Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IMRRS 2002, 0752OLG München, Urteil vom 18.10.2002 - 21 U 2900/02
1. Zur Frage der Verpflichtung des Vermieters zur Mitwirkung bei einer baurechtlichen Nutzungsänderung.*)
2. Zur Frage, ob der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einer Untervermietung oder auf Entlassung aus dem Mietverhältnis unter Begründung eines solchen mit einem Nachfolger des vorherigen Mieters hat.*)
VolltextIMRRS 2002, 0710
BGH, Beschluss vom 11.09.2002 - VIII ZR 235/02
1. Zur Ablehnung von Prozeßkostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht trotz Revisionszulassung durch das Berufungsgericht.*)
2. Kündigungsfristen in Wohnraummietverträgen sind grundsätzlich Monatsfristen.
VolltextIMRRS 2002, 0679
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 70/00
Erteilt ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt einem postulationsfähigen Rechtsanwalt Untervollmacht zur mündlichen Verhandlung, so handelt der Unterbevollmächtigte als Vertreter der Partei und nicht des Hauptbevollmächtigten.*)
Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Abtretung vertraglicher Gewährleistungsansprüche von der Leasinggeberin an die Leasingnehmerin nicht unbedingt und vorbehaltlos erfolgt und deshalb unwirksam, so kann die unwirksame Abtretung umzudeuten sein in eine rechtswirksame Ermächtigung des Leasingnehmers, die betreffenden Ansprüche der Leasinggeberin im eigenen Namen geltend zu machen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0661
BGH, Beschluss vom 17.07.2002 - XII ZR 248/99
1. Aus einer im Mietvertrag enthaltenen salvatorischen Klausel kann eine Verpflichtung der Parteien zur Nachholung der Schriftform nicht ohne weiteres hergeleitet werden.
2. Ein Mietobjekt ist hinreichend bestimmbar bezeichnet, wenn die Örtlichkeiten durch präzise Angaben (hier: 1. OG und hinterer Hofbereich) sowie die jeweilige Circa-Angabe der erfassten Fläche beschrieben werden.
VolltextIMRRS 2002, 0570
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 199/01
Zur Frage der Abgrenzung von Gewerbe- und Wohnraummiete.
VolltextIMRRS 2002, 0517
BGH, Urteil vom 10.07.2002 - XII ZR 314/00
1. Auch bei gewerblichen Mietverträgen wird ein auffälliges Mißverhältnis angenommen, wenn die vereinbarte Miete um knapp 100 % höher oder niedriger ist als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung ist.
2. Zur Ermittlung des objektiven Marktwertes der Gebrauchsüberlassung.
VolltextIMRRS 2002, 0500
OVG Berlin, Urteil vom 13.06.2002 - 5 B 22.01
Der Berliner Wohnungsmarkt ist seit August 2000 insgesamt so deutlich und nachhaltig entspannt, daß das Zweckentfremdungsverbot offensichtlich entbehrlich geworden ist und die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung daher auch ohne Aufhebung durch den Verordnunggeber am 1. September 2000 außer Kraft getreten ist.
VolltextIMRRS 2002, 0495
BGH, Urteil vom 12.07.2002 - V ZR 441/00
Der Ausgleichsanspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 1 TKG steht auch dem Besitzer zu.*)
Die von einem Unterpächter erteilte Aneignungsgestattung ist auch dann wirksam, wenn der Eigentümer die Unterverpachtung nicht gestattet hatte.*)
VolltextIMRRS 2002, 0472
BGH, Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 327/00
Zur Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Gewährleistung für anfängliche Mängel bei für möglich gehaltener gesundheitsgefährdender Schadstoffbelastung der Mieträume.*)
VolltextIMRRS 2002, 0470
BGH, Urteil vom 10.07.2002 - XII ZR 107/99
Zu der Verpflichtung des Mieters eines Tankstellengrundstücks, nach Beendigung des Mietvertrages Kontaminierungen zu beseitigen, die ausschließlich auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.*)
VolltextIMRRS 2002, 0451
OLG Dresden, Urteil vom 18.06.2002 - 5 U 260/02
1. Die zu § 539 BGB a.F. analog ergangene Rechtsprechung des BGH (NJW 1997, 2674; NJW 2000, 2663) ist auch nach Einführung des § 536 b BGB anwendbar.*)
2. Bei saisonal auftretenden Mängeln wie einem Heizungsausfall im Herbst/Winter liegt Kenntnis des Mangels durch den Mieter i.S.v. § 536 b BGB erst dann vor, wenn die Störungen nicht nur vereinzelt, sondern gehäuft und über die gesamte (Heiz-) Saison auftreten, so dass der Mieter erkennen muss, dass an der Heizung ein grundlegender Defekt vorhanden ist. Der Mieter kann daher wegen des gehäuften Auftretens von Störungen der Heizung auch noch im vierten Winter gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB kündigen, wenn die Heizung bereits während der vorausgegangenen drei kalten Jahreszeiten wiederholt ausgefallen ist, die jeweiligen Störungen vom Vermieter unmittelbar behoben wurden und der Mieter die Miete mehr als drei Jahre lang ungekürzt gezahlt hat.*)
3. Die Folgen eines Heizungsausfalles im Winter für den Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei (frierende Rechtsanwälte, Mitarbeiter und Mandanten) liegen auf der Hand und bedürfen daher gemäß § 291 ZPO keines Beweises.*)
4. Der Vermieter hat auch dann für den Heizungsausfall aufzukommen, wenn dieser auf einen Defekt in der Energiezufuhr zurückzuführen und von dem kommunalen Lieferanten (Gaswerke) zu vertreten ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0442
BGH, Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 39/00
Zur Auslegung eines Mietvorvertrages über Kinoräume, die als Teil eines Gesamtkomplexes erst noch errichtet werden sollen, sowie zum Auskunftsrecht aus einem Vormietrecht.*)
VolltextIMRRS 2002, 0398
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2 Z BR 182/01
1. Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens tangiert nicht die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers.
2. Werden vorrübergehend auf einer Gemeinschaftsfläche Biertische, Bänke und Schirmeaufgestellt, so handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung.
VolltextIMRRS 2002, 0387
BGH, Urteil vom 26.06.2002 - VIII ZR 147/01
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasingvertrages über Kraftfahrzeuge, in denen der Leasinggeber für die Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung - anders als bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung - nur 90 % des erzielten Gebrauchtwagenerlöses berücksichtigt, benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen und ist nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.*)
b) Zur konkreten Berechnung des Schadens des Leasinggebers bei vorzeitiger Kündigung.*)
VolltextIMRRS 2002, 0381
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - IX ZR 26/01
a) Eine Beschränkung des Kündigungsrechts kommt nicht in Betracht, wenn die Beiträge bei wirtschaftlicher Betrachtung ihren Ursprung nicht im Vermögen des Mieters oder Pächters haben. Gleiches gilt, wenn sie nicht dazu gedient haben, den Wert des Grundstücks zu erhöhen.*)
b) Für die Herkunft und die Verwendung der Mittel trägt der Mieter oder Pächter die Beweislast.*)
VolltextIMRRS 2002, 0338
BGH, Urteil vom 05.06.2002 - XII ZR 220/99
Zur ergänzenden Auslegung eines Mietvertrages dahin, daß der Mieter anstelle der Verpflichtung, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen, dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Ausgleich in Geld zu zahlen hat, wenn dieser das Mietobjekt umbaut und dadurch die Instandsetzungsmaßnahmen zerstört würden (im Anschluß an BGHZ 77, 301; 92, 363).*)
VolltextIMRRS 2002, 0337
BGH, Urteil vom 08.05.2002 - XII ZR 8/00
Zur Frage der Anpassung einer Staffelmiete für Gewerberaum bei unvorhergesehenem Absinken des Mietpreisniveaus nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.*)
VolltextIMRRS 2002, 0322
BGH, Urteil vom 08.05.2002 - XII ZR 323/00
Kann ein Mietverhältnis über Gewerberäume außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, gilt für die Zeit vor Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes (§ 580 a Abs. 2, Abs. 4 BGB n.F.) die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1 a BGB a.F.*)
VolltextIMRRS 2002, 0303
BGH, Urteil vom 06.06.2002 - III ZR 181/01
a) Endet das Besitzrecht des Endpächters einer Kleingartenparzelle infolge der Kündigung des Zwischenpachtvertrags durch den Hauptverpächter, so kann der Endpächter hinsichtlich der von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen gemäß § 11 Abs. 2 BKleingG unmittelbar vom kündigenden Hauptverpächter oder demjenigen, der die kleingärtnerisch genutzte Fläche in Anspruch nimmt, eine angemessene Entschädigung nach § 11 Abs. 1 BKleingG verlangen.*)
b) Der Kündigungsentschädigungsanspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BKleingG verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, nicht in der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB a.F./§ 548 Abs. 2 BGB n.F.*)
VolltextIMRRS 2002, 0300
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2001 - 5 U 16/01
1.) Anpassungsklauseln in Erbbaurechtsverträgen allgemein üblich und verstoßen nicht gegen § 3 AGB-Gesetz.
2.) Ebensowenig ist die Klausel nach § 11 Nr. 1 AGB-Gesetz unwirksam, da diese Vorschrift auf Dauerschuldverhältnisse keine Anwendung findet.
3.) Unter Berücksichtigung der speziellen Situation im Land Brandenburg im Januar 1991 kann von dem Maßstab der Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse als Bemessungsgrundlage für eine Zinserhöhung abgewichen werden und ein höherer Zins vereinbart werden. Eine solche von der Regelschranke abweichende Anpassung lässt § 9a Abs. 1 ErbbauVO zu.
VolltextIMRRS 2002, 0275
BGH, Urteil vom 29.04.2002 - II ZR 330/00
Enthält ein Mietvertrag die Bestimmung, das Mietverhältnis, das zu einem festgelegten Zeitpunkt ende, verlängere sich jeweils um ein Jahr, wenn eine der Parteien dem nicht (fristgerecht) widerspreche, so wird der ursprüngliche Mietvertrag fortgesetzt, wenn ein solcher Widerspruch nicht erfolgt, nicht aber ein neuer Vertrag geschlossen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0249
BGH, Urteil vom 29.05.2002 - XII ZR 28/99
Wird ein Anspruch auf Zahlung des zur Schönheitsreperatur erforderlichen Geldbetrages spätestens mit dem Wirksamwerden der Übertragung des Eigentums an dem Grundstück an den Erwerber abgetreten, so besteht dieser Anspruch fort (BGH, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99, IBR 2001, 460).
VolltextIMRRS 2002, 0239
BGH, Beschluss vom 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01
Zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG (seit 1. September 2001: § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB) bedarf es nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung.*)
IMRRS 2002, 0225
BGH, Urteil vom 10.04.2002 - XII ZR 217/98
Auch Ansprüche auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache unterfallen der kurzen Verjährung des § 558 BGB. Dazu gehören auch solche, die darauf beruhen, daß der Mieter die Mietsache aufgrund des Vertrages umgestalten durfte und bei Vertragsende zur Herstellung des vereinbarten Zustandes verpflichtet ist.
VolltextIMRRS 2002, 0167
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2001 - 10 U 67/00
Zur Frage, ob ein Flughafenbetreiber einer Fluglinie Ersatz des Schadens leisten muß, der ihr infolge eines Brandes auf dem Flughafen entstanden ist.
VolltextIMRRS 2002, 0163
BGH, Beschluss vom 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01
Der vertragliche Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Mieters gegen den Vermieter wegen Sachschäden, welche durch Mängel der Mietsache verursacht sind, für die der Vermieter aufgrund leichter Fahrlässigkeit einzustehen hat, durch die in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel "Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- oder Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter ... für diese Schäden - auch aus unerlaubter Handlung - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit." ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2002, 0160
BGH, Urteil vom 10.04.2002 - XII ZR 37/00
1. Nach neuem Recht besteht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters das Mietverhältnis fort (§ 108 InsO). Ein Sonderkündigungsrecht für den Mieter gibt es nicht.
2. Die Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nach § 2 LöschG (seit 1. Januar 1999: § 141 a FGG, § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG) hat keine rechtsgestaltende Wirkung in dem Sinne, daß sie die GmbH endgültig erlöschen läßt. Stellt sich nach der Löschung heraus, daß die GmbH doch noch Vermögen hat, wird nunmehr eine Abwicklung durchgeführt. Die GmbH kann in diesem Stadium weiter am Rechtsverkehr teilnehmen. Erfüllt sie ihre mietvertraglichen Verpflichtungen, so ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter nicht unzumutbar. Erfüllt sie ihre Verpflichtungen nicht mehr, so kann der Mieter sein gesetzliches Kündigungsrecht aus § 542 BGB a.F. ausüben und ist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 242 BGB nicht angewiesen.
VolltextIMRRS 2002, 0152
BGH, Urteil vom 23.01.2002 - XII ZR 5/00
1. Auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nach neuem Recht besteht das Mietverhältnis fort (§ 108 InsO). Ein Sonderkündigungsrecht für den Mieter gibt es nicht.
2. Wird die Konkurseröffnung über das Vermögen des Vermieters mangels Masse abgelehnt, so besteht kein Anlaß, dem Mieter allein deshalb ein außerordentliches Kündigungsrecht zu gewähren.
VolltextIMRRS 2002, 0065
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - IX ZR 228/00
Zur Anpassung des Erbbauzinses aufgrund eines Leistungsvorbehalts.
Unterbreitet der Mandant infolge eines Anwaltsfehlers ein ungünstiges Vertragsangebot, tritt der Vermögensschaden erst mit dessen Annahme ein.*)
VolltextIMRRS 2002, 0021
BGH, Urteil vom 14.11.2001 - XII ZR 142/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2000, 0367
BVerfG, Urteil vom 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93
Es kann gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen, wenn ein Gutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete zur Grundlage eines Urteils gemacht wird, obwohl weder das Gericht noch die Prozeßparteien die Möglichkeit hatten, die vom Sachverständigen zugrunde gelegten Befundtatsachen zu überprüfen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0347
BVerfG, Urteil vom 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht.*)
VolltextIMRRS 2000, 0325
BVerfG, Urteil vom 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung.*)
VolltextIMRRS 2000, 0320
BGH, Urteil vom 19.12.1989 - VI ZR 182/89
»Zur Pflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses, Abdeckroste eines Lichtschachtes gegen unbefugtes Abheben zu sichern, wenn der Schacht sich über die volle Breite des Hauseingangs erstreckt.«
VolltextIMRRS 2000, 0307
BGH, Urteil vom 19.10.1988 - VIII ZR 22/88
»Bei der Veräußerung eines vermieteten Hauses stehen Schadensersatzansprüche gegen den nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogenen Mieter wegen unterbliebener Endrenovierung und Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume dem Vermieter und nicht nach § 571 BGB dem Erwerber zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.«
VolltextIMRRS 2000, 0303
BGH, Urteil vom 12.07.1989 - VIII ZR 297/88
a) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vermieters von Fernmeldeanlagen enthaltene Klausel, wonach sich die vereinbarte Miete entsprechend ändert, wenn im Zusammenhang mit Lohnänderungen in der Fernmeldeindustrie die beim Vermieter übliche listenmäßige Miete erhöht oder ermäßigt wird, benachteiligt den Vertragspartner - jedenfalls im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.
b) Zur Frage einer ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel.
VolltextIMRRS 2000, 0268
BGH, Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Zur Rechtsposition eines Mieters, der ein Ladenlokal in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum gemietet hat, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird.*)
VolltextIMRRS 2000, 0260
BGH, Urteil vom 11.11.1999 - III ZR 98/99
1. Zur Haftung eines Hausverwalters für Frostschäden in dem verwalteten Mietshaus.*)
2. Zur Frage einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs bei Folgeschäden auf Grund der Untätigkeit eines mit der Schadensbeseitigung beauftragten Handwerkers.*)
VolltextIMRRS 2000, 0203
BGH, Urteil vom 18.06.1997 - XII ZR 63/95
Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des ungeminderten Mietzinses
Zu den Voraussetzungen, unter denen die vorbehaltlose Weiterzahlung des ungeminderten Mietzinses trotz nach Vertragsschluß erlangter Kenntnis des Mangels in entsprechender Anwendung des § 539 BGB zum Ausschluß von Gewährleistungsrechten führt (Fortführung des Senatsurteils vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 63/90 - NJW-RR 1992, 267, 268 = WuM 1992, 313 = ZMR 1992, 239).
VolltextIMRRS 2000, 0196
BGH, Urteil vom 23.04.1997 - VIII ZR 212/96
Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung
a) Eine Abstandsvereinbarung im Sinne des § 4 a Abs. 1 WoVermittG liegt nicht vor, wenn die vereinbarte Zahlung für die Übernahme von Sachen oder die Abgeltung von Renovierungsarbeiten des bisherigen Mieters erfolgt.
b) § 4 a Abs. 2 WoVermittG findet auf Ablösungsvereinbarungen entsprechende Anwendung, in denen sich der bisherige Mieter im Zusammenhang mit der anderweitigen Vermietung der Wohnung von dem Wohnungssuchenden für andere Leistungen als die Überlassung einer Einrichtung oder eines Inventarstücks ein überhöhtes Entgelt zahlen läßt.
c) Ein auffälliges Mißverhältnis im Sinne des § 4 a Abs. 2 Satz 2 WoVermittG ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn das vereinbarte Entgelt den objektiven Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks um mehr als 50% überschreitet.
d) Die Vereinbarung über das Entgelt ist nach § 4 a Abs. 2 Satz 2 WoVermittG nicht insgesamt unwirksam, sondern bleibt mit dem rechtlich unbedenklichen Teil aufrechterhalten.
VolltextIMRRS 2000, 0144
BGH, Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Eine aufgrund eines Mietvertrages über gewerbliche Räume geleistete Mietkaution ist vom Vermieter regelmäßig auch dann vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung über eine Verzinsung enthält Fortführung von BGHZ 84, 345.
VolltextIMRRS 2000, 0143
BGH, Urteil vom 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94
Die in einem Mietvertrag über Wohnraum enthaltene Formularklausel:
Die Miete ist monatlich im voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten
ist unwirksam, wenn der Vertrag zugleich die folgende Klausel enthält:
Der Mieter kann gegen eine Mietzinsforderung mit einer Forderung wegen Schadensersatzes aufgrund eines Mangels der Mietsache (§ 538 BGB) nur aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Wohnungsunternehmen mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angezeigt hat. Im übrigen ist die Aufrechnung gegen Mietzinsforderungen ausgeschlossen, soweit der Mieter nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend macht.
VolltextIMRRS 2000, 0124
BGH, Beschluss vom 10.11.1993 - XII ZR 1/92
Art. 6 § 1 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes vom 4. November 1971 (BGBl. I 1971, 1745), der die Zweckentfremdung von Wohnraum einer behördlichen Genehmigungspflicht unterwirft, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB ist, das die Nichtigkeit des ohne Genehmigung abgeschlossenen Vertrages über eine zweckentfremdende Vermietung zur Folge hat.*)
VolltextIMRRS 2000, 0077
BGH, Urteil vom 06.05.1992 - VIII ZR 129/91
Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag
Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter Kleinreparaturen selbst vorzunehmen hat, benachteiligt diesen auch dann unangemessen, wenn die Reparaturpflicht gegenständlich und betragsgemäß in dem gebotenen Umfang beschränkt ist (im Anschluß an BGHZ 108, 1 ff. = BGH, HdM Nr. 20).
VolltextIMRRS 2000, 0070
BGH, Urteil vom 19.02.1992 - VIII ARZ 5/91
Allgemein üblicher Zustand vermieteter Räume
In den allgemein üblichen Zustand werden die gemieteten Räume versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens zwei Drittel - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird.
VolltextIMRRS 2000, 0030
BGH, Urteil vom 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.
VolltextIMRRS 2000, 0019
BGH, Urteil vom 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
Ansprüche des Vermieters bei Verzug des Mieters mit Schönheitsreparaturen
»Auf den Anspruch des Vermieters auf Durchführung der vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen ist BGB § 326 bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht anwendbar. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, einen Vorschuß in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten zu fordern, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet.«
VolltextIMRRS 2000, 0005
BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision gegen Verurteilung nach Hauptantrag
a) Zu den Anforderungen, die an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform für Nachträge zu einem Mietvertrag zu stellen sind.
b) Legt die beklagte Partei gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag Revision ein, so fällt ohne weiteres auch der auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhende Hilfsantrag der Revisionsinstanz an.
VolltextIMRRS 2000, 0004
BGH, Urteil vom 07.06.1990 - IX ZR 16/90
Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines Wohnraummietvertrages
Gibt unaufgefordert ein Dritter dem Vermieter eine Bürgschaft unter der Bedingung, daß ein Wohnraummietvertrag zustande kommt, und wird dadurch der Mieter nicht erkennbar belastet, so ist die Bürgschaft nach Eintritt der Bedingung wirksam (Ergänzung zu BGHZ 107, 210 = BGH, HdM Nr. 19).
VolltextOnline seit 1993
IMRRS 1993, 0004BGH, Urteil vom 15.10.1993 - V ZR 19/92
1. Eine Klage auf Auflassung Zug um Zug gegen Vergütung des durch ein Schiedsgutachten erst für den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung des Grundstücks festzustellenden Verkehrswerts des vom Beklagten errichteten Hauses ist mangels Bestimmtheit des Antrages unzulässig. Eine Fristsetzung entsprechend §§ ZPO § 356, ZPO § 431 ZPO § 431 Absatz I ZPO zur Beibringung des Gutachtens und damit zur Nachholung der Antragsbezifferung kommt in diesem Fall nicht in Betracht.*)
2. Wird der Rechtsstreit auf die Revision des Berufungsbeklagten zurückverwiesen, so kann sich dieser mit seinem in erster Instanz abgewiesenen Hauptantrag der Berufung gegen das nach dem Hilfsantrag ergangene Urteil anschließen.*)
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