollmächtigt wurde und die konkreten Umstände (keine Baufreigabe, keinerlei Aktivitäten auf der Baustelle seit mehreren Monaten) keine Dringlichkeit der Beauftragung nahelegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0937
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 B 11231/1
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0934
BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 338/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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