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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Mietrecht

2964 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 1485
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 336/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IMRRS 2022, 1052 = WuM 2022, 542).*)

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IMRRS 2022, 1474
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mietnomadenversicherung: Sachschadenerstattung nur bei Mietausfall!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2022 - 14 U 9475/21

1. Nach § 2 Nr. 1 c und Nr. 3 der besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung ist die Einstandspflicht des Versicherers für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen es zugleich zu einem Mietausfall unter den weiteren Bedingungen des § 2 Nr. 1 dieser Versicherungsbedingungen gekommen ist.

2. Diese Koppelung der Einstandspflicht für Sachschäden an einen Mietausfall ist weder überraschend noch intransparent. Auch führt sie nicht zur Gefahr einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes; der Kernbereich einer Absicherung gegen "Mietnomaden", die nach Kündigung in der Wohnung verbleiben und dort Schäden anrichten, ist vielmehr gewährleistet.

3. Mietnomaden sind Personen, die in der Absicht eine Mietwohnung anmieten und beziehen, die vereinbarte Miete nicht zu entrichten und nach einem rechtskräftigen Räumungstitel die Wohnung nicht selten abgewohnt oder verwüstet hinterlassen und ein solches Verhalten danach wiederholen.

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IMRRS 2022, 1470
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gehören Notrufendgeräte zur Haustechnik?

OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2022 - 18 U 205/21

Notrufendgeräte in einem - vermieteten - Altenheim ("Seniorenzentrum"), die nicht über spezifische Leitungen oder technische Vorrichtungen miteinander verbunden sind, lassen sich nicht als "zentrale Anlage der Haustechnik" im Sinne des Mietvertrags oder auch nur als wesentlicher Bestandteil einer solchen "zentralen Anlage" auffassen.

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IMRRS 2022, 1443
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Smart ist nicht immer auch die smartere Lösung

AG Charlottenburg, Urteil vom 06.10.2022 - 202 C 105/22

Wird eine funktionierende "althergebrachte" Klingelanlage gegen eine smarte ausgetauscht, die sich nur über Handy, Festnetztelefon oder Computer bedienen lässt, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass die Anlage so modifiziert wird, dass ein Klingelton auch ohne diese Hilfsmittel zu hören ist und sich die Tür ebenfalls ohne diese Hilfsmittel öffnen lässt.

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IMRRS 2022, 1448
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Darf Mieter Motor in Tiefgarage warmlaufen lassen?

LG Berlin, Urteil vom 23.08.2022 - 67 S 44/22

Zu einem auf § 862 Abs. 1, § 858 Abs. 1 BGB beruhenden Unterlassungsanspruch, wenn der Nutzer eines Tiefgaragenstellplatzes sein Fahrzeug länger als 90 Sekunden innerhalb der Tiefgarage "warmlaufen" lässt.*)

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IMRRS 2022, 1442
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Umgehung der Mietpreisbremse durch aufgeteilte Mietverträge

AG Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021 - 13 C 119/21

1. Haben die Parteien des Mietvertrags bei Neuvermietung eine Staffelmiete vereinbart, so ist § 556d BGB auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Abs. 1 BGB zulässigen Höhe ist statt des Beginn des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird.

2. Die Mietenbegrenzungsverordnung Berlin von 2015 ist rechtmäßig und verfassungskonform.

3. Auch wenn das Verbot von Umgehungsgeschäften nicht ausdrücklich in den §§ 556 ff. BGB niedergelegt ist, gilt dieser Schutz als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch dann, wenn der Umgehungsschutz erforderlich ist, damit der Zweck eines Verbots nicht vereitelt wird.

4. Dementsprechend sind ein am gleichen Tag geschlossener Mietvertrag über eine Wohnung und ein Mietvertrag über einen Keller als einheitlicher Mietvertag anzusehen.

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IMRRS 2022, 1441
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rauchmelder-Wartung und Müll-Management sind umlegbare Betriebskosten

BGH, Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 117/21

1. Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gem. § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten.*)

2. Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als "sonstige Betriebskosten" i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umlegbar. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder (hier: § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO-BE), nach denen (öffentlich-rechtlich) die Wartung dem Mieter obliegt, nicht entgegen.*)

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IMRRS 2022, 1421
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Muss Vermieter Installation einer Wallbox in der Garage erlauben?

LG München I, Urteil vom 25.05.2022 - 14 S 16374/21

1. Der Mieter hat regelmäßig Anspruch auf eine Erlaubnis zur Installation einer Wallbox für das Laden eines Elektrofahrzeugs in der Garage.

2. Moralische Vorbehalte des Vermieters gegenüber der Nutzung von Elektroautos vermögen eine Unzumutbarkeit der Erlaubniserteilung nicht zu rechtfertigen.

3. Das Abstellen eines E-Autos in der Garage stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Dagegen lässt sich nicht einwenden, E-Autos würden einer erhöhten Brandgefahr unterliegen.

4. Ob ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen neu i.S.d. § 531 Abs. 2 ZPO ist, hängt davon ab, wie allgemein es in erster Instanz gehalten war. Es ist jedenfalls dann neu, wenn es einen sehr allgemein gehaltenen erstinstanzlichen Vortrag konkretisiert oder erstmals substanziiert wird.

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IMRRS 2022, 1425
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Erst Unterlassungstitel, dann Kündigung

LG Berlin, Urteil vom 11.10.2022 - 67 S 111/22

Die Wirksamkeit einer auf die unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte gestützten Kündigung des Mietverhältnisses kann über die Pflichtverletzung des Mieters hinaus dessen Zuwiderhandeln gegen einen vom Vermieter vor Ausspruch der Kündigung zu erwirkenden Unterlassungstitel erfordern.*)

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IMRRS 2022, 1424
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung und Herausgabe einer Durchfahrt

LG Kassel, Beschluss vom 08.05.2022 - 9 O 435/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1400
MietrechtMietrecht
Ansprüche auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen einer Klimaanlage

AG Wedding, Urteil vom 27.01.2022 - 13 C 29/21

Eine in der Wohnung befindliche Split-Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör der Mietsache anzusehen.

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IMRRS 2022, 1395
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann sind Vertragsbedingungen ausgehandelt?

LG Hanau, Urteil vom 31.05.2022 - 2 S 35/20

1. Steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Mieteinnahmen zu, weil er das Mietverhältnis aufgrund eine Pflichtverletzung des Mieters fristlos gekündigt hat, so ist dieser Anspruch auf die Dauer beschränkt, binnen derer der Mieter das Mietverhältnis von sich aus wirksam durch ordentliche Kündigung hätte beenden können. Das gilt auch bei Befristungen und Kündigungsausschlüssen.

2. Ein Aushandeln von Vertragsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Verwender die vorformulierte Klausel nur in Teilen aufgrund des konkreten Vertrages abändert, der Kerngehalt der gesetzesabweichenden Regelung jedoch erhalten bleibt.

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IMRRS 2022, 1420
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis unterfällt nicht den §§ 556d ff. BGB

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 300/21

1. Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt in der Regel eine Vereinbarung über die Erhöhung der Miete auf die neue Miethöhe zu Stande, die den Rechtsgrund für die daraufhin erbrachten erhöhten Mietzahlungen darstellt.*)

2. Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung.*)

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IMRRS 2022, 1410
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vorübergehender Gebrauch setzt besonderen Wohnbedarf voraus

LG Heidelberg, Urteil vom 13.10.2022 - 5 S 16/22

Eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt nur vor, wenn durch die Anmietung lediglich ein vorübergehender Wohnbedarf, der aus besonderem Anlass entsteht (etwa Urlaub, Um- oder Neubau der eigentlichen Wohnung), gedeckt werden soll, nicht hingegen, wenn ein allgemeiner Wohnbedarf mangels anderweitiger Bleibe lediglich kurzfristig und vorübergehend befriedigt werden kann.*)

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IMRRS 2022, 1190
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nebenkostenabrechnung trotz formeller Fehler teilweise wirksam?

AG Nürtingen, Urteil vom 25.05.2022 - 17 C 3483/21

Grundsätzlich haben formelle Fehler die Unwirksamkeit der ganzen Abrechnung zur Folge. Anderes gilt nur dann, soweit der Fehler nur einzelne, abtrennbare Positionen erfasst, die unschwer herausgerechnet werden können. In einem solchen Fall bleibt die Abrechnung im Übrigen formell wirksam.

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IMRRS 2022, 1381
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Mietminderung wegen verdeckter Kellerfenster

AG Tecklenburg, Urteil vom 27.05.2021 - 13 C 171/20

Ein unerheblicher Mangel liegt vor, wenn er leicht erkennbar ist und schnell mit geringen Kosten beseitigt werden kann oder wenn wegen der geringfügigen Beeinträchtigung eine Mietminderung gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

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IMRRS 2022, 1332
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieten werden günstiger? Da stimmt was nicht!

AG Siegburg, Urteil vom 29.08.2022 - 123 C 60/21

Liegen die Vergleichsmieten im Mietspiegel für 2021 unter den Werten des Mietspiegels von 2014, so dürfte die Datenerhebung des Mietspiegels 2021 nicht korrekt sein.

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IMRRS 2022, 1358
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Eigenbedarfs zur Pflege naher Angehöriger

AG München, Urteil vom 09.06.2021 - 453 C 3432/21

1. Zwar ist eine Kündigung, die eine fehlerhafte Frist angibt, grundsätzlich unwirksam. Sie kann jedoch in eine wirksame Kündigung umgedeutet werden, wenn es nur um eine verhältnismäßig geringfügige Verschiebung des Endzeitpunktes geht und auch sonst keine ins Gewicht fallenden Anhaltspunkte vorhanden sind, die auf eine abweichende Willensrichtung hinweisen.

2. Der Eigennutzungswunsch des Eigentümers ist zu berücksichtigen. Dieser kann ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung sein.

3. Der Umstand, dass sich der Mieter in einem hohen Lebensalter befindet, reicht für sich genommen nicht für die Annahme einer Härte aus.

4. Zumutbar ist Ersatzwohnraum, wenn er den bisherigen Lebensverhältnissen des Mieters im Wesentlichen entspricht. Dabei ist eine gewisse Verschlechterung - insbesondere durch Anmietung einer kleineren Wohnung - grundsätzlich hinzunehmen.

5. Den Mieter trifft eine Obliegenheit zur Ersatzwohnraumsuche ab wirksamer Kündigung des Mietverhältnisses.

6. Auch für Privatpersonen ist es zumutbar, einen Makler zu involvieren.

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IMRRS 2022, 1353
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Auch zu hohe Vormiete darf als neue Miete verlangt werden!

LG Berlin, Urteil vom 22.09.2022 - 67 S 113/22

Der erfolgreichen Geltendmachung des Vormietprivilegs des § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB steht es nicht entgegen, dass in einem dem Mietvertrag vorhergehenden Mietverhältnis eine die Grenzen des § 556d Abs. 1 BGB oder seiner Ausnahmetatbestände überschreitende (Vor-)Miete vereinbart wurde.

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IMRRS 2022, 1356
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist Untervermietung zulässig?

LG München I, Urteil vom 08.12.2021 - 14 S 8944/21

1. § 553 Abs. 1 BGB stellt aus mieterschützenden Gründen keine hohen Hürden für einen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung auf. Es genügt, dass der Mieter ein nach Vertragsschluss entstandenes berechtigtes Interesse an der Untervermietung vorweisen kann und den Wohnraum nicht vollständig dem Dritten überlässt.

2. Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Zustimmung zur Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen.

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IMRRS 2022, 1351
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist ein Mieterhöhungsverlangen formwirksam?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 16.08.2022 - 5 C 5096/19

1. Bei einer zunächst in vollständigem Umfang und rechtzeitig erhobenen Zustimmungsklage bezogen auf ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist es dem Vermieter nach einer teilweise offenbar irrtümlich erklärten Teilrücknahme der Klage nicht verwehrt, im Rahmen des ursprünglich erklärten Mieterhöhungsverlangens die Zustimmungsklage mit dem ursprünglich geltend gemachten Zustimmungsbetrag als Obergrenze wieder zu erhöhen, ohne dass insoweit ein neues Mieterhöhungsverlangen erklärt werden müsste und ohne dass insoweit die Zustimmungsfrist erneut eingehalten werden müsste.

2. Weder die Angabe einer fehlerhaften Ausgangsmiete noch die fehlerhafte Angabe eines unter Einbeziehung des letztlich tatsächlich geschuldeten Modernisierungszuschlags für die Wärmedämmung sich ergebenden Betrags für die neue Nettokaltmiete führen zur Formunwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens, und auch nicht der Umstand, dass sich der Vermieter auf die konkrete Benennung des Mittelwerts beschränkt hat, ohne sich mit wohnwerterhöhenden oder wohnwertmindernden Merkmalen im Rahmen der dort ersichtlichen Spanne auseinanderzusetzen.

3. Die nach erfolgter Modernisierung gem. § 559 BGB durchgeführte Mieterhöhung schließt eine nachfolgende weitere Erhöhung der Miete gem. § 558 BGB auf der Basis des modernisierten Standards der Wohnung nicht aus.

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IMRRS 2022, 1231
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
"Hoffentlich trifft Sie der Blitz": Fristlose Kündigung schlägt ein!

AG München, Urteil vom 24.06.2022 - 461 C 19994/21

1. Beleidigungen und Drohungen können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellen.

2. Eine Beleidigung gegenüber der Hausverwaltung hat unmittelbare Kündigungsrelevanz, weil den Vermieter dieser gegenüber eine Schutzpflicht trifft.

3. Die Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" überschreitet die Grenze des Zumutbaren ebenso wie die Bezeichnung der Hausverwalterin als "grenzdebil".

4. Der Mieter schuldet die für das anwaltliche Kündigungsschreiben anfallenden Kosten als Schadensersatz.

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IMRRS 2022, 1339
WohnraummieteWohnraummiete
Rentenversicherung verlangt Mietzahlung zurück: Miete nicht geleistet

AG Marl, Urteil vom 18.07.2022 - 24 C 32/22

Eine geschuldete Geldleistung ist dann nicht bewirkt, wenn der Empfänger die Geldzahlung nicht behalten darf.

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IMRRS 2022, 1165
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietreduzierung bei pandemie-bedingter Schließung von Einzelhandelsgeschäften

OLG Schleswig, Urteil vom 22.06.2022 - 12 U 116/21

1. Eine pauschale Reduzierung auf die Hälfte der Miete nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage verbietet sich bei einer corona-bedingten Schließung.

2. Der Mieter kann nicht stets eine Anpassung der Miete für den Zeitraum der Schließung verlangen. Ob ihm ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag zumutbar ist, bedarf vielmehr einer umfassenden Abwägung, bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

3. Der Mieter muss darlegen und beweisen, dass ihm ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Er muss nachweisen, welche Nachteile ihm entstanden sind und welche zumutbaren Anstrengungen er unternommen hat, um drohende Verluste auszugleichen.

4. Zu der Frage, welche Umstände auf Seiten des Mieters und auf Seiten des Vermieters zu berücksichtigen sind.

5. Öffnet der Mieter das Geschäft nicht wieder, obwohl dies möglich wäre, geht dies voll zu seinen Lasten.

6. Eine Regelung im Mietvertrag, wonach gegen die Miete nur aufgerechnet werden kann, wenn der Mieter seine Absicht einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat, kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

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IMRRS 2022, 1334
MietrechtMietrecht
Versicherungsschutz ist Mietersache!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2022 - 24 U 5/21

1. Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters, auch im Falle der Verwirklichung eines Straftatbestands wie einer Unterschlagung, zurechnen lassen.*)

2. Ein Vermieter ist zur Versicherung des Mietgegenstands grundsätzlich nicht verpflichtet, weshalb es kein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, wenn der Vermieter die Versicherung eines neuen bzw. hochwertigen Mietgegenstands unterlässt.*)

3. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, im Rahmen von Vertragsverhandlungen ungefragt auf den hohen Wert des Mietgegenstandes und das Fehlen einer Versicherung bzw. zum Inhalt einer abgeschlossenen Versicherung Angaben zu machen. Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar, der auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten ist. In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren und sich vertragsrelevante Informationen zu verschaffen. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.*)

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IMRRS 2022, 1267
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftform und kein Ende: Besonderheiten bei Vermietung vom Reißbrett

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2022 - 12 U 86/21

1. Die Frage, ob eine Urkunde die Schriftform wahrt oder nicht, ist grundsätzlich aus der Sicht des Zeitpunkts ihrer Unterzeichnung zu beurteilen. Spätere tatsächliche Geschehnisse können die Wahrung der Form nicht mehr infrage stellen. Allenfalls nachträgliche, nicht formwahrend getroffene Änderungsvereinbarungen können dazu führen, dass die Schriftform von nun an nicht mehr gewahrt ist.

2. Für die formgerechte Errichtung der Vertragsurkunde ist grundsätzlich die Partei beweisbelastet, die aus einem Mietvertrag, der der gesetzlichen Schriftform bedarf, Rechte herleitet.

3. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem langfristigen Mietvertrag zu lösen.

....




IMRRS 2022, 1232
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
20% Kaufpreisabschlag rechtfertigt Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung!

AG Dachau, Urteil vom 30.03.2021 - 3 C 775/19

1. Die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfasst auch Fälle eines (beabsichtigten) Verkaufs der vermieteten Immobilie.

2. Die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Immobilie in vermietetem Zustand nur mit einen Kaufpreisabschlag von mindestens 20% verkaufen kann.

3. Es sind zumindest Verkaufsbemühungen dahingehend darzulegen, dass sich ein Käufer gefunden hätte, der den entsprechend höheren Kaufpreis bezahlt hätte.

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IMRRS 2022, 1317
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mangel der Mietsache oder Unmöglichkeit?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.11.2020 - 8 W 63/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1210
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter akzeptiert Zahlung eines Teilbetrags einer Mieterhöhung = Einigung

AG Neubrandenburg, Urteil vom 18.12.2020 - 102 C 162/20

Nimmt der Vermieter den Teilbetrag einer geforderten Modernisierungsmieterhöhung widerspruchslos an, kann damit eine stillschweigende Einigung über eine Mieterhöhung in diesem Umfang zu Stande kommen.

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IMRRS 2022, 1292
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schuhe gehören nicht ins Treppenhaus

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.04.2022 - 33 C 2354/21

1. Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet, dienen Treppenhäuser, Aufgänge und Laubengänge nur zum Betreten, um zu der angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art - und so auch wie vorliegend Schuhe - in diesem Bereich ist von der zweckgebundenen Nutzung nicht umfasst und gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

2. Auch einer Familie mit Kindern muss es möglich sein, sich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Wohnung zu beschränken und sich nicht im Treppenhaus "auszubreiten".

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IMRRS 2022, 1302
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann greift das Vermieterpfandrecht?

LG Osnabrück, Beschluss vom 07.02.2020 - 12 O 308/20

1. Voraussetzung für ein Vermieterpfandrecht sind Mietrückstände und Bezogenheit auf die Sachen des Mieters, § 562 Abs. 1 BGB.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Entstehung des Vermieterpfandrechts, insbesondere auch das Eigentum des Mieters, trägt der Vermieter.

3. Auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB kann der Vermieter sich gegenüber dem Mieter nicht berufen, denn diese gilt nur zu Gunsten, nicht aber zu Lasten des Mieters.

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IMRRS 2022, 1294
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung = Widerspruch gegen Vertragsverlängerung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2022 - 3 U 131/21

1. Sieht der Mietvertrag eine selbstständige Verlängerung des Mietverhältnisses um jeweils ein Jahr vor, sofern nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist widerspricht, so ist die Mitteilung des Vermieters, er werde das Mietverhältnis nur zu neuen Konditionen fortführen und ansonsten das Mietverhältnis zum aktuellen Vertragsende kündigen, dahin auszulegen, dass er einer Vertragsverlängerung über das aktuelle Vertragsende hinaus widerspricht und ein neues Vertragsangebot für die Zeit danach abgibt.

2. Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrags ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es dem Vermieter tatsächlich gelungen wäre, die konkret vorenthaltene Mietsache überhaupt oder zu dem marktüblichen Mietzins zu vermieten, entscheidend ist das herrschende Mietniveau.

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IMRRS 2022, 1268
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung = Widerspruch gegen Vertragsverlängerung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2022 - 3 U 131/21

1. Sieht der Mietvertrag eine selbstständige Verlängerung des Mietverhältnisses um jeweils ein Jahr vor, sofern nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist widerspricht, so ist die Mitteilung des Vermieters, er werde das Mietverhältnis nur zu neuen Konditionen fortführen und ansonsten das Mietverhältnis zum aktuellen Vertragsende kündigen, dahin auszulegen, dass er einer Vertragsverlängerung über das aktuelle Vertragsende hinaus widerspricht und ein neues Vertragsangebot für die Zeit danach abgibt.

2. Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrags ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es dem Vermieter tatsächlich gelungen wäre, die konkret vorenthaltene Mietsache überhaupt oder zu dem marktüblichen Mietzins zu vermieten, entscheidend ist das herrschende Mietniveau.

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IMRRS 2022, 1270
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragsgemäßer Zustand muss immer beibehalten werden

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 23.12.2021 - 122 C 5043/19

Der Vermieter ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Dabei kommt es im Gegensatz zu § 536 Abs. 1 BGB nicht darauf an, ob ein Mangel die Tauglichkeit der Mietsache zum Gebrauch erheblich oder nur unerheblich beeinträchtigt. Abzustellen für den Umfang der Verpflichtung des Vermieters ist vielmehr auf den Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss und darauf, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben.

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IMRRS 2022, 1156
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bedrohung und Nötigung sind unter Umständen gar nicht so schlimm!

LG Köln, Urteil vom 30.06.2022 - 6 S 203/21

1. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung (etwa eine Tätlichkeit oder Beleidigung), wegen derer gekündigt wird, so schwer wiegend ist, dass die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (sog. Zerrüttungskündigung); ansonsten ist die Abmahnung entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder wenn die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

2. Bedroht ein Mieter Handwerker mit einem Messer, um sie zum Abbruch von lärmintensiven Bauarbeiten in einer Nachbarwohnung zu nötigen, ist eine Abmahnung vor der fristlosen Kündigung nicht entbehrlich.

3. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Mitmieters liegt nur dann vor, wenn er es unterlässt, nachhaltig auf den Mieter einzuwirken, damit dieser künftig weiteres vertragswidriges Verhalten unterlässt. Dies wiederum erfordert indes eine vorherige ausdrückliche Aufforderung und Abmahnung.

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IMRRS 2022, 1279
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schadensersatz auch nach über 30 Jahren!

BGH, Urteil vom 31.08.2022 - VIII ZR 132/20

§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.01.2005 - VIII ZR 114/04, IMRRS 2005, 0206 = BGHZ 162, 30, 37).*)

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IMRRS 2022, 1109
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei fehlender konkreter Wohnwertverbesserung

AG Görlitz, Urteil vom 17.09.2021 - 4 C 454/19

1. In einem Ankündigungsschreiben zu Modernisierungsmaßnahmen ist es erforderlich, den gegenwärtigen und den durch die Modernisierung zu erreichenden Zustand einander gegenüberzustellen, damit der Mieter in die Lage versetzt wird, den beabsichtigten Modernisierungserfolg nachzuvollziehen, dass also etwa nachhaltig Energie/Wasser eingespart und dadurch der Gebrauchswert der Mietsache erhöht wird.

2. Erfolgt durch die Modernisierungsmaßnahme keine konkrete Wohnwertverbesserung, muss der Mieter sie auch nicht dulden.

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IMRRS 2022, 1074
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Hitze in der Wohnung ist erheblicher Mangel

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.08.2022 - 33 C 1355/21

1. Die Möglichkeit, in einer Wohnung Mobilfunk zu empfangen, gehört bereits nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

2. Zum Mindeststandard einer Wohnung gehört grundsätzlich, dass in der Wohnung angemessene Temperaturen erreicht werden können. Herrschen in der Wohnung im Sommer durchgehend 40 Grad, so liegt ein erheblicher Mangel vor, der eine Mietminderung von 30% und mehr rechtfertigt.

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IMRRS 2022, 1224
GewerberaummieteGewerberaummiete
Räumung einer Gewerbefläche

LG Hamburg, Urteil vom 11.11.2019 - 311 O 179/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2022, 1114
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verjährung des Kautionsrückzahlungsanspruchs

AG Holzminden, Urteil vom 30.03.2022 - 14 C 103/21

1. Für den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird fällig nach Ende des Mietvertrags und Ablauf einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist des Vermieters. Diese Frist beträgt in der Regel zwei bis sechs Monate.

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IMRRS 2022, 1246
ProzessualesProzessuales
Sorgsame Sachverhaltsaufklärung bei Gefahr einer Gesundheitsverschlechterung

BGH, Beschluss vom 30.08.2022 - VIII ZR 429/21

1. Ver­neint ein Ge­richt das Vor­lie­gen von Här­te­grün­den, ohne dabei ein er­heb­li­ches Be­weis­an­ge­bot einer Par­tei zu be­rück­sich­ti­gen, liegt darin ein Ge­hörs­ver­stoß.

2. Er­scheint die Ge­fahr einer Ver­schlech­te­rung der ge­sund­heit­li­chen Situa­ti­on eines (schwer) er­krank­ten Mie­ters durch einen Umzug mög­lich, muss der Sach­ver­halt sorg­fäl­tig auf­ge­klärt wer­den - falls er­for­der­lich durch ein zwei­tes Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten.

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IMRRS 2022, 1169
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unpünktliche Mietzahlungen als Kündigungsgrund?

LG Berlin, Beschluss vom 09.12.2021 - 67 S 158/21

Zahlt der Mieter nach einer Abmahnung in den drei darauf folgenden Monaten die Miete ebenfalls unpünktlich, rechtfertigt dies keine Kündigung, da dies nur einen kurzen Zeitraum darstellt.

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IMRRS 2022, 1035
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter verhindert Räumung: Kein Schadensersatz wegen unterlassener Räumung

AG Potsdam, Urteil vom 13.08.2020 - 23 C 425/19

1. Gemäß § 546a Abs. 1 BGB hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung mindestens in Höhe der vertraglich vereinbarten Miete, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht herausgibt. Dies gilt auch während der vom Vermieter gewährten Räumungsfrist.

2. Dem Vermieter steht kein Schadensersatzanspruch aufgrund der Nichterfüllung der Räumungsverpflichtung als Teil der Herausgabeverpflichtung zu, wenn er den Mieter an der Beräumung hindert.

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IMRRS 2022, 1213
GewerberaummieteGewerberaummiete
Lockdown: Keine Vertragsanpassung bei nur dreimonatiger Schließung

AG München, Urteil vom 15.12.2020 - 420 C 8432/20

1. Behördliche Schließungsanordnungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begründen keinen Mietmangel.

2. Eine Anpassung nach den Grundsätzen der Geschäftsgrundlage kommt jedenfalls nicht in Betracht, wenn die Schließung weniger als drei Monate gedauert hat.

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IMRRS 2022, 1212
MietrechtMietrecht
Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020 - 7 U 69/20

1. Der gewerblicher Ankauf von Fahrzeugen als bewegliche Sachen bei Gewährung eines Rückkaufsrechts verstößt gegen § 34 Abs. 4 GewO. Dies hat die Unwirksamkeit sowohl des schuldrechtlichen als auch des dinglichen Rechtsgeschäfts zur Folge.*)

2. Zur Frage des gutgläubigen Erwerbs im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung.*)

Nimmt der Vermieter die Mietsache nach Ende der Mietzeit eigenmächtig in unmittelbaren Besitz, begeht er verbotene Eigenmacht, solange der Mieter den unmittelbaren Besitz noch nicht aufgegeben hat. Eine Vereinbarung, die den Vermieter zu einer entsprechenden Selbsthilfe berechtigt, ist unwirksam, weil eine Erweiterung des Selbsthilferechts über § 229 BGB hinaus unzulässig ist (Anschluss an OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 13059 Rn. 49; LG Frankfurt a. M. BeckRS 2019, 24873).

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IMRRS 2022, 1211
MietrechtMietrecht
Kein Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit einem Mietvertrag

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020 - 33 C 3220/19

Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 AGG liegen unter anderem dann nicht vor, wenn der Anspruchsteller nicht behindert ist.

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IMRRS 2022, 1209
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung?

BGH, Beschluss vom 24.08.2022 - XII ZB 548/20

Zum Wert des Beschwerdegegenstands im Fall der Klage eines Mieters auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - VIII ZR 98/16, IMRRS 2017, 0300 = MDR 2017, 725).*)

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IMRRS 2022, 1189
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Quadratmeterangabe im Mietvertrag unverbindlich?

LG Berlin, Beschluss vom 21.06.2022 - 67 S 96/22

Die Parteien eines Mietvertrags schließen keine Sollvereinbarung über eine vom Vermieter gem. den §§ 535 ff. BGB zu gewährleistende Mindestfläche der Mietsache, wenn der Mietvertrag neben einer konkreten Quadratmeterangabe den (Formular-)Zusatz "Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der Mietsache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume" enthält.*)

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IMRRS 2022, 1197
MietrechtMietrecht
Mieterhöhung wegen Nutzung von Fahrrad-Stehplatz

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 27.04.2021 - 316 C 284/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2022, 1172
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verlegung des Müllplatzes - kein Mangel der Mietsache

AG Lichtenberg, Urteil vom 26.04.2022 - 6 C 350/21

Die Verlegung des Müllplatzes stellt keinen Mietmangel dar, auch wenn sich hierdurch der Weg zur Mülltonne um etwa 160 m verlängert.

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